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   BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R   

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BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R (https://dejure.org/2016,34020)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R (https://dejure.org/2016,34020)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 53/15 R (https://dejure.org/2016,34020)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - Auszahlung an den kindergeldberechtigten Großelternteil - Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 2 SGB 2, § 11 Abs 1 S 3 SGB 2, § 7 Abs 3 SGB 2, § 9 Abs 5 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - Auszahlung an den kindergeldberechtigten Großelternteil - Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Keine Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen bei Auszahlung an den kindergeldberechtigten Großelternteil

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - Auszahlung an den kindergeldberechtigten Großelternteil - Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft - verfassungskonforme Auslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Keine Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen bei Auszahlung an den kindergeldberechtigten Großelternteil

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - Auszahlung an den kindergeldberechtigten Großelternteil - Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft - verfassungskonforme Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 315
  • FamRZ 2017, 1274
 
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Wird zitiert von ... (229)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Bereits der Wortlaut ("ist ... zuzurechnen") macht deutlich, dass diese Vorschrift lediglich die normative Zurechnung erzielten Einkommens betrifft, ohne die Einkommensqualität oder den Zufluss des Kindergelds selbst regeln zu wollen, zumal die Zurechnung (zunächst) beim Kind nur soweit erfolgt, wie es zur Deckung seines Bedarfs benötigt wird, und nichts daran ändert, dass das Kindergeld dem Grunde nach Einkommen des Kindergeldberechtigten bleibt (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 20) .

    Die Regelung gründet vielmehr auf der gesetzlichen Vermutung, dass das den Eltern zufließende Kindergeld in einer familiären Gemeinschaft, die ihren Gesamtbedarf aus Einkommen und Vermögen nicht vollständig decken kann und deshalb - im familienrechtlichen Sinne - eine Notgemeinschaft bildet, tatsächlich auch den Kindern zur Deckung ihres Bedarfs zugute kommt (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 20) .

    Zwar erfolgte die Bezugnahme auf die Bedarfsgemeinschaft in § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II entstehungsgeschichtlich damit nicht zur (ggf klarstellenden) Beschränkung der Kindergeldzurechnung auf zur Bedarfsgemeinschaft des Kindergeldberechtigten gehörende Kinder (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 20) .

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R

    Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Die beklagte Stadt M. ist die richtige Beklagte, auch wenn sie nicht Träger der geltend gemachten Leistungen ist, sondern der als Optionskommune zugelassene Kreis M., dem sie angehört, weil ihr die Aufgaben des Trägers zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen sind (Wahrnehmungszuständigkeit) und sie daher im Außenverhältnis verpflichtet ist (vgl nur BSG Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R - BSGE 117, 186 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 39, RdNr 9 mwN) .

    Insbesondere war der Kreis, der die Widerspruchsbescheide erlassen hat, nicht notwendig beizuladen (BSG Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R - BSGE 117, 186 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 39, RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Kindergeld ist grundsätzlich Einkommen des Kindergeldberechtigten (BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 25) .
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 7/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Nach Sinn und Zweck zielt die Zurechnungsregelung in § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II darauf ab, durch das Kindergeld ggf zusammen mit dem Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und möglichen weiteren Leistungen Hilfebedürftigkeit des Kindes nach dem SGB II zu vermeiden (BT-Drucks 15/1516, S 53; BSG Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 7/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 10 RdNr 16; Strnischa in Oestreicher, SGB II/SGB XII, § 11 SGB II RdNr 63, Stand der Einzelkommentierung März 2016; Striebinger in Gagel, SGB II/SGB III, § 11 SGB II RdNr 38, Stand der Einzelkommentierung Dezember 2015) .
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Zwar ist eine frühere, durch eine Änderung des Gesetzes abgelöste alte Fassung des Gesetzes kein aktuell geltendes Recht mehr, aufgrund der gesetzlichen Konzeption der Übergangsvorschriften im SGB II (vgl zB dessen § 66) , die Ausdruck des aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Grundsatz des Vertrauensschutzes auch bei Rechtsänderungen sind, ist jedoch im SGB II vom sog Geltungszeitraumprinzip auszugehen, nach dem das Recht anzuwenden ist, das zu der Zeit galt, in der die maßgeblichen Rechtsfolgen eingetreten sind, wenn es an einer speziellen Regelung mangelt (vgl BSG Urteil vom 12.5.2011 - B 11 AL 24/10 R - SozR 4-1300 § 107 Nr. 4 RdNr 22; Stölting in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 66 RdNr 4 ff; Stotz in Gagel, SGB II/SGB III, § 33 SGB II RdNr 96 f, Stand der Einzelkommentierung 3/2016; vgl zum SGB III: BSG Urteil vom 6.2.2003 - B 7 AL 72/01 R - SozR 4-4100 § 119 Nr. 1 Juris-RdNr 14).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Ebenso wie eine Klage kann eine Sprungrevision auf die Geltendmachung von höheren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne solche für die Unterkunft und Heizung einerseits und auf höhere Leistungen für die Unterkunft und Heizung andererseits zulässigerweise beschränkt werden ( stRspr, grundlegend BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 18 ff; zuletzt BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 78 RdNr 10 ff ).
  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 24/10 R

    Rückwirkende Insolvenzgeldbewilligung - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Zwar ist eine frühere, durch eine Änderung des Gesetzes abgelöste alte Fassung des Gesetzes kein aktuell geltendes Recht mehr, aufgrund der gesetzlichen Konzeption der Übergangsvorschriften im SGB II (vgl zB dessen § 66) , die Ausdruck des aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Grundsatz des Vertrauensschutzes auch bei Rechtsänderungen sind, ist jedoch im SGB II vom sog Geltungszeitraumprinzip auszugehen, nach dem das Recht anzuwenden ist, das zu der Zeit galt, in der die maßgeblichen Rechtsfolgen eingetreten sind, wenn es an einer speziellen Regelung mangelt (vgl BSG Urteil vom 12.5.2011 - B 11 AL 24/10 R - SozR 4-1300 § 107 Nr. 4 RdNr 22; Stölting in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 66 RdNr 4 ff; Stotz in Gagel, SGB II/SGB III, § 33 SGB II RdNr 96 f, Stand der Einzelkommentierung 3/2016; vgl zum SGB III: BSG Urteil vom 6.2.2003 - B 7 AL 72/01 R - SozR 4-4100 § 119 Nr. 1 Juris-RdNr 14).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Ebenso wie eine Klage kann eine Sprungrevision auf die Geltendmachung von höheren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne solche für die Unterkunft und Heizung einerseits und auf höhere Leistungen für die Unterkunft und Heizung andererseits zulässigerweise beschränkt werden ( stRspr, grundlegend BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 18 ff; zuletzt BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 78 RdNr 10 ff ).
  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 54/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R
    Der Kläger und sein Großvater bildeten, obwohl sie in einem gemeinsamen Haushalt lebten, keine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II, weil die dort enumerativ aufgezählten Konstellationen nicht das Zusammenleben nur der Großeltern oder eines Großelternteils mit ihrem oder seinem Enkelkind erfassen (zu einer Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft: BSG Urteil vom 17.7.2014 - B 14 AS 54/13 R - BSGE 116, 200 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 37) .
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst

    Rechtsgrundlage für den Anspruch der Klägerin auf höheres Alg II ist §§ 19 ff iVm §§ 7 ff SGB II in der Fassung, die das SGB II für den streitbefangenen Zeitraum zuletzt durch Gesetz vom 24.6.2015 (BGBl I 974) erhalten hat, denn in Rechtsstreitigkeiten über abgeschlossene Bewilligungszeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (Geltungszeitraumprinzip; vgl BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 14 f) .
  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    b) Rechtsgrundlage der für die hier streitbefangenen Bewilligungszeiträume noch zu treffenden abschließenden Entscheidung ist in materiell-rechtlicher Hinsicht § 19 iVm §§ 7 ff und §§ 20 ff SGB II idF , die das SGB II insoweit vor dem streitbefangenen Zeitraum zuletzt durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 ( BGBl I 453) sowie ab dem 1.8.2016 durch das 9. SGB II - ÄndG erhalten hat ( vgl Art. 4 Abs. 1 9. SGB II - ÄndG ) ; denn in Rechtsstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungszeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (Geltungszeitraumprinzip, vgl BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 15 mwN ) .

    Sind die Bemessungsvorschriften des § 41a Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB II dem materiellen Recht zuzuordnen, gelten sie für bereits zurückliegende Zeiträume - hier: die Bedarfsdeckung in den vor Inkrafttreten des § 41a SGB II zeitlich bereits abgeschlossenen Bewilligungszeiträumen - nach diesen Grundsätzen ausnahmsweise nur dann, wenn das Gesetz seine zeitliche Geltung hierauf erstreckt (zum SGB II und dem hierfür maßgebenden Geltungszeitraumprinzip vgl nur BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 14 f mwN ; zum Sozialrecht allgemein vgl nur BSG vom 4.9.2013 - B 10 EG 11/12 R - RdNr 42 mwN ) .

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R

    Schulbücher vom Jobcenter?

    Rechtsgrundlage für den Anspruch der Klägerin auf höhere Leistungen ist §§ 19 ff iVm §§ 7 ff SGB II in der Fassung, die das SGB II für den streitbefangenen Zeitraum zuletzt durch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24.6.2015 (BGBl I 974) erhalten hat, denn in Rechtsstreitigkeiten über abgeschlossene Bewilligungszeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (Geltungszeitraumprinzip; vgl BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 14 f) , und hierbei ausgehend vom Leistungsbegehren der Klägerin der Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.
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