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   BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R   

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BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R (https://dejure.org/2011,11921)
BSG, Entscheidung vom 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R (https://dejure.org/2011,11921)
BSG, Entscheidung vom 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R (https://dejure.org/2011,11921)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Höhe des Arbeitslosengeldes - berufliche Ausbildung in den neuen Bundesländern ohne Ausbildungsvergütung - fiktive Bemessung des Arbeitslosengeld es unter Berücksichtigung der Bezugsgröße West

  • openjur.de

    Höhe des Arbeitslosengeldes; berufliche Ausbildung in den neuen Bundesländern ohne Ausbildungsvergütung; fiktive Bemessung des Arbeitslosengeld es unter Berücksichtigung der Bezugsgröße West

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 132 Abs 2 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 132 Abs 2 S 2 Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 327 Abs 1 SGB 3, § 408 Nr 1 SGB 3
    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung unter Berücksichtigung der Bezugsgröße West - Vermittlungsbemühung im Bundesgebiet - Anspruchsentstehung - Revisionsverfahren - Änderungsbescheid

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung unter Berücksichtigung der Bezugsgröße West - Vermittlungsbemühung im Bundesgebiet - Anspruchsentstehung - Revisionsverfahren - Änderungsbescheid

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung unter Berücksichtigung der Bezugsgröße West - Vermittlungsbemühung im Bundesgebiet - Anspruchsentstehung - Revisionsverfahren - Änderungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung unter Berücksichtigung der Bezugsgröße West bei einer beruflichen Ausbildung in den neuen Bundesländern ohne Ausbildungsvergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R
    Bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengelds aufgrund Fehlens von ausreichenden Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum ist nicht die Bezugsgröße, die für den Ausbildungs- oder Wohnort galt (Bezugsgröße Ost), sondern die Bezugsgröße West zugrunde zu legen (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R = SozR 4-4300 § 122 Nr. 8).

    Damit bleibt weiterhin Streitgegenstand die Höhe der Leistung, wenn auch zwischen den Beteiligten nur noch die Frage streitig ist, ob der Bemessung des Alg die Bezugsgröße Ost oder West zugrunde zu legen ist (zur Unzulässigkeit einer reinen Elementenfeststellung vgl BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 RdNr 9) .

    Wie bereits der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner Entscheidung vom 18.5.2010 (B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8, RdNr 19, mwN) ausgeführt hat, stellt § 408 Nr. 1 SGB III erkennbar auf das Entgelt aus einer ausgeübten Beschäftigung ab, was durch die Bezugnahme auf den konkreten Beschäftigungsort (§ 9 SGB IV) deutlich wird.

    Während bei Arbeitslosen, deren Entgelt nach den §§ 130, 131 SGB III ermittelt wird, an eine zuletzt ausgeübte Beschäftigung angeknüpft werden kann, ist dies bei der fiktiven Bemessung nach § 132 SGB III gerade nicht der Fall; deshalb kann auch an keinen (zukünftigen) Beschäftigungsort angeknüpft werden (vgl 7. Senat, Urteil vom 18.5.2010, aaO) .

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R
    Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Alg (§§ 117, 118 SGB III) , ohne deren Vorliegen auch eine Klage auf höhere Leistung keinen Erfolg hätte (stRspr; vgl zuletzt Urteile des Senats vom 6.5.2009 - B 11 AL 7/08 R - SozR 4-4300 § 130 Nr. 5 RdNr 13 und vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 ff = demnächst in SozR 4-4300 § 132 Nr. 4 RdNr 10) , hat das LSG für das Revisionsgericht bindend festgestellt (§ 163 SGG) , dass sich der Kläger am 27.9.2007 mit Wirkung zum 1.10.2007 arbeitslos gemeldet hat (§ 118 Abs. 1 Nr. 2, § 122 Abs. 1 SGB III) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 7/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Arbeitszeitreduzierung durch

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R
    Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Alg (§§ 117, 118 SGB III) , ohne deren Vorliegen auch eine Klage auf höhere Leistung keinen Erfolg hätte (stRspr; vgl zuletzt Urteile des Senats vom 6.5.2009 - B 11 AL 7/08 R - SozR 4-4300 § 130 Nr. 5 RdNr 13 und vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 ff = demnächst in SozR 4-4300 § 132 Nr. 4 RdNr 10) , hat das LSG für das Revisionsgericht bindend festgestellt (§ 163 SGG) , dass sich der Kläger am 27.9.2007 mit Wirkung zum 1.10.2007 arbeitslos gemeldet hat (§ 118 Abs. 1 Nr. 2, § 122 Abs. 1 SGB III) .
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 6/87

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Berechnung - Wohnsitz - Bundesgebiet

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R
    Dies hat das BSG in einer Entscheidung vom 23.11.1988 (BSGE 64, 174, 175 = SozR 4100 § 112 Nr. 42 S 198) zur früheren Regelung des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bereits klargestellt.
  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R

    Bemessung des Erziehungsgeldes

    Die Einverständniserklärung der Klägerin nach § 124 Abs. 2 SGG ist auch ohne Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten iS von § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG wirksam, weil diese Prozesshandlung nicht dem Vertretungszwang unterliegt (Senatsurteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 1/12 R - SozR 4-5860 § 15 Nr. 1 RdNr 19; BSG Urteil vom 25.8.2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 RdNr 7 f; BSG Urteil vom 30.6.1981 - 5b/5 RJ 126/79 - SozR 1500 § 124 Nr. 6 - juris RdNr 12).
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 12/12 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher

    Ob bei der Ermittlung des Bemessungsentgelts an eine zuletzt ausgeübte entgeltliche Beschäftigung angeknüpft werden kann oder nicht, stellt einen zu einer Differenzierung berechtigenden Unterschied dar (vgl Senatsurteil vom 25.8.2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 RdNr 21) .
  • LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 3 AL 8/15
    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 = juris, jeweils Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 = juris, jeweils Rdnr. 12 f.) ist geklärt, dass bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengeldes aufgrund Fehlens von ausreichenden Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum nicht die Bezugsgröße, die für den Ausbildungs- oder Wohnort galt (Bezugsgröße Ost), sondern die Bezugsgröße West zugrunde zu legen war.

    Damit sind alle Beschäftigungen zu berücksichtigen, die ein nicht ortsgebundener Arbeitsloser auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im gesamten Bundesgebiet verrichten kann (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011, a. a. O., Rdnr. 18).

    Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit sind nicht geeignet, als objektives Kriterium für eine Begrenzung der Verfügbarkeit eines Leistungsempfängers zu dienen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011, a. a. O., Rdnr. 19).

  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 41/21 R

    Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Berücksichtigung

    Bei den Sonderregelungen im SGB III zur Anwendung der Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet nimmt das BSG ebenfalls zum Begriff "Beschäftigungsort" die Vorschrift des § 9 SGB IV in Bezug (vgl BSG Urteil vom 25.8.2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 RdNr 16; BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 RdNr 19) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - L 9 AL 12/11

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt;

    Dem Erfolg der Klage steht allerdings nicht entgegen, dass es bereits an einem Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach fehlen würde (zur Notwendigkeit der Prüfung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach bei einer Klage auf höheres Arbeitslosengeld siehe zuletzt BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Arbeitslosengeld geltende Bezugsgröße; sie bleibt bis zur Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruchs für die Bemessung des Arbeitslosengeldanspruchs maßgeblich (vgl. BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R -, juris Rn. 23).

  • LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AL 196/17
    Im vorliegenden Zusammenhang hat das Bundessozialgericht bereits mit Urteil vom 18. Mai 2010 (Az.: B 7 AL 49/08 R, SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 = juris Rdnr. 19) und mit Urteil vom 25. August 2011 (Az.: B 11 AL 13/10 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 6) und somit vor Erlass des Bewilligungsbescheides entschieden, dass bei der fiktiven Bemessung des Arbeitslosengeldes aufgrund Fehlens von ausreichenden Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum nicht die Bezugsgröße, die für den Ausbildungs- oder Wohnort galt (Bezugsgröße Ost), sondern die Bezugsgröße West zugrunde zu legen ist.

    Insoweit stellte das Bundessozialgericht fest, dass alle Beschäftigungen zu berücksichtigen seien, die ein nicht ortsgebundener Arbeitsloser auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im gesamten Bundesgebiet verrichten könne (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011, a. a. O., Rdnr. 18).

  • LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Dem Erfolg der Klage steht allerdings nicht entgegen, dass es bereits an einem Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach fehlen würde (zur Notwendigkeit der Prüfung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach bei einer Klage auf höheres Arbeitslosengeld siehe zuletzt BSG, Urt. v. 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R -, juris Rdnr. 11 m.w.N.).

    Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Arbeitslosengeld geltende Bezugsgröße; sie bleibt bis zur Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruchs für die Bemessung des Arbeitslosengeldanspruchs maßgeblich (vgl. BSG, Urt. v. 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R -, juris Rdnr. 23).

  • LSG Sachsen, 09.02.2017 - L 3 AL 1/14

    Arbeitslosengeld; fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen;

    Das fiktive Arbeitsentgelt wird ausgehend von den Verhältnissen bestimmt, die zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 = juris Rdnr. 23).
  • LSG Sachsen, 07.11.2013 - L 3 AL 27/11

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Das fiktive Arbeitsentgelt wird ausgehend von den Verhältnissen bestimmt, die zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 = JURIS-Dokument Rdnr. 23).
  • LSG Sachsen, 20.10.2016 - L 3 AL 53/14

    Arbeitslosengeld; Praxisintegrierter dualer Studiengang; Nichterfüllung der

    In seinem Revisionsurteil vom 25. August 2011 (Az. B 11 AL 13/10 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 6, Breithaupt 2012, 589 ff.) zum Urteil des 1. Senat des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 29. April 2009 hat das Bundessozialgericht die Frage nicht erläutert, sondern ist von einer nicht gerügten Tatsachenfeststellung ausgegangen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 12 AL 5919/10
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