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   BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R   

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https://dejure.org/2012,27657
BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R (https://dejure.org/2012,27657)
BSG, Entscheidung vom 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R (https://dejure.org/2012,27657)
BSG, Entscheidung vom 22. August 2012 - B 14 AS 1/12 R (https://dejure.org/2012,27657)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 426 Abs 1 BGB, § 745 Abs 2 BGB, § 21 WoEigG
    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung von Tilgungsleistungen für selbst genutztes Hausgrundstück - Nichtzahlung des Tilgungsanteils durch getrennt lebenden Ehegatten wegen Verrechnung mit Nutzungsentschädigung für im ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Voraussetzungen von Sozialleistungen für Betriebskosten und Kreditbelastungen bei selbstgenutzem Wohneigentum, § 22 Abs. 1 SGB II

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung von Tilgungsleistungen für selbst genutztes Hausgrundstück - Nichtzahlung des Tilgungsanteils durch getrennt lebenden Ehegatten wegen Verrechnung mit Nutzungsentschädigung für im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Tilgungsleistungen und einer Instandhaltungsrücklage als Leistungen für Unterkunft und Heizung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Sind Tilgungsraten für ein Haus Kosten für Unterkunft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 388
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Insbesondere nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht für einen Ehegatten im Zweifel kein Anlass mehr, dem anderen Ehegatten weitere Vermögensmehrungen zukommen zu lassen, sodass spätestens ab diesem Zeitpunkt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auflebt (vgl etwa Bundesgerichtshof Urteil vom 13.1.1993 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1993, 386 = FamRZ 1993, 676 mwN) .

    Bei einer Abrede zwischen den geschiedenen Ehegatten wegen der Finanzierung der Immobilie, wie sie hier vorgetragen ist (nämlich der einverständlichen Übernahme sämtlicher Finanzierungskosten durch den alleinigen Nutzer ohne tatsächliche Zahlung einer Nutzungsentschädigung), handelt es sich aber - entgegen der Auffassung der Kläger - um eine anderweitige Bestimmung iS des § 426 Abs. 1 Satz 1 Halbs 2 BGB (erneut BGH Urteil vom 13.1.1993 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1993, 386 = FamRZ 1993, 676) .

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2007 - L 12 AS 3932/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Dabei kann offen bleiben, ob solche Zahlungen, die an eine Eigentümergemeinschaft nach dem WEG zu leisten sind, grundsätzlich zu den berücksichtigungsfähigen Kosten bei Wohnungseigentum gehören, weil der Wohnungseigentümer (ähnlich wie der Mieter) rechtlich zu ihrer Zahlung auch dann verpflichtet ist, wenn tatsächlich Aufwendungen für Instandhaltung nicht anfallen (so etwa LSG Baden-Württemberg Urteil vom 26.1.2007 - L 12 AS 3932/06 - ZFSH/SGB 2007, 347 = FEVS 58, 461 zum Hausgeld; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.7.2009 - L 5 AS 111/09 = ZFSH/SGB 2009, 744 zu einer Instandhaltungsrücklage und den Kosten des Kabelanschlusses) .
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Solange ein solcher Beschluss, auf den hin tatsächlich Zahlungen erfolgen, nicht vorliegt, kommt die Berücksichtigung einer Instandhaltungsrücklage auch für Wohnungseigentümer von vornherein nicht in Betracht (vgl BSG Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 38/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 17 RdNr 16).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.07.2009 - L 5 AS 111/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Dabei kann offen bleiben, ob solche Zahlungen, die an eine Eigentümergemeinschaft nach dem WEG zu leisten sind, grundsätzlich zu den berücksichtigungsfähigen Kosten bei Wohnungseigentum gehören, weil der Wohnungseigentümer (ähnlich wie der Mieter) rechtlich zu ihrer Zahlung auch dann verpflichtet ist, wenn tatsächlich Aufwendungen für Instandhaltung nicht anfallen (so etwa LSG Baden-Württemberg Urteil vom 26.1.2007 - L 12 AS 3932/06 - ZFSH/SGB 2007, 347 = FEVS 58, 461 zum Hausgeld; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.7.2009 - L 5 AS 111/09 = ZFSH/SGB 2009, 744 zu einer Instandhaltungsrücklage und den Kosten des Kabelanschlusses) .
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Dabei kann offen bleiben, ob solche Zahlungen, die an eine Eigentümergemeinschaft nach dem WEG zu leisten sind, grundsätzlich zu den berücksichtigungsfähigen Kosten bei Wohnungseigentum gehören, weil der Wohnungseigentümer (ähnlich wie der Mieter) rechtlich zu ihrer Zahlung auch dann verpflichtet ist, wenn tatsächlich Aufwendungen für Instandhaltung nicht anfallen (so etwa LSG Baden-Württemberg Urteil vom 26.1.2007 - L 12 AS 3932/06 - ZFSH/SGB 2007, 347 = FEVS 58, 461 zum Hausgeld; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.7.2009 - L 5 AS 111/09 = ZFSH/SGB 2009, 744 zu einer Instandhaltungsrücklage und den Kosten des Kabelanschlusses) .
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 79/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 48 RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend hat das LSG als angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung iS des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II für die selbst genutzte Immobilie der Kläger lediglich die Kosten zugrunde gelegt, die im maßgeblichen örtlichen Bereich für vergleichbare Mietwohnungen als angemessen anzusehen sind (vgl nur BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 RdNr 35 mwN) , wobei die im Kalenderjahr anfallenden, berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten mit der im örtlichen Vergleichsraum abstrakt angemessenen Jahresnettokaltmiete zu vergleichen sind (vgl BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 44) .
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Soweit solche Kosten in einer Summe fällig werden, sind sie als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen, nicht aber auf längere Zeiträume zu verteilen (vgl BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 36) .
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im Hinblick auf den im SGB II ausgeprägten Schutz des Grundbedürfnisses "Wohnen" nur in besonderen Fällen angezeigt, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen ist (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 13) .
  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 14/09

    Nutzungsentschädigungsanspruch des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten bei

    Auszug aus BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
    Der geschiedenen Ehefrau steht ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 745 Abs. 2 BGB zu, wenn - wie vorliegend vom Kläger zu 1 vorgetragen - zwischen den geschiedenen Eheleuten nach ihrem Auszug Einigkeit über die alleinige Nutzung der im Miteigentum stehenden früheren Ehewohnung durch den Kläger zu 1 besteht (zuletzt BGH Urteil vom 4.8.2010 - XII ZR 14/09 - BGHZ 186, 372, RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegegeld -

    Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, steht nicht fest; insbesondere ist nicht erkennbar, ob darin ggf auch Tilgungsanteile aus dem Kauf der Eigentumswohnung - wofür nach dem eigenen Vortrag der Klägerin in der Revision vieles spricht - enthalten sind (vgl zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen: BSGE 97, 203 ff RdNr 24 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3; BSG, Urteil vom 22.8.2012 - B 14 AS 1/12 R - Juris RdNr 17) .
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietschulden - Darlehen oder

    Daher erscheint es allein sachgerecht, nur die durch den Mietvertrag zivilrechtlich verpflichteten Personen - unter Berücksichtigung des internen Schuldnerausgleichs bei gesamtschuldnerischer Haftung - als Darlehensnehmer anzusehen (ebenso Krauß in: Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 RdNr 366, Stand III/14; Luik in: Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 22 RdNr 253) , soweit sie - wie hier - die Wohnung gemeinsam nutzen (vgl die Fallkonstellation in BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 1/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 65 RdNr 2, 18) und im Leistungsbezug nach dem SGB II stehen .
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Das beurteilt sich nach der Rechtsprechung allein danach, wie der zugrunde liegende Vertrag konkret ausgestaltet ist und nicht, wie er auch hätte ausgestaltet sein können (vgl BSG Urteil vom 22.8.2012 - B 14 AS 1/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 65 RdNr 21) .
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