Rechtsprechung
BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung - Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunkts durch Betriebsvereinbarung - Sittenwidrigkeit
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe eines beantragten Insolvenzgeldes - Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Berechnung des Insolvenzgeldes - Anwendung des Tarifvertrages über Sonderzahlungen vom 23. September 1997 des Fachverbandes der Sanitärtechnik Niedersachsen und der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunkts einer tariflichen Jahressonderzahlung beim Anspruch auf Insolvenzgeld
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Sonderzahlung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 26.04.2002 - S 6 AL 137/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 268/02
- BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Papierfundstellen
- BSGE 92, 254
- ZIP 2004, 1376
- NZS 2005, 385
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (13)
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R
Berücksichtigung von Jahressonderzahlung bei der Berechnung des …
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Der Senat hat zu einem Tarifvertrag mit übereinstimmenden Regelungen entschieden, dass die Jahressonderzahlung nicht zeitanteilig erarbeitet wird, weil sie grundsätzlich im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ungekürzt und unabhängig von der Betriebsdauer im Laufe des Jahres auszuzahlen ist, wenn ihre sonstigen Voraussetzungen vorliegen (vgl BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 mwN).Lässt sich eine Sondervergütung dagegen nicht einzelnen Monaten zurechnen, so ist sie in voller Höhe beim Insg zu berücksichtigen, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis hätte ausgezahlt werden müssen, anderenfalls überhaupt nicht (…BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42;… SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; BSG 30. Mai 1990 - 10 RAr 15/89 = USK 9017; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21; vgl auch Peters/Lange in Gagel, SGB III, § 183 Rz 108; Estelmann in Hennig, SGB III, § 183 Rz 138; Schmidt in Wissing, SGB III, § 183 Rz 74; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, § 183 Rz 99).
Im Hinblick auf die Nichtigkeit der Betriebsvereinbarung nach § 138 BGB bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob auch der von der Revision angeführte Verstoß gegen das "Günstigkeitsprinzip" vorliegt (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21).
- BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Ob ein Vertrag den guten Sitten zuwiderläuft, dh gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender verstößt, beurteilt sich auf der Grundlage des aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakters der Vereinbarung (vgl BGH LM § 138 BGB Nr. 1; BGHZ 86, 82, 88).Danach verstoßen Rechtsgeschäfte, die nach Inhalt, Zweck und Beweggrund in erster Linie darauf angelegt sind, Vermögensverhältnisse zum Schaden der Sozialhilfeträger und damit auf Kosten der Allgemeinheit zu regeln, gegen die guten Sitten, wenn nicht besondere Rechtfertigungsgründe vorliegen (BGHZ 86, 82, 86 ff; BGHZ 111, 36, 40 ff).
Hieraus hat der BGH gefolgert, dass ein anlässlich einer Ehescheidung vereinbarter Verzicht auf nachehelichen Unterhalt nicht nur dann gegen die guten Sitten verstoßen kann, wenn die Vereinbarung in der Absicht oder aus dem wesentlich mitbestimmenden Beweggrund abgeschlossen worden ist, den Ehegatten zu Lasten des Sozialhilfeträgers zu entlasten, sondern der Verzicht auch nach seinem objektiven Gehalt - und insoweit auch nach den möglichen Auswirkungen auf die Rechtstellung Dritter - mit den guten Sitten in Einklang stehen muss (BGHZ 86, 82, 89).
- BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
Anspruch auf Kindergeld, Verzicht auf Ausbildungsvergütung
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Mit der Anwendung des § 138 BGB auf die vorliegende Betriebsvereinbarung weicht der Senat nicht von dem Urteil des 10. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 1990 - 10 RKg 15/89 - (BSGE 66, 238 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 4;… ähnlich zu § 583 Reichsversicherungsordnung BSGE 61, 54 = SozR 2200 § 583 Nr. 5) ab.
- BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85
Verzicht auf einen Teil der Ausbildungsvergütung - Verzicht auf vermögenswirksame …
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Mit der Anwendung des § 138 BGB auf die vorliegende Betriebsvereinbarung weicht der Senat nicht von dem Urteil des 10. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 1990 - 10 RKg 15/89 - (…BSGE 66, 238 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 4; ähnlich zu § 583 Reichsversicherungsordnung BSGE 61, 54 = SozR 2200 § 583 Nr. 5) ab. - BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89
Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Lässt sich eine Sondervergütung dagegen nicht einzelnen Monaten zurechnen, so ist sie in voller Höhe beim Insg zu berücksichtigen, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis hätte ausgezahlt werden müssen, anderenfalls überhaupt nicht (…BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42; SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; BSG 30. Mai 1990 - 10 RAr 15/89 = USK 9017;… BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21; vgl auch Peters/Lange in Gagel, SGB III, § 183 Rz 108; Estelmann in Hennig, SGB III, § 183 Rz 138; Schmidt in Wissing, SGB III, § 183 Rz 74; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, § 183 Rz 99). - BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96
Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei …
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Der Kenntnis steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH WM 1998, 513, 514; BGHZ 146, 298). - BSG, 01.12.1978 - 12 RAr 9/78
Konkursausfallgeld - 13. Monatsgehalt - Rückständiger Anspruch - Höhe
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Dies gilt auch dann, wenn die Insolvenz schon vor der Fälligkeit des Gesamtanspruchs eingetreten ist (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 8;… BSGE 62, 131, 135 ff = SozR 4100 § 141b Nr. 40). - BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90
Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Betriebsvereinbarungen der Kontrolle zur Übereinstimmung mit Verfassung, Gesetzesrecht und guten Sitten sowie der Billigkeitskontrolle nach § 75 BetrVG unterliegen (BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Nr. 138 mwN). - BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Der Kenntnis steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH WM 1998, 513, 514; BGHZ 146, 298). - BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89
Sittenwidrigkeit eines Testaments
Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Danach verstoßen Rechtsgeschäfte, die nach Inhalt, Zweck und Beweggrund in erster Linie darauf angelegt sind, Vermögensverhältnisse zum Schaden der Sozialhilfeträger und damit auf Kosten der Allgemeinheit zu regeln, gegen die guten Sitten, wenn nicht besondere Rechtfertigungsgründe vorliegen (BGHZ 86, 82, 86 ff; BGHZ 111, 36, 40 ff). - BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 15/89
Tarifvertragliche Jahressonderzahlungen als bei der Gewährung von …
- BSG, 18.12.1980 - 8b RAr 5/80
Anwartschaft auf Provision - Konkurseröffnung - Konkursausfallgeld
- BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86
Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot …
- BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 53/04 R
Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung - …
Dies sei im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - Urteile vom 2. November 2000, B 11 AL 87/99 R, und vom 18. März 2004, B 11 AL 57/03 R - zu verneinen.Entgegen der Sichtweise des LSG lasse sich auch kein Bezug zu dem Sachverhalt herstellen, der Grundlage der Entscheidung des BSG vom 18. März 2004 (B 11 AL 57/03 R, BSGE 92, 254 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3) gewesen sei.
Bei der streitgegenständlichen Jahressonderzahlung, deren Einbeziehung in das Insg der Kläger fordert, handelt es sich zwar unzweifelhaft um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt iS von § 183 Abs. 1 SGB III (…vgl BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 90; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).
Der Senat hat bereits zu gleichartigen Tarifverträgen entschieden, dass eine Jahressonderzahlung, die grundsätzlich allen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ungekürzt und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit im Laufe des Jahres auszuzahlen ist, nicht zeitanteilig erarbeitet wird und sich deshalb auch nicht einzelnen Monaten des Jahres zuordnen lässt (…BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 92; dazu zustimmend Roth, SGb 2001, 587; kritisch Peters-Lange, EwiR 2001, 637 und dieselbe in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 8 RdNr 156; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).
Die das Kalenderjahr 2001 betreffende Jahressonderzahlung kann also - soweit vom Arbeitgeber nicht ausbezahlt - in voller Höhe bei der Bemessung des Insg berücksichtigt werden, allerdings nur dann, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis - also im Zeitraum 28. Dezember 2001 bis 27. März 2002 - hätte ausbezahlt werden müssen, andernfalls überhaupt nicht (…vgl BSGE 62, 131, 133 ff = SozR 4100 § 141b Nr. 40;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42; BSGE 92, 254, 256 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3 mwN).
- BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz
dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft, beurteilt sich auf der Grundlage des aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakters der Vereinbarung (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - BSGE 92, 254; BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - BGHZ 107, 92, 97).Unter den Anwendungsbereich des § 138 BGB fallen daher auch Rechtsgeschäfte, die gegen rechtlich geschützte Belange der Allgemeinheit verstoßen, wobei sich die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts bereits aus dessen Inhalt ergeben kann (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - aaO mwN).
Das Bundessozialgericht hat in Anwendung dieser Grundsätze eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschlossene Betriebsvereinbarung als sittenwidrig angesehen, die den Fälligkeitszeitpunkt einer Jahresonderzahlung in den Insolvenzgeldzeitraum vorverlegte, um die Sonderzahlung zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit und damit letztlich zu Lasten der Umlageverpflichteten zu sichern (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - aaO).
- BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 21/12 R
Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelt auf …
In einem solchen Fall kann eine Einmalleistung in voller Höhe bei der Bemessung des Insg berücksichtigt werden, allerdings nur dann, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis hätte ausbezahlt werden müssen, andernfalls überhaupt nicht (BSGE 92, 254, 256 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3;… BSG SozR 4-4300 § 183 Nr. 5 mwN) .
- BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum - …
Der Senat teilt aber jedenfalls die Einschätzung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG…, Urteil vom 19. Januar 2006, aaO) und Literatur (Hanau ZIP 2002, 2028, 2029; krit mit Lösungsansatz über § 184 SGB III Bayreuther ZIP 2008, 573, 580), dass tarifliche Sanierungsregelungen, die im Ergebnis sicherstellen sollen, dass der Arbeitnehmer für die rechtlich geschuldete volle Arbeitsleistung auch die volle Vergütung verlangen darf, nicht ohne weiteres als Vereinbarung zu Lasten Dritter dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwider laufen (zur Sittenwidrigkeit einer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschlossenen, die Fälligkeit einer Jahressonderzahlung verschiebenden Betriebsvereinbarung BSG, Urteil vom 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3). - BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R
Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung des ersten …
Die mit der Einführung von Insolvenzplanverfahren verfolgten Zielsetzungen rechtfertigen es nicht, allein aufgrund der Bestätigung des Plans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine erneute Inanspruchnahme der Insg-Versicherung zu eröffnen; auch ist zu beachten, dass der Gesetzgeber mit den §§ 183 ff SGB III nicht die Ziele der InsO verfolgt (vgl dazu bereits BSGE 90, 157, 160 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3) . - LSG Bayern, 26.11.2008 - L 8 AL 260/06
Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - tarifliche …
Bei der streitgegenständlichen Jahressonderzahlung, deren Einbeziehung in das Insg der Kläger fordert, handelt es sich zwar unzweifelhaft um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt im Sinne von § 183 Abs. 1 SGB III (…vgl. BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 90; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).Das BSG - dem sich der erkennende Senat anschließt - hat zu gleichartigen Tarifverträgen bereits entschieden, dass eine Jahressonderzahlung, die grundsätzlich allen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ungekürzt und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit im Laufe des Jahres auszuzahlen ist, nicht zeitanteilig erarbeitet wird und sich deshalb auch nicht einzelnen Monaten des Jahres zuordnen lässt (…BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 92; dazu zustimmend Roth, SGb 2001, 587; kritisch Peters-Lange, EwiR 2001, 637 und dieselbe in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 8 RdNr. 156; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3, zuletzt Urteil vom 21. Juli 2005, Aktenzeichen: B 11a/11 AL 53/04 R).
Die Sonderleistungen ist in voller Höhe in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie zu einem Stichtag an die im Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmern hätte ausgezahlt werden müssen (…im Rahmen des Kaug, Urteil des BSG vom 10. September 1987, 10 RAr 10/86 = BSGE 62, 131 = SozR 4100 § 141b Nr. 40;… Urteil vom 7. September 1988, 10 RAr 13/87 = SozR 4100 § 141b Nr. 42;… Urteil vom 18. Januar 1990, 10 RAr 10/89 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 1;… Urteil vom 2. November 2000, B 11 AL 87/99 R = SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 zur tariflichen Jahressondervergütung; im Rahmen des Insg BSG, Urteil vom 18. März 2004, B 11 AL 57/03 R = BSGE 92, 254 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3; Urteil vom 21. Juli 2005, B 11a/11 AL 53/04 R, zuletzt Urteil vom 23.03.2006, B 11a AL 65/05 R).
- BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R
Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Insolvenzplanverfahren - …
Die mit der Einführung von Insolvenzplanverfahren verfolgten Zielsetzungen rechtfertigen es nicht, allein aufgrund der Bestätigung des Plans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine erneute Inanspruchnahme der Insg-Versicherung zu eröffnen; auch ist zu beachten, dass der Gesetzgeber mit den §§ 183 ff SGB III nicht die Ziele der InsO verfolgt (vgl dazu bereits BSGE 90, 157, 160 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3) . - LSG Bayern, 12.07.2007 - L 8 AL 82/07
Bestimmung der Höhe des Insolvenzgeldes (Insg) für einen Angestellten einer in …
Wann der Entgeltanspruch fällig oder bezifferbar wird, ist allein in der Regel ohne Bedeutung (…BSG SozR 3-4100§ 141b Nrn.11, 24; BSG SGb 2004, 358), da die Beteiligten sonst die Möglichkeit hätten, bei nahender Insolvenz Fälligkeitstermine zu Lasten der Insolvenz-Versicherung zu ändern.Die Jahressonderzahlung als Leistung, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird, begründet einen Insg-Anspruch in Höhe des auf den Insg-Zeitraum entfallenden Anteils,wenn arbeitsrechtliche Vereinbarungen oder (tarifvertragliche) Regelungen für den Arbeitnehmer auch bei vorherigem Ausscheiden einen zeitanteiligen Anspruch vorsehen (BSG vom 18.03.2004, B 11 AL 57/03 R SozR 4-7610 § 138 Nr. 1) und die Sondervergütung damit insoweit dem Insg-Zeitraum zugerechnet werden kann.
Lässt sich eine Sondervergütung dagegen nicht einzelnen Monaten zurechnen, so ist sie in voller Höhe beim Insg zu berücksichtigen, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis hätte ausgezahlt werden müssen; andernfalls überhaupt nicht (BSG vom 18.03.2004, B 11 AL 57/03 R SozR 4-7610 § 138 Nr. 1;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42;… SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; BSG 30.05.1990,10 RAr 15/89;… BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21).
- LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Insolvenzgeldfähigkeit von Urlaubsgeld; Voraussetzungen für den Anspruch eines …
Den vom SG zitierten Urteilen des BSG vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R - und 21.07.2005 - B 11a/11 AL 53/04 R lägen andere Sachverhalte zugrunde.Bei den - noch - streitgegenständlichen 5/12 des 50 %igen Urlaubsgeldes, dessen Einbeziehung in das InsG der Kläger fordert, handelt es sich unzweifelhaft um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt iS von § 183 Abs. 1 SGB III (…vgl BSG SozR 3-4100 § 141 b Nr. 21 S.90; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).
Nach der Überzeugung des Senats ist das das Urlaubsjahr 2002 betreffende zusätzliche 50 %ige Urlaubsgeld eine Jahressonderzahlung und hätte im Juli 2002 und somit in den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzereignis, d.h. im Zeitraum vom 01.06.2002 bis 31.08.2002, ungekürzt und unabhängig von der weiteren Betriebszugehörigkeit ausbezahlt werden müssen (…vgl BSGE 62, 131, 133 ff = SozR 4100 § 141b Nr. 40;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42; BSGE 92, 254, 256 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3 mwN).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - L 12 AL 254/03
Arbeitslosenversicherung
Dieser Rechtsprechung des BSG schließt sich der Senat an, zumal das BSG diese Rechtsprechung in einem Urteil, allerdings zu einem anderen Sachverhalt vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R - bestätigt hat.Die Jahressonderzahlung als Leistung, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird, begründet einen Insolvenzgeldanspruch in Höhe des auf den Insolvenzgeldzeitraum entfallenen Anteils, wenn arbeitsrechtliche Vereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen für den Arbeitnehmer auch bei vorherigem Ausscheiden einen zeitanteiligen Anspruch vorsehen (vgl. BSG vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R -).
- BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R
Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches …
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - L 8 AL 3406/03
Insolvenzgeldanspruch - Berücksichtigung einer betrieblichen Sonderzahlung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2017 - L 14 AL 284/12
Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Ausschlussfrist - Nachfrist - Unkenntnis …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 (9) AL 239/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 (9) AL 224/03
Arbeitslosenversicherung
- SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04
Anspruch eines Vertriebsleiters auf Gewährung von Insolvenzgeld i.H.v. 2.000.000 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 11 AL 79/17
- LSG Bayern, 25.07.2013 - L 9 AL 274/11
Arbeitslosenversicherung, Jahressonderzahlung, Insolvenzgeld
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - L 3 AL 1087/05
Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches …
- LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 AL 141/07
Berechnung des Anspruchs auf Insolvenzgeld, Ende des Insolvenzgeld-Zeitraums bei …
- LSG Schleswig-Holstein, 17.06.2022 - L 3 AL 24/20
Insolvenzgeldanspruch - kein Anspruchsausschluss - Abschluss des Arbeitsvertrags …
- LSG Baden-Württemberg, 13.08.2009 - L 12 AL 1524/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 7 AL 6/17
Abfindungsähnliche Entschädigung; Durchhalteprämie; Anwesenheitsprämie; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2007 - L 19 B 19/07
Arbeitslosenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 285/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 13/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin, 28.02.2005 - L 16 AL 51/03
Anspruch auf Zahlung weiteren Insolvenzgeldes; Kreis der Anspruchberechtigten; …
- SG Berlin, 03.11.2005 - S 60 AL 5563/03
Insolvenzgeldanspruch - Altersteilzeit im Blockmodell - Berücksichtigung des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 11 AL 129/18
- SG Dresden, 21.04.2010 - S 35 AL 256/08
Anspruch auf Insolvenzgeld; Europarechtskonformität der Begrenzung durch die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2005 - L 7 AL 14/03
- LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 13 AL 1399/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 11 AL 130/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AL 17/15
- SG Berlin, 03.11.2005 - S 60 AL 5563/03 54
Anspruch auf die Gewährung von Insolvenzgeld; Anspruch auf die Differenz zwischen …
- SG Osnabrück, 07.12.2006 - S 4 AL 77/03
- SG Osnabrück, 26.05.2004 - S 6 AL 301/00