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   BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R   

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BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R (https://dejure.org/1998,7959)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R (https://dejure.org/1998,7959)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 8/97 R (https://dejure.org/1998,7959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Doppelte Ansetzung des Sparerfreibetrages und der Werbungskostenpauschale bei der Einkommensanrechnung nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) - Verdoppelung der Freibeiträge bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten - Bindung der Einkommensermittlung nach dem ...

  • Judicialis

    BErzGG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich zusammen veranlagten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R
    Der Gesetzgeber hat dies als zu vernachlässigende Nebenfolge seiner prinzipiellen Entscheidung, die Einkommensermittlung im Erzg-Recht strikt an steuerrechtlichen Vorgaben zu binden, und im Interesse einer vereinfachten Verwaltungspraxis in Kauf genommen (vgl hierzu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3).

    Es ist daher nicht möglich, eine nur von Sinn und Zweck des Erzg ausgehende Festlegung des Einkommens vorzunehmen und zB allgemein alle Einkünfte zu berücksichtigen, die für die Lebensführung des Berechtigten und seiner Familie tatsächlich zur Verfügung stehen (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3 zu § 6 BErzGG 1989).

  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R
    Daher ist der Gesetzgeber aus Rechtsgründen auch nicht aufgerufen, die Vorschrift des § 6 Abs. 1 BErzGG 1994 etwa in der Richtung zu ändern, daß der einheitlich für nicht dauernd getrennt lebende Eheleute und für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft geltende pauschale Abzug von 27 bzw 22 vH der Einkünfte nur noch auf Eheleute anzuwenden ist und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft zum Ausgleich für den ihnen verschlossenen Splittingtarif ein entsprechend höherer pauschaler Abzug zu gewähren (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12) oder für sie die entsprechende Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG anzuordnen ist.
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R
    In der Erkenntnis, daß die Einkommen in Deutschland im "aktuellen Jahr" in aller Regel höher sind als im vorletzten Jahr vor der Geburt des Kindes, der Einspareffekt beim Erzg sich bei der Einkommensermittlung anhand des laufenden Kalenderjahres also vergrößern läßt, ist der Gesetzgeber mit dem FKPG, das ausdrücklich dem Ziel der Entlastung öffentlicher Haushalte diente (BT-Drucks 12/4401, S 4 und 75), auf die Ermittlung des Einkommens im "aktuellen Jahr" übergegangen.
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Dies gelte auch im Rahmen des § 16 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), auf den § 10 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (hier nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte 1989 anzuwenden) verweise (Hinweis ua auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 6 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz : BSG vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 2/98 R, B 14 EG 8/97 R und B 14 EG 10/97 R ).
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