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   BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R   

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https://dejure.org/2010,3464
BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R (https://dejure.org/2010,3464)
BSG, Entscheidung vom 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R (https://dejure.org/2010,3464)
BSG, Entscheidung vom 19. August 2010 - B 14 AS 10/09 R (https://dejure.org/2010,3464)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung - Antragserfordernis - selbstbeschaffte Wohnungsausstattung - Geldleistung - Ermessensreduzierung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Sonderbedarf; Erstausstattung für die Wohnung; Antragserfordernis; selbstbeschaffte Wohnungsausstattung; Geldleistung; Ermessensreduzierung; verfassungskonforme Auslegung; sozialgerichtliches Verfahren; statthafte Klageart; kombinier ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2, § 23 Abs 3 S 2 SGB 2, § 23 Abs 3 S 5 SGB 2, § 23 Abs 3 S 6 SGB 2, § 37 Abs 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung - Antragserfordernis - selbstbeschaffte Wohnungsausstattung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - verfassungskonforme Auslegung - sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für die Erstausstattung einer Wohnung

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung - Antragserfordernis - selbstbeschaffte Wohnungsausstattung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - verfassungskonforme Auslegung - sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung - Antragserfordernis - selbstbeschaffte Wohnungsausstattung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - verfassungskonforme Auslegung - sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 23; SGB II § 37
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für die Erstausstattung einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 672
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Zwar ist bei Streitigkeiten um eine Erstausstattung einer Wohnung im Regelfall - bei noch nicht erfolgter Selbstbeschaffung der Einrichtung durch den Leistungsempfänger - die sog Verpflichtungsbescheidungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) die statthafte Klageart (vgl Urteil des Senats vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 18, der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts folgend, vgl Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10) .

    Dies folgt daraus, dass nach der gesetzlichen Systematik der Hilfebedürftige zunächst gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II einen unbedingten Rechtsanspruch auf die Erstausstattung - das "Ob" der Leistung - hat, während anschließend das "Wie" der Leistungserbringung nach § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB II im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers steht (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II wie alle Leistungen des SGB II bedarfsbezogen zu verstehen ist (BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 19; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14) .

    Insbesondere wäre dann zu untersuchen, ob die Pauschalen auf nachvollziehbaren Erfahrungswerten beruhen, denn auch die Festsetzung der Höhe der Pauschalen unterliegt der richterlichen Kontrolle (vgl bereits BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 20 f).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Bei den Ansprüchen auf Erstausstattung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II handelt es sich um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen entschieden werden kann (vgl BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 12 und BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 9) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II wie alle Leistungen des SGB II bedarfsbezogen zu verstehen ist (BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 19; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14) .

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - anteilige Unterkunftsleistungen ab Antragstellung bei

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Bei den Ansprüchen auf Erstausstattung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II handelt es sich um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen entschieden werden kann (vgl BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 12 und BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 9) .

    Zwar ist bei Streitigkeiten um eine Erstausstattung einer Wohnung im Regelfall - bei noch nicht erfolgter Selbstbeschaffung der Einrichtung durch den Leistungsempfänger - die sog Verpflichtungsbescheidungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) die statthafte Klageart (vgl Urteil des Senats vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 18, der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts folgend, vgl Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10) .

  • BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R

    Beschädigtenversorgung - Kostenübernahme für Kfz-Automatikgetriebe -

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Bestehen solche verwaltungsinterne Regelungen, mit denen sich der Beklagte in Richtung auf die Gewährung von "Geld" bindet, könnte er nicht ohne Ermessensfehlgebrauch, insbesondere nicht ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz), zu einer Ablehnung der Leistung als Geldleistung gelangen (vgl für eine ähnliche Konstellation BSGE 85, 75, 83 = SozR 3-3610 § 27 Nr. 2) .
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Liegen die Voraussetzungen vor, wandelt sich auch im Anwendungsbereich des SGB II ein Sachleistungsanspruch in einen auf Geld gerichteten Kostenerstattungsanspruch um (vgl BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R; vgl auch Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete Abgabe des

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Der Antrag nach dem SGB II ist eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung, auf die - soweit sich nicht aus sozialrechtlichen Bestimmungen etwas anderes ergibt - die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung finden (BSG Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 1 RdNr 14) .
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Liegen die Voraussetzungen vor, wandelt sich auch im Anwendungsbereich des SGB II ein Sachleistungsanspruch in einen auf Geld gerichteten Kostenerstattungsanspruch um (vgl BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R; vgl auch Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R).
  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind als beantragt alle Leistungen anzusehen, die nach Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommen (Grundsatz der Meistbegünstigung, vgl Urteil des Senats vom 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R - sowie Link in Eicher/ Spellbrink, aaO, § 37 RdNr 2; Striebinger in Gagel, SGB II/SGB III, Stand Juli 2010, § 37 SGB II RdNr 34).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 13/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Sie statuiert ein konstitutives Antragserfordernis mit der Folge, dass Leistungen immer erst ab Antragstellung zustehen (vgl BT-Drucks 15/1516 S 62; Urteile des Senats vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23 und vom 7.5.2009 - B 14 AS 13/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 22) .
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
    Sie statuiert ein konstitutives Antragserfordernis mit der Folge, dass Leistungen immer erst ab Antragstellung zustehen (vgl BT-Drucks 15/1516 S 62; Urteile des Senats vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23 und vom 7.5.2009 - B 14 AS 13/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 22) .
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
  • BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 58/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Kosten für

    Bei der vorliegend gegebenen Konstellation, in der sich der Kläger den Telefon- und Internetanschluss selbst beschafft und die Nachsendung der Post in Auftrag gegeben und die angefallenen Kosten, die das LSG ausdrücklich festgestellt hat, genau beziffert hat, ist eine Verpflichtungsklage auf Übernahme der angemessenen, nachgewiesenen Kosten grundsätzlich mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 RdNr 13) .
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Entgegen der Auffassung des LSG kommt es für die Entstehung des Anspruchs auf Erstausstattung für die Wohnung damit nicht auf eine (gesonderte) Antragstellung an (dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 14 AS 10/09 R - sowie Urteil des Senats vom 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R), sodass insoweit unerheblich ist, ob der Kläger sich bereits vor seiner Vorsprache bei der Beklagten Möbel beschafft hatte.
  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

    Zwar steht dem Leistungsträger hinsichtlich der Erbringung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe grundsätzlich ein Auswahlermessen zu, ob er die Leistung als Sach- oder Dienstleistung oder als (ggf pauschalierte) Geldleistung erbringt (§ 29 Abs. 1 SGB II) , sodass regelmäßig die Verpflichtungsbescheidungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) die statthafte Klageart ist; beschafft sich der Hilfebedürftige die im Streit stehende Leistung jedoch endgültig selbst, wie dies nach den Feststellungen des LSG vorliegend der Fall war, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 RdNr 20; BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R - SozR 4-4200 § 24 Nr. 5 RdNr 11; siehe zur Übernahme von Aufwendungen bei berechtigter Selbsthilfe den seit 1.8.2013 geltenden § 30 SGB II) und hinsichtlich derer ein Grundurteil im Höhenstreit ergehen kann (§ 130 Abs. 1 SGG; vgl nur BSG vom 16.4.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 RdNr 10 mwN) .
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