Rechtsprechung
BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 31/01 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Goldinlay - Austausch gegen Kunststofffüllung - Beweislast
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostenerstattung für eine zahnmedizinische Versorgung mit Goldfüllungen - Quecksilberallergie; Amalgamallergie - Keine medizinische Notwendigkeit für Goldinlays - Rüge von Verfahrensmängeln - Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - Verletzung des Anspruchs auf ...
- Judicialis
SGG § 128 Abs 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 13 Abs. 3 § 28 Abs. 2 S. 2
Kostenerstattung beim Austausch von Kunststofffüllungen gegen Goldinlays, Beweislast - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 19.10.1998 - S 3 KR 30/93
- LSG Bayern, 08.06.2000 - L 4 KR 14/99
- BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 31/01 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher …
Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 31/01 R
Vielmehr gehe es nur noch um eine das Maß des Notwendigen überschreitende Zahnsanierung, auf die der Versicherte auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) keinen Anspruch habe (Hinweis auf BSGE 85, 56 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4).Nehme man entgegen der Auffassung des LSG an, dass es auf die Amalgamverträglichkeit ankomme, müsse der Anspruch des Klägers an den hierfür von der Rechtsprechung des Senats aufgestellten Voraussetzungen scheitern (Hinweis BSGE 85, 56 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4).
Der Senat hat im bereits zitierten Urteil vom 6. Oktober 1999 entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei einem aus unklaren gesundheitlichen Beschwerden abgeleiteten Verdacht auf eine Quecksilbervergiftung für eine Amalgamentfernung nicht aufzukommen hat (BSGE 85, 56 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4).
- BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R
Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung - …
Auszug aus BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 31/01 R
Da ein solcher als Sachleistung vergütet wird, ist der Versicherte einem Vergütungsanspruch des Leistungserbringers nicht ausgesetzt, sodass erstattungsfähige Kosten nicht entstehen (vgl Senatsurteil vom 9. Oktober 2001 - BSGE 89, 39, 42 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25 S 119).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2018 - L 11 KR 591/16
Kostenerstattung für Zahnersatz
Die Beweislast für die Notwendigkeit einer nach Ablehnung durch die Krankenkasse selbstbeschafften Leistung trifft grundsätzlich den Versicherten; ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn die Nachweisbarkeit durch fehlerhaftes Verhalten der Krankenkasse vereitelt wird, kann offen bleiben, wenn - wie hier - Anhaltspunkte für eine derartige Fallgestaltung nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 30.10.2002 - B 1 KR 31/01 R -). - LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 1016/02
Antrag auf Übernahme von Kosten für die Behandlung eines Bandscheibenvorfalles; …
Im Übrigen wäre der Kläger beim Vorliegen eines dringenden medizinischen Notfalls im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V keinem Vergütungsanspruch des Dr. K. ausgesetzt gewesen, unabhängig davon, ob Dr. K. Vertragsarzt war oder nicht, da ein solcher Notfall als Sachleistung vergütet wird, so dass erstattungsfähige Kosten nicht entstehen (Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 30. November 2002 [B 1 KR 31/01 R] unter Bezugnahme auf BSGE 89, 39 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).