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   BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R   

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https://dejure.org/2008,879
BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R (https://dejure.org/2008,879)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R (https://dejure.org/2008,879)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R (https://dejure.org/2008,879)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung - strafbare Handlung - Ermessen - Ermessensausübung - Ermessensfehler - Verbrechen - vorsätzliches Vergehen

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Leistungsversagung; Leistungsentziehung; strafbare Handlung; Ermessen; Ermessensausübung; Ermessensfehler; Verbrechen; vorsätzliches Vergehen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung von Leistungen nach § 101 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) für einen anerkannten Arbeitsunfall; Ursachenzusammenhang zwischen einer strafbaren Handlung und dem Arbeitsunfall als Erfordernis für § 101 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Vorliegen eines Arbeitsunfalls ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall bei vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rasern kann Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung versagt werden

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Versagung bzw Kürzung von Leistungen - vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung - strafrechtliche Verurteilung - Ermessen - Gesichtspunkte der Ermessensausübung bei Leistungsversagung - Normzweck des § 101 Abs 2 SGB VII

  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Leistungsversagung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Ausübung von Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine Rente für Raser

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verletztenrente bei grobem Verkehrsverstoß

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Versagung von Unfallversicherungsleistungen für anerkannten Arbeitsunfall, der sich bei vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung ereignet hat, rechtmäßig

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs - Keine Rente für Raser

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Keine Verletztenrente bei Unfall aufgund von vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung auf dem Weg zur Praktikumsstelle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 100, 124
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    Der Senat habe durch Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - trotz einer von dem Versicherten selbst verschuldeten Explosion, die zu seinem Tode geführt habe und als Verbrechen in Form einer Brandstiftung strafbar sei, den Hinterbliebenen ungekürzte Leistungen zugesprochen.

    Die vom Kläger insofern erhobene Kritik am Urteil des LSG, es liege verglichen mit dem Urteil des Senats vom 12. April 2005 (- B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14) eine willkürliche Ungleichbehandlung vor, verkennt grundlegende Unterschiede zwischen beiden Verfahren: In jenem Fall war umstritten, ob überhaupt ein Arbeitsunfall vorliegt (vgl insbesondere die kritische Anmerkung von Ricke in SGb 2006, 166 ff).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    Nachdem der Senat in dem sich anschließenden Klageverfahren die Beklagte verurteilt hatte, den Kläger für die Folgen des am 31. Januar 1997 erlittenen Arbeitsunfalls zu entschädigen (Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10), erkannte sie den Unfall als Wegeunfall an.

    Der Normzweck des § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ergibt sich aus der Zusammenschau mit § 7 Abs. 2 SGB VII, nach dem verbotswidriges Verhalten einen Versicherungsfall nicht ausschließt, und dem Begriff des Arbeitsunfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII, nach dem kein Arbeitsunfall wegen fehlenden inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit gegeben ist, wenn die Verrichtung zur Zeit des Unfalls nicht mit einer auf die versicherte Tätigkeit gerichteten Handlungstendenz ausgeübt wird, zB bei einer Wettfahrt (Urteil des Senats vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 = SGb 2001, 513, 516 mit zustimmender Anmerkung von Benz zu den Vorläufervorschriften in der RVO; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; vgl zum Begriff des Arbeitsunfalls allgemein die zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des Senats bei P. Becker, SGb 2007, 721 ff).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    Der Unfallversicherungsträger muss und kann nicht bei jedem dieser Gesichtspunkte auf alle Einzelheiten eingehen, vielmehr genügt es, wenn er die maßgebenden und tragenden Gesichtspunkte in der Begründung des Bescheides mitteilt (vgl § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X; BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 S 41 f; ebenso schon BVerwGE 22, 215 mwN).
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    Ausgangspunkte bei der Prüfung der Ermessensausübung des Leistungsträgers sind neben dieser allgemeinen Grundregel einerseits die jeweilige Norm, die zur Ermessensausübung ermächtigt, hier also § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, sowie andererseits der Bescheid des Leistungsträgers in der Gestalt des Widerspruchsbescheides (vgl § 95 SGG), weil dieser die Gesichtspunkte erkennen lassen muss, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (§ 35 Abs. 1 Satz 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren ), von dem hier nicht einschlägigen Fall des Nachschiebens von Gründen abgesehen (vgl dazu Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 6. Oktober 1994 - BSGE 75, 159, 167 = SozR 3-1300 § 41 Nr. 7).
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    Keiner der in der Literatur und Rechtsprechung (vgl - auch zu der nicht ganz einheitlichen Begriffswahl und Systematik - nur: Seewald in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand September 2007, SGB I, § 39 RdNr 9 ff; Wagner in Juris-Praxiskommentar SGB I, 2005, § 39 RdNr 16 ff; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl 2007, die Literaturzusammenstellung zu § 114; BSG SozR 3-4427 § 5 Nr. 1 S 14 f) erörterten möglichen Fehler bei der Ermessensausübung in Form einer Ermessensüberschreitung (dazu a), eines Ermessensnichtgebrauchs (dazu b) sowie einer Ermessensunterschreitung, eines Ermessensmangels, eines Ermessensfehlgebrauchs oder eines Ermessensmissbrauchs (dazu c) ist vorliegend gegeben:.
  • BSG, 24.08.1966 - 2 RU 176/65

    Unfallrente - Unfallursache - Strafbare Handlung - Kausalzusammenhang mit Unfall

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    Der Revision ist zuzugeben, dass dieses "bei" einen Ursachenzusammenhang zwischen der Handlung und dem Arbeitsunfall erfordert und es nicht genügt, dass "bei Gelegenheit" einer solchen strafbaren Handlung sich gleichzeitig ein Versicherungsfall ereignet, ohne dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der strafbaren Handlung und dem Versicherungsfall besteht (so schon Urteil des Senats vom 24. August 1966 - 2 RU 176/65 - BSGE 25, 161, 163 = SozR Nr. 1 zu § 557 RVO aF zum insofern ähnlich formulierten, damals anzuwendenden § 557 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung ; vgl im Übrigen zur heutigen Rechtslage nur Burchardt in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Juli 2007, § 101 RdNr 20 mwN).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    Der Normzweck des § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ergibt sich aus der Zusammenschau mit § 7 Abs. 2 SGB VII, nach dem verbotswidriges Verhalten einen Versicherungsfall nicht ausschließt, und dem Begriff des Arbeitsunfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII, nach dem kein Arbeitsunfall wegen fehlenden inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit gegeben ist, wenn die Verrichtung zur Zeit des Unfalls nicht mit einer auf die versicherte Tätigkeit gerichteten Handlungstendenz ausgeübt wird, zB bei einer Wettfahrt (Urteil des Senats vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 = SGb 2001, 513, 516 mit zustimmender Anmerkung von Benz zu den Vorläufervorschriften in der RVO; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; vgl zum Begriff des Arbeitsunfalls allgemein die zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des Senats bei P. Becker, SGb 2007, 721 ff).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    Der Unfallversicherungsträger muss und kann nicht bei jedem dieser Gesichtspunkte auf alle Einzelheiten eingehen, vielmehr genügt es, wenn er die maßgebenden und tragenden Gesichtspunkte in der Begründung des Bescheides mitteilt (vgl § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X; BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 S 41 f; ebenso schon BVerwGE 22, 215 mwN).
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
    § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII will nach allgemeiner Ansicht einen Ausgleich schaffen zwischen dem Grundsatz, dass Sozialrecht keine strafrechtlichen Funktionen wahrzunehmen hat, und dem sozialethisch kaum tolerierbaren Ergebnis, dass schwere Strafverstöße auch noch durch Sozialversicherungsleistungen "belohnt" werden (so schon Schulin in Handbuch der Sozialversicherung, Bd 3, Gesetzliche Unfallversicherung, 1996, § 30 RdNr 70 zur Vorläufervorschrift in § 554 Abs. 1 RVO; Fröde in Lauterbach, Unfallversicherung SGB VII, Stand April 2007, § 101 RdNr 19; vgl auch BSG SozR 4-3200 § 81 Nr. 2 RdNr 12).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob der Träger sein Ermessen überhaupt ausgeübt, er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 54 Abs. 2 Satz 2 SGG; vgl auch zum Nachfolgenden jeweils mwN nur: BSG Urteil vom 18.3.2008 - B 2 U 1/07 R - BSGE 100, 124 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 1, RdNr 13 ff und BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 2 U 10/10 R - SozR 4-2700 § 76 Nr. 2 RdNr 12 ff) .
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 20/14 R

    Rechtmäßigkeit von Bescheiden über Meldeversäumnisse und Minderungen von

    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob der Träger sein Ermessen überhaupt ausgeübt, er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 54 Abs. 2 Satz 2 SGG; vgl auch zum Nachfolgenden jeweils mwN nur: BSG Urteil vom 18.3.2008 - B 2 U 1/07 R - BSGE 100, 124 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 1, RdNr 13 ff und BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 2 U 10/10 R - SozR 4-2700 § 76 Nr. 2 RdNr 12 ff) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Wenn der eine Sozialleistung regelnde Verwaltungsakt wegen Ermessensnicht- oder -fehlgebrauchs rechtswidrig ist, darf das Gericht nur den Verwaltungsakt aufheben und den Träger zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verurteilen, nicht aber eigene Ermessenserwägungen anstellen und sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Leistungsträgers setzen (vgl Urteil des Senats vom 18.3.2008 - B 2 U 1/07 R - BSGE 100, 124 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 1, jeweils RdNr 14 ff).
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