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   BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R   

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https://dejure.org/1998,5153
BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R (https://dejure.org/1998,5153)
BSG, Entscheidung vom 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R (https://dejure.org/1998,5153)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R (https://dejure.org/1998,5153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    SGB VI § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 1247 Abs. 2; SGB VI § 44 Abs. 2
    Ausreichend konkrete Feststellung des Restleistungsvermögens bei Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R

    Erwerbsunfähigkeit eines ungelernten oder einfach angelernten Arbeiters -

    Auszug aus BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R
    Daß eine Feststellung, wonach ein Haltungswechsel jederzeit nach freiem Entschluß möglich sein müsse, keine ausreichend konkrete Feststellung des Restleistungsvermögens ist, hat zwischenzeitlich auch der 5. Senat des BSG entschieden (Urteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R).

    Diese Prüfung kann möglicherweise vermieden werden, wenn man unmittelbar der Frage nachgeht, ob es in der Arbeitswelt typischerweise eine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht, und welche Einkünfte ggf aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (so jetzt BSG, Urteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R -, Umdruck S 5).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R
    Nach der vom Großen Senat (GS) des BSG bestätigten Rechtsprechung des BSG ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch auszuüben vermag (vgl BSGE 80, 24 ff = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß dem Kläger im Hinblick auf die Seltenheit der für ihn noch in Betracht kommenden Arbeitsplätze der Arbeitsmarkt verschlossen sein kann (vgl GS des BSG in BSGE 80, 24, 34 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R
    Der geltend gemachte Anspruch auf EU/BU-Rente richtet sich noch nach den Bestimmungen des Vierten Buches der RVO, weil der Kläger den Rentenantrag im September 1991 - also bereits vor dem 1. April 1992 - gestellt hat und sich der geltend gemachte Anspruch auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bezieht (§ 300 Abs. 2 SGB VI; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Sodann ist zu prüfen, ob dieser damit noch in ausreichendem Maße erwerbstätig sein kann (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 68, 72, 98; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Verschlossenheit des allgemeinen

    Auszug aus BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R
    Auf die Häufigkeit und die Umstände von notwendigen Arbeitsunterbrechungen hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits in vergleichbaren Fällen (betreffend häufig auftretende Fieberschübe und Anfallsleiden) abgestellt (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14; BSGE 77, 43, 46 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R
    Davon ist nur auszugehen, wenn die Fähigkeit des Versicherten, zumindest körperlich leichte Arbeiten vollschichtig zu verrichten, zusätzlich in erheblichem Umfang eingeschränkt ist (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R
    Auf die Häufigkeit und die Umstände von notwendigen Arbeitsunterbrechungen hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits in vergleichbaren Fällen (betreffend häufig auftretende Fieberschübe und Anfallsleiden) abgestellt (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14; BSGE 77, 43, 46 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R
    Davon ist nur auszugehen, wenn die Fähigkeit des Versicherten, zumindest körperlich leichte Arbeiten vollschichtig zu verrichten, zusätzlich in erheblichem Umfang eingeschränkt ist (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17).
  • BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R

    Bestimmung der Leistungseinschränkung bei Erwerbsunfähigkeit, Häufigkeit und

    Doch habe das Bundessozialgericht (BSG) bei vergleichbaren Sachverständigenäußerungen zur Notwendigkeit eines "Haltungswechsel jederzeit nach freiem Entschluß" die jeweiligen Rechtsstreite zwecks weiterer Aufklärung zurückverwiesen (Bezug auf BSG, Urteile vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R - beide unveröffentlicht) und dabei betont, einem Versicherten könne im Hinblick auf die Seltenheit der für ihn noch in Betracht kommenden Arbeitsplätze der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen sein.

    Der erkennende Senat hat sich dem in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1998 (B 13 RJ 91/97 R) angeschlossen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt, zur Bestimmung einer diesbezüglichen Leistungseinschränkung seien die durchschnittliche Häufigkeit und die näheren Umstände krankheitsbedingter Haltungswechsel sowie die ungefähre Dauer der dadurch jeweils eintretenden Arbeitsunterbrechungen zu ermitteln.

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht -

    Das LSG hätte diese Unklarheiten beseitigen müssen, zB durch Nachfrage bei Dr. G. , insbesondere hinsichtlich der näheren Umstände des Auftretens einer psychischen Bedrängnis (vgl allgemein Urteil des Senats vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R - zur Notwendigkeit der Aufklärung der näheren Umstände eines notwendigen Haltungswechsels mwN).
  • BSG, 27.07.1999 - B 13 RJ 65/99 B

    Revisionszulassung wegen Abweichung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Davon sei nur auszugehen, wenn die Fähigkeit eines Versicherten, zumindest körperlich leichte Arbeit vollschichtig zu verrichten, zusätzlich in erheblichem Umfang eingeschränkt sei (Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R -).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 39/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - Sachverhaltsaufklärung - Leistungsbeurteilung - ärztlicher

    Hier ist vor allem fraglich, ob sich der von Dr. M. als geboten angesehene Wechselrhythmus (zwischen Gehen, Stehen und Sitzen) nach den Erfordernissen des Arbeitsablaufs richten darf oder ob der Kläger die Möglichkeit haben muß, seine Körperhaltung jederzeit schmerzbedingt zu wechseln (vgl dazu BSG, Urteil vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R -, Umdr S 6).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Sachverhaltsaufklärung - Leistungsbeurteilung -

    Dies gilt namentlich auch für die genauen Auswirkungen des von Dr. Ke. diagnostizierten chronischen Schmerzsyndroms bei der Verrichtung von körperlich leichten Arbeiten, welche den ansonsten festgestellten qualitativen Leistungseinschränkungen bereits Rechnung tragen (vgl dazu BSG, Urteil vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R -, Umdr S 6).
  • LSG Hessen, 23.02.1999 - L 2 RJ 1029/97

    Berufsunfähigkeit - Küchenhilfe - Verweisbarkeit - allgemeiner Arbeitsmarkt

    Davon ist nur auszugehen, wenn die Fähigkeit eines Versicherten, zumindest körperlich leichte Arbeiten vollschichtig zu verrichten, zusätzlich in erheblichem Umfang eingeschränkt ist (vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 8. Juli 1998, Az.: B 13 RJ 91/97 R m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - L 3 RJ 5/02

    Rentenversicherung

    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit der Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18; BSG, Urteil vom 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R -), beurteilt sich zunächst danach, ob das Restleistungsvermögen den Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (BSGE 80, 24, 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - L 3 RJ 1/02

    Rentenversicherung

    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit der Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18; BSG, Urteil vom 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R -), beurteilt sich zunächst danach, ob das Restleistungsvermögen den Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (BSGE 80, 24, 31).
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