Rechtsprechung
BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem privatrechtlichen Versorgungswerk
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem privatrechtlichen Vertreterversorgungswerk - berufsständische Versorgung - sozialgerichtliches Verfahren
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückforderung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen; Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei selbstständigen Personen; Anrechnung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit aus dem ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensanrechnung bei Berufsunfähigkeitsrenten, Grundurteil bei Anfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Positive Entscheidung des BSG - Die Vertreter-Versorgung ist nicht auf eine BU-Rente anrechenbar
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird
Verfahrensgang
- SG Landshut, 14.06.2002 - S 7 RJ 1161/00
- LSG Bayern, 08.07.2003 - L 5 RJ 388/02
- BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Papierfundstellen
- BSGE 94, 174
- NZS 2005, 654
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von …
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Nach diesen Vorschriften ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die steuerrechtliche Zuordnung nicht nur für die Höhe des als Arbeitseinkommen zu wertenden Einkommens, sondern auch für die Bewertung von Einkünften als Arbeitseinkommen (aus selbständiger Tätigkeit) maßgeblich sein soll (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195;… BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2;… SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.
Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (…SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.
Soweit das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R, Umdruck S 10 oben - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) ua ausführt, die Bewertung von "Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit" setze nicht voraus, dass eine eigene (selbständige) Tätigkeit tatsächlich noch ausgeübt werde, bezieht sich dies auf die damals entschiedene Fallkonstellation (Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs), in der steuerrechtlich der Betrieb gerade nicht aufgegeben war; hingegen liegt in den Fällen des § 24 Nr. 2 EStG bereits eine steuerliche Betriebsaufgabe vor.
- BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R
Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines …
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195;… BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1;… Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.
Diesem entspricht es gerade, sie neben einer Rente wegen BU zu zahlen (vgl auch Tiemann in jurisPR-SozR 35/2004 Anm 4 zum Urteil des BSG vom 25. Februar 2004, BSG SozR 4-2400 § 15 Nr. 1).
- BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R
Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Das Bundessozialgericht (BSG) habe entschieden, der Regelung des § 15 SGB IV könne nicht entnommen werden, dass eine steuerrechtliche Qualifizierung bestimmter Einkünfte als einer der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG auch darüber entscheide, ob von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen sei (Bezug auf SozR 3-2400 § 15 Nr. 6).Dieser hatte im Urteil vom 27. Januar 1999 (SozR 3-2400 § 15 Nr. 6) Versorgungszahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an die Witwe eines Gesellschafters nicht als Arbeitseinkommen iS des § 15 SGB IV und damit nicht als nach § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI auf eine Hinterbliebenenrente anrechenbares "Einkommen von Berechtigten" behandelt, da diese Einkünfte nicht aus "eigener selbständiger Tätigkeit des Einkommensempfängers selbst" herrührten (auch dieser Rechtsauffassung folgt der VDR für die entschiedene Fallgestaltung: FAVR 1/2000, TOP 9, Beratungsergebnis 2).
- FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
So werden Versorgungszahlungen besteuert - Zahlungen des …
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Wie in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, fallen hierunter auch die an frühere selbständige Versicherungsvertreter gezahlten VVW-Renten (Finanzgericht Baden-Württemberg EFG 1998, 363 mwN).Für ihre Wertung als "nachträgliche Einkünfte" iS dieser Auffassung spricht nicht nur, dass die Rente aus dem VVW teilweise als Ersatz für den Handelsvertreterausgleich nach § 89b des Handelsgesetzbuches gesehen wird (s Finanzgericht Baden-Württemberg EFG 1998, 363), sondern vor allem auch ihr Versorgungscharakter.
- BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R
Alterssicherung der Landwirte - Anrechnung von Erlösen aus der vollständigen …
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195;… BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2;… SozR 4-2400 § 15 Nr. 1;… Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (…SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.
- BFH, 11.02.1999 - III R 112/96
Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Die Gewerbeabmeldung hat steuerlich jedoch nur Indizfunktion (vgl im Einzelnen zB Bundesfinanzhof vom 11. Februar 1999 - III R 112/96 = BFH/NV 1999, 1198 mwN). - BFH, 09.08.1989 - X R 62/87
Für Teilbetriebsveräußerung genügt Aufgabe der mit dem veräußerten …
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Eine Einzelperson kann mehrere Gewerbe betreiben; steuerlich erfordert eine Betriebsaufgabe iS des § 16 Abs. 3 EStG nicht die Aufgabe jeglicher gewerblicher Tätigkeit (BFHE 158, 48). - BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
Freiwillig versicherte Selbständige
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Sie vermeidet auch die ansonsten auftretenden verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (vgl zur Prüfung dieser Vorschrift bei unterschiedlicher Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen zB BVerfGE 103, 392, 397, 401 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39), weil eine der Rente aus dem VVW vergleichbare Betriebsrente eines früheren Arbeitnehmers kein Arbeitsentgelt iS des § 96a Abs. 1 Satz 2 SGB VI iVm § 14 SGB IV ist und deshalb auf dessen Rente wegen BU nicht anzurechnen ist. - OVG Hamburg, 19.12.1989 - Bf VI 8/88
Grundurteil bei der Anfechtung eines Bescheides über einen Wegebaubeitrag
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Auch im Wege einer Analogie ist die Ausdehnung des Grundurteils auf Fälle einer (reinen) Anfechtungsklage nicht möglich (vgl Oberverwaltungsgericht Hamburg NVwZ 1990, 682). - BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R
Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit - …
Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2;… SozR 4-2400 § 15 Nr. 1;… Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.
- BSG, 18.01.2018 - B 12 KR 22/16 R
Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Beitragspflicht …
Eine Einordnung als Arbeitseinkommen scheidet auch nicht etwa deshalb aus, weil es sich bei dem Aufgabegewinn um nachträgliche Einkünfte aus einem steuerrechtlich aufgegebenen Gewerbebetrieb handelte (vgl dazu aber BSG Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R - BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5, RdNr 17 f) . - BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 41/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Fahrkostenersatz …
Anders als in der verfahrensrechtlichen Situation der isolierten Anfechtung nur des Erstattungsbescheids (insoweit das Grundurteil ablehnend BSG vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R - BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5) ist die abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs mit der ggf erforderlichen Erstattung von Leistungen im Sinne einer logischen Einheit verknüpft. - BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit - …
Die entsprechenden Feststellungen beziehen sich damit stets auf das Vorliegen eines Rechtsbegriffs (vgl etwa BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 9, und BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5, RdNr 12) und sind umgekehrt einer unmittelbaren Klärung im Wege der Beweisaufnahme nicht zugänglich.
- BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R
Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von …
Es kann dahinstehen, ob entsprechend der Auffassung der Revision dem Urteil des BSG vom 27. Januar 1999 (…B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6, vgl aber auch BSG, Urteile vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10 ff…, vom 7. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 RdNr 9 ff = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 RdNr 9 ff und vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 RdNr 12 ff = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 RdNr 12 ff) entnommen werden kann, dass ein steuerrechtlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnender Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils dann nicht zum Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV zählt, wenn die Veräußerung nicht im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt, und ob der Berücksichtigung als Arbeitseinkommen entgegensteht, dass es sich bei solchen Einkünften dem Wesen nach um Einkünfte aus der Veräußerung von Privatvermögen handelt (vgl hierzu Klattenhoff: in Hauck/Haines, SGB IV, Stand Juli 2003, K § 15 RdNr 19). - BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R
Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung - …
Der Begriff des Arbeitseinkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit iS des § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist nicht deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iS des § 18 EStG, vielmehr umfasst er, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung aller mit dieser Frage befassten Senate (einschließlich des erkennenden Senats) entschieden hat (vgl BSG…, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 mwN; BSG…, Urteil vom 27.1.1999 - B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6 S 16 f mwN; BSG…, Urteil vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10; BSG…, Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 13; BSG, Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 jeweils RdNr 16; BSG…, Urteil vom 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 27), alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten.In Übereinstimmung damit hat der 13. Senat in seinem Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R (BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 jeweils RdNr 16 ff) klar gestellt, dass die Parallelität zum Einkommenssteuerrecht dort ihre Grenzen findet, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG mehr zu Grunde liegt, etwa bei nachträglichen Einkünften aus einer bereits aufgegebenen selbstständigen Tätigkeit.
- BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches …
Nach dem Einkommensteuerrecht, zu dem durch § 15 SGB IV eine Parallelität angestrebt wird (s hierzu zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R) wird der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit regelmäßig jährlich ermittelt. - LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - L 3 R 47/17
Wegfall des Anspruchs auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei …
Die Parallelität zum Einkommensteuerrecht findet jedoch dort ihre Grenzen, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG mehr zu Grunde liegt (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, Urteil vom 07. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 KR 1/07 R).Das BSG (B 13 RJ 43/03 R, juris Rn. 24) hat hierzu ausgeführt: "Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R) ..., vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 56/02 R)... und vom 07. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.
58 Für die Annahme einer steuerrechtlichen Betriebsaufgabe (§ 16 EStG) hat die Gewerbeabmeldung nur Indizfunktion, hingegen erlangt die Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit maßgebende Bedeutung (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, juris Rn. 30, Urteil vom 22. September 1999, B 5 RJ 54/98 R, BSGE 84, 277, Urteile vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R, und vom 07. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, beide in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2015 - L 4 R 3154/15 Die Beklagte könne sich auch nicht auf das Urteil des BSG vom 17. Februar 2005 (B 13 RJ 43/03 R - in juris) berufen.
Die aus der Verpachtung erzielten und im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesenen Einkünfte seien deshalb als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R - in juris).
Das BSG hat allerdings - worauf der Kläger ebenfalls hingewiesen hat - in einer Entscheidung auch ausgeführt, die Parallelität zum Einkommensteuerrecht finde dort ihre Grenzen, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbständige Tätigkeit in Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG mehr zu Grunde liege (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R - in juris, Rn. 24).
Dies betraf aber einen Fall des § 24 Nr. 2 EStG und damit nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser steuerrechtlichen Norm Einkünfte "aus einer ehemaligen Tätigkeit", also um nachträgliche Einkünfte aus einer bereits aufgegebenen selbständigen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R - in juris, Rn. 25), weswegen sich hieraus für den vorliegenden, ganz anders gelagerten Fall nichts ableiten lässt.
- LSG Hessen, 17.01.2012 - L 2 R 524/10
Erwerbsminderungsrente - Einkommensanrechnung - sozialrechtliches …
Dabei ist grundsätzlich von einer Parallelität von Sozialversicherungsrecht und Einkommenssteuerrecht auszugehen ( BSG vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R; 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R; 3. Mai 2005 - B 13 RJ 8/04 R; 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R).Weiter findet die Parallelität zum Einkommensteuerrecht dort ihre Grenzen, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG zugrunde liegt ( BSG vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R) oder keine eigene selbstständige Tätigkeit vorliegt ( BSG vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 17/98 R) .
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15
Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher …
Ebenso wenig wollte das Sozialgericht ein Grundurteil im Sinne des § 130 SGG treffen; ein solches kommt bei Anfechtungsklagen im Übrigen ohnehin nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R -, BSGE 94, 174;… Keller in Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 130, Rn. 2). - LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
- SG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - S 4 R 81/08
Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Rückforderung von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 12 B 27.17
Berechnung des Kammerbeitrags; Arbeitseinkommen; Parallelität von …
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2013 - L 3 R 173/11
Altersrente - Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen - Einkünfte aus Vermietung …
- LSG Bayern, 13.02.2019 - L 19 R 271/17
Rentenversicherung: Keine Anrechnung eines nur fiktiven steuerlichen Gewinns aus …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 KN 158/04
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 R 2286/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2011 - L 10 R 457/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - L 4 R 288/08
Verluste aus Vermietung und Verpachtung mindern nicht das auf eine Rente wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2224/14
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Künstler - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
Ansparabschreibung; Ansparrücklage; Berücksichtigung einer Ansparrücklage als …
- LSG Bayern, 24.11.2010 - L 19 R 395/07
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 8 R 667/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - L 11 KR 444/17
- SG Magdeburg, 14.05.2019 - S 43 R 456/14
Anrechnung nachgelagerter Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb in Form von …
- BSG, 12.07.2012 - B 5 R 14/12 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 2 R 7/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2020 - L 2 R 265/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2017 - L 2 R 45/16
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 R 3965/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2019 - L 2 R 76/18
- SG Lüneburg, 23.12.2008 - S 33 SF 52/08