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   BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R   

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BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R (https://dejure.org/2013,19834)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R (https://dejure.org/2013,19834)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R (https://dejure.org/2013,19834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - kein Krankengeldanspruch eines freiwillig versicherten Selbständigen bei vorheriger Aufgabe der Erwerbstätigkeit - keine Aufgabe bei Nichtausübung aufgrund einer sich später als unrichtig erweisenden Arbeitsunfähigkeitsfeststellung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 2 SGB 5 vom 20.12.1988, § 44 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 17.07.2009, § 44 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 5 vom 17.07.2009, § 44 Abs 2 S 2 SGB 5 vom 17.07.2009, § 46 S 1 Nr 2 SGB 5
    Krankenversicherung - kein Krankengeldanspruch eines freiwillig versicherten Selbständigen bei vorheriger Aufgabe der Erwerbstätigkeit - keine Aufgabe bei Nichtausübung aufgrund einer sich später als unrichtig erweisenden Arbeitsunfähigkeitsfeststellung - keine ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines freiwillig versicherten Selbständigen auf Krankengeld bei vorheriger Aufgabe der Erwerbstätigkeit

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - kein Krankengeldanspruch eines freiwillig versicherten Selbständigen bei vorheriger Aufgabe der Erwerbstätigkeit - keine Aufgabe bei Nichtausübung aufgrund einer sich später als unrichtig erweisenden Arbeitsunfähigkeitsfeststellung - keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines freiwillig versicherten Selbständigen auf Krankengeld bei vorheriger Aufgabe der Erwerbstätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    Krg kann grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der AU bzw vor Beginn der stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (tatsächlich) bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (vgl BSGE 96, 246 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, RdNr 23 ff, auch zu den Ausnahmen vom strengen Zuflussprinzip; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 8 RdNr 24; BSG Urteil vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - Juris RdNr 12 mwN = USK 2008-128) .

    Krg kann grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der AU bzw vor Beginn der stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (stRspr, vgl BSGE 96, 246 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, RdNr 20 mwN).

    Der Gesetzgeber hat der Berechnung des Krg die sog Bezugs- bzw Referenzmethode bewusst zugrunde gelegt, die - im Gegensatz zum Lohnausfallprinzip - unberücksichtigt lässt, wie sich das Arbeitsentgelt außerhalb des Bezugs- bzw des Bemessungszeitraums, insbesondere nach Eintritt des Leistungsfalles, entwickelt (stRspr, vgl BSGE 96, 246 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, RdNr 21 mwN).

    Dies entspricht auch dem Schutzzweck des Krg (vgl BSGE 96, 246 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, RdNr 21 f mwN).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 13 mwN) .

    Dem entspricht es sinngemäß, dass der erkennende Senat andererseits - ohne weitere Ermittlungsnotwendigkeiten anzunehmen - davon ausgeht, dass ein vollständiger Verlust des Arbeitseinkommens durch AU eintritt, wenn der Versicherte vor Beginn der AU im Unternehmen hauptberuflich persönlich mitgearbeitet hat und diese Mitarbeit nunmehr aufgrund der AU entfällt (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, RdNr 17) .

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    So bemisst sich bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen das Krg nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen (BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; BSG Urteil vom 7.12.2004 - B 1 KR 17/04 R - USK 2004-61; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 11 mwN) .

    Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 13 mwN) .

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    So bemisst sich bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen das Krg nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen (BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; BSG Urteil vom 7.12.2004 - B 1 KR 17/04 R - USK 2004-61; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 11 mwN) .

    Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 13 mwN) .

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    Denn bei freiwillig Versicherten ist - anders als bei Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V - der Bestand des Versicherungsverhältnisses durch den Eintritt von AU nicht gefährdet (vgl BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 11 RdNr 13; zur fortbestehenden Beitragspflicht trotz § 224 Abs. 1 SGB V vgl BSG SozR 4-2500 § 224 Nr. 1 RdNr 6 ff, dort zum Erziehungsgeld; s ferner Peters in Kasseler Komm, Stand Dezember 2012, § 224 SGB V RdNr 10) .

    Insoweit gilt nichts anderes als bei der Prüfung des Eintritts der AU abhängig Beschäftigter (vgl BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 11 RdNr 12 f mwN) .

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    Wird Krg wegen ärztlich festgestellter AU begehrt, ist für die Prüfung, ob eine freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krg besteht, gemäß § 46 S 1 Nr. 2 SGB V grundsätzlich auf den Tag abzustellen, der dem Tag der Feststellung der AU folgt, soweit die Satzung bei freiwillig Versicherten gemäß § 44 Abs. 2 SGB V den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung nicht noch weiter hinausschiebt (vgl BSG SozR 4-2500 § 46 Nr. 2 RdNr 11 mwN; nach § 46 S 2 SGB V idF des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, in Kraft seit 1.8.2009, beginnt der Anspruch für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 S 1 Nr. 2 SGB V abgegeben haben, von der siebten Woche der AU an; eine Übersicht zu den auf der Grundlage des § 53 Abs. 6 SGB V durch Satzung vorgesehenen Krg-Wahltarifen für Selbstständige bietet http://www.test.de/Wahltarife-mit-Krankengeld-fuer-Selbststaendige-Angebote-der-Krankenkassen-4288469-4290483/ ) .

    Dr. A. stellte am 8.9.2005 beim Kläger AU fest, so dass der 23.9.2005 der 15. Tag nach der Feststellung der AU war (zur Unbeachtlichkeit einer zeitlich rückbezogenen AU-Feststellung für den Beginn des Krg-Anspruchs vgl zB BSGE 111, 9 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 5, RdNr 23 ff; BSG SozR 4-2500 § 46 Nr. 2 RdNr 15 mwN) .

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 A 4/06 R

    Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - rechtsstaatliches Gebot der

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    § 44 Abs. 2 SGB V (hier idF des GRG) lässt es zu, freiwillig Versicherten in der Satzung das Recht einzuräumen, zwischen Dreierlei zu wählen (vgl BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 16) : (a) Versicherungsschutz ohne Krg-Anspruch mit ermäßigtem Beitragssatz (§ 243 Abs. 1 SGB V idF des GRG) , (b) Versicherungsschutz mit allgemeinem Beitragssatz mit Krg-Anspruch beginnend nach Ablauf von (mindestens) sechs Wochen nach dem allgemeinen gesetzlichen Entstehungszeitpunkt (§ 241 SGB V idF des GRG) sowie (c) Versicherungsschutz mit erhöhtem Beitragssatz mit Krg Anspruch beginnend vor Ablauf von sechs Wochen nach dem allgemeinen gesetzlichen Entstehungszeitpunkt (§ 242 SGB V idF des GRG) .

    § 243 Abs. 1 SGB V setzt ausdrücklich die Möglichkeit voraus, für einzelne Mitgliedergruppen den Umfang der Leistungen zu beschränken (vgl BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 23) .

  • BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    Denn bei freiwillig Versicherten ist - anders als bei Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V - der Bestand des Versicherungsverhältnisses durch den Eintritt von AU nicht gefährdet (vgl BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 11 RdNr 13; zur fortbestehenden Beitragspflicht trotz § 224 Abs. 1 SGB V vgl BSG SozR 4-2500 § 224 Nr. 1 RdNr 6 ff, dort zum Erziehungsgeld; s ferner Peters in Kasseler Komm, Stand Dezember 2012, § 224 SGB V RdNr 10) .
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch eines freiwillig Versicherten - Wegfall

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    Die Entstehung des Anspruchs freiwillig Versicherter auf Krg zum in der Satzung genannten frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt, dass die freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krg an diesem Tag weiterhin beim freiwillig Versicherten besteht und er nach ärztlicher Feststellung noch arbeitsunfähig ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 2 RdNr 10 ff).
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 17/04 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
    So bemisst sich bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen das Krg nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen (BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1; BSG Urteil vom 7.12.2004 - B 1 KR 17/04 R - USK 2004-61; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 3/07 R

    EG-Wanderarbeitnehmer - rückwirkende Neuberechnung des nettolohnabhängigen

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 9/07 R

    Krankenversicherung - Satzungsregelung - freiwillig versicherter Selbstständiger

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - L 5 KR 300/16

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - hauptberuflich selbstständig

    Er hat vorgetragen, für den Versicherungsschutz mit Anspruch auf Krankengeld sei es unerheblich, dass er im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit seine Erwerbstätigkeit bereits eingeschränkt oder aufgegeben habe (BSG 12.3.2013 - B 1 KR 4/12 R, Rn. 8).

    Auch aus der Bestimmung des § 44 Abs. 2 Satz 3 SGB V, wonach für diesen Versichertenkreis § 56 Abs. 6 SGB V unberührt bleibt, wird deutlich, dass es sich bei dem nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V begründeten "gesetzlichen" Versicherungsschutz mit Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit nicht um einen "Krankengeld-Wahltarif" handelt, "daneben" aber auch für diesen Versichertenkreis zusätzlich die Option für einen "Wahltarif" nach § 53 Abs. 6 SGB V mit früherem Beginn des Krankengelds unberührt gelassen werden sollte (vgl. Sonnhoff, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 44 SGB V, Rn. 45; s. auch den Hinweis zur "geltenden Rechtslage" in BSG 12.3.2013 - B 1 KR 4/12 R, juris Rn. 10).

    Da die Regelung des § 23 Abs. 12 der Satzung über die Beendigung von "Krankengeld-Wahltarifen" hier schon deshalb nicht anwendbar ist, weil es sich bei dem Krankengeldversicherungsschutz des Klägers nicht um einen satzungsrechtlichen "Wahltarif" handelt, kann dahinstehen, ob eine eigenständige satzungsrechtliche Regelung der Beendigung solcher Wahltarife überhaupt zulässig ist oder ob auch nach der geltenden Rechtslage die Satzung nur die Zugangsvoraussetzungen für die Wahltarife, nicht aber deren Beendigung regeln darf (vgl. BSG 12.3.2013 - B 1 KR 4/12 R, juris Rn. 12).

    Eine Äquivalenzstörung ist insoweit ausgeschlossen (vgl. zum Ganzen BSG 12.3.2013 - B 1 KR 4/12 R, juris Rn. 12).

  • SG Speyer, 30.11.2015 - S 19 KR 409/14

    Krankenversicherung - Krankengeld - Entstehung und Fortdauer des Anspruchs bei

    Hinsichtlich der erneut angesetzten Wartezeit von 42 Kalendertagen verweist die Beklagte auf das Urteil des BSG vom 12.03.2013 (B 1 KR 4/12 R).

    Nach der Rechtsprechung des bis Ende 2014 für das Krankengeldrecht zuständig gewesenen 1. Senats des BSG sollte auch bei Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sowie bei freiwillig mit Krankengeldanspruch Versicherten im Sinne des § 44 Abs. 2 SGB V neben Arbeitsunfähigkeit deren ärztliche Feststellung nach § 46 Satz 1 SGB V Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld sein (BSG, Urteil vom 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R - Rn. 32; BSG, Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R -, Rn. 10, 18 zu einer nach früherem Recht ergangenen Satzungsregelung).

    In dieselbe Richtung weist hinsichtlich der Anspruchsentstehung die Entscheidung des BSG zu einem freiwillig mit Krankengeldanspruch Versicherten (Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R - Rn. 18, allerdings zu einer nach früherem Recht ergangenen Satzungsregelung).

    Dem lag der (in dieser Entscheidung nicht näher erläuterte) Ansatz zugrunde, es gebe einen "allgemeinen gesetzlichen Entstehungszeitpunkt" (BSG, Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R -, Rn. 10; im konkreten Fall hatte ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit zwei Tage nach dem vermeintlichen Beginn festgestellt und rückwirkend attestiert).

  • BSG, 17.06.2021 - B 3 KR 2/19 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - freiwillig Versicherter - Ende der

    Jedoch verbinden sich mit dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig versicherte Beschäftigte keine weitergehenden Ansprüche auf Entgeltersatz im Krankheitsfall als sie Pflichtversicherten in der Beschäftigtenversicherung zustehen (vgl in diesem Sinne BSG vom 26.6.2007 - B 1 KR 37/06 R - SozR 4-2500 § 46 Nr. 2 RdNr 14; ähnlich zu hauptberuflich Selbständigen BSG vom 30.3.2004 - B 1 KR 32/02 R - BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, juris RdNr 13 und BSG vom 12.3.2013 - B 1 KR 4/12 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 14 RdNr 12 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 KR 5015/14
    Hiervon ging auch das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 12. März 2013 (B 1 KR 4/12 R - in juris) aus, wo es für die Frage, ob der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit den Versicherten in jenem Verfahren gehinderte hatte, Arbeitseinkommen zu erzielen, für den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung nicht auf den Zeitpunkt des Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sondern auf den Zeitpunkt des frühestmöglichen Leistungsbeginns abstellte (a.a.O., Rn. 18, 25, 26).

    Krankengeld kann grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (tatsächlich) bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R - in juris, Rn. 27 m.w.N.).

    So bemisst sich bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen das Krankengeld nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R - in juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Ein Versicherter hat dementsprechend dann der Höhe nach keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er seine selbstständige Erwerbstätigkeit bis zum Beginn der Entstehung des Krankengeldanspruches dem Grunde nach bereits endgültig aufgegeben hat und ein arbeitsunfähigkeitsbedingter Ausfall von Arbeitseinkommen ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R - in juris, Rn. 25).

    Unschädlich für den Krankgeldanspruch ist hingegen die Aufgabe der Erwerbstätigkeit nach Entstehung des Krankengeldanspruchs (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R - in juris, Rn. 25).

  • LSG Thüringen, 01.11.2016 - L 6 KR 178/15

    Krankenversicherung - Höhe und Berechnung des Krankengeldes - freiwillig

    Dieses fiktive Mindesteinkommen ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 2013 - Az.: B 1 KR 4/12 R unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 6. November 2008 - Az.: B 1 KR 28/07; BSG, Urteile vom 30. April 2004 - Az.: B 1 KR 32/02 R und 7. Dezember 2004 - Az.: B 1 KR 17/04 R, nach juris) nicht für die Berechnung des Krankengeldes maßgeblich.

    Das BSG hat an der Rechtsprechung festgehalten, dass ein Anspruch auf Gewährung eines Mindestkrankengeldes für diesen Personenkreis aus dem Gesetz nicht herzuleiten ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 2013, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18

    Anspruch eines freiwillig versicherten Arbeitnehmers auf Krankengeld in der

    Bei mit Anspruch auf Krankengeld freiwillig Versicherten kommt es daher nur darauf an, dass die Mitgliedschaft fortbesteht (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R -, juris Rn. 20 f).

    Es kommt dementsprechend während des Krankengeld-Bezugs nicht darauf an, dass der Versicherte ohne die eingetretene AU die bisherige Erwerbstätigkeit fortsetzen könnte (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R -, juris Rn. 27).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 KR 5087/14

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn in den Fällen der Entrichtung des Höchstbeitrags unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze oder des Mindestbeitrags konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (LSG Baden-Württemberg 15.04.2008, L 11 KR 3606/07, juris; vgl BSG 12.3.2013, B 1 KR 4/12 R mwN).

    Zum anderen bleibt es der eigenständigen Prüfung des mit Anspruch auf Krankengeld versicherten freiwilligen Mitglieds überlassen, ob es an einem ins Leere gehenden Versicherungsschutz festhalten will (vgl BSG 12.03.2013, B 1 KR 4/12 R, juris).

  • LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19

    Krankengeldanspruch - rechtzeitige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Einziges gesetzliches Regulativ, die Funktion des Krg als Entgeltersatz auch bei freiwillig Versicherten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i. V. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nicht dadurch zu unterminieren, dass diesen ein Krg-Anspruch unabhängig von dem Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses erwächst, liegt in der Höhe und Berechnung des Krg gemäß § 47 SGB V. Denn wenn der Versicherte kein Arbeitseinkommen mehr erzielt, ist auch ein dem Grunde nach bestehender Krg-Anspruch der Höhe nach mit Null anzusetzen (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R -, SozR 4-2500 § 47 Nr. 14, Rn. 12, juris; so für freiwillig versicherte Hausfrauen oder Studenten, ggf. mit geringfügiger Beschäftigung: Schulz in: Orlowski/Remmert, GKV-Kommentar SGB V, 52. AL 10/2019, § 44 Krankengeld, Rn. 7).
  • SG Aachen, 13.10.2020 - S 14 KR 115/20
    d) Nachdem der Erste Senat BSG mit Beschluss aus dem Juli 2009 (BSG, Beschluss vom 24. Juli 2009 - B 1 KR 85/08 B -, Rn. 12, juris) und Urteil aus dem März 2013 (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R -, SozR 4-2500 § 47 Nr. 14, Rn. 24; Anmerkung von Meyerhoff, jurisPR-SozR 6/2014 Anm. 3) nochmals sein Verständnis des § 47 Abs. 4 S. 2 SGB V als wiederlegbare Vermutung bekräftigte, hat der Dritte Senat zuletzt mit Beschluss vom 22.02.2017 - wiederum im Rahmen eines obiter dictum - im Sinne des hiesigen Klagebegehrens ausgeführt:.
  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Auf Grundlage der BSG-Rechtsprechung, insbesondere des Urteils des 1. Senats vom 12.3.2013 (B 1 KR 4/12 R - BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 14), sei das Krg hier nicht nach dem der Beitragsbemessung auch für die Jahre 2011 bis 2013 zugrunde liegenden fiktiven Arbeitseinkommen, sondern nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen des Jahres 2012 zu berechnen.

    Dazu trägt er vor, das LSG habe mehrere von ihm zitierte Entscheidungen des BSG (ua Urteile vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 und vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - USK 2008-128 - Juris), die seine Rechtsauffassung von der Maßgeblichkeit des Jahres 2010 als Referenzjahr stützten, nicht in die Entscheidungsgründe aufgenommen und das von ihm ebenfalls herangezogene Urteil vom 12.3.2013 (B 1 KR 4/12 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 14) zwar zitiert, aber diese Entscheidung unrichtig umgesetzt.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 3347/10

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Krankengeld wegen beendetem

  • SG Neuruppin, 20.08.2020 - S 20 KR 26/15
  • SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 341/18

    Krankenversicherung - Versicherter in der KVdA - Einstellung der

  • SG Koblenz, 18.09.2019 - S 11 KR 607/18

    Krankenversicherung - Höhe und Berechnung des Krankengeldes - freiwillig

  • SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Zahlung von Krankengeld

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 KR 3187/16
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 114/14
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2015 - L 5 KR 4030/14
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