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   BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R   

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BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R (https://dejure.org/2011,8141)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R (https://dejure.org/2011,8141)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R (https://dejure.org/2011,8141)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- und Auswahlermessen - Prävention - zukunftsgerichtete Leistung - keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums - fehlende Schadensersatzfunktion

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Übergangsleistung; Verjährung; Entschließungs- und Auswahlermessen; Prävention; zukunftsgerichtete Leistung; keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums; fehlende Schadensersatzfunktion

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 BKVO vom 18.12.1992, § 3 Abs 2 S 1 BKVO vom 18.12.1992, § 3 Abs 2 S 2 BKVO vom 18.12.1992, § 31 SGB 1, § 40 Abs 1 SGB 1
    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Entschließungs- und Auswahlermessen - Prävention - zukunftsgerichtete Leistung - keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums - fehlende Schadensersatzfunktion - Beginn der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Anspruchs auf eine Übergangsleistung nach § 3 Abs 2 BKVO i.d.F.v. 01.01.1993; Anspruch auf rückwirkende Bewilligung einer Leistung gemäß § 3 Abs 2 BKVO außerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- und Auswahlermessen - Prävention - zukunftsgerichtete Leistung - keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums - fehlende Schadensersatzfunktion

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Entschließungs- und Auswahlermessen - Prävention - zukunftsgerichtete Leistung - keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums - fehlende Schadensersatzfunktion - Beginn der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Entschließungs- und Auswahlermessen - Prävention - zukunftsgerichtete Leistung - keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums - fehlende Schadensersatzfunktion - Beginn der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Entschließungs- und Auswahlermessen - Prävention - zukunftsgerichtete Leistung - keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums - fehlende Schadensersatzfunktion - Beginn der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 108, 28
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessensausübung -

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Die Übergangsleistung ist eine präventive, zukunftsgerichtete Hilfe, die nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums nicht mehr rückwirkend erbracht werden kann; sie ist nicht zum Ausgleich eines konkreten Schadens gedacht (Aufgabe von BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 = BSGE 30, 88 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; Aufgabe von BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-INFO 1999, 2387; Aufgabe von BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R = HVBG RdSchr VB 39/2002).

    Dieses Recht des Versicherten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Trägers entsteht, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO erfüllt sind (BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R - Juris RdNr 14) .

    Frühere insoweit anders lautende Rechtsprechung (BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89; BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R; BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R) gibt der Senat auf.

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 1/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Nichtanwendung der

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Die Übergangsleistung ist als präventive Hilfe beim und zum Übergang in eine nicht gefährdende Tätigkeit ausgestaltet (vgl BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 1/03 R - SozR 4-5671 § 3 Nr. 1 RdNr 7, 15) und verfolgt aufgrund dessen zukunftsgerichtete Ziele (BSG, aaO, RdNr 15) .

    Sie ist darauf angelegt, innerhalb des normativ bestimmten Zeitraums durch vollständigen bis teilweisen Ausgleich der infolge Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit entstehenden wirtschaftlichen Nachteile von der wirtschaftlichen Situation vor Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit zu der danach eintretenden wirtschaftlichen Situation überzuleiten (vgl BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 1/03 R - Juris RdNr 13 mwN) .

  • BSG, 22.05.1997 - 2 BU 84/97

    Leistung einer Verletztenrente an eine ehemals als Floristikmeisterin

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Hat die Frist einmal zu laufen begonnen, läuft sie kalendermäßig ab und wird durch den zeitweisen Wegfall des Minderverdienstes oder eines sonstigen wirtschaftlichen Nachteils nicht unterbrochen, gehemmt oder neu in Gang gesetzt (vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 9 7. BKVO; BSG vom 22.5.1997 - 2 BU 84/97 - HVBG-INFO 1997, 1912) .

    Der Senat nimmt deshalb weiter an, dass sich der Fünf-Jahres-Zeitraum weder durch nach Tatbestandserfüllung eintretende Zeiten ohne Minderverdienst noch aus anderen Umständen verlängert (vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 9 7. BKVO; BSG vom 22.5.1997 - 2 BU 84/97) .

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Gelingt ihm das nicht, vermag ihn die Übergangsleistung nach Ablauf der für diese vorgesehenen Dauer von höchstens fünf Jahren ab Tatbestandserfüllung nicht mehr davor zu bewahren, dass er auf einen wirtschaftlich niedrigeren Stand absinkt (BSG vom 28.2.1980 - 8a RU 66/78 - BSGE 50, 40, 42 f = SozR 5677 § 3 Nr. 2) .

    Der Verordnungsgeber trägt mit § 3 Abs. 2 BKVO auch dem Gedanken Rechnung, dass den Versicherten bei typisierender Betrachtung nach einem Zeitraum von fünf Jahren die Umstellung auf eine andere Tätigkeit gelungen sein wird (vgl BSG vom 28.2.1980 - 8a RU 66/78 - BSGE 50, 40, 42 f = SozR 5677 § 3 Nr. 2) .

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R

    Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung -

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Die Übergangsleistung ist eine präventive, zukunftsgerichtete Hilfe, die nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums nicht mehr rückwirkend erbracht werden kann; sie ist nicht zum Ausgleich eines konkreten Schadens gedacht (Aufgabe von BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 = BSGE 30, 88 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; Aufgabe von BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-INFO 1999, 2387; Aufgabe von BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R = HVBG RdSchr VB 39/2002).

    Frühere insoweit anders lautende Rechtsprechung (BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89; BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R; BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R) gibt der Senat auf.

  • BSG, 25.09.1969 - 5 RKnU 2/69

    Aufgabe der Untertagearbeit - Wirtschaftlicher Nachteil - Verminderte

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Die Übergangsleistung ist eine präventive, zukunftsgerichtete Hilfe, die nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums nicht mehr rückwirkend erbracht werden kann; sie ist nicht zum Ausgleich eines konkreten Schadens gedacht (Aufgabe von BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 = BSGE 30, 88 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; Aufgabe von BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-INFO 1999, 2387; Aufgabe von BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R = HVBG RdSchr VB 39/2002).

    Frühere insoweit anders lautende Rechtsprechung (BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89; BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R; BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R) gibt der Senat auf.

  • BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Er muss einerseits zwischen der drohenden BK und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und andererseits zwischen dieser Einstellung der Tätigkeit und der Minderung des Verdienstes oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen bestehen (vgl BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 10/00 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 5 - Juris RdNr 21 mwN; BSGE 40, 146, 149 = SozR 5677 § 3 Nr. 1 S 3 f; BSG Beschluss vom 4.10.1996 - 2 BU 186/96 - HVBG-INFO 1997, 952; Benz, BG 1988, 596 mwN) .

    Diese Auffassung übersieht, dass die "Minderung des Verdienstes" oder "sonstiger wirtschaftlicher Nachteile" ebenfalls Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs ist (zutreffend BSG vom 22.8.1975 - 5 RKnU 5/74 - BSGE 40, 146, 149) .

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 10/00 R

    Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Diese Rechtsverordnung trifft - abgesehen von § 6 BKV - keine Regelungen über Leistungen für vor ihrem Inkrafttreten eingetretene berufsbedingte Erkrankungen (vgl auch BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 10/00 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 5 - Juris RdNr 18) .

    Er muss einerseits zwischen der drohenden BK und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und andererseits zwischen dieser Einstellung der Tätigkeit und der Minderung des Verdienstes oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen bestehen (vgl BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 10/00 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 5 - Juris RdNr 21 mwN; BSGE 40, 146, 149 = SozR 5677 § 3 Nr. 1 S 3 f; BSG Beschluss vom 4.10.1996 - 2 BU 186/96 - HVBG-INFO 1997, 952; Benz, BG 1988, 596 mwN) .

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Der Zweck der Übergangsleistung ist allein Prävention und besteht darin, beruflich bedingten Erkrankungen möglichst dadurch vorzubeugen, dass Anreize gesetzt werden, die gefährdende Tätigkeit rechtzeitig zu unterlassen (vgl BSG vom 31.5.1996 - 2 RU 25/95 - BSGE 78, 261, 264 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2) .
  • BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94

    Anforderungen an die Berechnung der Übergangsleistung; Zugrundelegung eines

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
    Der rein präventive Charakter der Leistungsart schließt es zugleich aus, dass diese der Entschädigung dienen soll (so aber BSG vom 4.7.1995 - 2 RU 1/94 - HVBG-INFO 1995, 2410 mwN).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 46/92

    Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen infolge der "Gefahr einer Berufskrankheit"

  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85

    Auslegung des § 5 Abs 3 BKVO-Saar - Übergangsrente

  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 33/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - aktuell

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Vererbung -

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 33/01 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Anspruch auf Krankenbehandlung -

  • BSG, 04.10.1996 - 2 BU 186/96

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94

    Übergangsrecht bei Rentengewährung nach fehlgeschlagener medizinischer

  • BSG, 14.12.1978 - 1 RJ 54/78

    Widerspruchsbescheid - Fehlerhaftigkeit - Unterzeichnender - Mitglied der

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Zwar hat die Beklagte über das Ob und die Höhe einer Übergangsleistung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BSG vom 22.3.2011 - B 2 U 12/10 R - BSGE 108, 28 RdNr 14, 22).

    Im Rahmen dieses Rechtsstreits wegen Anfechtung der Höchstfestsetzung des Betrags der Übergangsleistung auf 287, 22 Euro für die Zeit vom 18.9.2004 bis 31.3.2005 geht es nicht mehr darum, die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger nach pflichtgemäßem Ermessen ein Recht auf Übergangsleistung erst zu bewilligen (vgl BSG vom 14.12.1978 - 1 RJ 54/78 - BSGE 47, 278, 281; zum maßgeblichen Zeitpunkt für eine solche Klage vgl BSG vom 25.3.2003 - B 1 KR 33/01 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 1; BSG vom 22.3.2011 - B 2 U 12/10 R - BSGE 108, 28 RdNr 12).

    Zwar liegt die Entscheidung über die Art (einmalige oder monatlich wiederkehrende Leistung), Dauer und Höhe der Leistung (zB gestaffelte Zahlung von 5/5 im ersten, 4/5 im zweiten Jahr usw) grundsätzlich im Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSG SozR Nr. 3 zu § 3 der 7. BKVO; BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2; BSG vom 22.3.2011 - B 2 U 12/10 R - BSGE 108, 28 RdNr 21).

    Dem Versicherten wird für den Fall, dass er sich zur Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entschließt und deshalb Verdienstminderungen oder sonstige wirtschaftliche Nachteile hinnehmen muss, grundsätzlich in Aussicht gestellt, dass diese annähernd, höchstens aber bis zu dem von § 3 Abs. 2 BKV vorgegebenen Umfang, ausgeglichen werden (vgl BSG vom 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85 - SozR 5695 § 5 Nr. 1 - Juris RdNr 11; BSG vom 22.3.2011 - B 2 U 12/10 R - BSGE 108, 28 RdNr 24).

    Zwar wird der Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKV partiell die Funktion des Ausgleichs immaterieller Schäden zugeschrieben (zur sog Ausgleichsfunktion der Übergangsleistung vgl Koch in Lauterbach, SGB VII, Stand Februar 2008, § 9 Anh III RdNr 94 ff) , sie ist aber keine Leistung mit Schadensersatzfunktion (BSG vom 22.3.2011 - B 2 U 12/10 R - BSGE 108, 28 RdNr 23 ff).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

    Dies ist zwar trotz des Wortlauts der Vorschrift streitig (vgl Krasney in Becker ua, Gesetzliche Unfallversicherung - Kommentar, § 39 RdNr 5; Römer in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand I/2010, K § 39 RdNr 5), der Senat hat aber bereits entschieden, dass jedenfalls die Entscheidung über Leistungen, über die der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eine Auswahlentscheidung hinsichtlich deren Art, Höhe und Dauer zu treffen hat, grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Trägers steht (BSG vom 22.3.2011 - B 2 U 12/10 R - SozR 4-5670 § 3 Nr. 1, RdNr 20 f) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 U 388/16
    Nach Auswertung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R - bestehe jedoch kein Anspruch auf Übergangsleistungen.

    Um dieses Rechtsschutzziel zu erreichen, ist die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die richtige Klageart (BSG, Urteil vom 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R -, m.w.N., juris).

    Nach dem Urteil des BSG vom 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R - (juris) ist Zweck der Übergangsleistung allein die Prävention die darin besteht, beruflich bedingten Erkrankungen möglichst dadurch vorzubeugen, dass Anreize gesetzt werden, die gefährdende Tätigkeit rechtzeitig zu unterlassen (vgl. BSG vom 31.5.1996 - 2 RU 25/95 - BSGE 78, 261, 264 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2).

    Der Fünf-Jahres-Zeitraum beginnt, wenn auch der wirtschaftliche Nachteil eingetreten ist (BSG, Urteil vom 22.03.2011, a.a.O.).

    Damit ist die Beklagte nach der dargestellten Rechtsprechung des BSG vom 22.03.2011 (a.a.O.) gehindert, Übergangsleistungen rückwirkend für die Zeit ab dem 16.10.2007 (bis 15.10.2012) zu erbringen.

  • LSG Bayern, 02.03.2022 - L 2 U 21/15

    Unfallversicherung: Gewährung von Übergangsleistungen

    Das Bundessozialgericht - BSG - hat in seiner Entscheidung vom 22.03.2011 (Az. B 2 U 12/10 R, Juris, Rn. 26 f.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung klargestellt, dass die Übergangsleistung nicht dem Ersatz eines eingetretenen Schadens diene, den der Versicherte durch die krankheitsbedingte Aufgabe in Form eines Minderverdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile erleide.

    Dies gilt zum einen, sofern sie die mit Urteil des BSG vom 22.03.2011, B 2 U 12/10 R, erfolgte Aufgabe der früheren Rechtsprechung des BSG, wonach § 3 Abs. 2 BKV noch als eine konkrete Schadensberechnungsvorschrift betrachtet worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 25.09.1969, 5 RKnU 2/69, vom 04.05.1999, B 2 U 9/98 R, und vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R), kritisieren.

    Denn § 2 Abs. 2 SGB I gebietet es nicht, an einer Rechtsprechung festzuhalten, die sich zur Überzeugung des Gerichts - hier des BSG, wie sie im Urteil vom 22.03.2011, B 2 U 12/10 R, zum Ausdruck gekommen ist - nicht zur Erreichung des Gesetzeszwecks aufrechterhalten lässt.

  • LSG Hessen, 23.03.2015 - L 9 U 138/13

    Anerkennung eines atopischen Ekzems als Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 5101

    Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 BKV hat der Kläger lediglich einen Anspruch darauf, dass die Beklagte - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts - nach pflichtgemäßem Ermessen über das Ob und ggf. die Art, den Inhalt und auch Dauer der Übergangsleistung entscheidet (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R).

    Dieses Recht des Versicherten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Trägers entsteht, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKV erfüllt sind (BSG vom 22. März 2011- B 2 U 12/10 R; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Kommentar, Stand: Lfg. 2/11, § 3 Rdnr. 5.2 m. w. N.).

    Sie ist nicht als Ausgleich des Schadens gedacht, den der Versicherte durch die krankheitsbedingte Tätigkeitsaufgabe in Form des Minderverdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile erleidet (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2019 - L 6 U 1306/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung gem BKV § 3 Abs 2 S 1 -

    Denn der Kläger hat hinsichtlich der Gewährung von Übergangsleistungen bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKV lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Beklagten gemäß § 39 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), da die Entscheidung über das "Ob", die Art, den Inhalt und die Dauer der Übergangsleistung im Ermessen des Beklagten steht (BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28-35, SozR 4-5670 § 3 Nr. 1, Rz. 21).

    Im Weiteren ist die Klage zulässig, denn die richtige Klageart für eine Verpflichtung der Beklagten zur neuerlichen Bescheidung des Begehrens des Klägers auf Übergangleistungen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (§ 131 Abs. 3 SGG) ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG, vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28-35, SozR 4-5670 § 3 Nr. 1, Rz. 12), wobei die Verpflichtungsklage zum einen von der unechten Leistungsklage umfasst ist (BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R -, SozR 4-5671 § 3 Nr. 5, Rz. 19 m.w.N.) und zum anderen im hiesigen Fall ausdrücklich im Rahmen des Hilfsantrages erhoben worden ist.

    Er muss einerseits zwischen der - zumindest - drohenden BK und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und andererseits zwischen dieser Einstellung der Tätigkeit und der Minderung des Verdienstes oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28-35, SozR 4-5670 § 3 Nr. 1, Rz. 16 ff. m.w.N.).

  • SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 U 4414/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV:

    Der Zweck der Leistung bestehe alleine darin, beruflich bedingten Erkrankungen möglichst vorzubeugen und Anreize zu setzen, die gefährdende Tätigkeit rechtzeitig zu unterlassen (mit Hinweis auf BSG vom 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R -).

    Andererseits wurde durch diese Erklärung des Klägers die letzte noch fehlende Anspruchsvoraussetzung für den Anspruch des Klägers auf eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung über die Art und Höhe der Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKV erfüllt (BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 21).

    Sie ist nicht als Ausgleich des Schadens gedacht, den der Versicherte durch die krankheitsbedingte Tätigkeitsaufgabe in Form des Minderverdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile erleidet (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2017 - L 17 U 542/17

    Übergangsleistungen

    Er muss einerseits zwischen der (drohenden) Berufskrankheit und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und andererseits zwischen dieser Einstellung der Tätigkeit und der Minderung des Verdienstes oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen bestehen (BSG, Urteil vom 22.03.2011- B 2 U 12/10 R; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Kommentar, Stand: Lfg. 1/17, § 3 Rdnr. 5.2 m. w. N.).

    Das von der Ast zitierte Urteil des BSG vom 22.03.2011 (B 2 U 12/10 R) ist nicht einschlägig, denn dort hat der Kläger im Jahr 2003 erstmals nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums rückwirkend Übergangsleistungen für die Zeit vom 1.1.1994 bis 31.12.1998 geltend gemacht.

  • LSG Bayern, 26.11.2014 - L 2 U 484/11

    Berechnung Übergangsgeld: Berücksichtigung Abfindung

    Sind alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKV (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 16 ff. m.w.N.) erfüllt, hat der Versicherte nach der neueren Rechtsprechung des BSG einen Anspruch auf eine ermessenfehlerfreie Entscheidung des Unfallversicherungsträgers sowohl über das "Ob" als auch ggf. die Art, den Inhalt und die Dauer der Übergangsleistungen (BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 21; anders noch BSG, Urteile vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 18 m.w.N. und vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 18 m.w.N., jeweils zur vergleichbaren Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 BKVO).

    Dabei spielt es für den vorliegenden Fall keine entscheidende Rolle, dass das BSG seine Rechtsansicht, wonach es sich bei dem Anspruch auf Übergangsleistungen um einen echten Schadensersatzanspruch handeln soll (z.B. BSG, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 19 m.w.N. und BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 19 m.w.N.), mittlerweile ausdrücklich aufgegeben hat und stattdessen den allein spezialpräventiven Charakter der Übergangsleistungen betont (BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R -, SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 und juris Rn. 22).

  • LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 267/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - doppelter Kausalzusammenhang

    Dieses Recht des Versicherten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Trägers entsteht, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKV erfüllt sind (BSG, Urteil vom 22. März 2011, Az. B 2 U 12/10 R; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Kommentar, Stand: Lfg. 2/11, § 3 Rn. 5.2 m.w.N.).

    Sie ist nicht als Ausgleich des Schadens gedacht, den der Versicherte durch die krankheitsbedingte Tätigkeitsaufgabe in Form des Minderverdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile erleidet (BSG, Urteil vom 22. März 2011, Az. B 2 U 12/10 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - L 15 U 668/19
  • SG Duisburg, 02.07.2012 - S 4 KN 34/12

    Anerkennung und Entschädigung einer BK 2112 der Anlage zur BKV und die Gewährung

  • LSG Sachsen, 08.09.2014 - L 2 U 258/11

    Anspruch auf Zahlung einer Übergangsleistung nach Feststellung einer anerkannten

  • LSG Bayern, 24.02.2016 - L 2 U 371/14

    Anspruch auf Heilbehandlung und Verletztenrente bei HWS Distorsion

  • BSG, 06.09.2022 - B 2 U 48/22 B

    Reduzierung von Übergangsleistungen; Grundsatzrüge im

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 4098/15
  • SG Düsseldorf, 11.02.2014 - S 6 U 445/10

    Gewährung von höheren Übergangsleistungen ab Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 3 U 58/11
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 8 U 4935/15
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