Rechtsprechung
BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Verhängung einer Sperrzeit wegen Kirchenaustritt
- arbeitsrecht-hessen.de
Verhängung einer Sperrzeit wegen Kirchenaustritt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 24.03.2005 - S 13 AL 545/03
- LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05
- BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Loyalitätspflicht
Auszug aus BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B
Die Frage, wie bei der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Juli 1985 (BVerfGE 70, 138) vorzunehmenden zweistufigen Prüfung ein Kirchenaustritt bei "einfachen" Arbeitsverhältnissen sozialrechtlich zu bewerten sei, sei bisher auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Februar 1987 (…BSGE 61, 158 = SozR 4100 § 119 Nr. 30) nicht geklärt.Der Beschwerdebegründung kann insoweit nicht vorgeworfen werden, dass sie hinsichtlich der Darstellung der vorzunehmenden (zweistufigen) Prüfung lediglich von der Entscheidung des BVerfG vom 4. Juni 1985 (BVerfGE 70, 138) mit Anmerkung von Weber (NJW 1986, 370) ausgeht und die arbeitsrechtliche Rechtsprechung nicht einbezieht.
- BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85
Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen
Auszug aus BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B
Die Frage, wie bei der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Juli 1985 (BVerfGE 70, 138) vorzunehmenden zweistufigen Prüfung ein Kirchenaustritt bei "einfachen" Arbeitsverhältnissen sozialrechtlich zu bewerten sei, sei bisher auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Februar 1987 (BSGE 61, 158 = SozR 4100 § 119 Nr. 30) nicht geklärt.Es hat insoweit Rechtsprechung des BSG ausgewertet, die sich aber auf die Ablehnung eines Arbeitsangebots (…BSGE 51, 70, 72 = SozR 4100 § 119 Nr. 13;… SozR 4100 § 119 Nr. 19) bzw auf die Aufgabe eines Arbeitsplatzes (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 30) bezieht und aus diesem Grunde nicht einmal zum Merkmal des wichtigen Grundes in vollem Umfang übertragen werden kann.
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens …
Auszug aus BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B
Dies erscheint schon im Hinblick darauf nicht zwingend erforderlich, dass für die Arbeitsgerichte das Erfordernis einer Differenzierung zwischen einer verhaltens- und einer personenbedingten Kündigung nicht besteht (vgl BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 2) und zudem neuere Urteile des Bundesarbeitsgerichts, mit denen die vorliegende Fragestellung ohne weiteres beantwortet werden könnte, nicht ersichtlich sind. - BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79
Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung
Auszug aus BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B
Es hat insoweit Rechtsprechung des BSG ausgewertet, die sich aber auf die Ablehnung eines Arbeitsangebots (BSGE 51, 70, 72 = SozR 4100 § 119 Nr. 13;… SozR 4100 § 119 Nr. 19) bzw auf die Aufgabe eines Arbeitsplatzes (…BSG SozR 4100 § 119 Nr. 30) bezieht und aus diesem Grunde nicht einmal zum Merkmal des wichtigen Grundes in vollem Umfang übertragen werden kann.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 19 AS 2092/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Hinsichtlich der vom Kläger thematisierten Frage, ob religiöse Gründe im Einzelfall die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen können, im Rahmen des Bezuges einer Lohnersatzleistung bestehende Pflichten zu versäumen, existiert reichhaltige, auch höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gewichtung ethischer und religiöser Motive (vgl. z.B. Urteile des BSG vom 23.06.1982 - 7 Rar 89/81 - sowie vom 18.02.1987 - 7 Rar 72/85 - jeweils zur Beschäftigung von Kriegsdienstverweigerern in der Rüstungsindustrie; Urteil des BSG vom 28.10.1987 - 7 Rar 8/86 - Verpflichtung zur Aufnahme einer mit einem Tabu behafteten Arbeit; Beschluss des BSG vom 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B - zur Sperrzeit nach Kündigung eines kirchlichen Arbeitsverhältnisses wegen Kirchenaustritts).