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   BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R   

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https://dejure.org/2002,1728
BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R (https://dejure.org/2002,1728)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R (https://dejure.org/2002,1728)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R (https://dejure.org/2002,1728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Überschreiten der Grenzen der richterlichen Beweiswürdigung - eigene Bewertung - medizinisches Gutachten - keine eigene Sachkunde - Quasiberufskrankheit - neue Erkenntnisse der medizinischen ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Entschädigung - Lungenkrebserkrankung - Berufskrankheit - Asbestbelastung - Freie richterliche Beweiswürdigung

  • Judicialis

    RVO § 551 Abs 2; ; SGG § 103; ; SGG § 106; ; SGG § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung und gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 (nach In-Kraft-Treten der BKV vom 31. Oktober 1997 nur noch "Anlage") zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN).

    Es reicht aus, wenn dies im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch geschehen ist (BSGE 79, 250, 253 = SozR 3 aaO; ab 1. Januar 1997 § 9 Abs. 2 SGB VII).

    Eine Überdehnung des Wortlautes des § 551 Abs. 2 RVO ist in der Auslegung des LSG gerade im Hinblick auf den eingeschränkten Anwendungsbereich der Norm (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-Info 1997, 2107) nicht zu erkennen.

    Denn im Regelfall kann die Annahme einer gruppentypischen Risikoerhöhung nur durch die Dokumentation einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen Überwachung derartiger Krankheitsbilder begründet werden (BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSGE 59, 295, 298 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSGE 79, 250, 253 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - aaO).

    Dafür, dass hier der Ausnahmefall einer äußerst selten vorkommenden Krankheit, bei der auch ein herabgestuftes Maß an wissenschaftlicher Erforschung, etwa Erkenntnisse aus Tierexperimenten (Brackmann/Krasney, aaO, § 9 RdNr 46; vgl auch BSGE 79, 250, 252 = SozR 3, aaO), für die Feststellung der generellen Geeignetheit ausreichen kann, vorliegen könnte, sind keinerlei Anhaltspunkte gegeben.

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Zu diesen Voraussetzungen gehören sowohl der ursächliche Zusammenhang der Krankheit mit der nach den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO versicherten Tätigkeit als auch die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer bestimmten Personengruppe, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Krankheiten der betreffenden Art verursachen (s § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO; BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - HVBG RdSchr VB 53/84; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-Info 1997, 2107).

    Eine Überdehnung des Wortlautes des § 551 Abs. 2 RVO ist in der Auslegung des LSG gerade im Hinblick auf den eingeschränkten Anwendungsbereich der Norm (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-Info 1997, 2107) nicht zu erkennen.

    Denn im Regelfall kann die Annahme einer gruppentypischen Risikoerhöhung nur durch die Dokumentation einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen Überwachung derartiger Krankheitsbilder begründet werden (BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSGE 59, 295, 298 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSGE 79, 250, 253 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - aaO).

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Mit dieser Regelung soll nicht in der Art einer "Generalklausel" erreicht werden, dass jede Krankheit, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit im Einzelfall nachgewiesen oder wahrscheinlich ist (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18; BSGE 59, 295, 297 = SozR 2200 § 551 Nr. 27), stets wie eine BK zu entschädigen ist.

    Denn im Regelfall kann die Annahme einer gruppentypischen Risikoerhöhung nur durch die Dokumentation einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen Überwachung derartiger Krankheitsbilder begründet werden (BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSGE 59, 295, 298 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSGE 79, 250, 253 = SozR 3 aaO; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - aaO).

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Zu diesen Voraussetzungen gehören sowohl der ursächliche Zusammenhang der Krankheit mit der nach den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO versicherten Tätigkeit als auch die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer bestimmten Personengruppe, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Krankheiten der betreffenden Art verursachen (s § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO; BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - HVBG RdSchr VB 53/84; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-Info 1997, 2107).

    Es reicht für die Annahme einer "generellen Geeignetheit" nicht aus, dass überhaupt medizinisch wissenschaftliche Erkenntnisse zu dem jeweils relevanten medizinischen Problemfeld existieren, sondern es muss sich diesbezüglich bereits eine so genannte herrschende Meinung im einschlägigen medizinischen Fachgebiet gebildet haben (vgl BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - HVBG RdSchr VB 53/84 mwN; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 9 RdNr 47 mwN).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90

    Entschädigung einer Krankheit als Folge einer Berufskrankheit - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Dies steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 12. Juni 1990 (- 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906), in der die Möglichkeit der Verursachung von BKen im Einzelfall im Wege eines schädigenden Zusammenwirkens mehrerer in der BKVO einzeln aufgeführter Staubarten als Ausfluss der Ursachenlehre von der wesentlichen Mitbedingung grundsätzlich anerkannt wird.

    Das LSG wird weiter zu berücksichtigen haben, dass es nach der Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung (vgl Brackmann/Krasney, aaO, § 9 RdNr 21 und § 8 RdNr 308 mwN; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906) für die Frage der Kausalität im Einzelfall auch auf die Würdigung des eigenwirtschaftlichen Zigarettenkonsums des Versicherten ankommt.

  • BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98

    Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen; Sachverständigenbeweis im

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Von einem - medizinischen - Sachverständigengutachten kann das Gericht nur abweichen, wenn es dieses nicht für überzeugend hält und diesbezüglich eine eigene, darzulegende und zu begründende Sachkunde hat (vgl BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 94/89 - SozSich 1992, 221; BVerwGE 68, 177, 182; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 6 B 44.98 - DVBl 1998, 1350; Meyer-Ladewig, aaO, § 128 RdNr 7; Pawlak in Hennig, SGG, § 128 RdNr 71).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens ausreichend und umfassend berücksichtigt hat (stRspr vgl BSG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 RU 69/87 - HV-Info 1989, 1368; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BSG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HVBG-Info 1994, 943; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, § 128 RdNr 10 bis 13 mwN).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens ausreichend und umfassend berücksichtigt hat (stRspr vgl BSG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 RU 69/87 - HV-Info 1989, 1368; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BSG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HVBG-Info 1994, 943; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, § 128 RdNr 10 bis 13 mwN).
  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Von einem - medizinischen - Sachverständigengutachten kann das Gericht nur abweichen, wenn es dieses nicht für überzeugend hält und diesbezüglich eine eigene, darzulegende und zu begründende Sachkunde hat (vgl BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 94/89 - SozSich 1992, 221; BVerwGE 68, 177, 182; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 6 B 44.98 - DVBl 1998, 1350; Meyer-Ladewig, aaO, § 128 RdNr 7; Pawlak in Hennig, SGG, § 128 RdNr 71).
  • BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 94/89

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
    Von einem - medizinischen - Sachverständigengutachten kann das Gericht nur abweichen, wenn es dieses nicht für überzeugend hält und diesbezüglich eine eigene, darzulegende und zu begründende Sachkunde hat (vgl BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 94/89 - SozSich 1992, 221; BVerwGE 68, 177, 182; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 6 B 44.98 - DVBl 1998, 1350; Meyer-Ladewig, aaO, § 128 RdNr 7; Pawlak in Hennig, SGG, § 128 RdNr 71).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als

    Diese Erkenntnisse werden aufgrund der regelmäßig multifaktoriellen Ursache von Krankheiten oftmals erst durch statistisch-epidemiologische Studien zu erlangen sein (zB BSG Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 16/01 R - juris RdNr 19 mwN) .
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Schließlich habe das LSG auch die Grenzen freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 SGG) überschritten, indem es die wesentliche Angabe des Sachverständigen unberücksichtigt gelassen habe, dass eine kostengünstigere Ausstattung nur dann denkbar sei, wenn das Umfeld weitgehend von Störgeräuschen befreit sei (mit Verweis auf BSG Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 16/01 R - Juris) .

    Aus der von der Revision in Bezug genommenen Entscheidung des 2. Senats des BSG (Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 16/01 R - Juris) ergibt sich schon deshalb nichts anderes.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - L 17 U 269/00

    Entschädigung einer Bronchialkrebserkrankung wie eine Berufskrankheit; Nachweis

    Zu diesen Voraussetzungen gehören sowohl der ursächliche Zusammenhang der Krankheit mit der nach den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO versicherten Tätigkeit als auch die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer bestimmten Personengruppe, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Krankheiten der betreffenden Art verursachen (s. § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO; Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 31.01.1984 - 2 RU 67/82 - HVBG RdSchr. VB 53/84; BSG Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 33/96 - HVBG-Info 1997, 2107; BSG Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R -).

    Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage zur BKV noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 m. w. N.; BSG Urteil vom 04.06.2002 a.a.O.).

    Es reicht aus, wenn dies im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch geschehen ist (BSGE 79, 250, 253 = SozR 3 a.a.O.; BSG Urteil vom 04.06.2002 a.a.O.).

    Dabei reicht für die Annahme einer "generellen Geeignetheit" nicht aus, dass überhaupt medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zu dem jeweils relevanten medizinischen Problemfeld existieren, sondern es muss sich diesbezüglich bereits eine sog. herrschende Meinung im einschlägigen medizinischen Fachgebiet gebildet haben (vgl. BSG, Urteile vom 31.01.1984 - 2 RU 67/82 - und vom 04.06.2002 a.a.O.).

    Die Annahme einer gruppentypischen Risikoerhöhung kann im Regelfall nur durch die Dokumentation einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen Überwachung derartiger Krankheitsbilder begründet werden (BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Urteil vom 04.06.2002 a.a.O.).

    Was die Bestimmung der gruppentypischen Risikoerhöhung aufgrund der Einwirkung der auch im vorliegenden Fall relevanten Schadstoffe - Asbestfaserstaub und PAK - anbelangt, hat das BSG in seinem Urteil vom 04.06.2002 (a.a.O.) ausgeführt, dass ohne Erkenntnisse über die Wirkungsweise des schädigenden Zusammenwirkens dieser beiden Substanzen im Niedrigdosisbereich eine systemgerechte Einordnung dieses Phänomens in Bezug auf bereits rechtlich fixierte bzw. verordnungsreife BKen ausgeschlossen wäre.

    Der Entscheidung des BSG vom 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R - lag das Urteil des Hessischen (Hess.) Landessozialgerichts (LSG) vom 11.04.2001 - L 3 U 184/99 - zugrunde.

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