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   BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 29/02 R   

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https://dejure.org/2003,3524
BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 29/02 R (https://dejure.org/2003,3524)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2003 - B 13 RJ 29/02 R (https://dejure.org/2003,3524)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2003 - B 13 RJ 29/02 R (https://dejure.org/2003,3524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Übertragung von Rentenanwartschaften - Erstattung durch den Träger der Versorgungslast - Rechtsgrundlage

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übertragung von Rentenanwartschaften - Erstattung durch den Träger der Versorgungslast - Rechtsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 65
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R

    Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das

    Auszug aus BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 29/02 R
    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt die Klägerin die Verletzung des § 225 Abs. 1 SGB VI sowie des § 1 VAErstV 1980 und führt zur Begründung aus: Die VAErstV 1980 sei bis zum 31. Dezember 2000 weiterhin anwendbar, auch wenn der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 9. November 1999 (B 4 RA 16/99 R - SozR 3-2600 § 225 Nr. 2) von der Nichtigkeit dieser Verordnung ab 1. Januar 1992 ausgegangen sei, weil die Ermächtigungsnorm des § 1304b Reichsversicherungsordnung (RVO) mit diesem Datum weggefallen sei.

    An dieser Entscheidung ist der Senat nicht durch das Urteil des 4. Senats des BSG vom 9. November 1999 (B 4 RA 16/99 R - SozR 3-2600 § 225 Nr. 2) gehindert.

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 22/95

    Rückausgleichsberechtigung des Ausgleichsverpflichteten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 29/02 R
    Der Argumentation des Berufungsgerichts, wonach selbst bei Weitergeltung der VAErstV 1980 diese nur im Kontext zu § 225 Abs. 1 SGB VI unter Anwendung der vom BSG im Urteil vom 14. Mai 1996 (4 RA 22/95 - SozR 3-5795 § 4 Nr. 6) dargelegten Kausalitätserwägungen erfolgen könne, könne angesichts der gleichen Grundaussagen in § 1304b RVO wie in § 225 Abs. 1 SGB VI nicht gefolgt werden.

    Mit der Anwendbarkeit der VAErstV 1980 ist der Argumentation des Berufungsgerichts die Basis entzogen, § 1 Abs. 1 Nr. 6 dieser Verordnung könne nur im Kontext zu § 225 SGB VI unter Anwendung der vom BSG in der Entscheidung des 4. Senats vom 14. Mai 1996 (4 RA 22/95 - SozR 3-5795 § 4 Nr. 6) dargelegten Kausalitätserwägungen gelesen werden.

  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 35/21 R

    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den

    Die VAErstV aF vom 9.10.2001 hat in ihrer Eingangsformel zutreffend § 226 Abs. 1 SGB VI als Rechtsgrundlage angegeben (anders zur VAErstV vom 11.3.1980 für die Zeit ab 1.1.1992: BSG Urteil vom 9.11.1999 - B 4 RA 16/99 R - SozR 3-2600 § 225 Nr. 2 S 32 f = juris RdNr 53 und dazu BSG Urteil vom 3.4.2003 - B 13 RJ 29/02 R - SozR 4-2600 § 225 Nr. 1 RdNr 6 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - L 17 R 534/19

    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den

    Die neue Regelung ist - wie zuvor die alte Bestimmung - gemäß § 3 VAErstV erstmals auf die Erstattung der im Jahre 2001 entstehenden Aufwendungen anwendbar (zur zeitlichen Abgrenzung gegenüber der bis zum Jahr 2001 gültigen Regelung: BSG, Urteil vom 3. April 2003 - B 13 RJ 29/02 R -, Rn. 15 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2014 - 8 LA 57/14

    Vereinbarkeit der Nichtgewährung eines sog. Ledigenzuschlags zur Altersrente bei

    Vielmehr sind die Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte aufgrund von Rentenanwartschaften, die durch die Entscheidung des Familiengerichts begründet worden sind, nach § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI von dem beklagten Versorgungswerk nach Maßgabe der hier noch anzuwendenden Verordnung über das Berechnen und Durchführen der Erstattung nach § 1304b Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung und nach § 83b Abs. 2 Satz 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes - Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung - vom 11. März 1980 (BGBl. I S. 280) in der hier maßgeblichen zuletzt durch die Verordnung vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2553) geänderten Fassung zu erstatten (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 3.4.2003 - B 13 RJ 29/02 R -, juris Rn. 14 f.; jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., § 225 Rn. 12 f. m.w.N.).
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