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   BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B   

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https://dejure.org/2020,28807
BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B (https://dejure.org/2020,28807)
BSG, Entscheidung vom 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B (https://dejure.org/2020,28807)
BSG, Entscheidung vom 14. August 2020 - B 9 V 25/20 B (https://dejure.org/2020,28807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - erweiternde Auslegung durch europäisches Recht - Darlegungsanforderungen - keine Klärungsfähigkeit bei fehlender Rechtswidrigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Leistungen nach dem OEG wegen der Folgen eines Polizeieinsatzes in einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - erweiternde Auslegung durch europäisches Recht - Darlegungsanforderungen - keine Klärungsfähigkeit bei fehlender Rechtswidrigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.01.2019 - B 9 SB 62/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Ein Rechtsanwalt muss in der Lage sein, ohne Hilfe durch das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 9.1.2019 - B 9 SB 62/18 B - juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 14.02.2020 - B 9 V 41/19 B

    Grundsätze für die GdS- Bewertung

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die entscheidungserheblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 14.2.2020 - B 9 V 41/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 12.2.2018 - B 10 ÜG 12/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - juris RdNr 3).
  • BSG, 29.05.2019 - B 9 V 15/19 B

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen Vernachlässigung durch Eltern

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Der schlichte Hinweis der Klägerin, der "Sachverhalt" werde als "bekannt unterstellt", reicht nicht aus (vgl Senatsbeschluss vom 29.5.2019 - B 9 V 15/19 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 30.11.2017 - B 9 V 36/17 B

    Anerkennung eines Hirnkrampfleidens mit Entwicklungsretardierung als Impfschaden;

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Vielmehr muss die maßgebliche Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdebegründung das BSG in die Lage versetzen, sich ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein aufgrund des Beschwerdevortrags ein Bild über den Streitgegenstand sowie seine tatsächlichen und rechtlichen Streitpunkte zu machen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 30.11.2017 - B 9 V 36/17 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Denn die Klägerin versäumt es, sich mit der Rechtsprechung des BSG zum Begriff des "vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs" iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG und hier insbesondere auch mit dem vom LSG in seiner Entscheidung zitierten Urteil des Senats vom 16.12.2014 (B 9 V 1/13 R - BSGE 118, 63 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 21) sowie der dort erwähnten weiteren Senatsrechtsprechung auseinanderzusetzen.
  • BSG, 29.09.2017 - B 13 R 365/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die entscheidungserheblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 14.2.2020 - B 9 V 41/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 12.2.2018 - B 10 ÜG 12/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - juris RdNr 3).
  • BSG, 03.01.2011 - B 13 R 195/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Die Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung erfordert es aber darzulegen, dh näher darauf einzugehen, weshalb eine bereits ins Feld geführte Argumentation nicht zutrifft und eine weitere höchstrichterliche Klärung erforderlich erscheint (BSG Beschluss vom 3.1.2011 - B 13 R 195/10 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B

    Versorgung nach dem OEG ; Divergenz der Rechtsprechung; Gegenüberstellung sich

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 31.1.2018 - B 9 V 63/17 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 31.01.2018 - B 9 V 63/17 B

    Erstattung von Versorgungsleistungen nach dem OEG

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 31.1.2018 - B 9 V 63/17 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 12.02.2018 - B 10 ÜG 12/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 14.08.2020 - B 9 V 25/20 B
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die entscheidungserheblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 14.2.2020 - B 9 V 41/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 12.2.2018 - B 10 ÜG 12/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - juris RdNr 3).
  • BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 78/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • BSG, 10.06.2021 - B 9 V 56/20 B

    Beschädigtenrente für eine Traumatisierung durch Misshandlungen in einem Heim für

    Zu einem Hinweis auf die Unzulänglichkeit des Beschwerdevortrags war der Senat nicht verpflichtet (Senatsbeschluss vom 14.8.2020 - B 9 V 25/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
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