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   BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R   

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BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R (https://dejure.org/2008,1440)
BSG, Entscheidung vom 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R (https://dejure.org/2008,1440)
BSG, Entscheidung vom 24. September 2008 - B 12 KR 27/07 R (https://dejure.org/2008,1440)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit - Freistellungsphase - Wertguthaben

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht; abhängiges Beschäftigungsverhältnis; Altersteilzeit; Freistellungsphase; Wertguthaben

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erzielung von Wertguthaben in abhängigem Beschäftigungsverhältnis - Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht und Fortzahlung von Entgelt

  • Judicialis

    SGB III § 25 Abs 1 S 1; ; SGB IV § 7 Abs 1 S 1; ; SGB IV F: 28.05.2008 § 7 Abs 1a S 1; ; SGB XI § 1 S 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erzielung von Wertguthaben in abhängigem Beschäftigungsverhältnis; Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht und Fortzahlung von Entgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Für freigestellten Arbeitnehmer in Altersteilzeit sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Versicherungspflicht in Renten- und Arbeitslosenversicherung auch für Zeitraum der Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund Altersteilzeitvertrags

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht für freigestellte Arbeitnehmer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darf die Freistellung auch unwiderruflich sein?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf die Freistellung auch unwiderruflich sein?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Sozialversicherung - Sozialversicherungspflicht von freigestellten Arbeitnehmern

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sozialversicherungsschutz bei längerfristiger Freistellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 101, 273
  • NJW 2009, 1772
  • NZA 2009, 559 (Ls.)
  • DB 2009, 2328
  • NZA-RR 2009, 269
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (20)

  • Drs-Bund, 03.02.1998 - BT-Drs 13/9741
    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    § 7 Abs. 1a SGB IV, der im Sinne einer übergreifenden Regelung Zweifel am (Fort-)Bestehen einer entgeltlichen Beschäftigung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit beseitigen soll (vgl BT-Drucks 13/9741 S 9 und 13/9818 S 10), bestätigt dies heute exemplarisch für die dort spezialgesetzlich erfasste Fallgruppe der Freistellung von der Arbeitspflicht bei durchgehender Entgeltzahlung auf der Grundlage gerade von Wertguthaben.

    Im Übrigen wurde auch im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass es einer Regelung für weitere Fälle fehlender Arbeitserbringung wie etwa bei Erholungsurlaub, Krankheit oder einer Freistellung für Bildungsmaßnahmen unter Entgeltfortzahlung nicht bedürfe und insofern von der Fortgeltung einer "gefestigten Rechtsprechung" auszugehen sei, in die nicht eingegriffen werden solle (vgl BT-Drucks 13/9741 S 9).

    Dies entspricht seinerseits spiegelbildlich den gesetzlichen Regelungen für den Beginn der Mitgliedschaft (§ 186 Abs. 1 SGB V, § 24 Abs. 2 Regelung 1 SGB III), deren Wortlaut - bestätigt durch die sog Materialien (zu § 186 Abs. 1 SGB V BT-Drucks 13/9741 S 12) - ebenfalls hinreichend deutlich verlautbart, dass es auch insofern einer tatsächlichen Erbringung von Arbeit ua dann nicht bedarf, wenn der Arbeitnehmer zu dem im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt arbeitsunfähig erkrankt oder zunächst von der Arbeitsverpflichtung freigestellt ist (vgl in diesem Sinne auch Kasseler Komm-Peters, Stand: Juni 2007, § 186 SGB V RdNr 10).

    Ihm kommt damit die Funktion zu, im Sinne einer übergreifenden Regelung Zweifel am Bestehen einer entgeltlichen Beschäftigung in der Freistellungsphase von Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit zu beseitigen (vgl auch BT-Drucks 13/9741, S 9 und 13/9818 S 10).

    Dieser systematischen Stellung des § 7 Abs. 1a Satz 1 SGB IV, seiner Funktion und insbesondere dem im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Anliegen, die Kontinuität des Sozialversicherungsschutzes trotz Diskontinuität der tatsächlichen Arbeitserbringung zu stärken (BT-Drucks 13/9741 S 8, 9), widerspräche es, wollte man als Wertguthaben allein die Ergebnisse einer tatsächlichen Arbeitsleistung zulassen.

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    b) So ist innerhalb des in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses seit langem unbestritten, dass (gegen Arbeitsentgelt) "beschäftigt" iS von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV auch derjenige bleibt, der etwa nach § 275 Abs. 1 BGB, §§ 1 ff BUrlG von der Verpflichtung zur Arbeit frei wird (vgl die Nachweise bei BSG, Urteil vom 15.12.1971, 3 RK 87/68, BSGE 33, 254 = SozR Nr. 67 zu § 165 Reichsversicherungsordnung [RVO]; speziell zum Fortbestehen der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Erholungsurlaub BSG, Urteil vom 26.3.1980, 3 RK 9/79, USK 8062 und bei Annahmeverzug des Arbeitgebers die Nachweise bei BSG, Urteil vom 26.11.1985, 12 RK 51/83, BSGE 59, 183 = SozR 4100 § 168 Nr. 19).

    Dieses Ergebnis ist ebenso für den Fall bestätigt worden, dass der Konkursverwalter das Arbeitsverhältnis nach Konkurseröffnung fristgemäß gekündigt und den Arbeitnehmer "mit sofortiger Wirkung" von der Arbeit freigestellt hat (BSG, Urteil vom 26.11.1985, 12 RK 51/83, BSGE 59, 183 = SozR 4100 § 168 Nr. 19).

    Die Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne ist unabhängig vom (Fort-)bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts durch die tatsächliche Nichtbeschäftigung des Versicherten, das heißt die fehlende Arbeitsleistung gekennzeichnet (vgl BSG, Urteile vom 26.11.1985, 12 RK 51/83, BSGE 59, 183 = SozR 4100 § 168 Nr. 19; vom 25.4.2002, B 11 AL 65/01 R, BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; vom 17.10.2002, B 7 AL 92/01 R, info also 2003, 77 und vom 18.12.2003, B 11 AL 35/03 R, BSGE 92, 74 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6).

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    Die Bewertung vollzieht sich damit wesentlich nach dem Bestand des Rechtsverhältnisses, im Arbeitsrecht also des Arbeitsverhältnisses (vgl zur grundsätzlichen Deckungsgleichheit von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis etwa BSG, Urteil vom 28.9.1993, 11 RAr 69/92, BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 mwN).

    Die Beschäftigungslosigkeit und damit der Begriff der Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne in der Arbeitslosenversicherung unterscheidet sich von dem Begriff der Beschäftigung im beitragsrechtlichen Sinne (vgl zum leistungsrechtlichen Begriff der Beschäftigung exemplarisch BSG, Urteil vom 28.9.1993, 11 RAr 69/92, BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 mwN und die Nachweise im angefochtenen Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 21.6.2007, L 5 KR 231/06, Breithaupt 2008, 61).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    Es kann hier auch dahinstehen, ob die Arbeitsvertragsparteien ein Altersteilzeitverhältnis im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbaren wollten, um ggf einen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente zu ermöglichen, da das Bestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung hiervon unabhängig ist (vgl BAG, Urteil vom 10.2.2004, 9 AZR 401/02, BAGE 109, 294).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 R 10/07 R

    Rentenversicherungspflicht - Bezug von Vorruhestandsgeld - Notwendigkeit einer

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    Die Einordnung einer Zahlung des Arbeitgebers als Vorruhestandsgeld im Sinne der Vorschrift setzt ua voraus, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet ist (vgl § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung von Vorruhestandsleistungen-Vorruhestandsgesetz und Urteil des Senats vom heutigen Tage, B 12 R 10/07 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    Die für diesen Zeitraum in gleich bleibender (Mindest-)Höhe fällig werdenden Entgeltansprüche (§ 194 Abs. 1 BGB) beruhen nach den getroffenen Abreden ihrerseits in Gestalt von "Zeitguthaben" auf wertbildenden Faktoren (vgl hierzu etwa Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 19.12.2006, 9 AZR 230/06, BB 2007, 1281), deren Grundlagen schon vorher gelegt worden waren, damals aber nicht zur Bemessung fälliger Entgeltansprüche geführt hatten und deshalb auch beitragsrechtlich noch unberücksichtigt geblieben waren (§ 23b Abs. 1 Satz 1 SGB IV idF bis 31.12.2008).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    Die Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne ist unabhängig vom (Fort-)bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts durch die tatsächliche Nichtbeschäftigung des Versicherten, das heißt die fehlende Arbeitsleistung gekennzeichnet (vgl BSG, Urteile vom 26.11.1985, 12 RK 51/83, BSGE 59, 183 = SozR 4100 § 168 Nr. 19; vom 25.4.2002, B 11 AL 65/01 R, BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; vom 17.10.2002, B 7 AL 92/01 R, info also 2003, 77 und vom 18.12.2003, B 11 AL 35/03 R, BSGE 92, 74 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6).
  • BSG, 14.09.1989 - 4 RA 56/88

    Versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bei Wehrübung

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    Ebenso besteht eine Beschäftigung fort, wenn die Arbeitsvertragsparteien einverständlich am Arbeitsverhältnis festhalten, um es nach einer Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung fortzusetzen (vgl zur Freistellung zur Durchführung eines Studiums BSG, Urteil vom 12.11.1975, 3/12 RK 13/74, BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; zur Fortführung während einer Wehrübung BSG, Urteil vom 14.9.1989, 4 RA 56/88, BSGE 65, 266 = SozR 2400 § 2 Nr. 28; zur Aufrechterhaltung trotz Inhaftierung des Arbeitnehmers BSG, Urteil vom 18.4.1991, 7 RAr 106/90, BSGE 68, 236 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).
  • BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97

    Einstufung eines freiwillig versicherten Mitglieds in die zuständige

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    f) Der Beschluss des Senats vom 21.8.1997 (12 BK 63/97, juris) steht diesem Ergebnis schon deshalb nicht entgegen, weil mit der (Nicht-)Zulassung der Revision nicht zugleich eine in diesem Zusammenhang aufgeworfene Rechtsfrage entschieden wird (vgl entsprechend zu den Wirkungen eines die Berufung zulassenden Beschlusses in der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO], Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.8.1998, 2 B 70/98, NVwZ 1999, 406).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 9/79

    Pflichtmitgliedschaft bei Ortskrankenkassen - Arbeitsunfähigkeit durch Unfall -

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
    b) So ist innerhalb des in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses seit langem unbestritten, dass (gegen Arbeitsentgelt) "beschäftigt" iS von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV auch derjenige bleibt, der etwa nach § 275 Abs. 1 BGB, §§ 1 ff BUrlG von der Verpflichtung zur Arbeit frei wird (vgl die Nachweise bei BSG, Urteil vom 15.12.1971, 3 RK 87/68, BSGE 33, 254 = SozR Nr. 67 zu § 165 Reichsversicherungsordnung [RVO]; speziell zum Fortbestehen der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Erholungsurlaub BSG, Urteil vom 26.3.1980, 3 RK 9/79, USK 8062 und bei Annahmeverzug des Arbeitgebers die Nachweise bei BSG, Urteil vom 26.11.1985, 12 RK 51/83, BSGE 59, 183 = SozR 4100 § 168 Nr. 19).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98

    Prozeßrecht; Besoldungsrecht - Abweichung von einem Berufungszulassungsbeschluß;

  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 40/89

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht -

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    In diesen Fällen der Freistellung von der Arbeit fingiert § 7 Abs. 1a SGB IV eine Beschäftigung, wenn Entgelt aus einem Wertguthaben gezahlt wird (vgl. BSG 12. Dezember 2017 - B 11 AL 28/16 R - Rn. 15 f.; 24. September 2008 - B 12 KR 27/07 R - Rn. 25, BSGE 101, 273) .
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Dies folgt aus dem Umstand, dass in den Zeiträumen, in denen der Beigeladene zu 1. keinen Auftrag der Klägerin angenommen und durchzuführen hatte, schon keine - die Versicherungspflicht begründende - "entgeltliche" Beschäftigung iS des § 7 Abs. 1 SGB IV bestand (zum Inhalt dieser Voraussetzung der Versicherungspflicht vgl BSGE 101, 273 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 10, RdNr 16 ff; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 9 RdNr 13 ff) : Vor Annahme eines Auftrags durch den Beigeladenen zu 1. traf diesen keine - auch keine latente - Verpflichtung, Tätigkeiten für die Klägerin auszuüben.
  • BSG, 26.04.2018 - B 5 R 26/16 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Urlaubsabgeltung während dauerhafter

    Nach dieser Vorschrift sind die Voraussetzungen idealerweise erfüllt, wenn der rechtlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch deren reale Erbringung genügt wird, doch genügt zur Begründung von Versicherungspflicht aufgrund einer (entgeltlichen) Beschäftigung ua auch, wenn der Dienstverpflichtete bei Fortbestand des rechtlichen Bandes aufgrund gesetzlicher Anordnung oder durch eine besondere vertragliche Abrede von seiner - damit als grundsätzlich weiter bestehend vorausgesetzten - Leistungspflicht befreit ist (BSG Urteil vom 24.9.2008 - B 12 KR 27/07 R - BSGE 101, 273 ff = SozR 4-2400 § 7 Nr. 10, RdNr 17).

    Insbesondere erfährt der Beschäftigungssachverhalt im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung Modifikationen aufgrund seiner Funktion als Anspruchsvoraussetzung für Leistungen bei Arbeitslosigkeit (BSG Urteil vom 28.9.1993 - 11 RAr 69/92 - BSGE 73, 126, 128 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 13 f; BSG Urteil vom 5.2.1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG Urteil vom 3.6.2004 - B 11 AL 70/03 R - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG Urteil vom 9.2.2006 - B 7a AL 58/05 R - Juris RdNr 14; BSG Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 31/06 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 27; BSG Urteil vom 24.9.2008 - B 12 KR 22/07 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 9 RdNr 21; BSG Urteil vom 24.9.2008 - B 12 KR 27/07 R - BSGE 101, 273 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 10, RdNr 24).

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