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   BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R   

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BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R (https://dejure.org/2003,3398)
BSG, Entscheidung vom 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R (https://dejure.org/2003,3398)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R (https://dejure.org/2003,3398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben für ärztliche und zahnärztliche Behandlung - Berücksichtigung von Kranken- und Mutterschaftsgeld - Einbeziehung von Familienangehörigen im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Jahresausgleichs im Risikostrukturausgleich (RSA); Ausgleichsfähige und nicht ausgleichsfähige Faktoren; Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs oder der Ausgleichsverpflichtung einer Krankenkasse ; Vergleich des Beitragsbedarfs mit der Finanzkraft ; ...

  • Judicialis

    SGB V § 266; ; SGB V § 267

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 15/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
    das Urteil des LSG vom 23. Oktober 2001 - L 5 KR 15/00 - und das Urteil des SG vom 6. Januar 2000 - S 34 KR 214/97 - sowie die Bescheide der Beklagten vom 4. Dezember 1996 aufzuheben.
  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
    Der Senat hat jedoch nicht darüber zu entscheiden, ob frühere Rechtsprechung (zB BSGE 20, 73, 83 f = SozR Nr. 1 zu § 368h Reichsversicherungsordnung ; 51, 58, 62 = SozR 2200 § 368h Nr. 3) oder die von der Revision angeführten gesetzlichen Begrenzungen des Ausgabevolumens durch eine Budgetierung und der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (Art. 14, 18 des Solidaritätsstärkungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherung ) einer Anpassung der Vergütung entgegenstehen könnten und es darum einer Gesetzesänderung bedürfte.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Dementsprechend hat schon der 12. Senat des BSG darauf hingewiesen, dass letztlich der Gesetzgeber tätig werden muss (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R = SozR 4-2500 § 266 Nr. 3 RdNr 17 am Ende).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 17/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 3/02 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Diese Forderungen hat der Senat abgelehnt (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - pauschale Abgeltung der

    Diese werden gemäß § 266 Abs. 2 Satz 3 SGB V je Versicherten auf der Basis der durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten aller Krankenkassen so bestimmt, dass das Verhältnis der standardisierten Leistungsausgaben je Versicherten der Versichertengruppen zueinander dem Verhältnis der nach § 267 Abs. 3 SGB V für alle Krankenkassen ermittelten durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten der Versichertengruppen nach Absatz 2 dieser Vorschrift entspricht (hierzu im Einzelnen Urteile des Senats vom 24.1. 2003, B 12 KR 19/01 R, aaO, RdNr 21 ff, und B 12 KR 2/02 R, SozR 4-2500 § 266 Nr. 3 RdNr 5 f).

    § 266 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB V, der seit der Einführung des RSA im Jahre 1994 bis zum heutigen Tage - also auch nach Einführung des Gesundheitsfonds - seinem Wortlaut nach unverändert gilt, zählt im Sinne eines "Negativkatalogs" (vgl hierzu Urteil vom 24.1. 2003, B 12 KR 2/02 R, aaO, RdNr 21) neben (anderen) Aufwendungen der Nummern 2 und 3 mit den von Dritten erstatteten Ausgaben nicht zu berücksichtigende Leistungsausgaben auf.

    Die Vorschrift enthält in Absatz 1 eine "Positivliste" von Ausgaben, in Absatz 2 eine "Negativliste" (vgl Urteil vom 24.1. 2003, B 12 KR 2/02 R, aaO, RdNr 21) und bestimmt in Absatz 3 zu den dort exemplarisch genannten Erstattungen (und Einnahmen), dass diese als von Dritten erstattete Ausgabearten (und bestimmte Einnahmearten) (vgl BR-Drucks 611/93 S 51) die nach § 4 Abs. 1 RSAV zu berücksichtigenden Aufwendungen für Leistungen mindern.

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 48/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vergütung der Behandlungskosten für Patienten von

    Auch nach dem Übergang von der (vorherrschenden) Einzelleistungsvergütung zur (überwiegenden) Vergütung nach Kopfpauschalen im Zuge der Reform des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM 1987, ebenso BMÄ 87 und E-GO 87) im Jahre 1987 blieb der Wert der Einzelleistungen weiterhin bestimmbar, da die Kopfpauschalen auf der Grundlage der bis dahin gezahlten Summe aller Einzelleistungsvergütungen einer Krankenkasse kalkuliert wurden (s hierzu BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 3 RdNr 9).
  • LSG Hamburg, 04.02.2004 - L 1 KR 45/99

    Fortsetzungsfeststellungsklage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit von

    Eine weitere Differenzierung bei den auszugleichenden Faktoren würde zu weiterem Verwaltungsaufwand, weiteren Kosten und möglicherweise neue Unstimmigkeiten führen, was den Zwecken des Risikostrukturausgleichs entgegenstünde (vgl. dazu BSG, 24.01.2003, Az: B 12 KR 2/02 R, aaO).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 39/02 R

    Jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen in der Vertragsärztlichen Versorgung,

    Dementsprechend hat schon der 12. Senat des BSG darauf hingewiesen, dass letztlich der Gesetzgeber tätig werden muss (Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 2/02 R = SozR 4-2500 § 266 Nr. 3 RdNr 17 am Ende).
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BSG, Entscheidung vom 23.01.2003 - B 12 KR 2/02 R (https://dejure.org/2003,28938)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
    Der Senat hat jedoch nicht darüber zu entscheiden, ob frühere Rechtsprechung (zB BSGE 20, 73, 83 f = SozR Nr. 1 zu § 368h Reichsversicherungsordnung (RVO); 51, 58, 62 = SozR 2200 § 368h Nr. 3) oder die von der Revision angeführten gesetzlichen Begrenzungen des Ausgabevolumens durch eine Budgetierung und der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (Art. 14, 18 des Solidaritätsstärkungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SolG)) einer Anpassung der Vergütung entgegenstehen könnten und es darum einer Gesetzesänderung bedürfte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 15/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 2/02 R
    das Urteil des LSG vom 23. Oktober 2001 - L 5 KR 15/00 - und das Urteil des SG vom 6. Januar 2000 - S 34 KR 214/97 - sowie die Bescheide der Beklagten vom 4. Dezember 1996 aufzuheben.
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