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   BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R   

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https://dejure.org/2006,3524
BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R (https://dejure.org/2006,3524)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R (https://dejure.org/2006,3524)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2006 - B 9a VG 4/05 R (https://dejure.org/2006,3524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung - Gewalttat - tätlicher Angriff - Körperverletzung - Freiheitsberaubung - Nötigung - Mitverursachung

  • openjur.de

    Gewaltopferentschädigung; Gewalttat; tätlicher Angriff; Einsatz körperlicher Gewalt; Freiheitsberaubung; Nötigung; Mitverursachung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bei Sprung des Opfers aus einem Fenster; Freiheitsberaubung als "Gewalttat"; Vorliegen eines tätlichen Angriffs bei einem Angriff auf die körperliche Bewegungsfreiheit; Beendigung eines in Gang gesetzten ...

  • Judicialis

    OEG § 1 Abs 1; ; OEG § 2; ; StGB § 239

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OEG § 1 Abs. 1 § 2; StGB § 239
    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Freiheitsberaubung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.3.2007)

    Opferentschädigung auch nach Freiheitsberaubung // Einsatz körperlicher Gewalt reicht aus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 30/90

    Pazifist - Wehrdienst - Freitod - Zweiter Weltkrieg

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R
    Im wieder eröffneten Berufungsverfahren wird das LSG zu beachten haben, dass entschädigungsrechtlich jedermann im Allgemeinen nach seinem individuellen (auch psychischen) Zustand geschützt ist (BSGE 70, 164 = SozR 3-3100 § 1 Nr. 5, mwN).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VG 2/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Eintritt der Schädigung - Passivlegitimation -

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R
    Der durch den tätlichen Angriff auf die Klägerin in Gang gesetzte schädigende Vorgang endete nicht mit Vollendung der Freiheitsberaubung, sondern schließt grundsätzlich die Flucht der Klägerin und als schädigendes Ereignis deren Absturz aus dem dritten Stockwerk ein (vgl dazu BSG, Urteil vom 24. September 1992 - 9a RVg 5/91 -, NJW 1993, 880; Unfall auf der Flucht vom Ort einer Aussetzung; allgemein dazu auch BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 1 und 2).
  • BSG, 20.10.1999 - B 9 VG 2/98 R

    Opferentschädigung - wesentliche Mitverursachung der Schädigung - Provokation des

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R
    Welche gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eine dadurch verursachte Schädigung hatte und ob der Klägerin deshalb Versorgung nach dem OEG zusteht, lässt sich auf Grund der im Berufungsurteil getroffenen Feststellungen - selbst dem Grunde nach (vgl dazu BSG, Urteil vom 20. Oktober 1999 - B 9 VG 2/98 R - juris) - nicht abschließend entscheiden.
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R
    Der Senat hat neben Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person auch einen Angriff auf deren körperliche Bewegungsfreiheit als tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 OEG behandelt (BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1; bei Nötigung durch Wegversperren).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91

    Opfer einer Gewalttat - Befreiung aus hilfloser Lage - Verletzung

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R
    Der durch den tätlichen Angriff auf die Klägerin in Gang gesetzte schädigende Vorgang endete nicht mit Vollendung der Freiheitsberaubung, sondern schließt grundsätzlich die Flucht der Klägerin und als schädigendes Ereignis deren Absturz aus dem dritten Stockwerk ein (vgl dazu BSG, Urteil vom 24. September 1992 - 9a RVg 5/91 -, NJW 1993, 880; Unfall auf der Flucht vom Ort einer Aussetzung; allgemein dazu auch BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 1 und 2).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Aus einem solchen Verhalten des Täters kann der Schluss auf eine drohende verstärkte Gewaltanwendung bei einem ggf beabsichtigten Widerstand des Opfers gezogen werden (vgl BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 14) und damit auf eine objektiv hohe Gefährdungslage für das Opfer.

    Die strafrechtliche Einordnung als Erfolgs- oder Dauerdelikt ist für die Bewertung des entschädigungsrechtlichen Kerns des Geschehens ohne Belang (vgl BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237 ; BSG Urteil vom 12.2.2003 - B 9 VG 2/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 1 S 3 ; BSG Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 8/01 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 2; BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 15 ) .

    In diesen Fällen ist - anders als im Strafverfahren - nicht darauf abzustellen, ob die Tatumstände "objektiv geeignet" waren, das Verhalten des Opfers zu erklären, sondern auf dessen subjektive Sicht (vgl BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 16-17 ; ähnlich auch zur Mitverursachung der Schädigung iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG BSG Urteil vom 18.6.1996 - 9 RVg 7/94 - BSGE 78, 270 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4 ) .

    Insoweit rechnen zu den Folgen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs grundsätzlich auch die Verletzungsfolgen, die während einer Flucht entstanden sind (vgl auch BSG Urteil vom 10.9.1997 - 9 RVg 1/96 - BSGE 81, 42 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11; BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10, RdNr 15; vgl auch Loytved, NZS 2004, 516, 517; ders, MedSach 2005, 148, 149) .

    Insoweit gelten ähnliche Grundsätze wie bei der opferentschädigungsrechtlichen Bewertung der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB (vgl BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 13; BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VG 2/07 R - juris RdNr 15) .

    Auch mit einem nach § 4 GewSchG strafbaren Verhalten muss eine körperliche Gewaltanwendung einhergehen, um einen tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG bejahen zu können (offen gelassen für die Freiheitsberaubung, vgl BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 13; BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VG 2/07 R - juris RdNr 15).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    In seiner Entscheidung zur Freiheitsberaubung hat der erkennende Senat ebenfalls maßgeblich darauf abgestellt, dass die Grenze zur Gewalttat iS des § 1 Abs. 1 OEG jedenfalls dann überschritten ist, wenn eine Person durch Mittel körperlicher Gewalt ihrer Freiheit beraubt und/oder dieser Zustand durch Tätlichkeiten aufrecht erhalten wird (BSG, Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Gleiches gilt - erst recht - bei (Aufrechterhaltung einer) Freiheitsberaubung mittels körperlicher Gewalt (BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 10 VG 6/07

    Arzthaftung - Patientin klagte Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Entschädigungsrechtlich ist jedermann im Allgemeinen nach seinem individuellen (auch psychischen) Zustand gegen strafbares, vorsätzliches und rechtswidriges Fehlverhalten geschützt (BSG, Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R -).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte

    Das BSG hat neben Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person auch einen Angriff auf deren körperliche Bewegungsfreiheit als tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 OEG behandelt (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 f Nötigung durch Versperren eines Weges), es aber bisher offen gelassen, ob hiervon auch Fälle von Freiheitsberaubung ohne aggressives Einwirken auf das Opfer - etwa durch Einsperren in einen umschlossenen Raum oder durch bloßes Blockieren von Ausgängen oder durch List -umfasst sind (BSG, Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 29/12

    Beschädigtenversorgung; Gewaltopfer; Abgrenzung bei sexuellen Handlungen eines

    Aus einem solchen Verhalten des Täters kann der Schluss auf eine drohende verstärkte Gewaltanwendung bei einem ggf. beabsichtigten Widerstand des Opfers gezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006, B 9a VG 4/05 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 14) und damit auf eine objektiv hohe Gefährdungslage für das Opfer.

    Dabei hat das BSG in seinen früheren Entscheidungen auf eine objektiv hohe Gefährdungslage (BSG, Urteil vom 30. November 2006, B 9a VG 4/05 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 10), eine ernsthafte Verletzungsgefahr (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1995, 9 RVg 1/94, SozR 3-3800 § 10a Nr. 1), eine objektive Gefahr für Leib oder Leben (Urteil vom 7. April 2011, B 9 VG 2/10 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18) bzw. Lebensgefahr (Urteil vom 18. Oktober 1995, 9 RVg 5/95, SozR 3-3800 § 2 Nr. 3) abgestellt.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 6 VG 2210/12

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bankraub mit Schreckschusspistole

    Denn aus einem solchen Verhalten des Täters könne der Schluss auf eine drohende verstärkte Gewaltanwendung bei einem ggf. beabsichtigten Widerstand des Opfers gezogen werden (BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 10) und damit auf eine objektiv hohe Gefährdungslage für das Opfer.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12

    Opferentschädigungsrecht - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Insbesondere ergeben sich insoweit auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Dr. K eine deutliche Verstärkung der Gewaltausübung für den Fall eines etwa beabsichtigten Widerstandes der Klägerin angedroht oder nur vorgehabt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006 - B 9a VG 4/05 R - juris).

    Auch insoweit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Dr. K eine deutliche Verstärkung der Gewaltausübung für den Fall eines etwa beabsichtigten Widerstandes der Klägerin angedroht oder nur vorgehabt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006 - B 9a VG 4/05 R - juris).

  • BSG, 22.09.2014 - B 9 V 29/14 B
    Auch benennt sie die weiter zurückliegende Entscheidung des BSG über die Bewertung von Angriffen auf die körperliche Bewegungsfreiheit als tätlichen Angriff iS des § 1 OEG (zB BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10).

    Schließlich hat der Senat auch in der von der Klägerin selbst benannten Entscheidung vom 30.11.2006 (B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10) ausdrücklich ausgeführt, dass eine Freiheitsberaubung jedenfalls dann ein tätlicher Angriff ist, wenn sie auch durch den Einsatz körperlicher Gewalt erfolgt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2018 - L 13 VG 80/14

    Rentenleistungen nach dem OEG

    Jedenfalls unterfällt bloßes Einsperren nicht dem Begriff der körperlichen Gewalt, wie ihn das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 16.12.2014 (B 9 V 1/13 R) definiert hat (vgl. zur früheren differenzierenden Rechtsprechung in Fällen von Freiheitsberaubung BSG, Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R, juris Rn 13; Urteil vom 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R, juris Rn 15; Gelhausen/Weiner, a.a.O., Rn 22; Rademacker, a.a.O., Rn 38).
  • BSG, 17.09.2014 - B 9 V 27/14 B
  • LSG Hessen, 28.05.2008 - L 4 VG 3/07

    Gewaltopferentschädigung - Gewalttat - Freiheitsberaubung - Flucht durch Sturz

  • BSG, 17.09.2014 - B 9 V 28/14 B
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 6 VG 2210/12
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 6 VG 1834/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 10 VE 34/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2018 - L 10 VE 36/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 10 VE 27/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2016 - L 10 VE 45/14
  • SG Landshut, 20.10.2009 - S 15 VG 16/07

    Soziales Entschädigungsrecht

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