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   BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B   

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https://dejure.org/2018,43713
BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B (https://dejure.org/2018,43713)
BSG, Entscheidung vom 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B (https://dejure.org/2018,43713)
BSG, Entscheidung vom 08. November 2018 - B 9 V 28/18 B (https://dejure.org/2018,43713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - strukturierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch Prozessbevollmächtigten - Geordnetheit des Vortrags - geordnete Abhandlung über den festgestellten ...

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 145/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss eine verständliche Darlegung des entscheidungserheblichen Sachverhalts auf der Grundlage der Feststellungen des LSG enthalten sowie eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Prozessbevollmächtigten und ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags erkennen lassen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B = SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 = Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - Juris RdNr 8).

    Es ist nicht Aufgabe des BSG, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die geltend gemachten Zulassungsgründe geeignet sein könnte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 24.10.2014 - B 9 SB 38/14 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B = SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 = Juris RdNr 4).

    Eine verständliche Schilderung des Sachverhalts auf der Grundlage der Feststellungen des LSG gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus der angegriffenen LSG-Entscheidung selbst herauszusuchen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 12.6.2017 - B 13 R 144/17 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - Juris RdNr 8).

  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss eine verständliche Darlegung des entscheidungserheblichen Sachverhalts auf der Grundlage der Feststellungen des LSG enthalten sowie eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Prozessbevollmächtigten und ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags erkennen lassen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B = SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 = Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - Juris RdNr 8).

    Eine umfangreiche Beschwerdebegründung entspricht jedenfalls dann nicht den formellen Erfordernissen, wenn die Ausführungen zu den Zulassungsgründen unübersichtlich, unklar und in kaum auflösbarer Weise mit für das BSG als Beschwerdegericht unerheblichen Fragen vermengt sind (vgl Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 27; Senatsbeschluss vom 24.10.2014 - B 9 SB 38/14 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B = SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 = Juris RdNr 4).

    Es ist nicht Aufgabe des BSG, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die geltend gemachten Zulassungsgründe geeignet sein könnte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 24.10.2014 - B 9 SB 38/14 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B = SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 = Juris RdNr 4).

  • BSG, 24.10.2014 - B 9 SB 38/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    Eine umfangreiche Beschwerdebegründung entspricht jedenfalls dann nicht den formellen Erfordernissen, wenn die Ausführungen zu den Zulassungsgründen unübersichtlich, unklar und in kaum auflösbarer Weise mit für das BSG als Beschwerdegericht unerheblichen Fragen vermengt sind (vgl Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 27; Senatsbeschluss vom 24.10.2014 - B 9 SB 38/14 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B = SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 = Juris RdNr 4).

    Es ist nicht Aufgabe des BSG, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die geltend gemachten Zulassungsgründe geeignet sein könnte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 24.10.2014 - B 9 SB 38/14 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B = SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 = Juris RdNr 4).

  • BSG, 08.11.2018 - B 9 V 29/18 B

    Feststellung von Gesundheitsschäden als Folgen einer Inhaftierung in der

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    Insbesondere ist die in diesem Verfahren vorgelegte Beschwerdebegründung in den Schriftsätzen vom 13.8.2018 (42 Seiten) und 14.9.2018 (92 Seiten) sowohl von der Antragstellung als auch von der Begründung (nahezu) wortgleich mit der in dem Verfahren B 9 V 29/18 B eingereichten Beschwerdebegründung in den dortigen Schriftsätzen vom 13.8.2018 und 14.9.2018.
  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B

    Anerkennung von Erfrierungen als Folge einer Wehrdienstbeschädigung

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung äußerst fragmentarisch dargelegt werden sowie ohne den Hinweis, ob diese Darstellung der entspricht, die das LSG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 214/16 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 29.09.2017 - B 13 R 365/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung äußerst fragmentarisch dargelegt werden sowie ohne den Hinweis, ob diese Darstellung der entspricht, die das LSG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 214/16 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 21.08.2017 - B 9 SB 3/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    Eine verständliche Schilderung des Sachverhalts auf der Grundlage der Feststellungen des LSG gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus der angegriffenen LSG-Entscheidung selbst herauszusuchen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 12.6.2017 - B 13 R 144/17 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 214/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung äußerst fragmentarisch dargelegt werden sowie ohne den Hinweis, ob diese Darstellung der entspricht, die das LSG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 214/16 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 12.06.2017 - B 13 R 144/17 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung einer geringeren

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    Eine verständliche Schilderung des Sachverhalts auf der Grundlage der Feststellungen des LSG gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus der angegriffenen LSG-Entscheidung selbst herauszusuchen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 12.6.2017 - B 13 R 144/17 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 07.10.2016 - B 9 V 28/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und

    Auszug aus BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B
    Eine umfangreiche Beschwerdebegründung entspricht jedenfalls dann nicht den formellen Erfordernissen, wenn die Ausführungen zu den Zulassungsgründen unübersichtlich, unklar und in kaum auflösbarer Weise mit für das BSG als Beschwerdegericht unerheblichen Fragen vermengt sind (vgl Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 27; Senatsbeschluss vom 24.10.2014 - B 9 SB 38/14 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B = SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 = Juris RdNr 4).
  • BSG, 13.01.2011 - B 13 R 120/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - ordnungsgemäße

  • BSG, 05.11.1998 - B 2 U 260/98 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B

    Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Darüber hinaus lässt die vorgelegte 40seitige Beschwerdebegründung insgesamt die erforderliche strukturierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Prozessbevollmächtigten und das geforderte Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags bezogen auf die hier vorliegende Fallkonstellation und die geltend gemachten Zulassungsgründe vermissen (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - Juris RdNr 4 mwN) .

    Unabhängig davon, dass es nicht Aufgabe des BSG ist, aus einer solcher Beschwerdebegründung den Vortrag herauszusuchen, der möglicherweise im Hinblick auf die geltend gemachten Zulassungsgründe zur sachgerechten Begründung geeignet sein könnte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - Juris RdNr 4 mwN) , genügt der Beschwerdevortrag des Klägers auch ansonsten nicht den notwendigen gesetzlichen Formerfordernissen für die Darlegung von Zulassungsgründen:.

  • BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Es ist nicht Aufgabe des BSG, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen für die vom Beschwerdeführer gerügten Verfahrensmängel aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 12.6.2017 - B 13 R 144/17 B - juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 04.05.2022 - B 9 V 30/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - soziales Entschädigungsrecht -

    Eine aus sich heraus verständliche Schilderung des für die Entscheidung erheblichen Sachverhalts gehört im Übrigen auch zu den Mindestanforderungen der vom Kläger ebenfalls erhobenen Divergenzrüge (BSG Beschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - juris RdNr 4 f) .
  • BSG, 16.01.2023 - B 9 V 14/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes (stRspr; zB BSG Beschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 01.09.2022 - B 9 SB 1/22 B

    Feststellung eines GdB; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

    Dagegen obliegt es nicht dem BSG , sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen für die vom Beschwerdeführer gerügten Verfahrensmängel aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 12.6.2017 - B 13 R 144/17 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 08.11.2018 - B 9 V 29/18 B
    Insbesondere ist die in diesem Verfahren vorgelegte Beschwerdebegründung in den Schriftsätzen vom 13.8.2018 (42 Seiten) und 14.9.2018 (92 Seiten) sowohl von der Antragstellung als auch von der Begründung (nahezu) wortgleich mit der in dem Verfahren B 9 V 28/18 B eingereichten Beschwerdebegründung in den dortigen Schriftsätzen vom 13.8.2018 und 14.9.2018.
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