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   BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R   

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BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R (https://dejure.org/2004,857)
BSG, Entscheidung vom 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R (https://dejure.org/2004,857)
BSG, Entscheidung vom 07. September 2004 - B 2 U 35/03 R (https://dejure.org/2004,857)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg - innerer Zusammenhang - Vergessen - Medikamentenbesorgung - Maßnahme der Erhaltung der Gesundheit - Handlungstendenz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft für Verletzungen infolge eines Unfalls beim Holen vergessener Tabletten gegen Bluthochdruck von zu Hause; Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Versicherungsschutz bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Vorinstanz in: HVBG-Info 02/2004 vom 30. 04. 2004, S. 114-118 Arbeitsunfall - Betriebsweg - Umweg - Innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Eigenwirtschaftliche Tätigkeit

  • Judicialis

    SGB VII § 2; ; SGB VII § 3; ; SGB VII § 6; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1; ; SGB VII § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Wegeunfall eines Berufskraftfahrers in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1599 (Ls.)
  • NZS 2005, 381
 
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Wird zitiert von ... (223)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Das Besorgen von Medikamenten zählt zu den Maßnahmen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 mwN).

    Diese sind wie zahlreiche sonstige Verrichtungen des täglichen Lebens, die gleichzeitig sowohl den eigenwirtschaftlichen Interessen des Versicherten als auch den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers dienen können (Beispiele aus der Rechtsprechung: Nahrungsaufnahme; Nahrungsbeschaffung; Ankleiden; Grippeschutzimpfung; Ummelden, Betanken oder Reparatur des für den Arbeitsweg benutzten Kraftfahrzeugs; Schneeräumen in der Garagenausfahrt; vgl die Nachweise in BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 sowie Senatsurteil vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten und nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen und stehen daher - solange dies das Gesetz nicht wegen besonderer Erfordernisse des sozialen Schutzes ausdrücklich anordnet - nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 mwN), auch wenn sie mittelbar der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dienen.

    So hat das BSG etwa Unfallversicherungsschutz angenommen für das Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG SozR Nr. 63 zu § 543 aF; SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (siehe etwa Senatsurteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 = USK 70105; Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/76 = SozR 2200 § 548 Nr. 31; andererseits aber Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Dieser innere bzw sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92 S 258; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70 S 197; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 S 234; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 S 4 mwN; BSGE 61, 127, 128 = SozR aaO).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Diese sind wie zahlreiche sonstige Verrichtungen des täglichen Lebens, die gleichzeitig sowohl den eigenwirtschaftlichen Interessen des Versicherten als auch den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers dienen können (Beispiele aus der Rechtsprechung: Nahrungsaufnahme; Nahrungsbeschaffung; Ankleiden; Grippeschutzimpfung; Ummelden, Betanken oder Reparatur des für den Arbeitsweg benutzten Kraftfahrzeugs; Schneeräumen in der Garagenausfahrt; vgl die Nachweise in BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 sowie Senatsurteil vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten und nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen und stehen daher - solange dies das Gesetz nicht wegen besonderer Erfordernisse des sozialen Schutzes ausdrücklich anordnet - nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 mwN), auch wenn sie mittelbar der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dienen.

    Der aktuelle Fall gibt keine Veranlassung, sich mit diesen Einwänden auseinanderzusetzen und zu untersuchen, inwieweit sie sich durch die Neubewertung, die der Senat zuletzt (Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) in Bezug auf die Rechtsprechung zum Versicherungsschutz bei so genannten Vorbereitungshandlungen vorgenommen hat, nicht ohnehin erledigt haben.

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 99/75

    Ort der Tätigkeit - Beginn der Arbeitszeit - Verlassen des Arbeitsortes -

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), nach der das Holen eines vergessenen, aber zur Verrichtung der versicherten Tätigkeit notwendigen Gegenstandes unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe (Hinweis auf ua BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25), sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil der Kläger die Medikamente - anders als der Versicherte in der genannten Entscheidung - nicht ausschließlich zur Verrichtung seiner Arbeit benötigt, sondern vorrangig ein eigenes Interesse an seiner Gesunderhaltung verfolgt habe.

    Das BSG hat freilich in mehreren Entscheidungen auch Unfallversicherungsschutz für den Weg zum Holen zu Hause vergessener Gegenstände angenommen, so zB bei einem Schlüssel für das Spind mit der Arbeitskleidung (SozR Nr. 11 zu § 543 RVO aF), bei einer Brille, ohne die der Versicherte seine Arbeit in der Rechnungsabteilung nicht verrichten konnte (SozR 2200 § 550 Nr. 25), bei einer Zahnprothese, auf die der Beschäftigte als Verkäufer angewiesen war (Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 = USK 77139) oder bei schriftlichen Betriebsunterlagen, ohne die der Versicherte seiner betrieblichen Tätigkeit in der Bauüberwachung nicht hätte nachgehen können (SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Ein mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befasster Versicherter ist bei einem durch eine Betriebsgefahr herbeigeführten Unfall nur dann geschützt, wenn diese Gefahr auf ihn im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes einwirkt, ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hatte (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 mwN; Senatsurteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R = HVBG-Info 2000, 1846).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Ein mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befasster Versicherter ist bei einem durch eine Betriebsgefahr herbeigeführten Unfall nur dann geschützt, wenn diese Gefahr auf ihn im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes einwirkt, ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hatte (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 mwN; Senatsurteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R = HVBG-Info 2000, 1846).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Auch handelt es sich nur teilweise um Geldleistungen und im Übrigen um Sachleistungen, die einer Zuerkennung durch Grundurteil von vornherein nicht zugänglich sind (wie hier: BSG SozR 1500 § 130 Nr. 2; Pawlak in: Hennig, Kommentar zum SGG, Stand 2003, § 130 RdNr 34 ff; anders zum Teil noch BSGE 65, 138, 144 = SozR 2200 § 539 Nr. 133 S 399; BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 S 3).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Es ist in der Regel erforderlich, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachgeht, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgt oder zumindest eine Tätigkeit ausübt, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist (siehe zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; Urteil des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R = SGb 2001, 309).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Das BSG hat freilich in mehreren Entscheidungen auch Unfallversicherungsschutz für den Weg zum Holen zu Hause vergessener Gegenstände angenommen, so zB bei einem Schlüssel für das Spind mit der Arbeitskleidung (SozR Nr. 11 zu § 543 RVO aF), bei einer Brille, ohne die der Versicherte seine Arbeit in der Rechnungsabteilung nicht verrichten konnte (SozR 2200 § 550 Nr. 25), bei einer Zahnprothese, auf die der Beschäftigte als Verkäufer angewiesen war (Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 = USK 77139) oder bei schriftlichen Betriebsunterlagen, ohne die der Versicherte seiner betrieblichen Tätigkeit in der Bauüberwachung nicht hätte nachgehen können (SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 S 4 mwN; BSGE 61, 127, 128 = SozR aaO).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94

    Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76

    Unfallversicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Weg zur

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfall wegen eigenwirtschaftlicher

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Spaziergang - Arbeitspause - Erholung -

  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

  • BSG, 26.06.1970 - 2 RU 113/68
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/75
  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 65/76

    Fortbildungsmaßnahme - notwendiger zeitlicher Umfang - Verweis auf kürzere

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Da der Weg zur Kindertagesstätte nicht unerwartet notwendig geworden war, um die betriebliche Arbeit im Home-Office verrichten zu können, kann dahinstehen, ob in diesen Fällen die entsprechenden Wege ausnahmsweise unter Versicherungsschutz stehen können (vgl BSG Urteil vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 19) .
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Maßnahmen der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind wie zahlreiche sonstige Verrichtungen des täglichen Lebens, die gleichzeitig sowohl den eigenwirtschaftlichen Interessen des Versicherten als auch den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers dienen können, grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten und nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen und stehen daher, solange dies das Gesetz nicht wegen besonderer Erfordernisse des sozialen Schutzes ausdrücklich anordnet, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 18 mwN; vgl auch BSG vom 5.5.1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18 und vom 12.6.1990 - 2 RU 31/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 2) .

    Dabei handelte es sich um Sachverhalte, bei denen die betreffende Verrichtung während der Dienstzeit bzw bei der Zurücklegung des Betriebsweges oder des Weges zum oder vom Ort der Tätigkeit unerwartet notwendig geworden war, um weiterhin betriebliche Arbeit verrichten bzw den Weg zurücklegen zu können (vgl BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 13 mwN) .

    Wird der direkte Weg mehr als geringfügig unterbrochen und ein solcher Abweg allein aus eigenwirtschaftlichen Gründen zurückgelegt, besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl hierzu BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6; BSG vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9; BSG vom 5.5.1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18; BSG vom 30.4.1986 - 2 RU 44/85 - USK 8630; BSG vom 28.7.1983 - 2 RU 50/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 57) .

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dabei handelte es sich um Sachverhalte, bei denen die betreffende Verrichtung während der Dienstzeit bzw bei der Zurücklegung des Betriebsweges oder des Weges zum oder vom Ort der Tätigkeit unerwartet notwendig geworden war, um weiterhin die betriebliche Arbeit verrichten bzw den Weg zurücklegen zu können (vgl BSG vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 mwN; BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50 mwN; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24; BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 13 mwN) .
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