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   BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C   

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BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C (https://dejure.org/2018,12638)
BSG, Entscheidung vom 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C (https://dejure.org/2018,12638)
BSG, Entscheidung vom 15. März 2018 - B 10 ÜG 30/17 C (https://dejure.org/2018,12638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristwahrung per Fax - rechtzeitiger Beginn mit der Übermittlung - absehbare Übertragungsdauer - doppelt so viele Minuten wie Seiten des Schriftsatzes nicht ausreichend - weiterer zusätzlicher Sicherheitszuschlag von 20 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwahrung per Fax bei der Übermittlung von Schriftsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Es fehlt aber jeder Anhaltspunkt, dass die Senatsentscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht und insbesondere unter Verletzung von Grundrechten ergangen wäre (vgl zu diesem Maßstab BSG Beschluss vom 28.7.2005 - B 13 RJ 178/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 3) .
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Die gesetzlich eingeräumten Rechtsmittelfristen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voll, und zwar bis zum letzten Tag und in diesem Rahmen bis zur äußersten Grenze, ausgeschöpft werden (vgl BVerfGE 40, 42, 44; 45, 360, 362; 51, 352, 355; 74, 220, 224) .
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Die gesetzlich eingeräumten Rechtsmittelfristen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voll, und zwar bis zum letzten Tag und in diesem Rahmen bis zur äußersten Grenze, ausgeschöpft werden (vgl BVerfGE 40, 42, 44; 45, 360, 362; 51, 352, 355; 74, 220, 224) .
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 22/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil -

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Eine solche Zustellung ist in dem Zeitpunkt bewirkt, an dem der Adressat das Schriftstück persönlich als zugestellt entgegennimmt (BSG Beschluss vom 23.4.2009 - B 9 VG 22/08 B - SozR 4-1750 § 174 Nr. 1 RdNr 6) .
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Die gesetzlich eingeräumten Rechtsmittelfristen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voll, und zwar bis zum letzten Tag und in diesem Rahmen bis zur äußersten Grenze, ausgeschöpft werden (vgl BVerfGE 40, 42, 44; 45, 360, 362; 51, 352, 355; 74, 220, 224) .
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Die gesetzlich eingeräumten Rechtsmittelfristen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voll, und zwar bis zum letzten Tag und in diesem Rahmen bis zur äußersten Grenze, ausgeschöpft werden (vgl BVerfGE 40, 42, 44; 45, 360, 362; 51, 352, 355; 74, 220, 224) .
  • LSG Thüringen, 28.11.2002 - L 3 AL 229/00
    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen eines nach seiner Ansicht unangemessen langen Gerichtsverfahrens vor dem SG Gotha (S 13 AL 118/98) und dem Thüringer LSG (L 3 AL 229/00) .
  • BGH, 27.11.2014 - III ZB 24/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Angesichts der üblichen Übertragungsdauer konnte er nicht damit rechnen, dass ein zweieinhalb Minuten vor Fristablauf abgesandter 5-seitiger Schriftsatz rechtzeitig und vollständig beim BSG eingehen würde (vgl BGH Beschluss vom 27.11.2014 - III ZB 24/14 - Juris für die Absendung eines 15-seitigen Schriftsatzes 7 Minuten vor Fristablauf; BGH Beschluss vom 12.4.2016 - VI ZB 7/15 - Juris) .
  • BFH, 08.10.2015 - VII B 147/14

    Schuldhafte Fristversäumnis bei Nichtbeachtung der üblichen

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für das verfassungsrechtliche Verfahren (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 23.12.2016 - 1 BvR 3511/13 - Juris RdNr 3 mwN; ebenso BFH Beschluss vom 8.10.2015 - VII B 147/14 - Juris RdNr 4) .
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
    Angesichts der üblichen Übertragungsdauer konnte er nicht damit rechnen, dass ein zweieinhalb Minuten vor Fristablauf abgesandter 5-seitiger Schriftsatz rechtzeitig und vollständig beim BSG eingehen würde (vgl BGH Beschluss vom 27.11.2014 - III ZB 24/14 - Juris für die Absendung eines 15-seitigen Schriftsatzes 7 Minuten vor Fristablauf; BGH Beschluss vom 12.4.2016 - VI ZB 7/15 - Juris) .
  • BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 3511/13

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der Einhaltung der

  • BSG, 19.12.2018 - B 10 ÜG 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionseinlegung - Fristwahrung per Fax -

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG - Kammer - Beschluss vom 23.12.2016 - 1 BvR 3511/13 - Juris RdNr 3 mwN) für das verfassungsrechtliche Verfahren (Senatsbeschluss vom 15.3.2018 - B 10 ÜG 30/17 C - Juris RdNr 8; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen ; vgl ebenso BVerwG Beschluss vom 29.1.2015 - 9 BN 2/14; BGH Beschluss vom 27.11.2014 - III ZB 24/14; BFH Beschluss vom 8.10.2015 - VII B 147/14 - Juris RdNr 4) .

    Die Mutmaßung des Prozessbevollmächtigten, die Uhr seines Faxgeräts sei falsch eingestellt gewesen, widerspricht dieser zuverlässigen Zeitangabe im Faxprotokoll des BSG und ist deshalb nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl Senatsbeschluss vom 15.3.2018 - B 10 ÜG 30/17 C - Juris RdNr 7, 11 f) .

  • LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Zulässigkeit einer Entscheidung des abgelehnten

    Frühester, in aller Regel aber auch spätester Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs, mit der die Zwei-Wochen-Frist des § 178a Abs. 2 Satz 1 SGG zu laufen beginnt, ist die Zustellung der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BSG, Beschluss vom 15.03.2018, B 10 ÜG 30/17 C).

    Zwar ist ein Antrag auf Bewilligung von PKH auch im Verfahren der Anhörungsrüge zulässig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, und vom 15.03.2018, B 10 ÜG 30/17 C).

  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20

    Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung

    Regelmäßig entspricht dies der Zustellung der mit der Anhörungsrüge beanstandeten gerichtlichen Entscheidung, weil sich die von dem die Gehörsverletzung Rügenden geltend gemachten Gründe für seine Anhörungsrüge typischerweise aus den gerichtlichen Entscheidungsgründen nachvollziehen lassen (vgl. Leitherer, a.a.O., § 178a, Rdnr. 7; BSG, Beschlüsse vom 25.04.2016, B 9 SF 1/16 C, und vom 15.03.2018, B 10 ÜG 30/17 C).
  • BSG, 09.01.2020 - B 8 SO 55/19 B

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem SGB XII

    Erforderlich wäre zudem eine eingehende Auseinandersetzung mit der übrigen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu erhöhten Sorgfaltspflichten bei der Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag (vgl BSG vom 31.3.1993 - 13 RJ 9/92 - BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7, juris RdNr 16 mwN; BSG vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B, juris RdNr 14; BSG vom 13.9.2016 - B 5 RS 30/16 B - SozR 4-1500 § 65a Nr. 2 RdNr 4; Bundesgerichtshof vom 8.5.2013 - XII ZB 396/12 - NJW 2013, 2035 ; BVerfG vom 23.12.2016 - 1 BvR 3511/13) und auftretenden technischen Störungen technischer Übermittlungsgeräte und den dann ggf zu ergreifenden Maßnahmen (vgl BSG vom 29.3.2010 - B 13 R 519/09 B, juris RdNr 8 f mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung; vgl auch BSG vom 15.3.2018 - B 10 ÜG 30/17 C, für SozR 4-1500 § 67 Nr. 16 vorgesehen, juris RdNr 8; BGH vom 12.4.2016 - VI ZB 7/15, juris RdNr 9; Bundesfinanzhof vom 28.1.2010 - VIII B 88/09 - BFH/NV 2010, 919 , juris RdNr 5 f; BVerfG vom 20.1.2006 - 1 BvR 2683/05 - NJW 2006, 1505 , juris RdNr 7) , zB die Verwendung handschriftlicher Ausführungen und den Verzicht auf weitere zeitraubende PC-Aktivitäten (vgl BGH vom 23.6.2004 - IV ZB 9/04 - NJW-RR 2004, 1502 , juris RdNr 9) gewesen.
  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 3 B 420/18

    Wiedereinsetzung; Telefax; Fristablauf; Fristausschöpfung; Aufenthaltserlaubnis;

    Dabei ist - zusätzlich zu der absehbaren Übermittlungsdauer des zu faxenden Schriftsatzes nebst Anlagen - in jedem Fall ein zeitlicher Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einzuhalten und innerhalb der einzukalkulierenden Zeitspanne die Übermittlung wiederholt zu versuchen (BVerfG, Beschl. v. 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13 -, juris Rn. 3 zu Verfahren vor dem BVerfG; BSG, Beschl. v. 15. März 2018 - B 10 ÜG 30/17 C -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BSG, 03.02.2020 - B 13 R 234/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Es kommt mithin nicht darauf an, ob sie mit dem Vorbringen, ihr Bevollmächtigter habe die Beschwerdebegründung am letzten Tag der Begründungsfrist, dem 15.10.2018, um 23:55 Uhr abgesandt, ein unverschuldetes Fristversäumnis iS von § 67 Abs. 1 SGG glaubhaft gemacht hat oder ob ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verwehren ist, weil Rechtsschutzsuchende bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag einkalkulieren müssen (zu dieser Sorgfaltspflichtanforderung sowie zum Umfang des Sicherheitszuschlags - regelmäßig in der Größenordnung von 20 Minuten - vgl BVerfG Beschluss vom 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 = juris RdNr 35 ff; BVerfG Beschluss vom 23.12.2016 - 1 BvR 3511/13 - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 15.3.2018 - B 10 ÜG 30/17 C - juris RdNr 8; Beschluss vom 19.12.2018 - B 10 ÜG 1/18 R - juris RdNr 9; jeweils mwN ).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 3 AS 3384/18
    Dafür ist - zusätzlich zu der absehbaren Übermittlungsdauer des zu faxenden Schriftsatzes samt Anlagen - in jedem Fall ein zeitlicher Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einzuhalten (BSG, Beschluss vom 15.03.2018, B 10 ÜG 30/17 C, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 23.12.2016, 1 BvR 3511/13, beide in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2019 - L 5 AS 422/19
    Auf die Behauptung einer Gehörsverletzung kann die Gegenvorstellung nicht gestützt werden, da diese allein nach § 178a SGG gerügt werden kann (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 15. März 2018, B 10 ÜG 30/17 C 14); Juris).
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