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   BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R   

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BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R (https://dejure.org/2010,1064)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R (https://dejure.org/2010,1064)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R (https://dejure.org/2010,1064)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a SGB 3 vom 20.07.2006, § 421l SGB 3, § 55a AFG
    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher Zusammenhang zum Bezug von Entgeltersatzleistungen - Stammrecht nicht ausreichend - konkreter Zahlungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Gewährung eines Gründungszuschusses; zeitlicher Zusammenhang zwischen Bezug der Entgeltersatzleistung und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit

  • rewis.io

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher Zusammenhang zum Bezug von Entgeltersatzleistungen - Stammrecht nicht ausreichend - konkreter Zahlungsanspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher Zusammenhang zum Bezug von Entgeltersatzleistungen - Stammrecht nicht ausreichend - konkreter Zahlungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Gewährung eines Gründungszuschusses; zeitlicher Zusammenhang zwischen Bezug der Entgeltersatzleistung und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Bundesagentur für Arbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gründungszuschuss nach Arbeitslosengeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gründungszuschuss ohne unmittelbar vorgehenden Arbeitslosengeldbezug

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Arbeitslosengeldbezug und Existenzgründung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gericht erleichtert Weg in die Selbstständigkeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Gründungszuschuss (nicht) nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerfreier Gründungszuschuss: Weg in die Selbständigkeit erleichtert

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BSG erleichtert Arbeitslosen Existenzgründung // Zuschuss schon in der Vorbereitungsphase möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 195 (Ls.)
  • NZS 2011, 290
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R

    Überbrückungsgeldanspruch - enger zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R
    cc) Die zum "engen zeitlichen Zusammenhang" beim Überbrückungsgeld ergangene Entscheidung des 11a. Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 11/06 R (= SozR 4-4300 § 57 Nr. 2) ist damit für den Gründungzuschuss insoweit von Bedeutung, als der zeitliche Zusammenhang zwischen der Entgeltersatzleistung und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit weiterhin unverändert zu bestimmen ist.

    Der 11a. Senat hat in der genannten Entscheidung zwar offen gelassen, ob für den erforderlichen Zusammenhang ein fester zeitlicher Rahmen vorgegeben werden muss, jedoch angenommen, dass die Wendung "in engem zeitlichen Zusammenhang" das Bestehen einer zeitlichen Lücke zwischen Leistungsbezug und Aufnahme der selbständigen Tätigkeit sogar nahe legt und sich an dem in der Gesetzesbegründung zum 2. SGB III-ÄndG angeführten Zeitraum von etwa einem Monat orientiert (BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 11, 15) .

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88

    Anwendung von § 55a AFG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 55a AFG (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 und 4) war aus der Formulierung "bis zur Aufnahme" entgegen dem Standpunkt der damaligen Bundesanstalt für Arbeit bereits im Geltungsbereich des AFG nicht ohne Ausnahme zu schließen, dass sich der Übergang vom Leistungsbezug zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nahtlos vollziehen muss.

    Kurzfristige Unterbrechungen des Leistungsbezugs unmittelbar vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wurden daher jedenfalls unter der Voraussetzung als unschädlich angesehen, dass aus dem erhalten gebliebenen Stammrecht in der Zukunft noch weiterhin Leistungsansprüche realisiert werden könnten, falls die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nicht stattfände (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 12) .

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R
    Der erkennende Senat hat bereits zum Überbrückungsgeld nach Maßgabe des § 55a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) darauf hingewiesen, dass allein das Bestehen des Stammrechts auf Alg zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen dieser dem Gründungszuschuss vorausgehenden Förderleistung (hierzu unter b) nicht als ausreichend erachtet werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 24) .

    Einen noch ausreichenden zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Leistungsbezug und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit hat der Senat bejaht, wenn die Unterbrechung des Leistungsbezugs die Dauer einer Sperrzeit wegen Ablehnung eines Arbeitsangebots nicht überstieg (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4) .

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 74/05 R

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R
    Zur Begründung dafür hieß es, eine als absolut verstandene Unmittelbarkeit des Übergangs werde den praktischen Erfordernissen bei der Existenzgründung, die keinen punktuellen Vorgang darstelle, nicht gerecht (BT-Drucks 14/873 S 12; vgl aber weitergehend BT-Drucks 15/1515 S 78 zur Unmittelbarkeit iS eines Zeitraums von nicht mehr als einem Monat etwa bei § 28a SGB III; auch BSG SozR 4-4300 § 26 Nr. 4 zu § 26 Abs. 1 Nr. 2 Buchst b SGB III aF) .
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R
    Selbst wenn sich die Aufnahme der Tätigkeit (hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 5.5.2010 - B 11 AL 28/09 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) des Klägers als selbständiger Baudienstleister damit vom 2.10. auf den 12.10.2006 verschoben haben sollte, stand die Existenzgründung in dem erforderlichen zeitlichen Zusammenhang zum Alg-Anspruch.
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R
    Das ist schon wegen des für beide Beteiligte bindend gewordenen Bewilligungsbescheids vom 10.10.2006 anzunehmen, weil keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beklagte diese Entscheidung später revidiert hat (vgl BSGE 61, 286 = SozR 4100 § 134 Nr. 31) .
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R
    Dies ergibt sich aus Sinn und Zweck unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung der Förderleistung, welche das bis zum 31.7.2006 geregelte Überbrückungsgeld und den zum 1.1.2003 vorübergehend eingeführten Existenzgründungszuschuss (sog Ich-AG, hierzu näher BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 421l Nr. 2) zum 1.8.2006 abgelöst hat.
  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbstständigen Tätigkeit -

    Diese Vorschrift verweist mit der Tatbestandsvoraussetzung "Beendigung der Arbeitslosigkeit" auf die Regelung des § 138 Abs. 3 SGB III (so wohl auch BSG vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr 26-27, wonach "Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss"; so ausdrücklich Sächsisches LSG vom 20.11.2008 - L 3 AL 108/06; LSG Baden-Württemberg vom 24.5.2007 - L 7 AL 4485/05; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.5.2016 - L 14 AL 243/12; zum Beitragsrecht BSG vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R - juris, RdNr 15; siehe auch Ross in LPK-SGB III, 2. Aufl 2015, § 93 RdNr 14; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 93 SGB III RdNr 41; Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 93 RdNr 15; Jüttner in NK-SGB III, 6. Aufl 2017, § 93 RdNr 38; Hassel in Brand, SGB III, 7. Aufl 2015, § 93 RdNr 8) .

    Aber er erfüllt - auch nach Maßgabe der von ihm angesprochenen Entscheidung des BSG vom 5.5.2010 (B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr 26-27; ergangen zu § 57 SGB III in der vom 1.8.2006 bis 31.12.2007 geltenden Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006, BGBl I 1706) - nicht die Voraussetzungen des Anspruchs auf Gründungszuschuss .

    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat zwischen dem Bezug von Alg einerseits und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit andererseits liegt (vgl BSG vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 = juris, RdNr 24, dort ging es um die Überbrückung von neun Tagen; BSG vom 5.5.2010 - B 11 AL 28/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr 16 verlangt dagegen, dass die Voraussetzungen "innerhalb eines Monats nach ... Erfüllung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Alg" vorliegen müssen).

  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Somit erübrigt sich zu thematisieren, dass nach der BSG-Rechtsprechung Nahtlosigkeit nicht gefordert wird, sondern ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Existenzgründung und dem vorausgehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld genügt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R, Rn. 18 ff.; zuletzt BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 33 f.).

    Der insoweit bestehende Streit geht im Wesentlichen auf das BSG-Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R zurück.

    Das aktuelle BSG-Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R lässt zwar die Tendenz erkennen, dass an dem Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R festgehalten werden soll.

    Diese Vorschrift verweist mit der Tatbestandsvoraussetzung "Beendigung der Arbeitslosigkeit" auf die Regelung des § 138 Abs. 3 SGB III (so wohl auch BSG vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr. 26-27, wonach "Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss"; so ausdrücklich Sächsisches LSG vom 20.11.2008 - L 3 AL 108/06; LSG Baden-Württemberg vom 24.5.2007 - L 7 AL 4485/05; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.5.2016 - L 14 AL 243/12; zum Beitragsrecht BSG vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R - juris, RdNr. 15; siehe auch Ross in LPK-SGB III, 2. Aufl 2015, § 93 RdNr. 14; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 93 SGB III RdNr. 41; Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 93 RdNr. 15; Jüttner in NK-SGB III, 6. Aufl 2017, § 93 RdNr. 38; Hassel in Brand, SGB III, 7. Aufl 2015, § 93 RdNr. 8).

    Denn auch für das Tatbestandsmerkmal "Beendigung der Arbeitslosigkeit" muss die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld vom BSG entwickelte Erleichterung greifen, dass ein unmittelbares Heranreichen an die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht erforderlich ist, vielmehr ein enger zeitlicher Zusammenhang genügt (vgl. BSG, Urteile vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R und B 11 AL 28/09 R, bestätigt durch BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 33).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13

    Streit über die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer

    Mit Richterbrief vom 04.03.2014 hat der Senat die Beteiligten unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R - darauf hingewiesen, dass der geltend gemachte Anspruch auch daran scheitern dürfte, dass die Klägerin bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit am 02.11.2010 wegen der bestandkräftig festgestellten Sperrzeit keinen konkreten Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld hatte.

    Vielmehr liegt ein "Anspruch" im Sinne von § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB III a.F. nur vor, wenn die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs auf die jeweilige Entgeltersatzleistung gegeben sind (BSG, Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Der Rechtsprechung des BSG lässt sich zwar entnehmen, dass eine Unterbrechung des Bezugs einer Entgeltersatzleistung für die Dauer einer Sperrzeit nichts an der Erfüllung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB III a.F. ändert (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1993 - 11 RAr 1/92 -, juris Rn. 16; Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 18 ff., 22 a.E.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist aber notwendige Bedingung für einen Anspruch auf Gründungszuschuss, dass der Anspruch auf Entgeltersatzleistung zumindest für einen Tag dem Grunde nach entstanden ist und auch nicht ruht, d.h. die Entgeltersatzleistung für mindestens einen Tag vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit tatsächlich zu zahlen ist (deutlich BSG, Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 3, 17; Jüttner, in: NK-SGB III, 5. Aufl. 2013, § 93 Rn. 19; Winkler, in: Gagel, SGB III, § 93 Rn. 25, Stand: April 2012).

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe -

    Der Kläger hatte bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (vgl hierzu Urteile des Senats vom 5.5.2010, B 11 AL 11/09 R und B 11 AL 28/09 R, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Dass für die Höhe des Gründungszuschusses im Regelfall der bewilligte Leistungssatz ohne Minderung durch Nebeneinkommen maßgebend sein muss, folgt insbesondere aus Sinn und Zweck der §§ 57 und 58 SGB III. Mit der Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Gründungszuschuss verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, den Lebensunterhalt des Existenzgründers zu sichern und insoweit das infolge der Existenzgründung "wegfallende" Alg zu kompensieren (vgl BT-Drucks 16/1696 S 30 zu § 57 Abs. 1; vgl Urteil des Senats vom 5.5.2010, B 11 AL 11/09 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 16; vgl auch zum Existenzgründungszuschuss gemäß § 421l SGB III: BSGE 99, 240 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8, jeweils RdNr 17 ff) .

  • SG Osnabrück, 05.07.2011 - S 16 AL 133/08
    Für den Arbeitslosengeldanspruch als Anspruch auf Entgeltersatzleistung i.S. des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst a SGB III ist mit der Rechtsprechung des BSG davon auszugehen, dass mit "Anspruch" nicht lediglich ein nach § 118 Abs. 1 SGB III entstandenes und fortbestehendes Stammrecht gemeint ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 11 AL 11/09 R).

    Abgesehen davon, dass die besondere vierjährige Erlöschensfrist des § 147 Abs. 2 SGB III für das Stammrecht auf Arbeitslosengeld zu einer unterschiedlichen Behandlung der sonstigen Entgeltersatzleistungsberechtigten beim Zugang zum Gründungszuschuss führen würde, habe diese Leistung den Zweck, den Lebensunterhalt zu sichern und insoweit das infolge der Existenzgründung wegfallende Arbeitslosengeld zu kompensieren (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 11 AL 11/09 R unter Verweis auf: BT-Drucks 16/1696 S 30, zu § 57 Abs. 1).

    Ein "Anspruch" auf Alg i.S. des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst a SGB III in der hier anzuwendenden Fassung liegt also vor, wenn die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs auf die jeweilige Entgeltersatzleistung gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 11 AL 11/09 R).

    bb) Die des Weiteren in § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst a SGB III normierte Voraussetzung eines Anspruchs auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III "bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" scheitert dabei nach der Rechtsprechung des BSG nicht bereits daran, dass hier keine Nahtlosigkeit zwischen Arbeitslosengeld und Selbstständigkeit vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 11 AL 11/09 R).

    Dabei hat sich das BSG in der zitierten Entscheidung vom 05.05.2010 (B 11 AL 11/09 R) an einer Entscheidung zum Überbrückungsgeld ergangene Entscheidung des 11a Senats 21.03.2007 (B 11a AL 11/06 R) orientiert (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 11 AL 11/09 R).

  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

    Hierüber würde auch nicht die Entscheidung des BSG vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6, hinweghelfen, wonach der Anspruch auf Gründungszuschuss keine Nahtlosigkeit verlange, sondern lediglich einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Existenzgründung und einem vorausgehenden Arbeitslosengeldanspruch, der etwa einen Monat betragen könne.

    Zum anderen setzt diese Rechtsprechung voraus, dass der Begriff der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III einerseits und § 93 Abs. 2 SGB III andererseits unterschiedlich ausgelegt wird, wie es das BSG auch tut, das wiederum entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 93 Abs. 1 SGB III verlangt, dass durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nicht die Arbeitslosigkeit, sondern die Beschäftigungslosigkeit beendet wird (Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6), wohingegen im Rahmen der Restanspruchsprüfung nach § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III schon Vorbereitungshandlungen als Aufnahmezeitpunkt in Betracht kommen sollen, ohne dass eine die Beschäftigungslosigkeit ausschließende Überschreitung der 15-Stunden Grenze vorliegen muss.

    Dieser Sichtweise steht auch nicht entgegen, dass nach § 93 Abs. 1 SGB III nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, einen Gründungszuschuss erhalten können und dass das Bundessozialgericht das Merkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit (damals im Sinne der Vorgängervorschrift in § 57 Abs. 1 SGB III in der vom 1. August 2006 bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, a.F.) ausgehend vom Sinn und Zweck des Förderinstruments so ausgelegt hat, dass grundsätzlich die Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 = juris, Rn. 26; im Anschluss daran etwa auch Hassel in Brand, SGB III 6. Aufl. 2012 § 93 Rn. 9; ausdrücklich a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13, juris, Rn. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 9 AL 24/22
    Die Klägerin hatte bis zur Aufnahme der selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit einen durch Bescheid der Beklagten begründeten Anspruch auf Arbeitslosengeld im Sinne eines konkreten Zahlungsanspruchs (vgl. hierzu BSG Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R).

    Diese Annahme ist allein für den bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erforderlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld richtig (so zB BSG Urteile vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R [Rn. 14] und B 11 AL 11/09 R [Rn. 16] zu § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a SGB III in der bis zum 31.03.2012 gF; LSG Hamburg Urteil vom 31.07.2019 - L 2 AL 50/18 [Rn. 23]), nicht aber für die Restanspruchsdauer von 150 Tagen.

    Insbesondere bedeutet "Anspruch" nicht zwingend "Zahlungsanspruch" (so auch BSG Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R).

    Der Gründungszuschuss hat auch den Zweck, den Lebensunterhalt zu sichern und das infolge der Existenzgründung weggefallene Arbeitslosengeld zu kompensieren (BSG Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R).

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 AL 1/15 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Zwar habe das BSG im Urteil vom 5.5.2010 (B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr 16) "im Rahmen des Gründungszuschusses nach § 57 SGB III a.F. entschieden, dass 'für den Anspruch auf Arbeitslosengeld als Anspruch auf Entgeltersatzleistung i.S. des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst a SGB III davon auszugehen ist, dass mit 'Anspruch' nicht lediglich ein nach § 118 Abs. 1 SGB III entstandenes und fortbestehendes Stammrecht gemeint ist'." Diese Auffassung sei aber nicht auf § 28a Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB III übertragbar, weil § 57 SGB III aF und § 93 SGB III in der ab dem 1.4.2012 geltenden Fassung eine stärkere Bindung zum bisherigen Bezug von Entgeltersatzleistungen voraussetzten als dies bei § 28a SGB III der Fall sei.

    Wenn dabei im Übrigen selbst für einen "Anspruch" iS von § 57 Abs. 2 S 1 Nr. 1 Buchst a SGB III aF nicht das Bestehen des Stammrechts ausreicht, sondern ein Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (wie zB Arbeitslosengeld) iS der Norm nur vorliegt, wenn die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs auf die jeweilige Entgeltersatzleistung gegeben sind (vgl hierzu Urteil des 11. Senats des BSG vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr 16) , kann ein lediglich vorhandenes Stammrecht erst recht nicht genügen, wenn das Gesetz den Bezug einer Entgeltersatzleistung fordert.

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R

    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung

    Die "Entgeltersatzleistungen" iS des SGB III definiert - abschließend - § 116 SGB III (vgl auch BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R, RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; ferner zB: Brand in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 116 RdNr 1 und § 28a RdNr 2; Scheidt in Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB III, 3. Aufl 2008, § 28a RdNr 48; erweiternd auf Leistungen mit Entgeltersatzcharakter: Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Dezember 2010, § 28a RdNr 65).

    Diese getroffene und im nachhinein von der Beklagten nicht revidierte Regelung ist auch für den Senat bindend (vgl zur Bindungswirkung früherer Leistungsbewilligungen für Folgeleistungen allgemein zB BSGE 61, 286 = SozR 4100 § 134 Nr. 31; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R, RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des 11. Senats des BSG für den Anspruch auf einen Gründungszuschuss für Existenzgründer gemäß § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst a SGB III (idF des Gesetzes vom 20.7.2006, BGBl I 1706) keine "Nahtlosigkeit" erforderlich ist, sondern ein "enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Existenzgründung und einem vorausgehenden Arbeitslosengeldanspruch" ausreicht, der mit "etwa einem Monat" bemessen wird (so BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R, Leitsatz und RdNr 24, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Die Klägerin hatte zwar für die vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Kosmetikerin liegende Zeit vom 15. bis 17. März 2012 einen durch bestandskräftigen Bescheid vom 21. November 2012 begründeten Anspruch auf Alg iS eines Zahlungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R = SozR 4-4300 § 57 Nr. 6) und verfügte damit auch auf der Grundlage dieses - bindenden - Bewilligungsbescheides noch über einen Restanspruch von 357 Tagen.

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zu der § 93 Abs. 1 SGB III n.F. entsprechenden Vorschrift des § 57 Abs. 1 SGB III in der bis 27. Dezember 2011 geltenden Fassung darauf hinweist, dass für das Merkmal der Beendigung von "Arbeitslosigkeit" "grundsätzlich" die Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein müsse (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris, Rn. 26) lässt dies nicht den Schluss zu, dass der Begriff der Arbeitslosigkeit im vorliegenden Zusammenhang abweichend auszulegen ist.

  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 64/16

    Voraussetzung des Anspruchs auf Gründungszuschuss; Leistungsbezug nach dem SGB

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13

    Anspruch auf Gründungszuschuss nach Aufnahme einer selbständigen,

  • LSG Saarland, 22.11.2013 - L 6 AL 35/11

    Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss -

  • BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 42/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen

  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 9/17

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 192/16

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12

    Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 127/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R

    Arbeitslosenversicherung - Berechtigung zur Begründung eines

  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 151/18

    Gründungszuschuss - fachkundige Stellungnahme - Ermessensausübung -

  • LSG Hamburg, 24.08.2011 - L 2 AL 34/08
  • SG Osnabrück, 17.03.2022 - S 43 AL 100/20

    Analogie; Corona-Pandemie; Gesetzliche Frist; Gründungszuschuss; Wiedereinsetzung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 158/16

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Zulässigkeit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 7/12 AL 71/16
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 22/14

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - L 12 AL 1695/10

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger

  • LSG Hamburg, 15.10.2018 - L 2 AL 17/18

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Bezug von

  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 AL 1008/10

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 14/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • LSG Saarland, 07.09.2021 - L 6 AL 1/20

    Angelegenheiten der Bundesagentur für ArbeitBerufungen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AL 48/20

    Gründungszuschuss - Betrieb eines Imbissstandes - Anspruchsvoraussetzung -

  • LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18

    Ausschluss der Bewilligung eines Gründungszuschusses bei Ruhen des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 14 AL 7/11

    Tragfähigkeit - Existenzgründung - Businessplan - Pflicht zu wahrheitsgemäßen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09

    Gründungszuschuss - Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit -

  • SG Stade, 15.06.2016 - S 16 AL 92/12

    Gewährung eines Gründungszuschusses anlässlich der Aufnahme einer selbständigen

  • LSG Bayern, 15.06.2010 - L 9 AL 377/06

    Arbeitslosenversicherung - Überbrückungsgeld - Anmietung von Geschäftsräumen im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17

    Gründungszuschuss - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2021 - L 18 AL 127/19

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses durch den Träger der

  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2014 - L 3 AL 1993/14
  • SG Hamburg, 22.07.2016 - S 13 AL 563/11
  • LSG Thüringen, 01.02.2012 - L 10 AL 1087/08

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 7 AL 41/15
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - L 3 AL 262/14
  • BSG, 13.11.2013 - B 11 AL 90/13 B
  • SG Karlsruhe, 19.07.2012 - S 16 AL 1081/11

    Zur Rücknahme der Bewilligung von Gründungszuschuss bei unrichtigen Angaben zum

  • SG Oldenburg, 04.05.2011 - S 81 R 472/10

    § 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX ist eine Rechtsgrundverweisung über das Vorliegen der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - L 18 AL 102/09
  • SG Lüneburg, 04.05.2015 - S 18 AL 133/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AL 85/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2014 - L 12 AL 13/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 12 AL 68/11
  • LSG Hessen, 24.08.2009 - L 9 AL 163/08
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 AL 3042/14
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