Rechtsprechung
BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben für ärztliche und zahnärztliche Behandlung - Berücksichtigung von Kranken- und Mutterschaftsgeld - Einbeziehung von Familienangehörigen im Ausland
- Wolters Kluwer
Berechnung des Jahresausgleichs im Risikostrukturausgleich (RSA); Ausgleichsfähige und nicht ausgleichsfähige Faktoren; Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs oder der Ausgleichsverpflichtung einer Krankenkasse ; Vergleich des Beitragsbedarfs mit der Finanzkraft ; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben im Risikostrukturausgleich
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 15/00
Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
das Urteil des LSG vom 23. Oktober 2001 - L 5 KR 15/00 - und das Urteil des SG vom 6. Januar 2000 - S 34 KR 214/97 - sowie die Bescheide der Beklagten vom 4. Dezember 1996 aufzuheben. - BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62
Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung …
Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
Der Senat hat jedoch nicht darüber zu entscheiden, ob frühere Rechtsprechung (zB BSGE 20, 73, 83 f = SozR Nr. 1 zu § 368h Reichsversicherungsordnung ;… 51, 58, 62 = SozR 2200 § 368h Nr. 3) oder die von der Revision angeführten gesetzlichen Begrenzungen des Ausgabevolumens durch eine Budgetierung und der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (Art. 14, 18 des Solidaritätsstärkungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherung ) einer Anpassung der Vergütung entgegenstehen könnten und es darum einer Gesetzesänderung bedürfte.
- BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R
Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich - …
Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen - …
Dementsprechend hat schon der 12. Senat des BSG darauf hingewiesen, dass letztlich der Gesetzgeber tätig werden muss (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R = SozR 4-2500 § 266 Nr. 3 RdNr 17 am Ende). - BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R
Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der …
Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/01 R
Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der …
Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 17/01 R
Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der …
Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 3/02 R
Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der …
Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 4/08 R
Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - pauschale Abgeltung der …
Diese werden gemäß § 266 Abs. 2 Satz 3 SGB V je Versicherten auf der Basis der durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten aller Krankenkassen so bestimmt, dass das Verhältnis der standardisierten Leistungsausgaben je Versicherten der Versichertengruppen zueinander dem Verhältnis der nach § 267 Abs. 3 SGB V für alle Krankenkassen ermittelten durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten der Versichertengruppen nach Absatz 2 dieser Vorschrift entspricht (hierzu im Einzelnen Urteile des Senats vom 24.1. 2003, B 12 KR 19/01 R, aaO, RdNr 21 ff, und B 12 KR 2/02 R, SozR 4-2500 § 266 Nr. 3 RdNr 5 f).§ 266 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB V, der seit der Einführung des RSA im Jahre 1994 bis zum heutigen Tage - also auch nach Einführung des Gesundheitsfonds - seinem Wortlaut nach unverändert gilt, zählt im Sinne eines "Negativkatalogs" (vgl hierzu Urteil vom 24.1. 2003, B 12 KR 2/02 R, aaO, RdNr 21) neben (anderen) Aufwendungen der Nummern 2 und 3 mit den von Dritten erstatteten Ausgaben nicht zu berücksichtigende Leistungsausgaben auf.
Die Vorschrift enthält in Absatz 1 eine "Positivliste" von Ausgaben, in Absatz 2 eine "Negativliste" (vgl Urteil vom 24.1. 2003, B 12 KR 2/02 R, aaO, RdNr 21) und bestimmt in Absatz 3 zu den dort exemplarisch genannten Erstattungen (und Einnahmen), dass diese als von Dritten erstattete Ausgabearten (und bestimmte Einnahmearten) (vgl BR-Drucks 611/93 S 51) die nach § 4 Abs. 1 RSAV zu berücksichtigenden Aufwendungen für Leistungen mindern.
- BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 48/07 R
Kassenärztliche Vereinigung - Vergütung der Behandlungskosten für Patienten von …
Auch nach dem Übergang von der (vorherrschenden) Einzelleistungsvergütung zur (überwiegenden) Vergütung nach Kopfpauschalen im Zuge der Reform des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM 1987, ebenso BMÄ 87 und E-GO 87) im Jahre 1987 blieb der Wert der Einzelleistungen weiterhin bestimmbar, da die Kopfpauschalen auf der Grundlage der bis dahin gezahlten Summe aller Einzelleistungsvergütungen einer Krankenkasse kalkuliert wurden (s hierzu BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 3 RdNr 9). - LSG Hamburg, 04.02.2004 - L 1 KR 45/99
Fortsetzungsfeststellungsklage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit von …
Eine weitere Differenzierung bei den auszugleichenden Faktoren würde zu weiterem Verwaltungsaufwand, weiteren Kosten und möglicherweise neue Unstimmigkeiten führen, was den Zwecken des Risikostrukturausgleichs entgegenstünde (vgl. dazu BSG, 24.01.2003, Az: B 12 KR 2/02 R, aaO). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 39/02 R
Jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen in der Vertragsärztlichen Versorgung, …
Dementsprechend hat schon der 12. Senat des BSG darauf hingewiesen, dass letztlich der Gesetzgeber tätig werden muss (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R = SozR 4-2500 § 266 Nr. 3 RdNr 17 am Ende).
Rechtsprechung
BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 2/02 R |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff). - BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62
Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung …
Auszug aus BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
Der Senat hat jedoch nicht darüber zu entscheiden, ob frühere Rechtsprechung (zB BSGE 20, 73, 83 f = SozR Nr. 1 zu § 368h Reichsversicherungsordnung (RVO);… 51, 58, 62 = SozR 2200 § 368h Nr. 3) oder die von der Revision angeführten gesetzlichen Begrenzungen des Ausgabevolumens durch eine Budgetierung und der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (Art. 14, 18 des Solidaritätsstärkungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SolG)) einer Anpassung der Vergütung entgegenstehen könnten und es darum einer Gesetzesänderung bedürfte. - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 15/00
Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
das Urteil des LSG vom 23. Oktober 2001 - L 5 KR 15/00 - und das Urteil des SG vom 6. Januar 2000 - S 34 KR 214/97 - sowie die Bescheide der Beklagten vom 4. Dezember 1996 aufzuheben.
Rechtsprechung
BSG - B 12 KR 2/02 R |