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   BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B   

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BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B (https://dejure.org/2014,9192)
BSG, Entscheidung vom 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B (https://dejure.org/2014,9192)
BSG, Entscheidung vom 27. März 2014 - B 9 V 69/13 B (https://dejure.org/2014,9192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 103 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rückwirkung eines Leistungsantrags nach § 60 BVG - fehlende Kenntnis des Anspruchs - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unkenntnis kein Fall der höheren Gewalt - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 103 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rückwirkung eines Leistungsantrags nach § 60 BVG - fehlende Kenntnis des Anspruchs - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unkenntnis kein Fall der höheren Gewalt - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rückwirkung eines Leistungsantrags nach § 60 BVG - fehlende Kenntnis des Anspruchs - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unkenntnis kein Fall der höheren Gewalt - ...

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  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rückwirkung eines Leistungsantrags nach § 60 BVG - fehlende Kenntnis des Anspruchs - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unkenntnis kein Fall der höheren Gewalt - ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (33)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29) .

    Ein solcher Mangel stellte jedoch, selbst wenn er vorläge, keine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG dar (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE, aaO) , zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) , oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146) .

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147; 74, 1, 5; 86, 133, 145) .

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE, aaO) , zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) , oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146) .

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Soweit die Klägerin sinngemäß eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts (§ 103 SGG) rügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung, (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34) .

    Denn das LSG ist als letztinstanzliche Tatsacheninstanz nur dann einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt, wenn es sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweisantrag zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) .

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat die Klägerin beim BSG Beschwerde eingelegt, die sie mit dem Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) , einer Abweichung der Entscheidung des LSG (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) , vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) , vom 23.10.1985 (9a RVg 4/83) und vom 18.2.2004 (B 10 EG 8/03 R) sowie von Verfahrensmängeln (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) begründet.

    Sie trägt zunächst im Wesentlichen vor, es liege eine Abweichung des LSG von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) und vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) vor, weil das LSG die Frage einer "Rückwirkung" der Antragstellung nicht nach § 60 Abs. 1 S 3 BVG beurteile, sondern nach § 27 Abs. 3 SGB X. Allerdings hat die Klägerin weder aus dem angefochtenen Urteil des LSG noch aus den benannten Urteilen des BSG je abstrakte Rechtssätze herausgearbeitet, die sich widersprechen könnten.

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83

    Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente -

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat die Klägerin beim BSG Beschwerde eingelegt, die sie mit dem Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) , einer Abweichung der Entscheidung des LSG (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) , vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) , vom 23.10.1985 (9a RVg 4/83) und vom 18.2.2004 (B 10 EG 8/03 R) sowie von Verfahrensmängeln (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) begründet.

    Auch hinsichtlich der weiteren behaupteten Abweichung des LSG von dem Urteil des BSG vom 23.10.1985 (9a RVg 4/83) hat die Klägerin aus dem angefochtenen Urteil des LSG keinen abstrakten Rechtssatz herausgearbeitet, der dem von ihr benannten Rechtssatz des BSG grundsätzlich widersprechen könnte.

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R

    Gewaltopferentschädigung - Gewalttat - sexueller Missbrauch - minderjähriges

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat die Klägerin beim BSG Beschwerde eingelegt, die sie mit dem Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) , einer Abweichung der Entscheidung des LSG (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) , vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) , vom 23.10.1985 (9a RVg 4/83) und vom 18.2.2004 (B 10 EG 8/03 R) sowie von Verfahrensmängeln (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) begründet.

    Sie trägt zunächst im Wesentlichen vor, es liege eine Abweichung des LSG von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) und vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) vor, weil das LSG die Frage einer "Rückwirkung" der Antragstellung nicht nach § 60 Abs. 1 S 3 BVG beurteile, sondern nach § 27 Abs. 3 SGB X. Allerdings hat die Klägerin weder aus dem angefochtenen Urteil des LSG noch aus den benannten Urteilen des BSG je abstrakte Rechtssätze herausgearbeitet, die sich widersprechen könnten.

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat die Klägerin beim BSG Beschwerde eingelegt, die sie mit dem Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) , einer Abweichung der Entscheidung des LSG (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) , vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) , vom 23.10.1985 (9a RVg 4/83) und vom 18.2.2004 (B 10 EG 8/03 R) sowie von Verfahrensmängeln (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) begründet.

    Sofern die Klägerin schließlich eine Abweichung des Urteils des LSG von der Entscheidung des BSG vom 18.2.2004 (B 10 EG 8/03 R) behauptet, weil nach dieser Rechtsprechung höhere Gewalt jedes Geschehen darstelle, das auch durch die größtmögliche, von dem Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung vernünftigerweise zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht habe abgewendet werden können, reichen ihre Darlegungen gleichfalls nicht aus.

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Es ist nicht zulässiger Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde, ob das LSG richtig entschieden hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147; 74, 1, 5; 86, 133, 145) .
  • BSG, 03.01.2013 - B 9 V 46/11 B
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

  • BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

  • BSG, 24.03.1976 - 9 BV 214/75

    Verfahrensmangel - Formgerechte Bezeichnung - Nicht gehörter Zeuge

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Die bloße Unkenntnis eines gesetzlichen Vertreters über anspruchsbegründende Umstände und Rechtsnormen stellt nach der Rechtsprechung des BSG selbst dann keinen Umstand höherer Gewalt dar, wenn diese im Wesentlichen auf einer mangelnden Aufklärung durch die zuständigen staatlichen Stellen beruhte (vgl BSG Beschluss vom 27.3.2014 - B 9 V 69/13 B - Juris; Urteil vom 27.7.2004 - B 7 SF 1/03 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr 14; Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R - BSGE 92, 34 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 1, RdNr 23; Urteil vom 11.5.2000 - B 13 RJ 85/98 R - BSGE 86, 153, 161 f = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18, S 65 f) .
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision blieb erfolglos (Beschluss vom 27.3.2014 - B 9 V 69/13 B - zugestellt am 14.4.2014) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 10 VE 26/13

    Opferentschädigungsanspruch; Stalking; Unbestimmter Beweisantrag;

    Beweisanträge, die so unbestimmt beziehungsweise unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll beziehungsweise die allein den Zweck haben, dem Beweisführer, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, legen dem Tatsachengericht keine weitere Beweisaufnahme nahe (BSG Beschluss v. 2. Oktober 2015 - B 9 V 46/15 B Rn 8; vom 27. März 2014 - B 9 V 69/13 B Rn 14; Urteil v. 18. November 2015 x B 9 V 1/14 R = SozR 4 3800 § 1 Nr. 22 Rn 25) .

    Der Kläger hat mit seinem in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag schon keine bestimmte Tatsachenbehauptung aufgestellt, die bewiesen werden soll (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt etwa BSG Beschluss v. 2. Oktober 2015 - B 9 V 46/15 B Rn 8; und vom 27. März 2014 - B 9 V 69/13 B Rn 14 zitiert nach juris jeweils unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung).

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