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   BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R   

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https://dejure.org/2008,10932
BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R (https://dejure.org/2008,10932)
BSG, Entscheidung vom 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R (https://dejure.org/2008,10932)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R (https://dejure.org/2008,10932)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsbeihilfe - Ausschluss der Förderung der Zweitausbildung - gleichwertige schulische Ausbildung als Erstausbildung

  • openjur.de

    Berufsausbildungsbeihilfe; Ausschluss der Förderung der Zweitausbildung; gleichwertige schulische Ausbildung als Erstausbildung; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R
    Dies hat der 7. Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R (= SozR 4-4300 § 60 Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen auch in BSGE) entschieden.

    Auch insoweit schließt sich der erkennende Senat dem 7. Senat an, der in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2008 (aaO) bereits darauf hingewiesen hat, dass das Sozialstaatsprinzip einen weiten Gestaltungsspielraum begründet und angesichts der - damaligen - Entscheidung des Gesetzgebers zur Förderung (allein) von Erstausbildungen auch unter Gleichheitsgesichtspunkten keine Förderung einer Zweitausbildung beansprucht werden kann.

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R
    Aus diesem Grund kommt eine Förderung für die Vergangenheit nicht in Betracht (zur Problematik im Rahmen des § 7 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zweites Buch vgl auch BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen

    Nicht anders verhält es sich im Ergebnis, wenn die Ausbildung zwar nach §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist, unbeschadet der Wohnverhältnisse iS des § 64 Abs. 1 SGB III im konkreten Fall aber wegen individueller Versagensgründe nicht gefördert werden kann, weil es sich ausgehend von einer bereits absolvierten Erstausbildung zur Diätassistentin bei der nun begonnenen Ausbildung zur Restaurantfachfrau um eine Zweitausbildung (zur Erstausbildung einer schulischen Ausbildung vgl BSGE 100, 6 = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R) handelt, welche im hier streitigen Zeitraum noch nicht im Wege der BAB förderfähig war (zur Förderfähigkeit ab 30. August 2008 vgl § 60 Abs. 2 SGB III idF des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB III vom 26. August 2008, BGBl I 1728; hierzu BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R; auch Roos, NJW 2009, 8, 13).
  • SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10

    Ausnahmsweise Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur Bürokauffrau als

    Dafür reicht es aus, dass der Auszubildende eine schulische Ausbildung absolviert hat, die in Ausbildungszeit und Ausbildungsabschluss einer betrieblichen Ausbildung gleichwertig ist (vgl. Urteil des BSG vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R; Urteil vom 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R).

    Hinsichtlich der Ausbildungszeit ist auf einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren abzustellen, hinsichtlich des Abschlusses erfüllt jedenfalls eine auf landesrechtlichen Vorschriften beruhende und landesrechtlich anerkannte Ausbildung diese Voraussetzungen (vgl. Urteil des BSG vom 29.10.2008, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 160/08
    Eine erstmalige Ausbildung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Auszubildende zuvor erfolgreich eine zumindest zweijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf absolviert hat (BSG, a.a.O., Rn. 12, 14; Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R -, Juris, Rn. 13; Niewald in: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 3 Rn. 30f.; Wagner in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB 111, 4. Auflage 2012, § 60 Rn. 53).

    Hierauf kann sich der Kläger aber nicht berufen, weil die Vorschrift erst nach Abschluss seiner Ausbildung in Kraft getreten ist (vgl. Art. 4 Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen, BGBl. 2008 1, 1728; vgl. zur Nichtanwendbarkeit dieser Norm für die Vergangenheit: BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 15).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2018 - L 2 AL 7/18

    Anspruch eines Ausländers auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Erstausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert wurde oder dem Grunde nach förderungsfähig gewesen wäre (BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008, Az. B 11 AL 34/07 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - L 2 AL 78/12

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit einer zweiten Berufsausbildung -

    Damit hatte die Klägerin bereits eine Erstausbildung abgeschlossen, denn sie hatte eine schulische Ausbildung absolviert, die in Ausbildungszeit und Ausbildungsabschluss einer betrieblichen Ausbildung formal gleichwertig war (vgl. dazu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R, zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Um eine Erstausbildung handelt es sich nur dann, wenn die Klägerin noch keinen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss erworben hatte, der einer Ausbildung nach § 60 Abs. 1 SGB III a. F. nach Ausbildungsdauer und Status gleichwertig ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R - BSGE 100, 6 ff. = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 = JURIS-Dokument, jeweils RdNr. 11; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 13 f.).
  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 27/18
    Diese Voraussetzung erfüllt - wie vorliegend - eine auf landesrechtlichen Vorschriften beruhende und landesrechtlich anerkannte Ausbildung (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R, BSGE 100, 6 m.w.N.; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R, EzB SGB III §§ 60-62 Nr. 2; LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 63/16, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 22. Juli 2005 - L 3 AL 92/04, juris).
  • SG Chemnitz, 15.05.2014 - S 26 AL 468/12

    Berufsausbildungsbeihilfe für eine Zweitausbildung gegenüber einem

    Bis zum 30.8.2008 war die Förderung einer zweiten Ausbildung noch kategorisch ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.200 8 - B 11 AL 34/07).
  • SG Chemnitz, 14.05.2014 - S 26 AL 468/12
    Bis zum 30.8.2008 war die Förderung einer zweiten Ausbildung noch kategorisch ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.200 8 - B 11 AL 34/07).
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