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   BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R   

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https://dejure.org/2002,6758
BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R (https://dejure.org/2002,6758)
BSG, Entscheidung vom 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R (https://dejure.org/2002,6758)
BSG, Entscheidung vom 21. November 2002 - B 11 AL 40/01 R (https://dejure.org/2002,6758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG); Höchstdauer der Erstattungspflicht von 624 Tagen; Ausschluss der Erstattungspflicht ; Anderweitiger Sozialleistungsberechtigung ; Beendigung des Arbeitsverhältnisses ; ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 50/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - unzumutbare Belastung -

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats kann von einer Gefährdung des Fortbestandes iS des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG nur gesprochen werden, wenn die Gefahr besteht, das Unternehmen werde "insgesamt" untergehen (BSGE 88, 31, 36 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

    Der Gesetzgeber hat den Gesichtspunkt der Relevanz erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten in der hier anzuwendenden Fassung des § 128 AFG in verschiedener Hinsicht berücksichtigt, nämlich insbesondere in Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 sowie in Abs. 2. Eine Härteklausel in Fällen unterhalb der Schwelle der Existenzgefährdung ist nur im Fall der Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze vorgesehen (vgl auch BSGE 88, 31, 36 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

    Insoweit hat das LSG nicht die Rechtsprechung des Senats beachtet, wonach es für die Anwendung der Härteregelung genügt, dass die durch die Erstattungsforderungen herbeigeführte wirtschaftliche Gesamtsituation generell geeignet ist, auch den verbliebenen Bestand an Arbeitsplätzen zu gefährden (BSGE 88, 32, 38 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

    Der Senat hat allerdings bei nicht konkursfähigen öffentlichen Unternehmen das negative Betriebsergebnis, also das Haushaltsdefizit einer Kommune, und die Erfüllung der Erstattungsforderungen aus der Substanz des Unternehmens als Indiz für die Gefährdung von Arbeitsplätzen gesehen (BSGE 88, 31, 40 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12 unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Senats).

  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung, ob durch die Erstattungsforderung Arbeitsplätze gefährdet werden, ist der Zeitpunkt, in dem die Erstattungsforderung zu erheben ist (BSGE 87, 132, 141 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10).

    Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass der nach § 128 Abs. 2 AFG maßgebliche Beibringungsgrundsatz - wie in § 139 Zivilprozessordnung - Raum für Beratung und Hinweise durch Verwaltung und Gerichte lässt (BSGE 87, 132, 140 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10).

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 20/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Anhörung -

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
    Soweit das LSG zur Höhe der zu erstattenden Beiträge ausgeführt hat, die § 114 AFG berücksichtigende Teilung des wöchentlichen Bemessungsentgelts durch sechs statt durch sieben (wie in § 157 Abs. 3 Satz 1 AFG vorgesehen) sei nach den Gesetzesmaterialien so gewollt und werde von der Rechtsprechung gebilligt, hat es nicht beachtet, dass der 7. Senat des Bundessozialgerichts die dem Wortlaut des § 157 Abs. 3 Satz 1 AFG entsprechende Berechnungsweise als die richtige ansieht (SozR 3-4100 § 128 Nr. 15 S 143 f; ähnlich bereits Urteil vom 19. März 1998, B 7 AL 20/97 R, DBlR 4451 zu § 128 AFG).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
    Soweit das LSG zur Höhe der zu erstattenden Beiträge ausgeführt hat, die § 114 AFG berücksichtigende Teilung des wöchentlichen Bemessungsentgelts durch sechs statt durch sieben (wie in § 157 Abs. 3 Satz 1 AFG vorgesehen) sei nach den Gesetzesmaterialien so gewollt und werde von der Rechtsprechung gebilligt, hat es nicht beachtet, dass der 7. Senat des Bundessozialgerichts die dem Wortlaut des § 157 Abs. 3 Satz 1 AFG entsprechende Berechnungsweise als die richtige ansieht (SozR 3-4100 § 128 Nr. 15 S 143 f; ähnlich bereits Urteil vom 19. März 1998, B 7 AL 20/97 R, DBlR 4451 zu § 128 AFG).
  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 19/00 R

    Anwendung des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AFG , Begriff des Betriebs

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
    Die Klägerin hat auch weder dargelegt noch nachgewiesen, sie sei zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder mit sozialer Auslauffrist berechtigt gewesen (Nr. 5, vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 11 S 96).
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 73/98 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
    Das Arbeitsverhältnis des H ist durch Aufhebungsvertrag beendet worden; damit ist der Befreiungstatbestand der Nr. 4 nicht erfüllt (stRspr, ua BSGE 84, 75, 78 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 6 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
    Eine Forderung, an Stelle von Personalabbau andere, möglicherweise nicht personalrelevante Aufgaben einzuschränken oder Vermögen zu veräußern, wie sie in der Rechtsprechung teilweise erhoben worden ist (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. März 2002, L 12 AL 33/00), ist unzulässig, denn sie greift in die Haushaltsgestaltung der Kommune ein.
  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Die erwähnte Neufassung des § 147a Abs. 2 Nr. 2 SGB III ist erst am 1. Januar 2002 in Kraft getreten (vgl hierzu Urteile des 11. Senats des Bundessozialgerichts vom 21. November 2002 - B 11 AL 37/02 R = SozR 3-4100 § 128 Nr. 16 und B 11 AL 40/01 R - unveröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00
    Ein solcher allgemeiner Finanzausstattungsanspruch besteht grundsätzlich im Verhältnis zu den Ländern, so dass insofern keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit besteht, Befreiungstatbestände von allgemein mit Geldforderung belastenden Gesetzen wie § 128 AFG zu Gunsten von Gemeinden "verfassungskomform" so auszulegen, dass diese im Vergleich mit anderen Betroffenen im größeren Ausmaß von finanziellen Belastungen verschont bleiben (siehe LSG Baden-Würtemberg vom 27.03.2001 - L 13 AL 386/99 -, anhängig BSG - B 11 AL 40/01 R -).

    Ein diesbezügliches Verfahren ist bereits beim BSG unter dem Aktenzeichen B 11 AL 40/01 R anhängig.

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