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   BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R   

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BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R (https://dejure.org/2006,656)
BSG, Entscheidung vom 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R (https://dejure.org/2006,656)
BSG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R (https://dejure.org/2006,656)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses - wichtiger Grund

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit; Arbeitsaufgabe; Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten; wichtiger Grund; verfassungskonforme Auslegung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 12 Wochen wegen des Eintritts einer Sperrzeit; Arbeitsvertrag über eine Beschäftigung als Kinderanimateurin; Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs durch eine Sperrzeit; Kombinierte ...

  • hensche.de

    Sperrzeit, Arbeitslosengeld

  • Judicialis

    SGB III F: 24.03.1997 § 144 Abs 1 Nr 1; ; GG Art 12 Abs 1

  • RA Kotz

    Arbeitslosenhilfe - höhere Bemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1
    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, wichtiger Grund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Bundesagentur für Arbeit ändert Verwaltungspraxis bei Sperrzeiten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicheren Arbeitsplatz aufgegeben - Bundessozialgericht: Sperrzeit für das Arbeitslosengeld tritt deswegen nicht automatisch ein

  • k44.de (Kurzinformation)

    Grundrecht auf Berufswahl contra Sperrzeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Sperrzeit bei Wechsel von unbefristetem in befristetes Arbeitsverhältnis - Möglichkeit, in ein attraktiveres - auch befristetes - Arbeitsverhältnis zu wechseln, muss immer offen stehen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2006)

    Nicht immer Sperrzeit bei Wechsel in befristeten Job // Freiheit der Berufswahl

  • 123recht.net (Kurzinformation, 20.4.2007)

    Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten wichtiger Grund // Arbeitslosengeld Sperrzeit Arbeitsaufgabe

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3517
  • NZA 2006, 1362
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Zwar habe der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 28. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - angedeutet, außer einem höheren Arbeitsentgelt könnten auch sonstige Umstände als wichtiger Grund für den Wechsel von einem unbefristeten zu einem befristeten Arbeitsverhältnis gewertet werden.

    Zwischen dem Ende des unbefristeten und der Aufnahme des befristeten Arbeitsverhältnisses lag kein Zeitraum der Beschäftigungslosigkeit, sodass allein auf die am 1. November 2001 nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses eingetretene Arbeitslosigkeit abzustellen ist (vgl insoweit die abweichende tatsächliche Situation in BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9).

    Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund iS des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (stRspr, vgl BSGE 92, 74, 82 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6; SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 mwN).

    Der 7. Senat des BSG hat bereits mit Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - (= SozR 4-4300 § 144 Nr. 9; zustimmend Pilz, SGb 2005, 309 ff) erste Hinweise zu der erforderlichen Gewichtung der abzuwägenden Interessen gegeben, wenn ein Arbeitnehmer ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu Gunsten einer befristeten Beschäftigung löst.

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Letzteres folgert der Senat aus der Regelung zur geringfügigen Beschäftigung (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III iVm § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch) und der Drei-Monats-Grenze, die der Gesetzgeber - allerdings erst mit Wirkung ab 1. Juli 2003 - für die Meldepflicht bei befristeten Arbeitsverhältnissen in § 37b Satz 2 SGB III in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 4607), ab 31. Dezember 2005 in § 37b Satz 1 SGB III in der geänderten Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 3676) angesprochen hat (vgl BT-Drucks 15/25, S 27 und BT-Drucks 16/109, S 6 sowie zu dieser Vorschrift BSGE 91, 90, 93 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3; SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 mwN).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Letzteres folgert der Senat aus der Regelung zur geringfügigen Beschäftigung (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III iVm § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch) und der Drei-Monats-Grenze, die der Gesetzgeber - allerdings erst mit Wirkung ab 1. Juli 2003 - für die Meldepflicht bei befristeten Arbeitsverhältnissen in § 37b Satz 2 SGB III in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 4607), ab 31. Dezember 2005 in § 37b Satz 1 SGB III in der geänderten Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 3676) angesprochen hat (vgl BT-Drucks 15/25, S 27 und BT-Drucks 16/109, S 6 sowie zu dieser Vorschrift BSGE 91, 90, 93 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3; SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 mwN).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Gegenstand des Rechtsstreits ist nicht nur der "Sperrzeitbescheid" vom 10. Januar 2002, sondern auch der weitere Bescheid vom 10. Januar 2002, mit dem der Klägerin abweichend von der Arbeitslosmeldung zum 1. November 2001 Alg erst ab 24. Januar 2002 gewährt worden ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund iS des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (stRspr, vgl BSGE 92, 74, 82 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6; SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Ob der Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis für die später eingetretene Arbeitslosigkeit ursächlich ist, beurteilt sich nach der Ursachenlehre von der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 69, 108, 110 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; SozR 4-4300 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/88

    Wichtiger Grundes iS. von § 119 Abs. 1 S. 1 AFG für die Auflösung eines

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R
    Der Senat hat bereits in seiner Rechtsprechung zur Aufgabe eines Ausbildungsverhältnisses aus beruflichen Gründen auf die besondere Bedeutung des Grundrechts der Berufswahlfreiheit bei der Konkretisierung des Merkmals "wichtiger Grund" hingewiesen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Als wichtige Gründe gelten alle Umstände des Einzelfalls, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Leistungsberechtigten in Abwägung mit etwa entgegenstehenden Belangen der Allgemeinheit das Verhalten des Hilfebedürftigen rechtfertigen (vgl. Knickrehm - Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Auflage 2011, Rn 24; BSG 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R; vgl. auch Mutschler, § 144 SGB III; ABC des wichtigen Grundes bei Winkler in: Gagel, § 144 SGB III-Anhang; ähnlich Valgolio in: Hauck/Noftz SGB II, § 11 Rn 74; zum SGB III BSG, 12.7.2006 - B 11 a AL 55/05 R).
  • SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14

    BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen

    Als wichtige Gründe gelten alle Umstände des Einzelfalls, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Leistungsberechtigten in Abwägung mit etwa entgegenstehenden Belangen der Allgemeinheit das Verhalten des Hilfebedürftigen rechtfertigen (vgl. Knickrehm - Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Auflage 2011, Rn 24; BSG 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R; vgl. auch Mutschler, § 144 SGB III; ABC des wichtigen Grundes bei Winkler in: Gagel, § 144 SGB III-Anhang; ähnlich Valgolio in: Hauck/Noftz SGB II, § 11 Rn 74; zum SGB III BSG, 12.7.2006 - B 11 a AL 55/05 R).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl ua BSGE 90, 90, 93 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 RdNr 10; SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 19; jeweils mwN).

    Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (vgl ua SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 19 mwN).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Eine insoweit rein subjektive Vorstellung des Klägers kann, weil der wichtige Grund objektiv vorliegen muss (stRspr; vgl BSGE 92, 74 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6, jeweils RdNr 19 und BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 19), nicht genügen.
  • LSG Hamburg, 01.02.2012 - L 2 AL 49/09
    Dabei kann der Arbeitnehmer sich jedenfalls dann auf einen wichtigen Grund berufen, wenn die (nahtlose) Aufnahme der befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher Fertigkeiten verbunden ist (BSG, Urteile vom 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R , NJW 2006, 3517, und B 11a AL 73/05 R, AP Nr. 9 zu § 144 SGB III, jeweils mwN).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung - Wechsel von

    Diese Kündigung war für die im Anschluss an die von vornherein befristete Beschäftigung bei der Fa. Sch. am 23. Dezember 2000 eingetretene Arbeitslosigkeit ursächlich im Sinne einer wesentlichen Bedingung (zur Kausalität vgl Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nicht mit zulässigen Verfahrensrügen angegriffen und deshalb für den Senat bindend (§ 163 Sozialgerichtsgesetz ) hat das LSG darüber hinaus festgestellt, dass der Kläger angesichts der bevorstehenden Winterpause und der Verhältnisse auf dem Bauarbeitsmarkt keine konkrete Aussicht auf eine unmittelbare Weiterbeschäftigung (hierzu ebenfalls Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -) hatte und deshalb grob fahrlässig die am 23. Dezember 2000 beginnende Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.

    Der wichtige Grund muss vielmehr objektiv gegeben sein (stRspr, Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - mwN).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - angeschlossen und diese in der Weise fortgeführt, dass sich Arbeitnehmer auf einen wichtigen Grund iS des § 144 Abs. 1 SGB III jedenfalls dann berufen können, wenn die (nahtlose) Aufnahme der befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher beruflicher Fertigkeiten verbunden ist.

    Zumindest im Bereich der Arbeitstechnik ist damit die Erlangung zusätzlicher beruflicher Fertigkeiten verbunden, deren Bedeutung als wichtiger Grund der Senat im Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - herausgestellt hat, wenngleich dort im Zusammenhang mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld.

    Schließlich sind trotz der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Fa. Sch. auf nur geringfügig mehr als drei Monate keine Umstände festgestellt oder ersichtlich, die Hinweise auf ein missbräuchliches Verhalten (hierzu ebenfalls Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -) des Klägers geben könnten.

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Wechsel von einem unbefristeten

    Die Klägerin hat zwar dadurch, dass sie das mit P geschlossene unbefristete Arbeitsverhältnis selbst gelöst hat, die spätere Arbeitslosigkeit ursächlich herbeigeführt, wobei auf die im Januar 1999 nach Beendigung der befristeten Beschäftigung bei DSR eingetretene Arbeitslosigkeit abzustellen ist (vgl zur Kausalität: Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nicht eindeutig lässt sich demgegenüber nach den bislang getroffenen Feststellungen die von den Vorinstanzen nicht näher behandelte Frage beantworten, ob die Klägerin mangels konkreter Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz und diesbezüglicher Kenntnis durch ihre Kündigung die spätere Arbeitslosigkeit wenigstens grob fahrlässig herbeigeführt hat (vgl hierzu wiederum Urteil des Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - mit weiteren Hinweisen).

    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl ua BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1; SozR 4-4300 § 144 Nr. 7; Urteil des Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - mwN).

    Der erkennende Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) dieser Rechtsprechung des 7. Senats angeschlossen und diese - bezogen auf die konkrete Fallgestaltung - in der Weise fortgeführt, dass sich Arbeitnehmer auf einen wichtigen Grund iS des § 144 Abs. 1 SGB III jedenfalls dann berufen können, wenn die (nahtlose) Aufnahme der befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher Fertigkeiten verbunden ist.

  • LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20

    Angehender Richter: Frühe Kündigung bei Kanzlei führt zu Sperrzeit

    Nach dieser Rechtsprechung ist für den Ausschluss der groben Fahrlässigkeit nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes zu verlangen; vielmehr genügt es, dass der Kündigende konkrete Anhaltspunkte für die Annahme hat, er werde nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses rechtzeitig einen neuen Arbeitsplatz erhalten (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 14, Rn. 17).

    Ob ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses angenommen werden kann, ist nach der Rechtsprechung des BSG unter Berücksichtigung des Grundgedankens der Sperrzeitregelung zu beurteilen, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, Rn. 19, juris).

    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1; BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 14, Rn. 19).

    Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund i.S. des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (stRspr, vgl. BSGE 92, 74, 82 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6; SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 m.w.N.; BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, Rn. 19, juris).

  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - arbeitsgerichtlicher Vergleich -

    Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern muss objektiv gegeben sein (vgl. u.a. SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr. 19 m.w.N).

    Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. u.a. BSGE 90, 90, 93 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 RdNr. 10; SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr. 19; jeweils m.w.N.).

    Diese Wertung hat, wie oben ausgeführt, nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu erfolgen, sondern es muss objektiv ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts gegeben sein (vgl. u.a. SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr. 19 m.w.N.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 50/08

    Keine Sperrzeit für Arbeitnehmer, der durch Eigenkündigung seine Arbeitslosigkeit

    Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 14).
  • LSG Bayern, 05.06.2014 - L 9 AL 342/11

    Für eine Diplom-Handelslehrerin mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt an der

  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 120/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - L 18 AL 96/16

    Ausschluss des Eintritts einer Sperrzeit bei Vereinbarung von Altersteilzeit

  • LSG Hamburg, 03.06.2020 - L 2 AL 32/19

    Anforderungen an die konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz zum

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2011 - L 18 AL 245/11

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Sperrzeit; Arbeitslosengeld; Lösung des

  • LSG Bayern, 29.04.2008 - L 8 AL 304/07

    Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe im Zusammenhang mit der

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2006 - L 13 AL 2057/03

    Sperrzeit wegen Aufgabe eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses und

  • BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.12.2011 - L 1 AL 90/10

    Keine Sperrzeit für bedrohten Vorstand eines Fußballvereins

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - L 18 AL 168/18

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Mobbing

  • LSG Sachsen, 08.02.2018 - L 3 AL 204/16
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2011 - L 2 AS 428/10

    Absenkung bzw Wegfall des Arbeitslosengeld II - Anforderungen an die

  • SG Bayreuth, 17.02.2015 - S 10 AL 89/14

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 3 AL 173/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - L 8 AL 4813/10
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 8 AL 1285/11
  • BSG, 13.11.2008 - B 11 AL 138/08 B
  • SG Nürnberg, 22.10.2020 - S 17 AL 178/20

    Abgewiesene Klage im Streit um die Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit

  • SG Hannover, 29.03.2012 - S 69 AL 118/07
  • SG Hildesheim, 26.05.2010 - S 53 AL 63/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2008 - L 7 AL 80/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - L 8 AL 243/09
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