Rechtsprechung
   BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1661
BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R (https://dejure.org/2009,1661)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R (https://dejure.org/2009,1661)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R (https://dejure.org/2009,1661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter Verwandten - rechtlicher Bindungswille

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Unterkunft und Heizung; mündlicher Untermietvertrag unter Verwandten; rechtlicher Bindungswille; keine Anwendung des Fremdvergleichs; Heizungskosten; einmalige Kosten für Heizmaterial; Angemessenheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Mietverträgen unter Verwandten

  • Judicialis

    SGB II F: 24.12.2003 § 22 Abs 1 S 1; ; SGB II F: 24.12.2003 § 22 Abs 1 S 2; ; BGB § 535; ; BGB § 550

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Mietverträgen unter Verwandten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (242)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
    Dies setze zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichteten Miete klar und eindeutig vereinbart worden seien und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt würden (Hinweis auf BFH Urteil vom 19. Oktober 1999 - IX R 39/99 - BFHE 190, 173 = NJW 2000, 758).

    Das LSG ist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (insbesondere Urteil vom 19. Oktober 1999 - IX R 39/99 = BFHE 190, 173, 174) davon ausgegangen, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen tatsächliche Aufwendungen im Rahmen eines Mietverhältnisses nur dann begründen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und, soweit sie inhaltlich diesem Fremdvergleich standhalten, auch dem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden.

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
    Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, juris RdNr 24).

    Dem folgt der erkennende Senat, wie bereits der 4. Senat in seinem Urteil vom 3. März 2009 (B 4 AS 37/08 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen), nicht.

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07

    Verträge zwischen Angehörigen

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
    Dabei kann dahinstehen, ob das LSG in seiner bisherigen Rechtsprechung, auf die es im angefochtenen Urteil Bezug genommen hat, die Kriterien des BFH zum Fremdvergleich zutreffend angewandt hat (vgl dazu zuletzt BFH Urteil vom 31. Juli 2007 - IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 mwN).

    Bei der Gesamtwürdigung der Umstände kann allerdings auch im Falle der Grundsicherung der vom BFH in seiner Rechtsprechung zum Fremdvergleich herangezogene Gesichtspunkt eine Rolle spielen, dass für die Auslegung der Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien, mithin der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden kann (vgl BFH Urteil vom 31. Juli 2007 - IX R 8/07 - BFH/NV 2008, 350 = juris RdNr 21).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
    Bei der Festsetzung der Leistungen für Unterkunfts- und Heizkosten handelt es sich um eine abtrennbare Verfügung des Gesamtbescheides, über die das Gericht bei entsprechendem Antrag isoliert entscheiden kann (vgl nur BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 18).
  • BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05

    VuV; Totalüberschussprognose

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
    Die fehlende Schriftform des Mietvertrages ist jedenfalls auch nach der Rechtsprechung des BFH wegen der Formfreiheit eines Mietvertrages nach dem BGB nicht in den Fremdvergleich mit einzubeziehen (BFH Urteile vom 19. Oktober 1999 - IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429 und vom 10. Mai 2006 - IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 80/97

    Mietverträge mit Kindern

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
    Die fehlende Schriftform des Mietvertrages ist jedenfalls auch nach der Rechtsprechung des BFH wegen der Formfreiheit eines Mietvertrages nach dem BGB nicht in den Fremdvergleich mit einzubeziehen (BFH Urteile vom 19. Oktober 1999 - IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429 und vom 10. Mai 2006 - IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
    Kosten der Warmwasserbereitung sind ggf von den Aufwendungen für Heizung abzusetzen (vgl dazu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 5).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
    Hinsichtlich der Kosten für Heizung wird zu überprüfen sein, ob unabhängig von mietvertraglichen Nebenabreden dem Kläger durch Ankauf von Brennmaterial Kosten entstanden sind, wie er es bei seinem ersten Antrag angegeben hat (dazu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Dies scheidet bei der Beurteilung von Hilfebedürftigkeit nach §§ 9, 11 SGB II - anders als bei der Prüfung berücksichtigungsfähiger Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II aus Mietverhältnissen unter Verwandten (dazu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 15 RdNr 27 und Urteil des Senats vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, juris RdNr 20) - nicht schon aufgrund struktureller Unterschiede zum Steuerrecht aus, denn auch im Steuerrecht geht es bei der Beurteilung von Darlehensverträgen unter Familienangehörigen im Kern um die Abgrenzung zu Schenkung bzw verdeckter Unterhaltsgewährung.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Wegen der in den Urteilen des SG und LSG referierten widersprüchlichen Angaben des Klägers zu einem behaupteten mündlichen Untermietvertrag mit seinem Vater über das "Zimmer im Dachgeschoss", der hieraus resultierenden Höhe der Mietbelastung sowie der in der Vergangenheit nur unregelmäßigen tatsächlichen Beteiligung des Klägers an den Wohnkosten wird das LSG insbesondere Feststellungen dazu treffen müssen, ob und in welcher Höhe dem Kläger durch Mietzinsforderungen seines Vaters auf der Grundlage eines vertraglich vereinbarten Mietzinses tatsächlich Aufwendungen für Unterkunft und Heizung iS des § 3 Abs. 1 Nr. 2 GSiG entstanden sind (vgl zu den Anforderungen bei einem Mietvertrag zwischen Verwandten BSG, Urteile vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R - und 3.3.2009 - B 4 AS 37/08 R - RdNr 24, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der

    Ausreichend ist, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 21 RdNr 16 ff; BSGE 104, 179 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 24, RdNr 16; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R - juris RdNr 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht