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   BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R   

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https://dejure.org/2011,20545
BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R (https://dejure.org/2011,20545)
BSG, Entscheidung vom 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R (https://dejure.org/2011,20545)
BSG, Entscheidung vom 09. November 2011 - B 12 KR 3/10 R (https://dejure.org/2011,20545)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenkassenwahlrecht - Zeitpunkt des Wechsels der Mitgliedschaft - verweigerte oder fehlerhaft verspätet ausgestellte Kündigungsbestätigung - keine Rückwirkung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 27.07.2001, § 175 Abs 2 S 2 SGB 5 vom 27.07.2001, § 175 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 27.07.2001, § 175 Abs 4 S 2 SGB 5 vom 27.07.2001, § 175 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 27.07.2001
    Krankenkassenwahlrecht - Kündigungsrecht bei höherem Beitragssatz nach einer Fusion von Krankenkassen - keine Einhaltung der Wahlfrist bei verweigerter oder fehlerhaft verspätet ausgestellter Kündigungsbestätigung - keine Rückwirkung - Erforderlichkeit einer wirksamen ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Wechsels der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bei verweigerter oder fehlerhaft verspätet ausgestellter Kündigungsbestätigung

  • rewis.io

    Krankenkassenwahlrecht - Kündigungsrecht bei höherem Beitragssatz nach einer Fusion von Krankenkassen - keine Einhaltung der Wahlfrist bei verweigerter oder fehlerhaft verspätet ausgestellter Kündigungsbestätigung - keine Rückwirkung - Erforderlichkeit einer wirksamen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenkassenwahlrecht - Kündigungsrecht bei höherem Beitragssatz nach einer Fusion von Krankenkassen - keine Einhaltung der Wahlfrist bei verweigerter oder fehlerhaft verspätet ausgestellter Kündigungsbestätigung - keine Rückwirkung - Erforderlichkeit einer wirksamen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; SGB V § 175; SGB V § 186
    Zeitpunkt des Wechsels der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bei verweigerter oder fehlerhaft verspätet ausgestellter Kündigungsbestätigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung sowie Arbeitsförderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R

    Krankenkassenwahlrecht - Sonderkündigungsrecht - Beitragssatzerhöhung -

    Auszug aus BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
    Nachdem das BSG ein Sonderkündigungsrecht für Fälle der vorliegenden Art bejaht hatte (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1) , erteilte die BKK der Beigeladenen eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2004 und erstattete ihr die sich aus den unterschiedlichen Beitragssätzen ergebende Beitragsdifferenz des Arbeitnehmeranteils für die Zeit vom 1.7.

    Regelungen über den Wechsel der Krankenkasse durch Kündigung und Ausübung des Wahlrechts in einem gestuften Verfahren, das Mitwirkungshandlungen sowohl des Versicherten als auch der gekündigten und der gewählten Krankenkasse erfordert (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 19) , enthalten § 175 Abs. 2 S 1 und 2 SGB V sowie § 175 Abs. 4 S 1 bis 4 SGB V (in der hier anwendbaren Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte vom 27.7.2001, BGBl I 1946) und § 175 Abs. 4 S 5 SGB V (in der hier anwendbaren Fassung des Art. 1 Nr. 134, Art. 37 Abs. 1 GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003, BGBl I 2190) .

    Dies hat der Senat in mehreren Revisionsverfahren zur Beitragssatzerhöhung durch die hier betroffene BKK entschieden (vgl ua Urteile des Senats vom 2.12.2004, zB B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1) .

    Trotz Versäumung dieser Frist ist die Wahl - allerdings nur zukunftsbezogen - wirksam (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 18 f) .

    Hierzu dienen die Erklärungs- und Nachweispflichten der gekündigten bisherigen Krankenkasse, der gewählten neuen Krankenkasse und des Versicherten (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 21; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 18 f) .

    Zwar hat der Senat im Hinblick auf die Wirksamkeit der Wahl einer neuen Krankenkasse ausgeführt, die Frist für deren Wahl und für den Nachweis der Mitgliedschaft durch eine Mitgliedsbescheinigung habe nur Bedeutung für die gekündigte Krankenkasse und solle sicherstellen, dass diese Krankenkasse innerhalb angemessener Zeit Klarheit darüber erhalte, ob die Kündigung wirksam geworden sei oder nicht; er hat hieraus jedoch Folgerungen nur für die Wirksamkeit der Wahl und deren Nachweis außerhalb der geregelten Frist gezogen, nicht aber die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung nach Erteilung einer Kündigungsbestätigung für die Wirksamkeit der Kündigung für entbehrlich gehalten (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 18; vgl auch zur Vorlage der Mitgliedsbescheinigung nach § 517 Abs. 2 RVO BSGE 57, 179, 180 f = SozR 2200 § 517 Nr. 8 S 21 f).

    Vielmehr hat der Senat eine wirksame Wahl der neuen Krankenkasse durch den Versicherten nur mit Wirkung für die Zukunft angenommen (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 18) .

  • BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 19/06 R

    Krankenversicherung - unbeschränktes Wahlrecht bei Neuaufnahme einer

    Auszug aus BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
    Die Klägerin hat iS von § 55 Abs. 1 SGG ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung, ob die Beigeladene im hier streitigen Zeitraum Mitglied der IKK geworden ist, auch wenn die Frage der Mitgliedschaft nur für die Vergangenheit umstritten ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 18 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 175 Nr. 3; vgl auch BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 2) .

    Hierzu dienen die Erklärungs- und Nachweispflichten der gekündigten bisherigen Krankenkasse, der gewählten neuen Krankenkasse und des Versicherten (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 21; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 18 f) .

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
    Auch im Sozialrecht ist anerkannt, dass ein Verhalten, das zu eigenem früheren Verhalten im Widerspruch steht ("venire contra factum proprium"), als Sonderfall des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) rechtsmissbräuchlich und mit dem Verlust von Rechten verbunden sein kann (vgl BSGE 65, 272, 277 = SozR 4100 § 78 Nr. 8 S 36 mwN) .
  • BSG, 08.10.1998 - B 12 KR 3/98 R

    Krankenversicherung - Wahlrecht - Mitglied - Bindung - Kündigungsfrist -

    Auszug aus BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
    Die Klägerin hat iS von § 55 Abs. 1 SGG ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung, ob die Beigeladene im hier streitigen Zeitraum Mitglied der IKK geworden ist, auch wenn die Frage der Mitgliedschaft nur für die Vergangenheit umstritten ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 18 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 175 Nr. 3; vgl auch BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 2) .
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

    Auszug aus BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
    Soweit die BKK eine der IKK gegenüber obliegende Pflicht verletzt haben sollte, kämen allenfalls Sekundäransprüche in Betracht, um einen etwaigen Schaden auszugleichen, der der IKK entstanden sein könnte (vgl allerdings - Schadensersatzansprüche von Krankenkassen, die um Mitglieder konkurrieren, unter dem Gesichtspunkt pflichtwidrig vorgenommener Handlungen generell verneinend: BSGE 82, 78, 80 ff = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1 S 4 ff) .
  • BSG, 25.10.1990 - 3 RK 13/88

    Ende der Mitgliedschaft eines versicherungspflichtigen Studenten bei einer

    Auszug aus BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
    Die Klägerin hat iS von § 55 Abs. 1 SGG ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung, ob die Beigeladene im hier streitigen Zeitraum Mitglied der IKK geworden ist, auch wenn die Frage der Mitgliedschaft nur für die Vergangenheit umstritten ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 18 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 175 Nr. 3; vgl auch BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 2) .
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 46/82

    Befreiung von der Mitgliedschaft - Ersatzkasse - Vorlegen einer

    Auszug aus BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
    Zwar hat der Senat im Hinblick auf die Wirksamkeit der Wahl einer neuen Krankenkasse ausgeführt, die Frist für deren Wahl und für den Nachweis der Mitgliedschaft durch eine Mitgliedsbescheinigung habe nur Bedeutung für die gekündigte Krankenkasse und solle sicherstellen, dass diese Krankenkasse innerhalb angemessener Zeit Klarheit darüber erhalte, ob die Kündigung wirksam geworden sei oder nicht; er hat hieraus jedoch Folgerungen nur für die Wirksamkeit der Wahl und deren Nachweis außerhalb der geregelten Frist gezogen, nicht aber die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung nach Erteilung einer Kündigungsbestätigung für die Wirksamkeit der Kündigung für entbehrlich gehalten (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 18; vgl auch zur Vorlage der Mitgliedsbescheinigung nach § 517 Abs. 2 RVO BSGE 57, 179, 180 f = SozR 2200 § 517 Nr. 8 S 21 f).
  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 16/04 R

    Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung

    Auszug aus BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
    Soweit die Klägerin diese Auslegung damit begründet, anderenfalls hätte es die gekündigte Krankenkasse in der Hand, willkürlich den Zeitpunkt des Krankenkassenwechsels zu bestimmen, übersieht sie, dass (jedenfalls) auf die Klage des Versicherten - eine solche Klage hatte die Beigeladene auch hier erhoben - die gekündigte Krankenkasse verpflichtet werden kann, eine Kündigungsbestätigung mit einem bestimmten Inhalt auszustellen (vgl BSG Urteil vom 2.12.2004 - B 12 KR 16/04 R - NZA 2005, 458) .
  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 10/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Schließlich wird die Kündigung erst dann wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei der neuen KK durch diese Mitgliedsbescheinigung nachweist (§ 175 Abs. 4 S 4 SGB V ; vgl BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - USK 2011-161; zum Ganzen BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 20 f) .
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Schließlich wird die Kündigung erst dann wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse durch diese Mitgliedsbescheinigung nachweist (Abs. 4 S 4; hierzu BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R) .

    Hierzu dienen die Erklärungs- und Nachweispflichten der gekündigten bisherigen Krankenkasse, der gewählten neuen Krankenkasse - also die Mitgliedsbescheinigung - und des Versicherten (BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 18 f) .

    Die Beklagte ist an der Feststellung der Versicherungsfreiheit Frau K. in der zum 9.7.2008 aufgenommenen Beschäftigung auch nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert gewesen , als dessen Sonderfall - was auch im Sozialrecht anerkannt ist - ein Verhalten, das zu eigenem früheren Verhalten im Widerspruch steht ("venire contra factum proprium"), rechtsmissbräuchlich und mit dem Verlust von Rechten verbunden sein kann (vgl BSGE 65, 272, 277 = SozR 4100 § 78 Nr. 8 S 36 mwN; BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - RdNr 21).

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 23/14 R

    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft -

    Die bisherige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse soll danach durch Kündigung nur dann enden, wenn sich eine weitere Mitgliedschaft unmittelbar anschließt und die gekündigte Krankenkasse hiervon Kenntnis erlangt (zum Wahlrecht innerhalb der GKV vgl BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - Juris RdNr 17).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 16/12 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - landwirtschaftliche

    Nach der stRspr des BSG ist der Streit zwischen zwei Krankenversicherungsträgern über die Zuständigkeit für die Durchführung der Krankenversicherung im Wege der Feststellungsklage vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auszutragen (zB BSGE 18, 190, 193 = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO; BSG SozR 4-5420 § 3 Nr. 1 RdNr 9 mwN; zur Rspr des Senats vgl zB BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 18; SozR 3-2500 § 175 Nr. 3 S 14; BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - USK 2011-161) .
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 11/11 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - keine Versicherungspflicht von Arbeitslosengeld

    Entsprechend hat der Senat auch in seiner Rechtsprechung zu Bereichen mit ähnlicher Regelungstechnik des Gesetzgebers eine einengende Sichtweise für zutreffend erachtet (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 9 RdNr 14 ) und für die Ausfüllung des Merkmals "unmittelbar" zwar bisweilen keine "Nahtlosigkeit" gefordert, sich aber jedenfalls an einer Ein-Monats-Frist orientiert (so BSG SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22 ; für diese Zeitdauer ähnlich in Bezug auf den für einen Existenzgründerzuschuss erforderlichen "engen zeitlichen Zusammenhang" zwischen der Existenzgründung und einem vorausgehenden Arbeitslosengeldanspruch: BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 11, 15 sowie Nr. 6 RdNr 24; vgl ferner BSG BSGE 99, 42 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 4, RdNr 16; BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 12 KR 6/10 R - Juris RdNr 17 ; zum Unmittelbarkeitserfordernis im Zusammenhang mit der Krankenkassenwahl nach § 175 Abs. 4 S 4 SGB V: BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - Juris RdNr 17 mwN; demgegenüber zur notwendigen Unterscheidung von "zuletzt" und "unmittelbar" bei der Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V: BSGE 107, 177 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 13, LS 1 und RdNr 15 ff und BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 15, LS 1 und RdNr 17).
  • LSG Hamburg, 15.06.2015 - L 1 KR 122/13

    Rückkehr eines vormals Privatversicherten in die gesetzliche KV

    Schließlich wird die Kündigung erst dann wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse durch diese Mitgliedsbescheinigung nachweist (Abs. 4 S 4; hierzu BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R).
  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 10/11 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - mehrere Vereinbarungen über die

    Die Anwendung dieses Sonderfalls des Grundsatzes von Treu und Glauben ist auch im Sozialrecht seit langem anerkannt (stRspr, vgl zuletzt BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 10 mwN; BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - USK 2011, 161, Juris RdNr 21 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - L 11 KR 4671/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Feststellung der

    Soweit der Antragsteller sich auf die Entscheidung des BSG vom 09.11.2011 (B 12 KR 3/10 R, juris) stützt, ist nicht nachvollziehbar, wie er aus dieser Entscheidung ableiten will, dass aus der Verpflichtung der gekündigten Krankenkasse zur Ausstellung einer Kündigungsbestätigung letztlich die Wirksamkeit der Kündigung folgt.
  • LSG Bayern, 26.06.2012 - L 5 KR 439/11

    Keine dauerhafte Bindung an einen unzutreffenden Wahltarif mit

    Im Dauerbeitrags- und Dauerleistungsverhältnis zwischen versichertem Mitglied und den Trägern der Gesetzlichen Krankenversicherung, in welchen den Grundsätzen von Treu und Glauben Geltung zukommt (vgl BSG Urteil vom 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R Rn 30; Urteil vom 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R, Rn 19 - zitiert jeweils nach JURIS), können Versicherte nicht beanspruchen, dass eine im Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen begründetes Leistungsverhältnis dauerhaft, d.h. bis zu lebenslang unverändert fortbestehend praktiziert wird.
  • LSG Thüringen, 25.07.2016 - L 6 KR 231/13

    Mitglied des Versicherten bei einer bestimmten Krankenkasse - Ausübung des

    Für die Wahl einer anderen Krankenkasse und die Begründung einer Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse gilt daher das in § 173 SGB V und § 175 SGB V beschriebene Verfahren (vgl. BSG, Urteile vom 9. November 2011 - Az.: B 12 KR 3/10 R und vom 27. Juni 2012 - Az.: B 12 KR 11/10 R, nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 1 KR 79/15
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