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   BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R   

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BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R (https://dejure.org/2007,3596)
BSG, Entscheidung vom 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R (https://dejure.org/2007,3596)
BSG, Entscheidung vom 29. März 2007 - B 9a SB 1/06 R (https://dejure.org/2007,3596)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzung für die Erteilung des Merkzeichens 'aG'

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung; Gleichstellung mit Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung durch eine wertende Entscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von ...

  • Judicialis

    StVG § 6 Abs 1 Nr 14 iVm Abschnitt II Nr 1 zu § 46 Abs 1 Nr 11 VwV-StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Die VwV-StVO selbst ist als allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung nach Art. 84 Abs. 2 Grundgesetz (GG) wirksam erlassen worden (vgl BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 = Behindertenrecht 2003, 112, 113).

    Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Vielmehr muss sich dieser strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz orientieren; dies ist Satz 1 Abschnitt II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StvO bzw § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG (BSGE 90, 180, 183 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 2002 (B 9 SB 7/01 R; BSGE 90, 180 ff = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) ausgeführt hat, lässt sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren.

    Das LSG wird davon ausgehen können, dass in ihrer Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maß eingeschränkte schwerbehinderte Menschen sich beim Gehen regelmäßig körperlich besonders anstrengen müssen und dass die für "aG" geforderte große körperliche Anstrengung dann gegeben sein dürfte, wenn die im aufgehobenen Urteil festgestellte Wegstreckenlimitierung auf 30 m darauf beruht, dass der Kläger bereits nach dieser kurzen Wegstrecke erschöpft ist und er neue Kräfte sammeln muss, bevor er weitergehen kann (vgl BSGE 90, 180, 184 f = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die erstgenannten Gruppen von Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSGE 82, 37, 38 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23 = Behindertenrecht 1998, 141, 142).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22; BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, sind hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten (BSGE 82, 37, 39 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96

    Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22; BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • BSG, 07.08.1975 - 10 RV 313/74

    Bindung des BSG - Revision - Gesetzeswidrige Zulassung der Revision - Grundlage

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Bei der Ermittlung solcher Erkenntnisse handelt es sich um Tatsachenfeststellungen, die das Tatsachengericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen hat und die der Revision daher nur beschränkt zugänglich ist, weil das Revisionsgericht keine eigenen Tatsachen feststellen kann (BSG SozR 1500 § 162 Nr. 7 S 6 f).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Es ist dem Revisionsgericht nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen eine Wahl zu treffen oder sie sonst zu bewerten (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 50).
  • BFH, 01.08.1975 - VI R 158/72

    Grundsätze über Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen bei Geh- und

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Sie macht die steuerliche Geltendmachung von Kosten des Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht schon Werbungs- oder Betriebskosten sind, als außergewöhnliche Belastungen iS von § 33 Einkommensteuergesetz in angemessenem Umfang möglich (vgl BFHE 116, 378, 380 f; BFHE 206, 525).
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Denn für das Merkzeichen "aG" gelten gegenüber "G" nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 S 45 = Breith 1995, 623).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 16/02

    Kraftfahrzeugkosten schwer gehbehinderter und stehbehinderter Steuerpflichtiger

    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Sie macht die steuerliche Geltendmachung von Kosten des Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht schon Werbungs- oder Betriebskosten sind, als außergewöhnliche Belastungen iS von § 33 Einkommensteuergesetz in angemessenem Umfang möglich (vgl BFHE 116, 378, 380 f; BFHE 206, 525).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2001 - L 11 SB 4527/00
    Auszug aus BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
    Das könnte es nahe legen, auf die Platzierung gesondert ausgewiesener Behindertenparkplätze abzustellen (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 2001, Az L 11 SB 4527/00, juris; vgl auch Strassfeld, VersorgVw 2003, 21, 23).
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, sind hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten ( BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - Juris RdNr 17 ; BSGE 82, 37, 39 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23 S 91) .
  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) .

    Dies begründe sich daraus, dass Parkraum in den Innenstädten nicht beliebig vermehrbar sei und die Behindertenparkplätze der eigentlichen Zielgruppe unter den schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben müssten (Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum BTHG, BT-Drucks 18/9522 S 318 zu Nr. 13 ; vgl auch BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 15; BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 17) .

    Danach ist der GdB "für" die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung ausgehend von den Grundsätzen und Funktionssystemen der VMG mit Rücksicht auf den Zweck des Merkzeichens aG, die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) , unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen zu bilden, die sich nachteilig auf die Gehfähigkeit auswirken.

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) .

    Dies begründe sich daraus, dass der Parkraum in den Innenstädten nicht beliebig vermehrbar sei und die Behindertenparkplätze der eigentlichen Zielgruppe unter den schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben müssten (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum BTHG, BT-Drucks 18/9522 S 318 zu Nr. 13 ; vgl auch BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 15; BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 17) .

    Danach ist der GdB "für" die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung ausgehend von den Grundsätzen und Funktionssystemen der VMG mit Rücksicht auf den Zweck des Merkzeichens aG, die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) , unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen zu bilden, die sich nachteilig auf die Gehfähigkeit auswirken.

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Rechtsprechung
   BSG, 11.10.2006 - B 9a SB 1/06 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35305
BSG, 11.10.2006 - B 9a SB 1/06 BH (https://dejure.org/2006,35305)
BSG, Entscheidung vom 11.10.2006 - B 9a SB 1/06 BH (https://dejure.org/2006,35305)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - B 9a SB 1/06 BH (https://dejure.org/2006,35305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus BSG, 11.10.2006 - B 9a SB 1/06 BH
    Diese Frage ist auch - wieder - klärungsbedürftig, nachdem in der Literatur gegen die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3) gewichtige Bedenken geltend gemacht worden sind (vgl. Steinäcker, Behindertenrecht 2006, 98 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VS 413/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Feststellung des Grads der

    Die Feststellung eines GdB durch die Versorgungsverwaltung hat daher für die Feststellung der Höhe der MdE bzw. des GdS nach dem BVG/SVG oder dem Unfallversicherungsrecht - anders als umgekehrt - keine bindende Wirkung bei der Entscheidung über die Höhe (vgl. BSG, Beschluss vom 11.10.2006 - B 9a SB 1/06 BH).
  • LSG Bayern, 24.10.2006 - L 18 SB 18/04

    Rückwirkende GdB-Beurteilung - Schwerbehinderteneigenschaft

    Eine weitere Rückwirkung eines solchen Antrages ist nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 2 SchwbAwV vorgesehen; sie ist auf offenkundige Fälle zu beschränken (vgl. BSGE 69, 14, 18; BSG Beschluss vom 11.10.2006 - B 9a SB 1/06 BH).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2010 - L 6 SB 4468/09
    Diese Auffassung ist jedoch in der Literatur auf Kritik gestoßen (vgl. Steinecker, Behindertenrecht 2006, 98, 99 und Dau, Juris PR-SozR 12/2009 Anmerkung 6), welche das BSG nach den Ausführungen von Dau aaO im Beschluss vom 11.10.2006 - B 9a SB 1/06 BH als "beachtlich" angesehen hat.
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