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   BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R   

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https://dejure.org/2011,16812
BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R (https://dejure.org/2011,16812)
BSG, Entscheidung vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R (https://dejure.org/2011,16812)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R (https://dejure.org/2011,16812)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung von Tilgungsraten für selbst genutztes Hausgrundstück im Rahmen der Angemessenheitsgrenze; Beschränkung auf Ausnahmefälle der Abtragung einer Restschuld unter dem Aspekt der Vermögensbildung bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten für selbst genutztes Hausgrundstück im Rahmen der Angemessenheitsgrenze - Beschränkung auf Ausnahmefälle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung eines monatlich zu leistenden Tilgungsbetrags für den Erwerb eines Einfamilienhauses

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten für selbst genutztes Hausgrundstück im Rahmen der Angemessenheitsgrenze - Beschränkung auf Ausnahmefälle

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten für selbst genutztes Hausgrundstück im Rahmen der Angemessenheitsgrenze - Beschränkung auf Ausnahmefälle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 2; WoGG § 8
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung eines monatlich zu leistenden Tilgungsbetrags für den Erwerb eines Einfamilienhauses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Finanzierung des Hauserwerbs durch Sozialleistungen: Zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 431
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R
    Die Kinder der Kläger zu 1 und 2, die Kläger zu 3 und 4, sind im Gerichtsbescheid des SG zwar nicht aufgeführt worden, sie sind aber zutreffend nach dem Meistbegünstigungsprinzip (vgl BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 = SGb 2007, 308) als Kläger in das Rubrum aufgenommen worden.

    Die Tatsache, dass vorliegend explizit nur um den Betrag von 350 Euro gestritten wird, führt zwar entgegen der Auffassung des LSG nicht zu einer (weiteren) Begrenzung des Streitgegenstandes, denn eine solche Begrenzung kann - jedenfalls nach der bis Ende 2010 geltenden Rechtslage - nur für den Gesamtkomplex der Unterkunfts- und Heizkosten stattfinden (vgl nur BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 18 ff) .

    Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (vgl BSGE 97, 203 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3, RdNr 24 unter Bezugnahme auf BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand Oktober 2009, § 22 RdNr 74; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 27 ff) .

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R
    Die Angemessenheit von mit der Nutzung von Eigentum verbundenen Kosten ist nach der Rechtsprechung des BSG an den Kosten zu messen, die für Mietwohnungen angemessen sind, dh die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist für Mieter und Hauseigentümer nach einheitlichen Kriterien zu beantworten (vgl dazu grundlegend BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10) .

    Im Übrigen ist der Eigentümer grundsätzlich ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 8 zur Kostensenkungsaufforderung und Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - BSGE 100, 86 = SozR, aaO, zum Wohnungswechsel wegen unangemessen hoher Unterkunftskosten) .

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im Hinblick auf den im SGB II ausgeprägten Schutz des Grundbedürfnisses "Wohnen" nur in besonderen Ausnahmefällen angezeigt, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen ist (Urteil des erkennenden Senats vom 18.6.2008 - B 14/11b AS 67/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 13) .

    c) Ein derartiger Ausnahmefall, wie ihn der Senat im Verfahren B 14/11b AS 67/06 R (Urteil vom 18.6.2008, aaO) angenommen hat, ist hier nicht gegeben.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R
    b) Zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in dem genannten Sinne, für die Leistungen zu erbringen sind, gehören grundsätzlich nicht die von den Klägern verlangten Tilgungsraten (Urteil des erkennenden Senats vom 7.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - BSGE 97, 203 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3, RdNr 24) .

    Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (vgl BSGE 97, 203 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3, RdNr 24 unter Bezugnahme auf BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand Oktober 2009, § 22 RdNr 74; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 27 ff) .

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den

    Auszug aus BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R
    Im Übrigen ist der Eigentümer grundsätzlich ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 8 zur Kostensenkungsaufforderung und Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - BSGE 100, 86 = SozR, aaO, zum Wohnungswechsel wegen unangemessen hoher Unterkunftskosten) .
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Der (grundsätzliche) Ausschluss von Kaufpreisraten (BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R - Rn. 18 ff.; vgl. zuletzt auch BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R - Rn. 17 ff.) überzeugt methodisch nicht.

    Das BSG differenziert offenbar nicht zwischen echten Kaufpreisraten, die als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung geschuldet werden (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R - Rn. 18 ff.), und Tilgungsleistungen zur Rückzahlung eines zum Zwecke des Immobilienerwerbs aufgenommenen Darlehens (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R - Rn. 27).

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Tilgungsleistungen

    Gegenstand des Verfahrens ist nicht nur die Klage des Klägers zu 1, sondern auch der Kläger zu 2 bis 7. Zwar sind die Ehefrau und die Kinder des Klägers zu 1 vom SG in dem angefochtenen Urteil nicht in das Rubrum aufgenommen worden, sie hätten jedoch bei sachgerechter Auslegung des Klagebegehrens unter dem Gesichtspunkt der Meistbegünstigung berücksichtigt werden müssen (vgl BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 79/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und als Kläger in das Rubrum aufgenommen werden müssen.

    Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 79/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN) .

    Vor diesem Hintergrund stimmt der erkennende Senat den Ausführungen des 14. Senats des BSG ausdrücklich zu, wonach das Spannungsverhältnis zwischen Schutz des Wohnungseigentums einerseits und den Zielen der Existenzsicherung andererseits nur dann besteht, wenn der Erwerb der Immobilie außerhalb des Leistungsbezugs eingetreten ist (BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 79/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 20) .

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 36/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip

    Dementsprechend kann auch aus der Rechtsprechung des Senats zu Tilgungsleistungen (vgl zusammenfassend BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 79/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 48 RdNr 17 ff mwN) nichts hergeleitet werden.
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