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   BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R   

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BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R (https://dejure.org/2011,5006)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R (https://dejure.org/2011,5006)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 14/10 R (https://dejure.org/2011,5006)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber - Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes durch denselben Arbeitgeber - Arbeitgeberbegriff - Konzernunternehmen

  • openjur.de

    Förderung der Altersteilzeitarbeit; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber; Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes durch denselben Arbeitgeber; Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Betriebsübergang; Neueinstellung bei anderem Konze ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 AltTZG 1996, § 3 Abs 1 Nr 2 Buchst a AltTZG 1996 vom 23.12.2003, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AltTZG 1996 vom 24.12.2003, § 4 Abs 1 Nr 1 AltTZG 1996 vom 23.12.2003, § 12 Abs 1 S 3 AltTZG 1996
    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber - Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes durch denselben Arbeitgeber - Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Betriebsübergang - Neueinstellung bei anderem Konzernunternehmen - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach § 4 AltTZG ist mangles erforderlicher Identität der Arbeitgeber zu verneinen; Anerkennung der Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach § 4 AltTZG; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an ...

  • rewis.io

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber - Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes durch denselben Arbeitgeber - Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Betriebsübergang - Neueinstellung bei anderem Konzernunternehmen - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber - Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes durch denselben Arbeitgeber - Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Betriebsübergang - Neueinstellung bei anderem Konzernunternehmen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber bei Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes; Identität der Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Förderung nach dem Altersteilzeitgesetz nur bei Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes beim identischen Arbeitgeber (auch im Konzern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 107, 249
  • NZA 2011, 1142
  • NZS 2011, 877 (Ls.)
  • DB 2011, 2155
  • NZA-RR 2011, 492
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 62/89

    Wiederbesetzung von Arbeitsplätzen nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a VRG

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Ein Anspruch auf die in § 4 AltTZG näher beschriebenen Leistungen besteht demnach erst dann, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers in Altersteilzeit wiederbesetzt wird (vgl § 5 Abs. 2 Satz 1 AltTZG; ferner BSG, Urteil vom 9.8.1990 - 7 RAr 62/89 - SozR 3-7825 § 2 Nr. 1 S 4 f zu der sowohl im Vorruhestandsgesetz als auch im AltTZG vorausgesetzten Mittel-Zweck-Verknüpfung) .

    Trotz dieser Erleichterungen bei der Wiederbesetzung hat der Gesetzgeber jedoch daran festgehalten, dass es sich um eine Wiederbesetzung bei demselben Arbeitgeber handeln muss, was auch in der (nicht näher gesetzlich definierten) Formulierung "der Arbeitgeber" und in der Mittel-Zweck-Verknüpfung "aus Anlass" des Übergangs des Arbeitnehmers in die Altersteilzeitarbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG; vgl auch BSG Urteile vom 9.8.1990 - 7 RAr 62/89 - SozR 3-7825 § 2 Nr. 1 und vom 29.5.1990 - 11 RAr 107/88 - BSGE 67, 63 = SozR 3-7825 § 2 Nr. 2) zum Ausdruck kommt.

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Es ist deshalb nicht weiter darauf einzugehen, dass dann, wenn die Klägerin für A keine weitere Verwendung gehabt hätte, möglicherweise eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses - ggf bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - in Betracht gekommen wäre (§ 613a Abs. 4 Satz 2 BGB; Schaub, aaO, RdNr 70 ff; ferner BSGE 104, 57 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 20 RdNr 20 f) .

    Der Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei (Teil-)Betriebsübergang stellt - wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 104, 57 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 20) - kein Lösen des Beschäftigungsverhältnisses dar, sodass das Arbeitsverhältnis in der bisherigen Form - zum bisherigen Arbeitgeber - bestehen blieb.

  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Da Leistungen nach § 4 AltTZG Sozialleistungen iS des § 19b Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) sind, ist die Klägerin Leistungsempfängerin iS des § 183 SGG (vgl BSG SozR 4-4170 § 2 Nr. 1; SozR 4-1500 § 183 Nr. 2 und 3) und damit von der Tragung von Gerichtskosten befreit.
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Da Leistungen nach § 4 AltTZG Sozialleistungen iS des § 19b Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) sind, ist die Klägerin Leistungsempfängerin iS des § 183 SGG (vgl BSG SozR 4-4170 § 2 Nr. 1; SozR 4-1500 § 183 Nr. 2 und 3) und damit von der Tragung von Gerichtskosten befreit.
  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Danach ist Arbeitgeber derjenige, der die Leistung von Arbeit von einem Arbeitnehmer kraft Arbeitsvertrags fordern kann und zugleich Schuldner des Vergütungsanspruchs ist (BAGE 97, 317 = AP Nr. 10 zu § 1 BeschFG 1996; BAGE 40, 145 = AP Nr. 1 § 611 BGB Hausmeister; Loew, MDR 2008, 1251; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl 2011, 230, BGB § 611 RdNr 183; Röller in Küttner, Personalbuch, 17. Aufl 2010, 22, RdNr 1) .
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Von entscheidender Bedeutung für den Arbeitnehmerbegriff ist die Direktionsbefugnis, weil das Arbeitsverhältnis "vom Arbeitnehmer aus gedacht" wird (BAGE 90, 353 = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; Juris RdNr 43) .
  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Danach ist Arbeitgeber derjenige, der die Leistung von Arbeit von einem Arbeitnehmer kraft Arbeitsvertrags fordern kann und zugleich Schuldner des Vergütungsanspruchs ist (BAGE 97, 317 = AP Nr. 10 zu § 1 BeschFG 1996; BAGE 40, 145 = AP Nr. 1 § 611 BGB Hausmeister; Loew, MDR 2008, 1251; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl 2011, 230, BGB § 611 RdNr 183; Röller in Küttner, Personalbuch, 17. Aufl 2010, 22, RdNr 1) .
  • BSG, 29.05.1990 - 11 RAr 107/88

    Anspruch auf Zuschuß nach dem Vorruhestandsgesetz

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Trotz dieser Erleichterungen bei der Wiederbesetzung hat der Gesetzgeber jedoch daran festgehalten, dass es sich um eine Wiederbesetzung bei demselben Arbeitgeber handeln muss, was auch in der (nicht näher gesetzlich definierten) Formulierung "der Arbeitgeber" und in der Mittel-Zweck-Verknüpfung "aus Anlass" des Übergangs des Arbeitnehmers in die Altersteilzeitarbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG; vgl auch BSG Urteile vom 9.8.1990 - 7 RAr 62/89 - SozR 3-7825 § 2 Nr. 1 und vom 29.5.1990 - 11 RAr 107/88 - BSGE 67, 63 = SozR 3-7825 § 2 Nr. 2) zum Ausdruck kommt.
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 74/91

    Altersteilzeit - Vereinbarung - Sozialgerichtsverfahren - Anfechtungsklage -

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Das LSG hat deshalb zu Recht die Zulässigkeit der Anfechtungs- und Leistungsklage verneint (vgl im Unterschied dazu BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3 und Nr. 2 S 9; SozR 4-4170 § 3 Nr. 2 RdNr 11) .
  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 54/03 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Höhe der zu erstattenden Aufstockungsbeträge

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
    Arbeitgeber kann jede natürliche und juristische Person sein; die rechtliche Organisationsform ist für den Arbeitgeberbegriff irrelevant (vgl Preis, aaO, RdNr 184; ferner BSGE 92, 129 = SozR 4-4170 § 3 Nr. 1 - zur Fallgestaltung einer klagenden Stadt) .
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen

    Die Relevanz von Unternehmensverbindungen (vgl zur Vielgestaltigkeit der Unternehmensverbindungen allein im Aktienrecht Bayer in Kropff/Semler, MünchKomm AktG, 2. Aufl 2000, § 15 RdNr 1 ff) für das Recht der Versicherungspflicht Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt der Senat auf solche Verbindungen, die dem Konzernbegriff des § 18 AktG unterfallen ( zur Heranziehung dieses Konzernbegriffs im Sozialrecht allgemein vgl bereits BSG Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 14/10 R, BSGE 107, 249 = SozR 4-4170 § 3 Nr. 3, RdNr 28; BSG SozR 4-4300 § 147a Nr. 10 RdNr 21).

    (2) Gegen diese Auslegung lässt sich auch nicht anführen, dass der 11. Senat des BSG jüngst in seinem Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 14/10 R (BSGE 107, 249 = SozR 4-4170 § 3 Nr. 3; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 49 Nr. 2) für den Anspruch eines "Arbeitgebers" auf Leistungen nach § 3 AltTZG einen Rückgriff auf das Konzernrecht verneint hat; denn im dort entschiedenen Fall ging es nicht um die Bestimmung der Reichweite des sozialrechtlichen Schutzes Dritter, sondern um die Reichweite einer auf "denselben" Arbeitgeber beschränkten gesetzlichen Grundlage für dessen Leistungsanspruch.

  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 7/13 R

    Erstattung von Beitragsaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach §

    Der Senat knüpft insoweit an bereits vorliegende Rechtsprechung zum Begriff des Leistungsempfängers iS des § 183 SGG an, wonach etwa an Arbeitgeber zu zahlende Eingliederungszuschüsse (BSG Urteil vom 22.9.2004 - B 11 AL 33/03 R - SozR 4-1500 § 183 Nr. 2) oder Erstattungen von Aufwendungen für Entgeltfortzahlung nach § 10 Abs. 1 Lohnfortzahlungsgesetz (BSG Beschluss vom 20.12.2005 - B 1 KR 5/05 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 3) oder auch von der BA an Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen nach § 4 Altersteilzeitgesetz (vgl ua BSG Urteile vom 21.3.2007 - 11a AL 9/06 R - RdNr 24 und vom 23.2.2011 - B 11 AL 14/10 R - RdNr 32 ) als Sozialleistungen anzusehen sind.
  • BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels - Bindung an die

    Nur zur Klarstellung, ohne dass die vorliegende Entscheidung hierauf beruht, wird zur Frage der Auslegung des Arbeitgeberbegriffs auf die Entscheidung des Senats vom 23.2.2011 (B 11 AL 14/10 R, RdNr 26 ff, Juris) hingewiesen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    Im Übrigen ist als Arbeitgeber grundsätzlich derjenige anzusehen, der dem Arbeitnehmer den Lohn im eigenen Namen und für eigene Rechnung auszahlt (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 14/10 R -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2016 - L 7 AL 36/15
    Dies kann aber nicht für den Fall gelten, in dem der Arbeitgeber sich nur gegen die Ablehnung der Anerkennung der Fördervoraussetzungen wendet (vgl. zu einer solchen Konstellation: BSG, Urteil vom 23.04.2011 - B 11 AL 14/10 R -, SozR 4-4170 § 3 Nr. 3).

    Die Klägerin ist Leistungsempfängerin im Sinne des § 183 SGG und damit von der Tragung von Gerichtskosten befreit (BSG 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R -, SozR 4-4170 § 3 Nr. 3).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 169/11
    Ein Anspruch auf die in § 4 AltTZG beschriebenen Leistungen besteht demnach erst dann, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers in Altersteilzeit wiederbesetzt wird (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 14/10 R).

    Das Verfahren ist kostenfrei, da die Klägerin Leistungen nach § 4 AltTZG begehrt und damit Leistungsempfängerin im Sinne von § 183 SGG ist (BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 9/06 R; Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 14/10 R; Leitherer in Meyer-Ladewig, § 183 Rn 6).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem AltTZG; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Dies gilt hier umso mehr, als die Klägerin mit ihrem Widerspruch ausdrücklich auch die Gewährung von Leistungen geltend gemacht hat (vgl. im Unterschied dazu BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 14/10 R, Rdnr. 13, wenn sich der Widerspruch nur gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Voraussetzungen richtete).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 7 AL 61/14

    Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Halbierung der bisherigen Arbeitszeit;

    Dies gilt hier umso mehr, als die Klägerin sich auch mit ihrem Widerspruch nicht ausdrücklich nur gegen die Ablehnung der Anerkennung der Voraussetzungen wendete (vgl. zu einer solchen Konstellation: BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 14/10 R = SozR 4-4170 § 3 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2012 - L 12 AL 4987/11
    Hierunter fallen z.B. auch Leistungen an Arbeitgeber nach den besonderen Vorschriften des SGB III und die Erstattung von Leistungen nach § 4 AltTZG an Arbeitgeber (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 14/10 R - m.w.N.; Senatsbeschluss vom 18. August 2007 - L 12 AL 6217/06 -, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - B 11a AL 155/07 B - jeweils Juris).
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