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   BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R   

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BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R (https://dejure.org/2014,10400)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R (https://dejure.org/2014,10400)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 11/13 R (https://dejure.org/2014,10400)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip - Aufrechnung des Arbeitgebers wegen zuvor überzahlten Arbeitsentgelts - erarbeitetes Arbeitsentgelt

  • openjur.de

    Elterngeld; Höhe; Einkommensermittlung; modifiziertes Zuflussprinzip; Aufrechnung des Arbeitgebers wegen zuvor überzahlten Arbeitsentgelts; erarbeitetes Arbeitsentgelt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 7 S 4 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 11 Abs 2 EStG
    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip - Aufrechnung des Arbeitgebers wegen zuvor überzahlten Arbeitsentgelts - erarbeitetes Arbeitsentgelt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip - Aufrechnung des Arbeitgebers wegen zuvor überzahlten Arbeitsentgelts - erarbeitetes Arbeitsentgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 2; BGB § 387; BGB § 812; EStG § 11
    Anspruch auf Elterngeld; Ermittlung des Einkommens; Berücksichtigung einer Aufrechnung des Arbeitgebers wegen zuvor überzahlten Arbeitsentgelts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld - Gehaltsüberzahlungen in der Einkommensberechnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auch "aufgerechnetes" Gehalt zählt bei Berechnung des Elterngeldes mit

  • bista.de (Kurzinformation)

    Erzieltes Einkommen im Jahr vor Kindsgeburt für Elterngeldberechnung maßgeblich

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
    Für die Bemessung des Elterngelds ist neben dem im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossenen auch das darin erarbeitete Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, soweit der Vergütungsanspruch durch Aufrechnung mit einer Rückforderung wegen einer zuvor entstandenen Überzahlung erloschen ist (Fortentwicklung von BSG vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R = BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr 6).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausführlich dargelegt und begründet, dass und warum sich die Bestimmung der maßgebenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem modifizierten Zuflussprinzip richtet (Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 25 ff, vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 25 ff und vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 30 ff; kritisch dazu Jaritz, in Roos/Bieresborn, MuSchG - BEEG, 2014, § 2 BEEG RdNr 59 f) .

    Dies gilt - ungeachtet der lohnsteuerrechtlichen Einordnung als sonstiger Bezug - auch dann, wenn Arbeitslohn für Lohnabrechnungszeiträume eines abgelaufenen Kalenderjahres später als drei Wochen nach dessen Ablauf zufließt (BSG Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 22 und vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 28 ff) .

    Den Gesetzesmaterialien lässt sich auch entnehmen, dass bei der Bemessung des Elterngeldes Zufallsergebnisse vermieden werden sollen; die Parallele zur Einkommensermittlung beim Mutterschaftsgeld klingt an (so schon BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 29 unter Hinweis auf BT-Drucks 16/2785 S 37) .

    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits darauf hingewiesen, dass die Höhe des Elterngeldes insbesondere nicht von rechtswidrigen Verhaltensweisen des Arbeitgebers abhängig sein soll (Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 35) und dass es nicht zu Zufallsergebnissen kommen darf, die die wirtschaftliche Situation des Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum verzerrt wiedergeben (Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - Umdruck S 15 unter Hinweis auf BT-Drucks 17/3030 S 48, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) .

    Der Senat hält die Anwendung des modifizierten Zuflussprinzips keineswegs nur in Fällen für geboten, in denen eine doppelte Benachteiligung durch einen späteren Zufluss im Bezugszeitraum droht (der etwa auch in dem der Entscheidung vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6 zugrundeliegenden Sachverhalt bereits abgelaufen war, als die Gehaltsnachzahlung erfolgte) .

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits darauf hingewiesen, dass die Höhe des Elterngeldes insbesondere nicht von rechtswidrigen Verhaltensweisen des Arbeitgebers abhängig sein soll (Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 35) und dass es nicht zu Zufallsergebnissen kommen darf, die die wirtschaftliche Situation des Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum verzerrt wiedergeben (Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - Umdruck S 15 unter Hinweis auf BT-Drucks 17/3030 S 48, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) .

    Das Elterngeld kann seine Einkommensersatzfunktion nur erfüllen, wenn seiner Berechnung diejenigen Einkünfte zugrunde gelegt werden, die während des gesetzlich definierten letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - Umdruck S 12, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) .

    Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG darf ein aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität gewählter Anknüpfungspunkt nicht zu Zufallsergebnissen führen, die mit den Zielen des BEEG nicht in Einklang stehen (Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - Umdruck S 11 f, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) .

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausführlich dargelegt und begründet, dass und warum sich die Bestimmung der maßgebenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem modifizierten Zuflussprinzip richtet (Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 25 ff, vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 25 ff und vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 30 ff; kritisch dazu Jaritz, in Roos/Bieresborn, MuSchG - BEEG, 2014, § 2 BEEG RdNr 59 f) .

    Dies gilt - ungeachtet der lohnsteuerrechtlichen Einordnung als sonstiger Bezug - auch dann, wenn Arbeitslohn für Lohnabrechnungszeiträume eines abgelaufenen Kalenderjahres später als drei Wochen nach dessen Ablauf zufließt (BSG Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 22 und vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 28 ff) .

    Das BEEG macht es jedoch nicht zur Voraussetzung für die Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, dass auch die Abführung der Lohnsteuer im Bemessungszeitraum erfolgt ist (eingehend bereits Senatsurteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 28 ff) .

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
    Die Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes (dazu bereits BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 32 f mwN) legt es nahe, das im Referenzzeitraum erarbeitete Entgelt in den Blick zu nehmen, solange es dem Berechtigten tatsächlich gezahlt wird und daher seinen Lebensstandard prägen kann.

    Damit ist auch den Anforderungen des § 2 Abs. 7 S 4 BEEG entsprochen, der keine abschließende, die Verwaltung privilegierende Regelung dahingehend enthält, dass deren Ermittlungstätigkeit sich ausschließlich und allein auf die Auswertung der Mitteilungen des Arbeitgebers zu erstrecken hat (dazu schon BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 27 ).

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
    Dafür ist auf den arbeitsrechtlichen Entstehungsgrund und die Zweckbestimmung der Leistung abzustellen (vgl zum Insolvenzgeld BSGE 102, 303 ff = SozR 4-4300 § 183 Nr. 10, RdNr 20) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausführlich dargelegt und begründet, dass und warum sich die Bestimmung der maßgebenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem modifizierten Zuflussprinzip richtet (Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 25 ff, vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 25 ff und vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 30 ff; kritisch dazu Jaritz, in Roos/Bieresborn, MuSchG - BEEG, 2014, § 2 BEEG RdNr 59 f) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
    Insoweit kann sich der Beklagte nicht mit Erfolg auf die zum Lohnsteuerklassenwechsel ergangenen Senatsurteile vom 25.6.2009 (B 10 EG 3/08 R - BSGE 103, 284 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 1, RdNr 23 und den Parallelfall B 10 EG 4/08 R) berufen, denn dort stand in Rede, bei der Berechnung des Elterngeldes eine auf der Lohnsteuerkarte tatsächlich nicht (mehr) eingetragene und daher im Lohnsteuerabzugsverfahren tatsächlich nicht angewandte Lohnsteuerklasse zugrundezulegen.
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Nach dem modifizierten Zuflussprinzip war für die Bemessung des Elterngelds nicht nur das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene, sondern auch das darin "erarbeitete" - also "erzielte" - und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen (Senatsurteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 16; Senatsurteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 25; Senatsurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 23 ff) .

    Auch Lohn- und Gehaltsnachzahlungen, die dem Berechtigten erst nach dem Bemessungszeitraum zugeflossen waren, waren daher bei der Berechnung des Elterngelds zu berücksichtigen, soweit sie Arbeitsentgelt für leistungsrelevante Kalendermonate enthielten (Senatsurteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R, aaO) .

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Diese "Einkommensersatzfunktion" des Elterngeldes (vgl BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 18 mwN) findet sich in der Höhe des Elterngeldes, die sich in erster Linie an dem individuellen Einkommensausfall des betreuenden Elternteils - im Ausgang von 67 % des vorgeburtlichen Einkommens (§ 2 Abs. 1 BEEG) - orientiert, wenn eine vorherige Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung unterbrochen, reduziert oder ganz aufgegeben wird (BT-Drucks 16/1889, S 2, 15; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 18; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - RdNr 19) .
  • LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 27/16

    Höheres Elterngeld unter Berücksichtigung einer Gehaltsnachzahlung

    Auch im Urteil vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R war noch die erste Fassung des Gesetzes Gegenstand der Überprüfung.

    Es fällt schon auf, dass das BSG im letzten zur zeitlichen Frage des Zuflusses ergangenen Urteil vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R mit keinem Wort auf die entsprechende, längst zum 18.09.2012 in Kraft getretene Gesetzesänderung hingewiesen hat.

    Dazu hätte das BSG im Fall B 10 EG 11/13 R gleichermaßen Anlass gehabt, wäre es der Meinung gewesen, das Vereinfachungsgesetz habe eine Ersetzung des modifizierten durch das strenge Zuflussprinzip bewirkt.

  • LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 10/16

    Höhe des Elterngeldes

    Auch im Urteil vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R war noch die erste Fassung des Gesetzes Gegenstand der Überprüfung.

    Es fällt schon auf, dass das BSG im letzten zur zeitlichen Frage des Zuflusses ergangenen Urteil vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R mit keinem Wort auf die entsprechende, längst zum 18.09.2012 in Kraft getretene Gesetzesänderung hingewiesen hat.

    Dazu hätte das BSG im Fall B 10 EG 11/13 R gleichermaßen Anlass gehabt, wäre es der Meinung gewesen, das Vereinfachungsgesetz habe eine Ersetzung des modifizierten durch das strenge Zuflussprinzip bewirkt.

  • SG Stralsund, 20.09.2016 - S 7 EG 8/16

    Elterngeld - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommensermittlung - im

    Ergänzend führte der Antragsgegner aus, eine Berücksichtigung des nicht geflossenen Erwerbseinkommen sei unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 20. Mai 2014 (B 10 EG 11/13 R) nicht möglich, da der bloße Vergütungsanspruch nicht genüge.

    Nach der modifizierten Zuflusstheorie und der gefestigten Rechtsprechung des BSG ist jedoch nicht nur das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene, sondern auch das darin erarbeitete und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen (Urteil vom 30. September 2010 - B 10 EG 19/09 R -, BSGE 107, 18-26, Rz. 25 ff; Urteil vom 18. August 2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 Rz. 25 ff, Urteil vom 05. April 2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 Rz. 30, Urteil vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 11/13 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 26, Rz. 16 ff.).

    Dies folgt bereits aus § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG, wonach auf bestimmte Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG) abgestellt wird (vgl. BSG Urteil vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 11/13 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 26, Rz. 16).

    Zwar mag der genaue Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitsentgelt häufig von Zufälligkeiten abhängen, die nicht zu einem repräsentativen Bild der wirtschaftlichen Lebensverhältnisse im Bemessungszeitraum führen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 11/13 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 26, Rz. 18).

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Ergeben sich Zweifel oder liegen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit vor, so sind ggf nach weiteren Ermittlungen die tatsächlichen Umstände zu Grunde zu legen ( vgl Senatsurteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 23-24; Senatsurteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18 RdNr 63; s auch § 2 Ziff 2.7.6 der hier maßgeblichen Richtlinien zum BEEG vom 5.5.2010) .
  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Höhe des Elternentgelds bei Änderungsbescheid

    Unabhängig davon vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R).
  • LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Abschließend verwies die Klägerin auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 20. Mai 2014 (B 10 EG 11/13 R) und des Sozialgerichts Aachen vom 16. Dezember 2008 (S 13 EG 30/07).
  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 12/20 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines

    Der Kläger trägt vor, das Entschädigungsgericht weiche von dem Urteil des BSG vom 12.2.2015 ("B 10 EG 11/13 R" BSGE 118, 102 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 9>) ab.
  • LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17

    Nachzahlungen von Arbeitsentgelt als Einkommen im elterngeldrechtlichen Sinn

    Im Kontext dazu vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 LStR) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 EG 4874/14
  • LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Behandlung einer Nachzahlung von Arbeitsentgelt beim Elterngeld als

  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 13/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 12/20 B v. 19.05.2021

  • LSG Hessen, 06.11.2017 - L 5 EG 10/14
  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 23/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 12/20 B v. 19.05.2021

  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 1/21 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines

  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 21/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 12/20 B v. 19.05.2021

  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 16/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 12/20 B v. 19.05.2021

  • SG München, 17.08.2017 - S 46 EG 93/15

    Elterngeldrecht - Nachweis des Einkommens aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 17/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 12/20 B v. 19.05.2021

  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 19/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 12/20 B v. 19.05.2021

  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 22/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 12/20 B v. 19.05.2021

  • BSG, 18.04.2016 - B 10 EG 20/15 B
  • SG München, 18.05.2015 - S 8 EG 1/14

    Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Dienstwagen-Überlassungen als geldwerter

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 EG 1523/16
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