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   BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R   

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BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R (https://dejure.org/2011,7381)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R (https://dejure.org/2011,7381)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - B 10 EG 11/10 R (https://dejure.org/2011,7381)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - Lebensmonatsprinzip - Bezugsmonat - Fiktion - Doppelleistung - anspruchsberechtigter Personenkreis - Erwerbstätigkeit

  • openjur.de

    Elterngeld; Mutterschaftsgeld; Anrechnung; Anspruchsdauer; Bezugszeitraum; Lebensmonatsprinzip; Bezugsmonat; Fiktion; Doppelleistung; anspruchsberechtigter Personenkreis; Erwerbstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 BEEG vom 05.12.2006, § 3 BEEG vom 05.12.2006, § 4 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 4 Abs 2 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 4 Abs 2 S 4 BEEG vom 05.12.2006
    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - Lebensmonatsprinzip - Bezugsmonat - Fiktion - Doppelleistung - anspruchsberechtigter Personenkreis - Erwerbstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 BEEG vom 05.12.2006, § 3 BEEG vom 05.12.2006, § 4 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 4 Abs 2 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 4 Abs 2 S 4 BEEG vom 05.12.2006
    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - Lebensmonatsprinzip - Bezugsmonat - Fiktion - Doppelleistung - anspruchsberechtigter Personenkreis - Erwerbstätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung des Bezuges von Mutterschaftsgeld bei der Anspruchsdauer

  • rewis.io

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - Lebensmonatsprinzip - Bezugsmonat - Fiktion - Doppelleistung - anspruchsberechtigter Personenkreis - Erwerbstätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - Lebensmonatsprinzip - Bezugsmonat - Fiktion - Doppelleistung - anspruchsberechtigter Personenkreis - Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung des Bezuges von Mutterschaftsgeld bei der Anspruchsdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mutterschaftsgeld und die Bezugsdauer von Elterngeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 19
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R
    Im Hinblick auf das im Elterngeldrecht geltende Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG) erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG jeweils auch dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, wenn - wie hier - nur für den ersten Tag Mutterschaftsgeld zusteht (so auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 12/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG sprechen nach Auffassung des erkennenden Senats für das letztgenannte Begriffsverständnis (so auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 12/10 R) .

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R
    Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG wird Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate gezahlt (sog Lebensmonatsprinzip - hierzu BSG Teilurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R, RdNr 38, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Wie der Senat schon entschieden hat (Teilurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R , RdNr 38, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), ist § 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG dahin zu verstehen, dass er im Grundsatz das Lebensmonatsprinzip bei der Gewährung von Elterngeld festlegt; dieses ist, wie sich aus § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 und 2 BEEG ergibt, insbesondere für die Anspruchsdauer maßgebend (zwölf bzw vierzehn Lebensmonatsbeträge).

  • BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91

    Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R
    Sie dient - wie die Anrechnungsregelungen - dazu, zweckidentische Doppelleistungen für zeitlich kongruente Bezugszeiträume zu vermeiden (zum Zweck der Anrechnung des Erziehungsgeldes auf das Mutterschaftsgeld: BSGE 69, 95, 98 ff = SozR 3-7833 § 7 Nr. 1 S 4 ff; zur Anrechnung nach § 3 BEEG: Becker in Buchner/Becker, MuSchG - BEEG, 8. Aufl 2008, § 3 BEEG RdNr 3, 20 ff; Hambüchen in Hambüchen, BEEG - EStG - BKGG, Stand Dezember 2009, § 3 BEEG RdNr 4, 13) .
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R
    Denn es fehlt hier an einer planwidrigen Regelungslücke (im Sinne einer Unvollständigkeit des Gesetzes), die nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen durch eine analoge Anwendung einer anderen Rechtsnorm zu schließen wäre (hierzu etwa BSG SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 RdNr 21 ua unter Hinweis auf BVerfGE 82, 6, 11 ff; 82, 286, 304 f).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R
    Denn es fehlt hier an einer planwidrigen Regelungslücke (im Sinne einer Unvollständigkeit des Gesetzes), die nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen durch eine analoge Anwendung einer anderen Rechtsnorm zu schließen wäre (hierzu etwa BSG SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 RdNr 21 ua unter Hinweis auf BVerfGE 82, 6, 11 ff; 82, 286, 304 f).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R
    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R
    Denn es fehlt hier an einer planwidrigen Regelungslücke (im Sinne einer Unvollständigkeit des Gesetzes), die nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen durch eine analoge Anwendung einer anderen Rechtsnorm zu schließen wäre (hierzu etwa BSG SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 RdNr 21 ua unter Hinweis auf BVerfGE 82, 6, 11 ff; 82, 286, 304 f).
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 6/16 R

    Elterngeld - Lebensmonat des Kindes mit Bezug von Mutterschaftsgeld durch die

    Im Hinblick auf das im Elterngeldrecht geltende Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 S 1 BEEG) erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 S 2 BEEG jeweils auch dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, wenn - wie hier - nur für einen Tag in dem betreffenden Lebensmonat Mutterschaftsgeld zusteht (vgl BSG Urteile vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 RdNr 21 und vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R - Juris RdNr 15) .

    Letzterer sei dann nicht gegeben, wenn diese Person in den betreffenden Lebensmonaten aufgrund objektiver Gegebenheiten nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis iS des § 1 BEEG gehöre, etwa weil eine Beschäftigung in elterngeldschädlichem Umfang von mehr als 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 iVm Abs. 6 BEEG) ausgeübt werde (vgl insgesamt die Ausführungen in den Senatsurteilen vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 RdNr 22 ff und B 10 EG 11/10 R - Juris RdNr 19 ff) .

    Diese Änderung des Wortlautes enthält nach den Gesetzesmaterialien eine "Klarstellung" als Reaktion auf die Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 26.5.2011 (B 10 EG 11/10 R - Juris; gemeint wohl auch B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2; vgl Senatsbeschluss vom 4.5.2017 - B 10 EG 16/16 B - Juris RdNr 7) .

    "Die Änderung in § 4 Abs. 3 S 2 dient der Klarstellung, dass - entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011, B 10 EG 11/10 R) - Lebensmonate des Kindes, in denen nach § 3 Abs. 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Einnahmen zustehen, auch dann als Bezugsmonate gelten, wenn die Elterngeld beantragende Person in diesen Monaten die Voraussetzungen des § 1 BEEG nicht erfüllt.

    Dass von der zwingenden Zuordnungsregelung des § 4 Abs. 3 S 2 BEEG nur (ganze) Bezugsmonate erfasst werden, hat der Gesetzgeber ausdrücklich gewollt, insoweit ist dem Gesetz keine planwidrige Unvollständigkeit zu entnehmen (vgl hierzu bereits BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 RdNr 30 f sowie B 10 EG 11/10 R - Juris RdNr 17 f mwN) .

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Dabei ist das sog Lebensmonatsprinzip festgelegt worden (Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 29; Teil-Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 38; BSG Urteile vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R - RdNr 14 und - B 10 EG 12/10 R - RdNr 20, 1etzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 vorgesehen).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 36/14 R

    Krankenversicherung - rechtlich unselbstständige Eigeneinrichtung einer

    Der erkennende Senat kann sich hierfür auf das übereinstimmende Beteiligtenvorbringen stützen (vgl BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 40; BSG SozR 4-2700 § 200 Nr. 4 RdNr 39; BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R - Juris RdNr 25; BSGE 97, 144 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 8, RdNr 46) .
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf den Erziehungsgeldanspruch des Vaters,

    Im Hinblick auf das im Elterngeldrecht geltende Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG) erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG jeweils auch dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, wenn - wie hier - nur für den ersten Tag Mutterschaftsgeld zusteht (so auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R) .

    c) Genauer betrachtet bedarf der Tatbestand des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG der Auslegung (s dazu auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R) .

    Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG sprechen nach Auffassung des erkennenden Senats für das letztgenannte Begriffsverständnis (so auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R) .

    Der erkennende Senat vermag insoweit der Auffassung des Hessischen LSG (Urteil vom 22.6.2010 - L 6 EG 2/08), auf die sich der Kläger beruft, nicht zu folgen (s auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R).

  • LSG Hessen, 19.06.2015 - L 5 EG 9/14

    Elterngeld

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Hinweis auf das Urteil vom 26. Mai 2011, B 10 EG 11/10 R) könnten von der Fiktion des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG nur Bezugsmonate erfasst werden, in denen ein Bezug von Elterngeld rechtlich möglich sei.

    Wie das Bundessozialgericht in seinen richtungweisenden Urteilen vom 26. Mai 2011 (B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R) entschieden hat, gelten Lebensmonate des Kindes, in denen Mutterschaftsgeld zusteht, nur dann als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezieht, wenn diese in dem betreffenden Zeitraum aufgrund objektiver Gegebenheiten zum anspruchsberechtigten Personenkreis im Sinne des § 1 BEEG gehört.

    Weiter sei es möglich, den Begriff der anzurechnenden Leistungen so aufzufassen, dass in dem betreffenden Lebensmonate jedenfalls eine Anrechnung der Leistung auf das Elterngeld rechtlich konkret möglich sein müsse, also die Person, der die anzurechnende Leistung zustehe, aufgrund objektiver Gegebenheiten auch zum elterngeldberechtigten Personenkreis im Sinne des § 1 BEEG gehöre (BSG a.a.O. B 10 EG 11/10 R Juris-Rdnr. 22 und B 10 EG 12/10 R Juris-Rdnr. 19).

    Im Ergebnis sei Grundvoraussetzung für den Eintritt der Fiktion von Bezugsmonaten nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG (a.F.), dass in den betreffenden Lebensmonaten diejenige Person, der die anzurechnende Leistung zustehe, nach objektiven Gegebenheiten die Anspruchsvoraussetzungen des § 1 BEEG erfülle (BSG a.a.O. B 10 EG 11/10 R Juris-Rdnrn. 20 bis 22, 24, 25 und B 10 EG 12/10 R Juris-Rdnrn. 23 bis 25, 27).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 EG 109/15

    Elterngeld - Frühgeburt - Mutterschaftsgeld bis in den dritten Lebensmonat des

    Die im Gegensatz dazu stehende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 26.05.2011, B 10 EG 11/10 R) betreffe die alte Fassung des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG.

    Nach der Entscheidung des BSG (26.05.2011, B 10 EG 11/10 R) zur alten Fassung des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG müsse Elterngeld auch für den 14. Lebensmonat des Kindes bewilligt werden.

    In der Gesetzesbegründung wird hierzu ausgeführt: "Die Änderung in § 4 Abs. 3 Satz 2 dient der Klarstellung, dass - entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011, B 10 EG 11/10 R) - Lebensmonate des Kindes, in denen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 anzurechnende Einnahmen zustehen, auch dann als Bezugsmonate gelten, wenn die Elterngeld beantragende Person in diesen Monaten die Voraussetzungen des § 1 BEEG nicht erfüllt." (BT-Drucks 17/9841 S 29).

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG wird Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt (sog Lebensmonatsprinzip - hierzu BSG Teil-Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 38; BSG Urteile vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R - RdNr 14 und B 10 EG 12/10 R - RdNr 20, 1etzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 vorgesehen).

    Diese Lebensmonate gelten nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG als Bezugszeiten der Ehefrau (vgl hierzu BSG Urteile vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R, letzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 vorgesehen) mit der Folge, dass der Kläger und seine Ehefrau insgesamt nur weitere zwölf Monatsbeträge Elterngeld beziehen können.

  • BSG, 04.05.2017 - B 10 EG 16/16 B

    Elterngeld - Monat mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Fiktion als Bezugsmonat

    Der vom BSG für die Vorgängerfassung vertretenen einschränkenden Auslegung (Hinweis auf BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R) habe der Gesetzgeber durch die Neufassung der Norm ausdrücklich den Boden entziehen wollen.

    und weist insoweit auf die Entscheidung des Senates vom 26.5.2011 (B 10 EG 11/10 R - Juris) zur bis zum 17.9.2012 geltenden Vorläuferfassung hin.

    Ebenso nicht dargelegt hat die Beschwerde die behauptete entscheidungserhebliche Abweichung des LSG vom zitierten Senatsurteil vom 26.5.2011 (B 10 EG 11/10 R - Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 EG 4352/12
    Diese Regelung verstoße nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 26.05.2011 Az: B 10 EG 11/10 R) nicht gegen höherrangiges Recht.

    Dies sei auch nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26.05.2011 Az: B 10 EG 11/10 R gewesen.

    Die Beklagte hat zur Berufungserwiderung angeführt, dass das BSG in seinem Urteil vom 26.05.2011 Az: B 10 EG 11/10 R genau die in Frage stehende Anrechnung von Monaten mit Mutterschutzleistung als fiktiv beantragte und erhaltene Elterngeldmonate für rechtmäßig erachtet habe.

    Das BSG hat sich unter Bezugnahme auf Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG für die zuletzt genannte Auffassung entschieden (BSG 26.05.2011, B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - L 13 EG 9/16

    Elterngeld

    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R ergebe sich, dass eine Fiktion von Elterngeldbezug nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG voraussetze, dass der Bezieher der dort genannten Leistungen die Voraussetzungen des § 1 BEEG dem Grunde nach erfülle.

    Eine nur anteilige Kürzung des Elterngeldes für den betreffenden Lebensmonat kommt nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R, Rn 15 ff.; Urteil vom 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R, Rn 29 ff. und zuletzt Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R, Rn 62 aE; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2015 - L 11 EG 109/15, juris Rn 24; Jaritz, a.a.O., § 4 Rn 35; krit. hierzu im Zusammenhang mit der Diskussion um die Neufassung die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, vgl. BT-Drs.

    Zwar hat das BSG die bis zum 17.09.2012 gültige Fassung von § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG genau so ausgelegt (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R, Rn 19 ff. und Urteil vom 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R, Rn 22 ff.; zu dieser Entscheidung Dau, in: jurisPR-SozR 9/2012, Anm. 6).

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 2/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; doppelter Anspruchsverbrauch bei gleichzeitig

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R

    Bemessung des Elterngeldes

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 EG 272/12
  • SG Aachen, 08.11.2011 - S 13 EG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • SG Münster, 01.02.2016 - S 2 EG 25/15
  • LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2021 - L 11 EG 2109/21
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.12.2023 - L 2 EG 1/23

    Elterngeldrecht - Dauer des Elterngeldbezugs bei Frühgeburten vor dem 1.9.2021 -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2013 - L 13 EG 20/12
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 EG 2798/14
  • SG Augsburg, 22.08.2012 - S 7 EG 44/11
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