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   BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R   

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BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R (https://dejure.org/2014,16706)
BSG, Entscheidung vom 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R (https://dejure.org/2014,16706)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - B 10 EG 1/13 R (https://dejure.org/2014,16706)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - positive Bleibeprognose - Gleichheitssatz

  • openjur.de

    Anspruch auf Elterngeld; nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer; Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a AufenthG 2004; keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007; Aufenthaltsverfestigung; positive ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d Halbs 2 BEEG vom 19.08.2007, § ... 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d Halbs 1 BEEG vom 19.08.2007, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst a BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst b BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst c BEEG vom 19.08.2007
    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a AufenthG 2004 - keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007 - Aufenthaltsverfestigung - positive ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d Halbs 2 BEEG vom 19.08.2007, § ... 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d Halbs 1 BEEG vom 19.08.2007, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst a BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst b BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst c BEEG vom 19.08.2007
    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a AufenthG 2004 - keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007 - Aufenthaltsverfestigung - positive ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Elterngeld für eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG

  • rewis.io

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a AufenthG 2004 - keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007 - Aufenthaltsverfestigung - positive ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Elterngeld für eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Elterngeld für eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht, überlange Verfahrensdauer, Kinder- und Jugendhilfe

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Für die getroffene Differenzierung bestehen Gründe von solchem Gewicht, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 111, 160, 170 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 46) .

    Für den Gesetzgeber ergeben sich jedoch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 184 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 26 zur Verfassungswidrigkeit der früheren Ausgrenzung von Ausländern mit einer Aufenthaltsbefugnis nach dem AuslG im Erziehungsgeldrecht; ebenso BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvL 4/97 - BVerfGE 111, 160, 169 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 42 f zur Verfassungswidrigkeit einer entsprechend formulierten früheren Ausschlussregel im Kindergeldrecht) .

    Ob eine gesetzliche Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, hängt davon ab, ob für die getroffene Differenzierung Gründe von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 111, 160, 170 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 46) .

    Letzteres hat das BVerfG für eine Ausländerin angenommen, deren ausländerrechtlicher Status im Wesentlichen unabhängig von ihrem eigenen Verhalten war (vgl BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvL 4/97 - BVerfGE 111, 160 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 45) .

  • BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Ferner habe er sich nicht hinreichend mit der maßgeblichen einfachrechtlichen Ausgangslage auseinandergesetzt (Beschluss vom 4.12.2012 - 1 BvL 4/12 = BVerfGE 132, 360) .

    Obwohl die Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S 1 AufenthG ihrem Zweck nach den Weg in einen dauerhaften Aufenthalt ebnen sollte, hält es der Senat angesichts dieser klaren gesetzlichen, insbesondere zeitlich überschaubaren (Befristung bis 31.12.2009) Perspektive bei Ausschluss einer Verlängerungsmöglichkeit unter unveränderten Voraussetzungen und des sogar möglichen Rückfalls in eine Duldung (vgl BVerfG Beschluss vom 4.12.2012 - 1 BvL 4/12 - RdNr 33) für ausgeschlossen, im Zeitraum "der Aufenthaltserlaubnis auf Probe", dh von Inkrafttreten des § 104a AufenthG bis maximal zum 31.12.2009 von einer hinreichenden Bleibeprognose auszugehen, solange der Ausländer "nur" im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S 1 AufenthG war.

    Bei den in § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchst c BEEG genannten - elterngeldrechtlich vorteilhaften - Aufenthaltstiteln fehlt es an einer entsprechenden, § 81 Abs. 4 AufenthG ausschließenden Regelung, sodass sich auch insoweit § 104a Abs. 1 S 1 AufenthG als schwächer ausgestaltetes Aufenthalts- und Bleiberecht erweist (vgl insoweit auch die Hinweise in BVerfG Beschluss vom 4.12.2012 - 1 BvL 4/12 - BVerfGE 132, 360 = Juris RdNr 31 bis 33) .

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeselterngeld - Verfassungsmäßigkeit des § 1

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007 insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als danach Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG erteilt ist, keinen Anspruch auf Elterngeld haben (Vorlagebeschluss vom 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R) .

    Sie erfüllte zwar unstreitig die Grundvoraussetzungen für einen Elterngeldanspruch, weil sie nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2008 ihren Wohnsitz in Deutschland hatte (zu den Wohnsitzanforderungen bei ausländischen Staatsangehörigen vgl Vorlagebeschluss vom 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R - RdNr 46 mwN) , ihr Kind betreute, dieses erzog und auch keine Erwerbstätigkeit ausübte (vgl § 1 Abs. 1 BEEG idF des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, BGBl I 2748) .

    Sie war zwar im streitigen Zeitraum im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die im Grundsatz - wie eine Niederlassungserlaubnis - zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt (§ 104a Abs. 4 S 2 AufenthG) , jedoch schließt das BEEG im Anschluss an die vom Zuwanderungsgesetz vom 30.7.2004 (BGBl I 1950) geprägte Rechtslage im Erziehungsgeldrecht (§ 1 Abs. 6 BErzGG idF des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006, BGBl I 2915; zur Entwicklung vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R - RdNr 13 ff) nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer trotz einer Aufenthaltserlaubnis mit der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in gesetzlich näher bestimmten Fällen von einer Anspruchsberechtigung wegen Elterngeld aus.

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt" (zur Verfassungswidrigkeit der Nr. 3 Buchst b vgl Beschluss des BVerfG vom 10.7.2012 - 1 BvL 2/10 ua - BVerfGE 132, 72, der allerdings noch nicht zu einer formellen Korrektur des Gesetzes geführt hat) .

    Wie das BVerfG mit Beschluss vom 10.7.2012 - 1 BvL 2/10 ua - (BVerfGE 132, 72) im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 Buchst b BErzGG 2006 sowie des § 1 Abs. 7 Nr. 3 Buchst b BEEG ausgeführt hat, darf der Gesetzgeber die Gewährung von Erziehungs- und Elterngeld auf diejenigen ausländischen Staatsangehörigen beschränken, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Der hierbei zu berücksichtigende Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl BVerfG Beschluss vom 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58, 67; BVerfG Beschluss vom 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323, 329 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6 S 15) .
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Der hierbei zu berücksichtigende Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl BVerfG Beschluss vom 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58, 67; BVerfG Beschluss vom 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323, 329 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6 S 15) .
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Für den Gesetzgeber ergeben sich jedoch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 184 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 26 zur Verfassungswidrigkeit der früheren Ausgrenzung von Ausländern mit einer Aufenthaltsbefugnis nach dem AuslG im Erziehungsgeldrecht; ebenso BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvL 4/97 - BVerfGE 111, 160, 169 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 42 f zur Verfassungswidrigkeit einer entsprechend formulierten früheren Ausschlussregel im Kindergeldrecht) .
  • BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Mit Blick auf das nur für einen begrenzten Zeitraum vom 28.8.2007 bis 31.12.2009 in Frage stehende Mindestelterngeld (sog Sockel- oder Basisbetrag; § 2 Abs. 4 BEEG idF des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, BGBl I 2748) drängt sich hiernach angesichts der Berechtigung des Gesetzgebers zur Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung (BVerfG NZS 2012, 462 RdNr 17 mwN) nicht auf, dass der Gesetzgeber weitere - an einzelfallbezogene Prognosen anknüpfende - verwaltungsaufwändige Differenzierungen innerhalb des vorgenannten Personenkreises hätte treffen müssen, wie hier etwa in Bezug auf die Klägerin, die zum 1.1.2010 in den Genuss eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 1 S 1 AufenthG mit der daraus resultierenden Berechtigung zur Inanspruchnahme von Elterngeld gekommen ist.
  • EuGH, 08.11.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Hieran anschließend wurde auf der IMK vom 8./9.12.2011 Einigkeit erzielt, dass die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 4.12.2009 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf dieser Grundlage verlängert werden könnten (Beschluss vom 8./9.12.2011, ZAR 2012, 44) .
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Wie auch andere Entgeltersatzleistungen ist das Elterngeld in erster Linie dazu bestimmt, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) zum Lebensunterhalt dienende Einkommen teilweise zu ersetzen (vgl zB Urteil des Senats vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 2 Nr. 25 und BSGE vorgesehen, RdNr 31) .
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Diese "Einkommensersatzfunktion" des Elterngeldes (vgl BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 18 mwN) findet sich in der Höhe des Elterngeldes, die sich in erster Linie an dem individuellen Einkommensausfall des betreuenden Elternteils - im Ausgang von 67 % des vorgeburtlichen Einkommens (§ 2 Abs. 1 BEEG) - orientiert, wenn eine vorherige Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung unterbrochen, reduziert oder ganz aufgegeben wird (BT-Drucks 16/1889, S 2, 15; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 18; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - RdNr 19) .
  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

    Diese Personengruppe kann es im Einzelfall geben (zu § 1 Abs. 7 Nr. 3 Buchst a BEEG vgl Hissnauer in Tillmanns/Mutschler, MuSchG/BEEG, 2015, § 1 BEEG RdNr 154; zu den ausdifferenzierten aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die sich voraussichtlich dauerhaft im Inland aufhalten werden, ausnahmsweise Anspruch auf Elterngeld haben, vgl BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - juris) .
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

    Die Differenzierung ist die Folge der legitimen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen nur zu unterstützen, wenn sie sich bei generalisierender, typisierender und pauschalierender Betrachtungsweise in der Frühphase der Elternschaft vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern wollen und kümmern können (zum Ausschluss nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - Juris RdNr 19 ff; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - L 13 EG 46/15
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R).

    Der Beklagte hat vorgetragen, dieses Urteil sei zum einen nicht einschlägig, zum anderen ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R), dass keine Ungleichbehandlung vorliege.

    Hier liegt eine Klärung durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) vor.

    Das Bundessozialgericht hat diese Auseinandersetzung mit seinem Urteil vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) nachgeholt und in seine Überlegungen auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einbezogen.

  • BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 1/17 S
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R).

    Der Beklagte hat vorgetragen, dieses Urteil sei zum einen nicht einschlägig, zum anderen ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R), dass keine Ungleichbehandlung vorliege.

    Hier liegt eine Klärung durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) vor.

    Das Bundessozialgericht hat diese Auseinandersetzung mit seinem Urteil vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) nachgeholt und in seine Überlegungen auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einbezogen.

  • SG Düsseldorf, 16.11.2015 - S 36 EG 5/14
    Obwohl die Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ihrem Zweck nach den Weg in ein dauerhaften Aufenthalt ebnen sollte, ist angesichts dieser klaren gesetzlichen, insbesondere zeitlich überschaubaren (Befristung bis 31.12.2009) Perspektive bei Ausschluss einer Verlängerungsmöglichkeit unter unveränderten Voraussetzungen und des sogar möglichen Rückfalls in eine Duldung ausgeschlossen, im Zeitraum des Besitzes dieses Aufenthaltstitels von einer hinreichenden Bleibeprognose auszugehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.07.2014, Az. B 10 EG 1/13 R).

    Eine grundsätzliche Bedeutung kann der Streitsache nach Erlass des Urteils des BSG vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) nicht mehr beigemessen werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2015 - L 2 EG 8/13
    Er macht sich diesbezüglich die Erwägungen des BSG im Urteil vom 10. Juli 2014 (- B 10 EG 1/13 R -) zu eigen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 2 EG 14/13
    Diese gesetzlichen Vorgaben sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist und die keines der § 1 Abs. 7 Nr. 3 Buchstabe b BEEG genannten Merkmale der Arbeitsmarktintegration erfüllen, vom Bundeselterngeld gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 -, BVerfGE 132, 72; zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 7 BEEG im Übrigen vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 EG 1/13 R -, juris).
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