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   BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R   

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https://dejure.org/2009,4044
BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R (https://dejure.org/2009,4044)
BSG, Entscheidung vom 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R (https://dejure.org/2009,4044)
BSG, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 61/08 R (https://dejure.org/2009,4044)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderungsbezug - Anwendung der Ausnahmeregelung gem § 7 Abs 6 Nr 2 SGB 2 bei Schüler-BAföG auch bei Auszubildenden mit eigener Wohnung

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderungsbezug; Anwendung der Ausnahmeregelung gem § 7 Abs 6 Nr 2 SGB 2; verfassungskonforme Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Erheblichkeit des Wohnens bei den Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Erheblichkeit des Wohnens bei den Eltern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 696 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Der Kläger ist insbesondere hilfebedürftig gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II iVm § 9 Abs. 1 SGB II. Unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II besteht, ergibt sich Hilfebedürftigkeit schon, weil der alleinstehende Kläger seinen Regelbedarf in Höhe von 345 Euro (vgl § 20 Abs. 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24. März 2006, BGBl I 558) nicht vollständig durch das Kindergeld in Höhe von 154 Euro und die in Höhe von 109, 60 Euro zu berücksichtigenden BAföG-Leistungen (zur teilweisen Privilegierung der BAföG-Leistungen nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst a SGB II vgl Urteil des Senats vom 17. März 2009 - B 14 AS 63/07 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) decken kann.

    Weitergehende Begünstigungen im Hinblick auf den höheren Regelbedarf nach dem SGB II sind vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommene Folge der Verknüpfung der insgesamt pauschalierten und nicht durchgehend bedarfsdeckenden Ausbildungsförderung mit der an den konkreten Umständen des Einzelfalles orientierten Grundsicherung (vgl bereits Urteil des Senats vom 17. März 2009, aaO, RdNr 31).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Student -

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Dies für sich genommen führt aber nicht zu dem von dem Beklagten angenommenen Leistungsausschluss, wie SG und LSG zutreffend entschieden haben (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2009 - L 28 AS 1919/07, info also 2009, 174 und Beschluss vom 16. September 2009 - L 5 AS 1440/09 B ER - juris RdNr 17 unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS ER, FEVS 57, 423; ebenso A. Loose in GK-SGB II, Stand November 2009, § 7 SGB II RdNr 140).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 28 AS 1919/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausnahme vom Leistungsausschluss für

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Dies für sich genommen führt aber nicht zu dem von dem Beklagten angenommenen Leistungsausschluss, wie SG und LSG zutreffend entschieden haben (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2009 - L 28 AS 1919/07, info also 2009, 174 und Beschluss vom 16. September 2009 - L 5 AS 1440/09 B ER - juris RdNr 17 unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS ER, FEVS 57, 423; ebenso A. Loose in GK-SGB II, Stand November 2009, § 7 SGB II RdNr 140).
  • LSG Bayern, 09.03.2009 - L 7 AS 61/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Insoweit sind zwar verschiedentlich Zweifel angemeldet worden, weil Auszubildenden, denen das BAföG eine eigene Wohnung als Bedarf nicht zubillige, in der Regel durch höhere Hilfeleistungen nach dem SGB II besser gestellt würden als die § 12 Abs. 2 BAföG unterfallenden Auszubildenden, denen das BAföG zwar eine eigene Unterkunft als Bedarf zuerkenne, die es aber auf niedrigere pauschalierte Bedarfssätze verweise (vgl Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2009 - L 7 AS 61/09 B ER, juris RdNr 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 5 AS 1440/09

    Arbeitslosengeld II; Auszubildende in der nach dem BAFöG förderungsfähiger

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Dies für sich genommen führt aber nicht zu dem von dem Beklagten angenommenen Leistungsausschluss, wie SG und LSG zutreffend entschieden haben (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2009 - L 28 AS 1919/07, info also 2009, 174 und Beschluss vom 16. September 2009 - L 5 AS 1440/09 B ER - juris RdNr 17 unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS ER, FEVS 57, 423; ebenso A. Loose in GK-SGB II, Stand November 2009, § 7 SGB II RdNr 140).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Da der Beklagte mit dem genannten Bescheid die Leistungsgewährung für die Zeit ab Antragstellung abgelehnt hat, wäre nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) der streitige Zeitraum vom 28. August 2006 bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht zu erstrecken gewesen, also bis zum 12. Juni 2008 (vgl nur BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, jeweils RdNr 14 mwN).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Erhält der Auszubildende nur den niedrigeren Satz nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, ist dies allein der Grund für seine Privilegierung in § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II. Zwar dient die Grundsicherung nach dem SGB II nicht dazu, entgegen den Wertungen, die den Vorschriften über die Förderung der beruflichen Ausbildung im BAföG und im SGB III zu entnehmen sind, das Betreiben einer dem Grunde nach anderweitig förderungsfähigen Ausbildung auf der "zweiten Ebene" durch Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts während der Ausbildung zu ermöglichen (vgl BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6 und BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 und Nr. 9).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Erhält der Auszubildende nur den niedrigeren Satz nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, ist dies allein der Grund für seine Privilegierung in § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II. Zwar dient die Grundsicherung nach dem SGB II nicht dazu, entgegen den Wertungen, die den Vorschriften über die Förderung der beruflichen Ausbildung im BAföG und im SGB III zu entnehmen sind, das Betreiben einer dem Grunde nach anderweitig förderungsfähigen Ausbildung auf der "zweiten Ebene" durch Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts während der Ausbildung zu ermöglichen (vgl BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6 und BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 und Nr. 9).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 79/88

    Arbeitslosenhilfe - Rechtskraft

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Dabei muss auch bei Erlass eines Grundurteils feststehen, dass ein Anspruch auf eine Geldleistung vorhanden oder zumindest wahrscheinlich ist (vgl nur BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 3 mwN).
  • OVG Bremen, 28.05.1993 - 2 B 31/93

    Ausschlußregelung; Kosten einer eigenen Wohnung; Sozialhilferechtlichen Anspruch

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
    Dies mag unter Geltung von § 65 Abs. 3 Nr. 2 BAföG bzw § 26 Abs. 2 BSHG noch zweifelhaft gewesen sein, da insoweit die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe unabhängig davon erfolgte, ob eine auswärtige Unterbringung aus anderen als in § 2 Abs. 1a BAföG genannten Gründen gerechtfertigt erschien (kritisch etwa OVG Bremen, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 2 B 31/93, juris RdNr 14).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Eine der in § 7 Abs. 6 SGB II geregelten Ausnahmen liegt hier nicht vor (vgl hierzu BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 28/07 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 9; BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen ) .
  • SG Berlin, 18.01.2011 - S 157 AS 26445/08

    Geldgeschenke der Eltern mindern Hartz IV Anspruch

    Der Umfang der Leistungen bemisst sich anhand einer an dem SGB II orientierten Vergleichsberechnung (BSG, Urteil vom 21.12.2009, - B 14 AS 61/08 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2011 - L 20 AY 43/08

    Sozialhilfe

    Der Ausspruch des Sozialgerichts stellt vielmehr i.S.v. § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG ein Grundurteil auf Gewährung höherer Leistungen dar (zu dieser Möglichkeit vgl. BSG, Urteile vom 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R, Rn. 10 und vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R, Rn. 16 m.w.N.).

    Die Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG liegen insoweit vor (vgl. zu den Anforderungen an ein Grundurteil auch BSG, Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R, Rn. 10 m.w.N.).

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