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   BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R   

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https://dejure.org/2014,10402
BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R (https://dejure.org/2014,10402)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R (https://dejure.org/2014,10402)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 2/14 R (https://dejure.org/2014,10402)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 09.12.2010, § 1 Abs 1 Nr 1 BEEG vom 05.12.2006, § 43 Abs 3 SGB 10, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10
    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der Gesetzesformulierung durch HBeglG 2011 - Klarstellung des zuvor geltenden Rechtszustands - keine Rückwirkung - außereuropäisches Ausland - Doppelbesteuerungsabkommen - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 09.12.2010, § 1 Abs 1 Nr 1 BEEG vom 05.12.2006, § 43 Abs 3 SGB 10, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10
    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der Gesetzesformulierung durch HBeglG 2011 - Klarstellung des zuvor geltenden Rechtszustands - keine Rückwirkung - außereuropäisches Ausland - Doppelbesteuerungsabkommen - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung ausländischer Einkünfte; Rückwirkung einer zum 1.1.2011 erfolgte Änderung der Rechtslage

  • rewis.io

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der Gesetzesformulierung durch HBeglG 2011 - Klarstellung des zuvor geltenden Rechtszustands - keine Rückwirkung - außereuropäisches Ausland - Doppelbesteuerungsabkommen - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung ausländischer Einkünfte; Rückwirkung einer zum 1.1.2011 erfolgte Änderung der Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1780
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Ein Bescheid wegen wesentlicher Änderung der rechtlichen Verhältnisse kann ausnahmsweise in einen Rücknahmebescheid wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit umgedeutet werden, wenn das Rücknahmeermessen der Behörde auf Null reduziert ist (Anschluss an BSG Urteil vom 9.9.1998 - B 13 RJ 41/97 R = SozSich 1999, 137).

    Eine solche Ermessensreduzierung auf null kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ermessensrelevante Gesichtspunkte weder vom Kläger geltend gemacht noch sonst wie ersichtlich sind (vgl BSG Urteil vom 9.9.1998 - B 13 RJ 41/97 R - Juris sowie BSG Urteil vom 30.10.1997 - 4 RA 71/96) .

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R

    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag (20.5.2014) in der Sache B 10 EG 9/13 R (RdNr 15) ausgeführt hat, auf das er im einzelnen Bezug nimmt, verweist die von § 2 Abs. 1 S 2 BEEG verwendete Formulierung "Einkünfte ... im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Einkommensteuergesetz" seit jeher nicht ausschließlich auf die dort genannten Einkunftsarten, sondern umfassend auf die nach steuerrechtlichen Bestimmungen ermittelten Einkünfte (vgl BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 16 RdNr 15 mwN; vgl BT-Drucks 16/2785, S 37) .

    bb) Der dadurch bewirkte Ausschluss steuerfreier Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage des Elterngelds aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens verstößt jedenfalls in der hier vorliegenden Konstellation auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, sondern ist unter Berücksichtigung des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers im Bereich des Sozialrechts (vgl im Einzelnen Urteil des Senats vom heutigen Tag - 20.5.2014 - in der Sache B 10 EG 9/13 R, RdNr 29) durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt.

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Unabhängig davon, ob § 43 SGB X auch im Gerichtsverfahren unmittelbar Anwendung finden kann (vgl dazu BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 43 Nr. 1 und § 48 Nr. 25; BVerwGE 48, 81 ff; 82, 235, 242; offengelassen in BSG Urteil vom 19.3.1998 - B 7 AL 86/96 R - SozR 3-4100 § 112 Nr. 29) , ist das Gericht jedenfalls gehalten, entsprechend § 43 SGB X zu prüfen, ob ein angefochtener Verwaltungsakt unter Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage gehalten werden kann.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Es ist insbesondere nicht ersichtlich, warum die Aufhebung für die Klägerin eine besondere Härte begründen könnte, weil sie auf der Grundlage des aufgehobenen Verwaltungsakts nie Elterngeld bezogen hat und auf seinen Bestand nie für eine relevante Zeitspanne vertrauen konnte (vgl BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 und Meyer, Festschrift für Krasney, 1997, S 330 ff) .
  • BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96

    Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides bei fehlender Ermessensentscheidung

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Eine solche Ermessensreduzierung auf null kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ermessensrelevante Gesichtspunkte weder vom Kläger geltend gemacht noch sonst wie ersichtlich sind (vgl BSG Urteil vom 9.9.1998 - B 13 RJ 41/97 R - Juris sowie BSG Urteil vom 30.10.1997 - 4 RA 71/96) .
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung in § 45 Abs. 1 SGB X setzt demgegenüber eine umfassende Abwägung zwischen dem Individualinteresse des Begünstigten und dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände voraus, in die sämtlich relevanten Verhältnisse des Einzelfalls einfließen müssen (BSG vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84 = BSGE 59, 157 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSG vom 17.10.1990 - 11 RAr 3/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 5) .
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Unabhängig davon, ob § 43 SGB X auch im Gerichtsverfahren unmittelbar Anwendung finden kann (vgl dazu BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 43 Nr. 1 und § 48 Nr. 25; BVerwGE 48, 81 ff; 82, 235, 242; offengelassen in BSG Urteil vom 19.3.1998 - B 7 AL 86/96 R - SozR 3-4100 § 112 Nr. 29) , ist das Gericht jedenfalls gehalten, entsprechend § 43 SGB X zu prüfen, ob ein angefochtener Verwaltungsakt unter Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage gehalten werden kann.
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung in § 45 Abs. 1 SGB X setzt demgegenüber eine umfassende Abwägung zwischen dem Individualinteresse des Begünstigten und dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände voraus, in die sämtlich relevanten Verhältnisse des Einzelfalls einfließen müssen (BSG vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84 = BSGE 59, 157 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSG vom 17.10.1990 - 11 RAr 3/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 5) .
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Der Senat kann offenlassen, ob der Beklagte seinen eigenen, durch die angreifbare Bescheidpraxis verursachten Verwaltungsfehler bei der Betätigung des Rücknahmeermessen überhaupt als relevanten Belang in die Interessenabwägung hätte einstellen müssen (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2) .
  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es das BVerfG als legitimes Ziel anerkannt hat, Erziehungs- und Elterngeld nur solchen ausländischen Eltern zu gewähren, die voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben, soweit der Gesetzgeber mit diesen Leistungen eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland fördern will, weil dieses Ziel bei Gewährung an Personen, die das Bundesgebiet bald wieder verlassen, verfehlt würde (BVerfGE 132, 72, RdNr 26) .
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 43/91

    Ausgleichsrente - Minderung - Anlage des Vermögens

  • BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Eine gebundene und keine Ermessensentscheidung läge nur dann vor, wenn ausnahmsweise nur eine bestimmte Entscheidung rechtmäßig wäre, wenn sich also das Ermessen durch "Verdichtung der Ermessensgrenzen" auf Null reduziert hätte und jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Regelungsinhalt rechtsfehlerhaft wäre (BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 29; BVerwG Urteil vom 23.1.1975 - III C 40.74 - Buchholz 427.3. § 335a LAG Nr. 54) .
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 33/15 R

    Bewilligung einer nachrangigen Rente - anfängliche Rechtswidrigkeit - Anordnung

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ausnahmsweise nur eine bestimmte Rücknahmeentscheidung rechtmäßig wäre, wenn sich also das Ermessen durch "Verdichtung der Ermessensgrenzen" auf Null reduziert hätte und jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Regelungsinhalt rechtsfehlerhaft wäre (BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 29; BSG Urteil vom 7.4.2016 - B 5 R 26/15 R - SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 RdNr 37; BVerwG Urteil vom 23.1.1975 - III C 40.74 - Buchholz 427.3. § 335a LAG Nr. 54) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R

    Ausführungen der Widerspruchsbehörde zu Ermessensgründen - bindende Wirkung nach

    Die Regelung des § 45 SGB X erfordert eine Ermessensentscheidung, sofern sich - wie hier - aus den besonderen Teilen des SGB (vgl § 37 SGB I) nichts Abweichendes ergibt (stRspr - vgl BSGE 66, 204, 206 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1 S 3 f; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 S 20; BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 RdNr 37; BSG SozR 4-5868 § 12 Nr. 1 RdNr 35; BSG SozR 4-1300 § 45 Nr. 15 RdNr 30; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - RdNr 29, zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 vorgesehen) .

    Der Ausnahmefall einer Ermessensschrumpfung auf Null, dh wenn nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist, dass Umstände vorliegen, die eine anderweitige - den Betroffenen ganz oder teilweise begünstigende - Entscheidung rechtsfehlerfrei zulassen (vgl BSG Urteil vom 11.4.2002 - B 3 P 8/01 R - Juris RdNr 26; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - aaO RdNr 29 f) , liegt hier schon wegen der "Gutgläubigkeit" der Klägerin nicht vor.

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 7/18 R

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    Der begünstigte Personenkreis ist grundsätzlich auf eine Erziehung und Betreuung des Kindes im Inland beschränkt, sodass der Gesetzgeber während eines längeren Auslandsaufenthalts verfassungskonform eine Lösung vom Lebensmittelpunkt in Deutschland annehmen darf (vgl Senatsurteile vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 21 f und vom 24.6.2010 - B 10 EG 12/09 R - SozR 4-7833 § 1 Nr. 11 RdNr 24).
  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 13/19 R

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente

    Eine angesichts des Fehlens spezieller Regelungen wie § 330 SGB III oder § 40 SGB II hierfür erforderliche Ermessensreduzierung "auf null" kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ermessensrelevante Gesichtspunkte weder vom Betroffenen geltend gemacht noch sonst wie ersichtlich sind (vgl BSG Urteil vom 9.9.1998 - B 13 RJ 41/97 R - juris RdNr 39; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 29) .
  • LSG Hessen, 15.03.2016 - L 5 EG 8/15

    Elterngeld; Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan; Im Inland zu versteuernde

    Das Bundessozialgericht habe zwar bislang nur ausgeführt, dass es in dem Fall, in dem die elterngeldberechtigte Person in den Monaten, in denen die elterngeldrelevanten Einkünfte aufgrund einer fehlenden Inlandsbesteuerung mit 0 EUR angesetzt worden seien, im Ausland gelebt habe, keine Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 GG darstelle (Hinweis auf das Urteil vom 20. Mai 2014, B 10 EG 2/14 R).

    Soweit sich das Sozialgericht auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20. Mai 2014 (B 10 EG 2/14 R) gestützt habe, sei diese Entscheidung, wie auch die weitere Entscheidung vom selben Tag (B 10 EG 9/13 R), mit dem Grundgesetz unvereinbar.

    Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts und der in den Gesetzesmaterialien zutage getretenen Absicht des Gesetzgebers, mit dem Verweis auf den steuerrechtlichen Einkommensbegriffs steuerfreie Einnahmen von der Elterngeldbemessung auszunehmen, besteht kein Raum für eine Korrektur im Wege einer teleologischen Reduktion (so auch BSG, Urteil vom 20. Mai 2014 a.a.O.).

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 20. Mai 2014 (B 10 EG 2/14 R) entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens im Inland steuerfreien Einkünften der Gesetzeslage entspricht, mit Sinn und Zweck des Elterngeldes im Einklang steht und auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Realisiert sich dagegen in der Zeit vor der Geburt des Kindes ein anderes Erwerbs- oder Ausfallrisiko, so sind die damit einhergehenden Einkommensausfälle grundsätzlich nicht vom Sinn und Zweck dieser Zuwendung umfasst (BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 20; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63).
  • VG Meiningen, 25.04.2016 - 2 E 76/16

    Rehabilitation nach rechtsstaatswidrigem Freiheitsentzug in der ehemaligen DDR;

    Ein Bescheid wegen wesentlicher Änderung der rechtlichen Verhältnisse kann ausnahmsweise in einen Rücknahmebescheid wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit umgedeutet werden, wenn das Rücknahmeermessen der Behörde auf Null reduziert ist (BSG, Urt. v. 20.05.2014, B 10 EG 2/14 R, juris, Rn. 29).

    Unabhängig davon, ob § 43 SGB X auch im Gerichtsverfahren unmittelbar Anwendung finden kann, ist das Gericht jedenfalls gehalten, entsprechend § 43 SGB X zu prüfen, ob ein angefochtener Verwaltungsakt unter Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage gehalten werden kann (BSG, Urt. v. 20.05.2014, B 10 EG 2/14 R, juris, Rn. 26).

    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung in § 45 Abs. 1 SGB X erfordert eine umfassende Abwägung zwischen dem Individualinteresse des Begünstigten und dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände, in die sämtliche relevanten Verhältnisse des Einzelfalls einfließen müssen (BSG, Urt. v. 20.05.2014, B 10 EG 2/14 R, juris, Rn. 29).

    Eine solche Ermessensreduzierung auf null kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ermessensrelevante Gesichtspunkte weder vom Antragsteller geltend gemacht noch sonst wie ersichtlich sind (vgl. BSG, Urt. v. 20.05.2014, B 10 EG 2/14 R, juris, Rn. 29).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 KR 2901/12

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer ausländischen Rente -

    Ein solcher Ermessensausfall führt nur dann nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheides, wenn auch bei Ausübung von Ermessen jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Regelungsgehalt rechtsfehlerhaft gewesen wäre (BSG, Urteil vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 2/14 R - in juris, Rn. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 31 AS 462/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Das Gericht sei insoweit gehalten, entsprechend § 43 SGB X zu prüfen, ob ein angefochtener Verwaltungsakt unter Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage gehalten werden könne (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 20. Mai 2014, B 10 EG 2/14 R, zitiert nach juris, dort Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16

    Kindertageseinrichtung; Rückforderung überzahlter Betriebskostenabschläge;

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Erledigung, Aufhebung und Rücknahme von Bescheiden

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 194/16

    Zahlungspflicht für rückständige Unfallversicherungsbeiträge; Inanspruchnahme

  • BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R

    Elterngeld - Tätigkeit für die Entwicklungshilfe - Bemessungsgrundlage -

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2018 - L 7 SO 5038/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 EG 1/20
  • BSG, 27.12.2018 - B 10 EG 20/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21

    Arbeitsförderung: Keine Übernahme von Beiträgen zu einer privaten Kranken- und

  • LSG Bayern, 19.06.2017 - L 9 EG 36/15

    Elterngeldrechtlich relevantes Bemessungseinkommen einer bei einem ausländischen

  • BSG, 16.06.2017 - B 10 EG 11/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 24.08.2015 - B 13 R 239/15 B

    Teilweise Aufhebung einer Altersrentenbewilligung; Grundsatzrüge; Bezeichnung

  • SG Neuruppin, 18.02.2015 - S 22 R 167/11

    Entziehung einer Rente - Widerspruch - Klage - Weiterleistung - aufschiebende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2023 - L 12 AS 1820/22
  • VG Magdeburg, 28.04.2020 - 1 B 36/20

    Aus § 11 Abs. 1 HundeG LSA folgt auch die Verpflichtung des Halters, für eine

  • SG Wiesbaden, 19.06.2015 - S 21 EG 1/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2015 - L 8 SO 234/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 8 SO 151/11
  • LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 AY 91/12
  • SG Würzburg, 14.04.2015 - S 17 EG 23/14

    Höhe des Elterngeldes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 8 SO 474/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 8 SO 183/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 274/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 AS 186/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2018 - L 8 SO 117/18
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