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   BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R   

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https://dejure.org/2006,2325
BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R (https://dejure.org/2006,2325)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R (https://dejure.org/2006,2325)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R (https://dejure.org/2006,2325)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von Meister-BAföG - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfeanspruch; Erlöschensfrist; keine Verlängerung bei Bezug von Meister-BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe nach einem Jahr; Verlängerung der einjährigen Erlöschensfrist wegen Bezugs von Meister-BAföG; Förderung ...

  • Judicialis

    SGB III § 196 Satz 2 Nr 4; ; SGB III § 196 Satz 1 Nr 2; ; SGB III § 196 Satz 2 Nr 5; ; SGB III § 190; ; SGB III § 192; ; SGB I § 46 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschensfrist beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Eine allein auf die Sicherung von Leistungsansprüchen gerichtete Beratung, die vorrangige Ziele der Arbeitsförderung - zB die Verkürzung der Arbeitslosigkeit durch Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit - außer Acht lässt, kann der Beklagten grundsätzlich nicht abverlangt werden (vgl auch BSGE 66, 258, 266 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).

    Auch der 7. Senat des BSG hat zu der für den Alg-Anspruch geltenden Verfallsfrist (früher: § 125 Abs. 2 AFG, jetzt: § 147 Abs. 2 SGB III) in Fortführung und Abgrenzung zu seiner Entscheidung vom 29. September 1987 darauf hingewiesen, dass tatsächliche Gegebenheiten (dort der Bestand eines Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Verfallsfrist) idR nicht mit Hilfe des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs aus der Welt geschafft werden können (Urteil vom 21. März 1990 - 7 RAr 36/88 = BSGE 66, 258, 267 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Das LSG hat zu Recht nicht geprüft, ob die Beklagte eine ihr auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Kläger gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), verletzt und ihm dadurch einen Nachteil zugefügt hat (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).

    Selbst bei einem (unterstelltem) Fehlverhalten der Beklagten kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs jedenfalls deshalb nicht in Frage, weil ein Nachteilsausgleich auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 40).

  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Das BSG hatte zu dem in § 107 Satz 1 Nr. 5d AFG geregelten Gleichstellungstatbestand entschieden, dass Zeiten des Bezugs von Uhg nach den "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" nicht als gleichgestellte Zeiten der Erfüllung der Anwartschaft für einen Anspruch auf Alg dienten (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2004 - L 5 AL 3692/03

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist -

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Bei der Förderung der Aufstiegsfortbildung (so genanntes Meister-BAföG) handelt es sich auch nicht um eine gegenüber dem Uhg vorrangige Leistung im Sinne der zweiten Alternative des § 196 Satz 2 Nr. 4 SGB III. Die Annahme eines Vorrangs der Leistungen nach dem AFBG kommt ersichtlich nicht in Betracht, weil der Bezug von Uhg nach § 3 Satz 1 Nr. 2 AFBG (in der hier maßgebenden Fassung durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. März 1997, BGBl 1, 594) eine Förderung nach dem AFBG ausschließt (so zutreffend schon LSG Berlin vom 14. Februar 2003 - L 4 AL 23/02; ebenso zur Verlängerung der Rahmenfrist nach § 124 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB III LSG Baden-Württemberg vom 30. Juni 2004 - L 5 AL 3692/03, jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Das LSG hat zu Recht nicht geprüft, ob die Beklagte eine ihr auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Kläger gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), verletzt und ihm dadurch einen Nachteil zugefügt hat (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Selbst bei einem (unterstelltem) Fehlverhalten der Beklagten kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs jedenfalls deshalb nicht in Frage, weil ein Nachteilsausgleich auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 40).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG war der Kläger während der gesamten Dauer der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme weder objektiv noch subjektiv verfügbar (zur Verfügbarkeit während der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen s auch BSG vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 und vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Das LSG hat zu Recht nicht geprüft, ob die Beklagte eine ihr auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Kläger gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), verletzt und ihm dadurch einen Nachteil zugefügt hat (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nachhaltig von den Verhältnissen, die der Entscheidung des Senats vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 41/04 R - zu Grunde lagen (vgl auch schon BSG vom 29. September 1987 - 7 RAr 23/86 = BSGE 62, 179, 182 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).
  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer

    Auszug aus BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG war der Kläger während der gesamten Dauer der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme weder objektiv noch subjektiv verfügbar (zur Verfügbarkeit während der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen s auch BSG vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 und vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Verlängerung der Erlöschensfrist - Unterhaltsgeldbezug -

  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKn 19/78

    Beitragshöhe - Unkenntnis von der objektiver Rechtswidrigkeit - Knappschaftliche

  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80

    Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung;

  • LSG Berlin, 14.02.2003 - L 4 AL 23/02

    Fortzahlung von Arbeitslosenhilfe - Alhi - nach mehr als einjährigem Bezug von so

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - Berechnung - Verlängerung um Zeiten

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 39/87

    Nichtgleichstellung des Bezuges von Unterhaltsgeld mit dem Bezug von

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Im Unterschied und zur Abgrenzung zum Amtshaftungsanspruch kommt im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen - wie dem Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung - denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zu Grunde liegen, nicht in Betracht (vgl BSG Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R mwN; vgl auch Ladage, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, 1990, insbes S 100 f; ebenso Kreßel, NZS 1994, 395, 400; kritisch Bieback, SGb 1990, 517, 518).
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 8/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit -

    Die Ersetzung von tatsächlichen Gegebenheiten oder Umständen aus der Sphäre des Arbeitslosen, welche zumeist die Beschäftigungslosigkeit und die Verfügbarkeit betreffen, ist aber regelmäßig ausgeschlossen (vgl BSG vom 21.3.1990 - 7 RAr 36/88 - BSGE 66, 258, 267 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses; BSG vom 31.1.2006 - B 11a AL 15/05 R - RdNr 19 zur Teilnahme an einer Maßnahme).
  • LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15

    Arbeitslosengeld; persönliche Arbeitslosmeldung; Verfügbarkeit; Erlöschen des

    Auch das Bundessozialgericht habe bereits in einem Urteil vom 31. Januar 2006 (B 11a AL 15/05 R, juris) festgehalten, dass ein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage des vergleichbaren § 196 S. 2 Nr. 4 SGB III (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nicht durch einen Herstellungsanspruch überwunden werden könne, wenn der Arbeitslose während der entsprechenden Zeit nicht verfügbar gewesen sei.

    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).

    Dementsprechend hat das BSG in einem nachfolgenden Urteil vom 31. Januar 2006 (B 11a AL 15/05 R) festgehalten, dass ein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage des vergleichbaren § 196 S. 2 Nr. 4 SGB III (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nicht durch einen Herstellungsanspruch überwunden werden könne, wenn der Arbeitslose während der entsprechenden Zeit auf Grund einer Ausbildung nicht verfügbar war.

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