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   BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R   

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https://dejure.org/2009,4242
BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R (https://dejure.org/2009,4242)
BSG, Entscheidung vom 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R (https://dejure.org/2009,4242)
BSG, Entscheidung vom 11. März 2009 - B 12 KR 30/07 R (https://dejure.org/2009,4242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - vorläufige Beitragsfestsetzung durch einstweiligen Bescheid - rückwirkende Berücksichtigung geringerer Einnahmen für die endgültige Beitragsfestsetzung auch bei Vorlage der nachweisenden Steuerbescheide erst ...

  • openjur.de

    Krankenversicherung; freiwillig versicherter Selbstständiger; vorläufige Beitragsfestsetzung durch einstweiligen Bescheid; rückwirkende Berücksichtigung geringerer Einnahmen für die endgültige Beitragsfestsetzung auch bei Vorlage der nachweisenden Steuerbescheide erst im ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Rückwirkende Berücksichtigung geringerer Einnahmen für die endgültige Beitragsfestsetzung i.R.e. Vorlage der nachweisenden Steuerbescheide im Widerspruchsverfahren

  • Judicialis

    SGB V § 240 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung; rückwirkende Berücksichtigung geringerer Einnahmen für die endgültige Beitragsfestsetzung bei Vorlage der nachweisenden Steuerbescheide im Widerspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einkommensnachweise für Festsetzung des Krankenkassenbeitrags Selbstständiger sind im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Kassenbeitrag für Selbständige muss im Widerspruchsverfahren geändert werden

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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R
    Diese Beitragsbescheide entfalteten damit keine Bindungswirkung für die endgültige Beitragsfestsetzung (vgl hierzu Urteil des Senats vom 22.3.2006, B 12 KR 14/05 R, BSGE 96, 119 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5).

    Damit führt der Nachweis geringerer Einkünfte zur Beitragsänderung nur mit Wirkung für die Zukunft und wirken sich insbesondere Einkommensänderungen sowohl positiv als auch negativ nur zeitverzögert auf die Beitragshöhe aus (Urteil des Senats vom 22.3.2006, B 12 KR 14/05 R, BSGE 96, 119 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 18/09 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - vorläufige

    Solche vorläufigen Festsetzungen entfalten nach der Rechtsprechung des Senats keine Bindungswirkung für die endgültige Beitragsfestsetzung, sondern erledigen sich iS von § 39 Abs. 2 SGB X mit der formellen endgültigen Festsetzung (vgl hierzu BSGE 96, 119 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5, RdNr 12 ff; BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 10 RdNr 14) .

    Wird erstmals über die endgültige Beitragsfestsetzung entschieden, nachdem zunächst lediglich eine vorläufige Beitragsfestsetzung durch einstweilige Regelung erfolgt ist, sind die Beiträge rückwirkend aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Nachweise festzusetzen und es ist ggf im Widerspruchsverfahren zu überprüfen, ob solche Nachweise vorliegen (vgl BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 10 RdNr 16 ff).

    Diese Regelung erfasst weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Sinn und Zweck die erstmalige endgültige Feststellung der Beitragshöhe von hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, wenn zunächst zu Beginn der Tätigkeit Beiträge immer nur lediglich vorläufig festgesetzt wurden, weil ein Nachweis geringerer Einnahmen durch Beibringung geeigneter Beweismittel noch nicht möglich war (vgl BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 10 RdNr 17 f).

  • SG Stralsund, 21.04.2023 - S 3 KR 79/22

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Die vorläufigen Beitragsbescheide entfalten keine Bindungswirkung für die (erforderliche) endgültige Beitragsfestsetzung (vgl. zur bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage BSG, Urteil vom 22. März 2006, B 12 KR 14/05 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5; Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 30/07 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 100, Rn. 14; Urteil vom 30. März 2011, B 12 KR 18/09 R, juris Rn. 18), sondern erledigen sich bei Erlass des endgültigen Beitragsbescheides im Sinne des § 39 Abs. 2 des 10. Sozialgesetzbuches - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X).

    Nach der bisher ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts galt deshalb auch im Falle einer zunächst vorläufigen Beitragsfestsetzung eines freiwilligen Mitglieds, dass im Rahmen der Anfechtung eines Beitragsbescheides für die Beurteilung, ob und welche niedrigeren Einnahmen von einem hauptberuflich Selbstständigen nachgewiesen und im endgültigen Beitragsbescheid zu berücksichtigen sind, regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung im Widerspruchsverfahren durch den Widerspruchsausschuss abzustellen ist, d.h. der Nachweis niedrigerer Einnahmen auch dann rückwirkend zu berücksichtigen ist, wenn der sie nachweisende Steuerbescheid von dem Mitglied erst im Widerspruchsverfahren vorgelegt worden ist (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 30/07 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 10, Leitsatz 1 bzw. Rn. 16 ff, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 18/09 R, = RegNr. 29961 (BSG-Intern), Orientierungssätze und Rn. 21 ff, zitiert nach juris; vgl. statt vieler auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2018 - L 1 KR 215/18 B ER, Orientierungssätze und Rn. 37 ff, zitiert nach juris).

    Deshalb konnte der Kläger die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides jedenfalls noch bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachholen bzw. musste die Beklagte bei Erlass des Widerspruchsbescheides die Feststellungen in dem Einkommenssteuerbescheid für das Kalenderjahres 2018 für die endgütige Beitragsfestsetzung in dem streitgegenständlichen Zeitraum noch berücksichtigen (so das BSG in dem Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 30/07 R, Rn. 17, zitiert nach juris, zur bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 4 KR 187/10
    Dies gelte nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. März 2009 (Az.: B 12 KR 30/07 R) jedoch nicht, wenn die bisherige Beitragseinstufung nur unter Vorbehalt erfolgt sei.

    Die Beklagte hat zunächst unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 22. März 2006 zum Aktenzeichen B 12 KR 14/05 R und im Urteil vom 11. März 2009 zum Aktenzeichen B 12 KR 30/07 R zutreffend und rechtmäßig die zunächst nur vorläufig festgesetzten Beiträge nach Vorlage der Einkommensteuerbescheide mit den Bescheiden vom 26. Oktober 2004 rückwirkend ab Versicherungsbeginn endgültig festgesetzt.

    Der Maßgeblichkeit des jeweiligen ersten Einkommensteuerbescheids steht auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. März 2009 zum Aktenzeichen B 12 KR 30/07 R nicht entgegen.

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