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   BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R   

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https://dejure.org/2002,2333
BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R (https://dejure.org/2002,2333)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R (https://dejure.org/2002,2333)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - B 1 KR 19/01 R (https://dejure.org/2002,2333)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft - Verflechtung - wirtschaftliche Abhängigkeit - rechtliche Selbstständigkeit - Kleinbetrieb - Umlagepflicht - Rentenversicherungsträger - Befugnis - Betriebsprüfung - Nacherhebung - Umlage - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Beiträgen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) - Festsetzung von Nachzahlungen zur Umlagekasse der Innungskrankenkasse (IKK) - Anfechtung eines Umlagebescheids - Beurteilung eines Ausgleichsverfahrens - Anwendbarkeit des Beitragsrechts der ...

  • Judicialis

    SGB IV § 28p

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umlagepflicht nach dem LFZG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R

    Arbeitgeberausgleich bei der Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    In Bezug auf die Rückforderung von zu Unrecht geleisteten Ausgleichszahlungen hat der Senat im Urteil vom 25. September 2000 allerdings die Anwendbarkeit des Sozialgesetzbuches - Zehntes Buch (SGB X) und somit die Heranziehung des allgemeinen für die Krankenversicherung geltenden Verwaltungsverfahrensrechts verneint, weil die Gewährung von Ausgleichsleistungen mit der Bewilligung von Sozialleistungen rechtlich nicht vergleichbar ist und weil zum Zeitpunkt der Einführung des LFZG für die gesetzliche Krankenversicherung ein völlig anderes Verwaltungsverfahrensrecht galt als es im heutigen SGB X geregelt ist (BSG SozR 3-7860 § 11 Nr. 1 S 9 ff).

    Der Anwendbarkeit des Beitragsrechts der Krankenversicherung stehen auch keine rechtlichen Unterschiede entgegen, wie sie der Senat zwischen der Gewährung von Sozialleistungen und den Ausgleichsleistungen nach dem LFZG festgestellt hat (vgl nochmals BSG SozR 3-7860 § 11 Nr. 1 S 9 f).

  • BSG, 24.05.1973 - 3 RK 76/71

    Arbeitgeberaufwendungen - Ausgleich - Sozialgerichtsbarkeit - Besetzung der

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    Einem gesetzlich angeordneten Versicherungszwang kann auch in anderen Fällen nicht entgegengehalten werden, der Versicherungspflichtige verfüge über ausreichende eigene oder fremde Geldquellen, um Notfälle ohne Rückgriff auf Versicherungsansprüche überwinden zu können (dazu bereits BSGE 36, 16, 21 = SozR Nr. 1 zu § 10 LFZG).

    Auch die Rechtsprechung des BSG hat sich schon mehrmals unter den verschiedenen auch jetzt wieder vorgebrachten Gesichtspunkten mit der verfassungsrechtlichen Problematik auseinander gesetzt (BSGE 36, 16 = SozR Nr. 1 zu § 1 LFZG; BSG SozR 7860 § 1 Nr. 1; BSG vom 20. April 1999 - B 1 KR 1/97 R - NZA-RR 1999, 594 = SozSich 2000, 28 = EEK IV/041).

  • BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    § 393 Abs. 1, § 1396 Abs. 1 und § 1399 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) wurden damals als Rechtsgrundlage für Bescheide über Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge angesehen (stellvertretend BSGE 37, 114 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 R

    Rechtliche Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    Daraus hat der Senat geschlossen, dass Rechtsausführungen erforderlich sind, die das angefochtene Urteil in Frage stellen, weil sie zumindest einen der Gesichtspunkte angreifen, der die vorinstanzliche Entscheidung trägt - ohne den das Instanzgericht also zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen müssen (BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 11 mwN).
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    Die Erwägungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. April 1978 zum insoweit bestehenden weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (BVerfGE 48, 227, 234 = SozR 7860 § 14 Nr. 2 S 1 f) sind weder durch Zeitablauf noch durch neue Argumente überholt.
  • BSG, 20.04.1999 - B 1 KR 1/97 R

    Arbeitgeberausgleich - Lohnfortzahlungsversicherung - Beschränkung auf Arbeiter

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    Auch die Rechtsprechung des BSG hat sich schon mehrmals unter den verschiedenen auch jetzt wieder vorgebrachten Gesichtspunkten mit der verfassungsrechtlichen Problematik auseinander gesetzt (BSGE 36, 16 = SozR Nr. 1 zu § 1 LFZG; BSG SozR 7860 § 1 Nr. 1; BSG vom 20. April 1999 - B 1 KR 1/97 R - NZA-RR 1999, 594 = SozSich 2000, 28 = EEK IV/041).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    Dass beide Streitpunkte von dem gemeinsamen Gesichtspunkt der Arbeitgebereigenschaft der Klägerin und von der Rechtmäßigkeit des Ausgleichsverfahrens als solchem abhängen, steht ihrer Teilbarkeit nicht entgegen, denn diese hat die Rechtsprechung sogar in Fällen angenommen, in denen - etwa bei verschiedenen Berechnungselementen für die Anspruchshöhe, bei einer Aufrechnung, die auf einem im Zugunstenverfahren angegriffenen Rückforderungsbescheid beruhte, oder bei der Freigabe eines Hinterlegungsbetrags, die sich aus der Aufhebung des angefochtenen Ruhensbescheids ergeben hätte - der eine Streitpunkt die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des anderen darstellt (vgl BSG aaO; BSG vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 27/95 - HVBG-INFO 1997, 495; BSG vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 - DBlR AFG § 117 Nr. 4086a).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    Schon die unterschiedlichen tragenden Entscheidungsgründe sprechen dafür, dass die Feststellungsklage einen von der Anfechtung des Umlagebescheids unterscheidbaren Streitgegenstand oder prozessualen Anspruch betrifft, sodass das jeweilige Begehren eine eigene Revisionsbegründung erfordert (vgl BSG vom 9. Juli 1998 - B 4 RA 13/98 R - HVBG-INFO 1998, 2105; BAGE 78, 373 = AP Nr. 32 zu § 72a ArbGG 1979 = NJW 1995, 1573 jeweils mwN).
  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 13/92

    Masseschulden - Umlagerückstände

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    Für diese habe das Bundessozialgericht (BSG) zur früheren Rechtslage ausgesprochen, dass die Bestimmungen des SGB IV über die Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28h Abs. 1 Satz 2 SGB IV) auch für die Umlage nach dem LFZG gegolten hätten (Hinweis auf BSGE 73, 31, 37 = SozR 3-7860 § 14 Nr. 2).
  • BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert

    Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R
    Im Zusammenhang mit dem (früheren) Konkursausfallgeld (Kaug) hat das BSG für den Arbeitgeberbegriff in erster Linie darauf abgestellt, wer das Arbeitsentgelt aus dem im maßgeblichen Kaug-Zeitraum bestehenden Arbeitsverhältnis - kraft Eigenverpflichtung - schuldet, und es ausdrücklich abgelehnt, bei zwei rechtlich selbstständigen Firmen nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und den persönlichen und vertraglichen Verflechtungen zu entscheiden (BSGE 55, 195 = SozR 4100 § 141b Nr. 27).
  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 4/99 R

    Begründung der Revision

  • BSG, 09.07.1998 - B 4 RA 13/98 R

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Dies gilt auch in Bezug auf die Nachforderung von Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschutz (U 1/U 2) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, weil Gegenstand der Betriebsprüfung ebenfalls die Umlagen U 1 und U 2 sind sowie die InsO-Umlage (so in Bezug auf die insoweit vergleichbare Rechtslage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz BSG 30.10.2002, B 1 KR 19/01 R, SozR 3-2400, § 28p Nr. 1; siehe auch: Roßbach, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann (Hg.), Kommentar zum Sozialrecht, 4. Aufl 2015, § 28p SGB IV RdNr 4, 12).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    § 10 AAG stellt die Beiträge zum Ausgleichsverfahren insoweit den Beiträgen zur GKV gleich, die ihrerseits Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28d S 1 SGB IV) sind (vgl BSG SozR 3-2400 § 28p Nr. 1 S 6 f; BSGE 95, 119 = SozR 4-7860 § 10 Nr. 2, RdNr 3, beide noch zu § 17 LFZG; vgl auch Gesetzesentwurf der BReg eines AAG und zur Änderung weiterer Gesetze, BT-Drucks 16/39 S 14) .

    Insofern war der Arbeitgeberausgleich von Anfang an mit der Einführung der Entgeltfortzahlung speziell für Arbeiter verknüpft (vgl zB BSG Urteil vom 20.4.1999 - B 1 KR 1/97 R - Juris RdNr 13 = USK 9950; vgl auch BSG SozR 3-2400 § 28p Nr. 1 = Juris RdNr 20; BSG Urteil vom 27.9.2005 - B 1 KR 1/04 R - USK 2005-29 = Juris RdNr 16).

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 3/17 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Soweit aus der früheren, bisher ergangenen Rspr des vorlegenden 1. Senats des BSG etwas anderes abgeleitet werden kann (vgl insbesondere BSG Urteil vom 8.2.2000 - B 1 KR 18/99 R - SozR 3-1500 § 164 Nr 11 = Juris RdNr 12 f; BSG Urteil vom 25.6.2002 - B 1 KR 14/01 R - Juris RdNr 10; BSG Urteil vom 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R - SozR 3-2400 § 28p Nr 1 = Juris RdNr 16) , gibt er diese Rspr klarstellend auf.
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