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   BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R   

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https://dejure.org/2006,3683
BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R (https://dejure.org/2006,3683)
BSG, Entscheidung vom 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R (https://dejure.org/2006,3683)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 26/05 R (https://dejure.org/2006,3683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - kein Ruhen des Krankengeldanspruchs durch Urlaubsabgeltung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; kein Ruhen des Krankengeldanspruchs durch Urlaubsabgeltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhen eines Krankengeldanspruchs für die Dauer einer geleisteten Urlaubsabgeltung nach Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis; Entsprechende Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 3a Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB V) ; Zweck einer Urlaubsabgeltung; Anforderungen an ...

  • Judicialis

    SGB III § 143 Abs 2; ; SGB V § 5 Abs 1 Nr 2; ; SGB V § 44 Abs 1; ; SGB V F: 06.04.1998 § 49 Abs 1 Nr 1; ; SGB V F: 06.04.1998 § 49 Abs 1 Nr 3; ; SGB V F: 06.04.1998 § 49 Abs 1 Nr 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld durch Urlaubsabgeltung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.03.1984 - 8 RK 4/83

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R
    Eine für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährte Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (Festhaltung an BSG vom 20.3.1984 - 8 RK 4/83 = BSGE 56, 208 = SozR 2200 § 189 Nr. 4 und vom 27.6.1984 - 3 RK 9/83 = SozR 2200 § 189 Nr. 5).

    Insbesondere liegt kein Fall des § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V vor, weil Urlaubsabgeltung kein mit der Krg-Zahlung zeitlich konkurrierendes Arbeitsentgelt ist (so schon BSGE 56, 208 ff = SozR 2200 § 189 Nr. 4; BSG SozR 2200 § 189 Nr. 5).

    Der 3. und 8. Senat haben 1989 übereinstimmend entschieden, dass der sich an die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses anschließende Zeitraum der Urlaubsabgeltung für eine Zeit der AU mit der Folge unterbrochen wird, dass ein Anspruch auf Krg nicht ruht (8. Senat: BSGE 56, 208 = SozR 2200 § 189 Nr. 4; 3. Senat: BSG SozR 2200 § 189 Nr. 5).

  • BSG, 27.06.1984 - 3 RK 9/83

    Urlaubsabgeltung - Ruhen des Krankengeldanspruchs

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R
    Eine für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährte Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (Festhaltung an BSG vom 20.3.1984 - 8 RK 4/83 = BSGE 56, 208 = SozR 2200 § 189 Nr. 4 und vom 27.6.1984 - 3 RK 9/83 = SozR 2200 § 189 Nr. 5).
  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R
    Ebenso wenig tritt in der Arbeitslosenversicherung das Ruhen des Anspruches auf Alg wegen Gewährung einer Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein, wenn der Arbeitslose während des Bezuges von Alg arbeitsunfähig ist und ihm deshalb für die Dauer bis zu sechs Wochen das Alg weiter gewährt wird (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4, zustimmend der erkennende 1. Senat, BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 S 75).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch braucht daher nach der Rechtsprechung des BAG nicht erfüllt zu werden, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt eines Anspruchsverfalls arbeitsunfähig krank ist (vgl BAG, Urteil vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02, NZA 2004, 1064 mwN).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsentgelt - Krankengeld

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R
    Ebenso wenig tritt in der Arbeitslosenversicherung das Ruhen des Anspruches auf Alg wegen Gewährung einer Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein, wenn der Arbeitslose während des Bezuges von Alg arbeitsunfähig ist und ihm deshalb für die Dauer bis zu sechs Wochen das Alg weiter gewährt wird (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4, zustimmend der erkennende 1. Senat, BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 S 75).
  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R
    Die Urlaubsabgeltung soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, eine dem (abgegoltenen) Urlaub entsprechende Zeit vor Beginn, während oder nach Beendigung eines neuen Arbeitsverhältnisses zur Erholung zu nutzen (Bundesarbeitsgericht , BAGE 44, 75 = AP Nr. 14 zu § 7 BUrlG Abgeltung mwN).
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 68/12 R

    Krankenversicherung - Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Auffangversicherung

    Die Urlaubsabgeltung stellt kein Arbeitsentgelt dar (BSGE 56, 208 ff = SozR 2200 § 189 Nr. 4; BSG SozR 4-2500 § 49 Nr. 4 RdNr 11; BSG SozR 2200 § 189 Nr. 5 S 10) .
  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung

    Im Verhältnis zur Krankenkasse bewirkt eine für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährte Urlaubsabgeltung nicht das Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld nach § 44 SGB V (BSG 30. Mai 2006 - B 1 KR 26/05 R - SozR 4-2500 § 49 Nr. 4) .
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 19/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Ausschluss - Krankengeldanspruch

    Der Alg-Anspruch ruhte auch nicht mit Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (zur - von den Vorstellungen des Klägers abweichenden - Bedeutung der Urlaubsabgeltung für Krg vgl BSG SozR 4-2500 § 49 Nr. 4 RdNr 11 - 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2008 - L 11 KR 3905/07

    Krankenversicherung - Krankengeld - Nichtantritt einer medizinischen

    Bezahlt wurde im Hinblick auf die zum 30. April 2005 vollzogene einverständliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses insbesondere keine Abfindung (vgl. BSG, Urteil vom 30. Mai 2006, B 1 KR 26/05 R, SozR 4-2500 § 49 Nr. 4 zur Urlaubsabgeltung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - L 16 KR 37/08

    Krankenversicherung

    Unabhängig von der neueren Entwicklung der Rspr des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Urlaubsabgeltungsanspruch im Hinblick auf europäisches Recht (BAG, Beschluss vom 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07 - juris.de - unter Hinweis auf die Schlussanträge in der Rechtssache C-350/06 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)) führte die Zeit, für die - wie hier - eine Urlaubsabgeltung gewährt wird, nicht (mehr) zur Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (BSG, Urteil vom 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R - SozR 4-2500 § 49 Nr. 4 - vom 20.03.1984 - 8 RK 4/83 - SozR 2200 § 189 Nr. 4 - jeweils mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 18 AL 212/09

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

    Nach der Rechtsprechung des BSG zur Auswirkung einer Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld werde ausgeführt, dass die Urlaubsabgeltung mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehe und bei unterbliebener Nutzung für einen Erholungsurlaub, z. B. wegen Krankheit bis zum Verfall des Urlaubsanspruchs, einen Entschädigungscharakter habe (BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 26/05 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2006 - L 16 (2) KR 72/05

    Krankenversicherung

    Auch bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit bedarf es einer Meldung an die Krankenkasse, wenn - wie hier - nach einer vorübergehender leistungsfreien Zeit wieder Krankengeld gezahlt werden soll (BSG v. 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R -: SozR 4-2500 § 49 Nr. 4).
  • SG Berlin, 03.07.2009 - S 58 AL 5008/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Beginn des Ruhenszeitraumes bei Urlaubsabgeltung

    Nach BSG-Rechtsprechung zur Auswirkung einer Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld wird ausgeführt, dass die Urlaubsabgeltung mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht und bei unterbliebener Nutzung für einen Erholungsurlaub, z. B. wegen Krankheit bis zum Verfall des Urlaubsanspruchs, einen Entschädigungscharakter hat (BSG vom 30.5.2006 - B 1 KR 26/05 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2012 - L 1 KR 183/11
    Eine für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährte Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (vgl BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 26/05 R).
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