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   BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R   

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BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R (https://dejure.org/2000,1298)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R (https://dejure.org/2000,1298)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 19/99 R (https://dejure.org/2000,1298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Versichertenrente - Erwerbsunfähigkeit - Gewährung - Herstellungsanspruch - Anwartschaft - Versicherungsfall - Jugoslawien

  • Judicialis

    SGB VI §§ 43 ff

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines jugoslawischen bzw kroatischen Staatsangehörigen auf Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Der Berufungssenat teile nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die vom 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Hinblick auf jugoslawische Versicherte gegen die Neuregelungen geäußert worden seien (Bezug auf BSGE 75, 199 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).

    Der erkennende Senat hat Rechtsgutachten, die der Wissenschaftliche Referent T. P. , Institut für Ostrecht M. e.V., unter dem 21. September 1993 und 13. März 2000 in der Rechtssache 13 RJ 69/92, B 13 RJ 85/98 R zu einer im Rahmen der jugoslawischen (kroatischen) Rentenversicherung bestehenden Möglichkeit der Belegung der Jahre 1984 und 1985 mit freiwilligen Beiträgen oder hinzugekauften Zeiten erstattet hat, zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

    Berücksichtigt man zunächst allein deutsche Rechtsvorschriften, so scheidet - wie im Senatsurteil vom 3. November 1994 (BSGE 75, 199, 203 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48) näher begründet worden ist - der jugoslawische Rentenbezug der Klägerin als Streckungstatbestand aus.

    Auch aus den Vorschriften des im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien vorübergehend weiter anwendbaren Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit (Abk Jugoslawien SozSich) (vgl die Bekanntmachung des Bundesministers des Äußeren vom 26. Oktober 1992, BGBl 11, 1146) lassen sich keine Streckungstatbestände herleiten, zumal darin keine Gleichstellung entsprechender in Kroatien verwirklichter Tatbestände vorgenommen worden ist (vgl BSGE 75, 199, 203 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).

    In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zu § 1246 Abs. 2a Satz 2 RVO (vgl BSG SozR 3-2600 § 1246 Nr. 46; BSGE 75, 199, 204 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48) hält es der erkennende Senat nicht für möglich, die Streckungstatbestände des mit dieser Vorschrift im wesentlichen übereinstimmenden § 43 Abs. 3 SGB VI - etwa im Wege einer verfassungskonformen Auslegung - auf entsprechende Vorgänge im Ausland zu erstrecken (vgl des näheren Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R -, Umdr S 12 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Die Rentenversicherungsträger waren ohne besonderen Anlaß nicht verpflichtet, im Laufe des Jahres 1984 die möglicherweise durch das HBegleitG betroffenen Versicherten zu ermitteln und diese individuell über die geänderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Renten wegen EU/Berufsunfähigkeit (BU) zu informieren (vgl BSGE 75, 199 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).

    Zwar könnte eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen zu einem vom Abk Jugoslawien SozSich oder jetzt vom Abk Kroatien SozSich erfaßten ausländischen Rentenversicherungssystem ebenfalls zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 241 SGB VI ausreichen (vgl BSGE 75, 199, 211 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 15), sie ist jedoch im vorliegenden Fall ausgeschlossen.

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Der erkennende Senat hat Rechtsgutachten, die der Wissenschaftliche Referent T. P. , Institut für Ostrecht M. e.V., unter dem 21. September 1993 und 13. März 2000 in der Rechtssache 13 RJ 69/92, B 13 RJ 85/98 R zu einer im Rahmen der jugoslawischen (kroatischen) Rentenversicherung bestehenden Möglichkeit der Belegung der Jahre 1984 und 1985 mit freiwilligen Beiträgen oder hinzugekauften Zeiten erstattet hat, zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

    In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zu § 1246 Abs. 2a Satz 2 RVO (vgl BSG SozR 3-2600 § 1246 Nr. 46; BSGE 75, 199, 204 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48) hält es der erkennende Senat nicht für möglich, die Streckungstatbestände des mit dieser Vorschrift im wesentlichen übereinstimmenden § 43 Abs. 3 SGB VI - etwa im Wege einer verfassungskonformen Auslegung - auf entsprechende Vorgänge im Ausland zu erstrecken (vgl des näheren Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R -, Umdr S 12 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Auch wenn diese Frist für die Zeit vom 1. Januar 1987 bis 31. Oktober 1990 durch den am 2. Juni 1987 gestellten Rentenantrag gemäß § 1420 Abs. 2 RVO gehemmt worden ist, so ist sie jedenfalls für den davor liegenden Zeitraum vom 1. Januar 1984 bis 31. Dezember 1986 bereits lange abgelaufen (vgl dazu auch das Senatsurteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R -, Umdr S 14 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Soweit der Rentenanspruch am Fehlen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4, § 43 Abs. 3 und 4, § 241 Abs. 2 SGB VI scheitert, wird die Klägerin dadurch nicht in ihren verfassungsmäßigen Rechten, insbesondere aus Art. 14 und 3 GG, verletzt (vgl näher Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R -, Umdr S 18 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Zwar könnte eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen zu einem vom Abk Jugoslawien SozSich oder jetzt vom Abk Kroatien SozSich erfaßten ausländischen Rentenversicherungssystem ebenfalls zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 241 SGB VI ausreichen (vgl BSGE 75, 199, 211 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 15), sie ist jedoch im vorliegenden Fall ausgeschlossen.

    Bei der Festsetzung einer angemessenen Zahlungsfrist hätte sie nicht nur die in Jugoslawien bestehenden devisenrechtlichen Beschränkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin berücksichtigen müssen (vgl BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 15).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Sofern man hinsichtlich der für die Jahre 1984 bis 1986 versäumten Beitragsentrichtungsfrist noch das zuvor geltende Recht der RVO für anwendbar hielte und insoweit überhaupt § 27 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) heranziehen könnte (ablehnend hinsichtlich § 1418 Abs. 1 RVO insoweit BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7), scheitert die danach vorgesehene Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedenfalls daran, daß seit dem Ablauf der für das Jahr 1984 maßgeblichen Frist (Ende Dezember 1984) bei der Antragstellung der Klägerin im Juni 1987 bereits mehr als ein Jahr vergangen war.

    Die Rentenversicherungsträger waren ohne besonderen Anlaß nicht verpflichtet, im Laufe des Jahres 1984 die möglicherweise durch das HBegleitG betroffenen Versicherten zu ermitteln und diese individuell über die geänderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Renten wegen EU/Berufsunfähigkeit (BU) zu informieren (vgl BSGE 75, 199 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).

  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79

    Versäumung der Ausschlussfrist - Verspätung - Fristablauf - Nachholung der

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Wie das BSG bereits entschieden hat, kann nämlich bei Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist Nachsicht idR dann nicht mehr gewährt werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nicht innerhalb eines Jahres nach Fristablauf nachgeholt worden ist (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).

    In dieser für die Nachholung von versäumten Handlungen gesetzten zeitlichen Grenze, die sich auch in anderen fristbezogenen Vorschriften (vgl zB § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 3 SGG) findet, kommt nämlich eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck, welcher eine sachgerechte Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Individualinteresse zugrunde liegt (vgl dazu BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49 S 99).

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Höhere Gewalt in diesem Sinne ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorauszusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (vgl BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 23 mwN; allgemein dazu auch BGHZ 17, 199, 201; 81, 353, 355; Peters in Staudinger, BGB, 1995, § 203 RdNr 10; Walter in Soergel, BGB, 12. Aufl, § 203 RdNr 3; von Feldmann in Münchener Komm zum BGB, 3. Aufl, § 203 RdNr 3; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl, § 203 RdNr 4; RGRK, 12. Aufl, § 203 BGB RdNr 2).

    Darüber hinaus ist Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall einer sogenannten anspruchsfeindlichen Rechtsprechung - nicht als Ereignis höherer Gewalt anzusehen (vgl dazu BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 23).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Sofern man hinsichtlich der für die Jahre 1984 bis 1986 versäumten Beitragsentrichtungsfrist noch das zuvor geltende Recht der RVO für anwendbar hielte und insoweit überhaupt § 27 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) heranziehen könnte (ablehnend hinsichtlich § 1418 Abs. 1 RVO insoweit BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7), scheitert die danach vorgesehene Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedenfalls daran, daß seit dem Ablauf der für das Jahr 1984 maßgeblichen Frist (Ende Dezember 1984) bei der Antragstellung der Klägerin im Juni 1987 bereits mehr als ein Jahr vergangen war.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 43/95

    Nachentrichtung von Beiträgen nach §§ 21 , 22 WGSVG

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Unabhängig davon, inwiefern man eine Unkenntnis des Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG, die auf unzureichende Informationsmöglichkeiten am ausländischen Wohnsitz eines Versicherten zurückzuführen ist, als unverschuldetes Hindernis der Beitragszahlung anerkennen könnte (vgl dazu allgemein BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19; BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 3), würde nach Auffassung des erkennenden Senats die in § 27 Abs. 3 SGB X geregelte und bei der Nachsichtgewährung entsprechend anwendbare Jahresfrist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen sein.
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Die Rentenversicherungsträger waren ohne besonderen Anlaß nicht verpflichtet, im Laufe des Jahres 1984 die möglicherweise durch das HBegleitG betroffenen Versicherten zu ermitteln und diese individuell über die geänderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Renten wegen EU/Berufsunfähigkeit (BU) zu informieren (vgl BSGE 75, 199 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RA 33/79

    Sozialrechtsverhältnis - Beitragsnachentrichtung - Versicherungsamt

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R
    Dieses vom BSG entwickelte Rechtsinstitut ist darauf gerichtet, den versicherungsrechtlichen Zustand herzustellen, der ohne ein fehlerhaftes Verwaltungshandeln bestehen würde (vgl dazu allg zB BSGE 49, 76 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSGE 50, 88 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 39).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 24/91

    Fremdrenten - Osteuropa - Revision - Tatsachenfeststellungen - Selbständig

  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 77/80
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80

    Versäumung der Ausschlußfrist - Verspätung - Unzureichende

  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 3/97

    Anwendbarkeit von § 300 SGB VI auf Rechtsänderungen; Anspruch auf Altersrente;

  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 71/96

    Anwendbarkeit neuen Rechts bei der Neufeststellung einer Altersrente

  • BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52

    Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 73/99 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen -

    Allerdings hat der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (BSGE 86, 153, 163 = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18; Urteile vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 19/99 R - und vom 1. Februar 2001 - B 13 RJ 1/00 R; vgl ebenso BSG SozR 3-2600 § 197 Nr. 1; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 RJ 1/01 R) noch offengelassen, ob § 197 Abs. 3 SGB VI für Zeiträume vor seinem Inkrafttreten (1. Januar 1992) anwendbar ist.

    Zwar könnten - wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (BSGE 86, 153, 161; Urteile vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 19/99 R - und vom 1. Februar 2001 - B 13 RJ 1/00 R) - die seinerzeit in Jugoslawien bestehenden devisenrechtlichen Beschränkungen, die es der Versicherten nach den Feststellungen des LSG unmöglich machten, von ihrer Heimat aus Rentenversicherungsbeiträge nach Deutschland zu überweisen, möglicherweise als Akt höherer Gewalt angesehen werden, die Versicherte war dadurch jedoch nicht iS von § 203 BGB gehindert, die Frist des § 1418 Abs. 1 RVO zu wahren.

    Damit scheidet eine Fristhemmung nach § 203 BGB von vornherein aus (vgl hierzu mit näherer Begründung: BSGE 86, 153, 161 = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 19/99 R; BSG, Urteil vom 1. Februar 2001 - B 13 RJ 1/00 R).

    Entsprechendes gilt, sofern man eine Anwendung der zum früheren Recht der RVO entwickelten Grundsätze über eine Nachsichtgewährung für möglich erachten sollte (vgl BSGE 86, 153, 162 = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 19/99 R).

  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 1246 Abs. 2a Satz 2 RVO (vgl BSG SozR 3-2600 § 1246 Nr. 46; BSGE 75, 199, 204 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48) hält es der erkennende Senat nicht für möglich, die Streckungstatbestände des dieser Vorschrift insoweit im wesentlichen entsprechenden § 43 Abs. 3 SGB VI im Wege einer verfassungskonformen Auslegung auf vergleichbare Tatbestände im Ausland auszuweiten (vgl näher Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R -, Umdruck S 12 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und Urteil vom selben Tage - B 13 RJ 19/99 R -, Umdruck S 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - L 3 R 162/09

    Rentenversicherung

    Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Anspruch ist darauf gerichtet, den versicherungsrechtlichen Zustand herzustellen, der ohne ein fehlerhaftes Verwaltungshandeln bestehen würde (st. Rspr., u.a. BSG, Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 47/77 - in SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSG, Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R -).

    Im einzelnen setzt ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch eine Pflichtverletzung des in Anspruch genommenen Leistungsträgers selbst oder einer insoweit für diesen handelnden Stelle gegenüber dem Betroffenen voraus, die bei letzterem einen sozialrechtlichen (dem Schutzzweck der betreffenden Pflicht zuzuordnenden) Nachteil bewirkt haben muss (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 3 R 254/10

    Rentenversicherung

    Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Anspruch ist darauf gerichtet, den versicherungsrechtlichen Zustand herzustellen, der ohne ein fehlerhaftes Verwaltungshandeln bestehen würde (st. Rechtsprechung, u.a. BSG, Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 47/77 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSG, Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R -).

    Im einzelnen setzt ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch eine Pflichtverletzung des in Anspruch genommenen Leistungsträgers selbst oder einer insoweit für diesen handelnden Stelle gegenüber dem Betroffenen voraus, die bei letzterem einen sozialrechtlichen (dem Schutzzweck der betreffenden Pflicht zuzuordnenden) Nachteil bewirkt haben muss (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - L 3 R 30/09

    Rentenversicherung

    Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Anspruch ist darauf gerichtet, den versicherungsrechtlichen Zustand herzustellen, der ohne ein fehlerhaftes Verwaltungshandeln bestehen würde (st. Rechtsprechung, u.a. BSG, Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 47/77 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSG, Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R -).

    Im einzelnen setzt ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch eine Pflichtverletzung des in Anspruch genommenen Leistungsträgers selbst oder einer insoweit für diesen handelnden Stelle gegenüber dem Betroffenen voraus, die bei letzterem einen sozialrechtlichen (dem Schutzzweck der betreffenden Pflicht zuzuordnenden) Nachteil bewirkt haben muss (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - L 6 AS 41/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Anspruch ist darauf gerichtet, den (leistungs-)rechtlichen Zustand herzustellen, der ohne ein fehlerhaftes Verwaltungshandeln bestehen würde (st. Rechtsprechung, u.a. BSG, Urteile vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 - in: SozR 2200 § 1418 Nr. 6; und vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 19/99 R -, in: juris).

    Im einzelnen setzt ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch eine Pflichtverletzung des in Anspruch genommenen Leistungsträgers selbst oder einer insoweit für diesen handelnden Stelle gegenüber dem Betroffenen voraus, die bei letzterem einen sozialrechtlichen (dem Schutzzweck der betreffenden Pflicht zuzuordnenden) Nachteil bewirkt haben muss (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000, a.a.O.).

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 31/99 R

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Dabei dürfte es insbesondere auf die Zulässigkeit einer Beitragsentrichtung iS von § 240 Abs. 2 Satz 2, § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ankommen (vgl dazu allgemein Senatsurteile vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und - B 13 RJ 19/99 R).

    Sollten danach auch die Übergangsbestimmungen in § 240 Abs. 2, § 241 Abs. 2 SGB VI nicht zugunsten des Klägers eingreifen, wäre die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles zu prüfen (vgl dazu BSGE 75, 199 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSGE 82, 1 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 60; Senatsurteile vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R - und - B 13 RJ 19/99 R).

  • LSG Bayern, 08.08.2002 - L 14 RJ 62/01

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Versicherungsrechtliche

    Mit der Berufung wendet die Beklagte ein, dass die vom Sozialgericht genannten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 eingeführten Regelung nunmehr höchstrichterlich geklärt worden seien durch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.05.2000 (B 13 RJ 85/98 R; B 13 RJ 19/99 R).

    Die gegenteilige Auffassung des Sozialgerichts lässt sich im Hinblick auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.05.2000 (B 13 RJ 85/98 R, vgl. SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 und B 13 RJ 19/99 R) nicht aufrecht erhalten.

  • LSG Bayern, 28.05.2002 - L 6 RJ 60/01

    Leistung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Totale klassische

    Sie weist darauf hin, dass die vom Sozialgericht genannten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der durch das Haushaltbegleitgesetz 1984 eingeführte Regelung nunmehr höchstrichterlich geklärt worden seien durch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.05.2000 (B 13 RJ 85/98, R; B 13 RJ 19/99 R).

    Die gegenteilige Auffassung des Sozialgerichts lässt sich im Hinblick auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.05.2000 (B 13 RJ 85/89 R und B 13 RJ 19/99 R) nicht bestätigen.

  • BSG, 24.09.2002 - B 13 RJ 55/02 B

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs beim Antrag auf Vertagung

    Dies gilt auch für die hier streitige Frage der Erfüllung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 eingeführten besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (s hierzu zuletzt Senatsurteile vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 85/98 R - BSGE 86, 153 = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 - und B 13 RJ 19/99 R - sowie vom 1. Februar 2001 - B 13 RJ 1/00 R - und vom 23. August 2001 - B 13 RJ 73/99 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08

    Zulassung zur Entrichtung freiwilliger Beiträge; sozialrechtlicher

  • LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01

    Auszahlung einer Rente aus deutschen Versicherungszeiten in Höhe von 70 % wegen

  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 135/04

    Voraussetzung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Begriff der

  • LSG Bayern, 17.01.2001 - L 20 RJ 261/98

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ;

  • LSG Bayern, 15.12.2014 - L 13 R 207/14

    Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen

  • LSG Bayern, 18.02.2003 - L 6 RJ 70/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; Nachweis der Anwartschaftszeiten;

  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 519/10

    Zur Fortgeltung des Abkommens vom 12.10.1968 der Bundesrepublik Deutschland und

  • BSG, 25.09.2003 - B 13 RJ 197/03 B

    Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Renten

  • LSG Bayern, 06.02.2001 - L 6 RJ 226/98

    Rentenanspruch wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

  • LSG Bayern, 21.09.2004 - L 5 RJ 125/03

    Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsminderung nach

  • LSG Bayern, 02.07.2002 - L 5 RJ 108/02

    Voraussetzungen der Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Befähigung zur

  • LSG Bayern, 16.03.2005 - L 13 R 55/05

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Notwendigkeit des

  • LSG Bayern, 08.08.2002 - L 14 RJ 362/01

    Gewährung medizinischer Berentung; Entrichtung von Pflichtbeiträgen in die

  • LSG Bayern, 18.06.2002 - L 5 RJ 51/02

    Anspruch auf Gewährung von Rente bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres;

  • LSG Bayern, 14.05.2002 - L 5 RJ 578/01

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Bezug

  • LSG Bayern, 25.07.2001 - L 20 RJ 541/00

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 1 R 105/05

    Anspruch eines Serben auf eine deutsche Rente wegen verminderter

  • LSG Bayern, 18.07.2002 - L 14 RJ 212/01

    Rente wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit für einen Mazedonier; Möglichkeit der

  • LSG Bayern, 22.01.2002 - L 6 RJ 257/00
  • LSG Bayern, 12.04.2001 - L 6 RJ 66/97

    Anspruch auf Zahlung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ;

  • LSG Bayern, 05.12.2002 - L 14 RJ 652/98

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder

  • LSG Bayern, 18.07.2002 - L 14 RJ 192/01

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2004 - L 12 RI 53/00
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