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   BSG, 30.01.2006 - B 2 U 358/05 B   

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BSG, 30.01.2006 - B 2 U 358/05 B (https://dejure.org/2006,15763)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2006 - B 2 U 358/05 B (https://dejure.org/2006,15763)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - B 2 U 358/05 B (https://dejure.org/2006,15763)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 161
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BSG, 30.01.2006 - B 2 U 358/05 B
    Zu der Frage, in welchem Umfang ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit anderer sachkundiger Personen zurückgreifen darf und wie sich Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf die Verwertbarkeit des Gutachtens auswirken, hat sich zuletzt der 9. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Beschlüssen vom 18. September 2003 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 1) und vom 13. Juli 2004 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) zusammenfassend geäußert.

    Eine fehlende Information über den Umfang der Mitarbeit des anderen Arztes (Verstoß gegen § 407a Abs. 2 Satz 2 ZPO) führt dann zur Unverwertbarkeit, wenn dadurch dem Beteiligten die Möglichkeit genommen wurde, die Grenzen der erlaubten Mitarbeit zu überprüfen; Voraussetzung ist, dass (1) der Beteiligte objektiv ein berechtigtes Interesse an den Angaben nach § 407a Abs. 2 Satz 2 ZPO hat und (2) das Gericht seinen Antrag, vom Sachverständigen die Informationen nach dieser Vorschrift anzufordern, übergangen hat (dazu im Einzelnen: BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 7 ff) .

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B

    Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten

    Auszug aus BSG, 30.01.2006 - B 2 U 358/05 B
    Zu der Frage, in welchem Umfang ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit anderer sachkundiger Personen zurückgreifen darf und wie sich Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf die Verwertbarkeit des Gutachtens auswirken, hat sich zuletzt der 9. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Beschlüssen vom 18. September 2003 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 1) und vom 13. Juli 2004 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) zusammenfassend geäußert.
  • OLG Celle, 11.11.2015 - 2 W 229/15

    Vergütungsanspruch des Sachverständigen bei fehlender Verwertbarkeit des

    Die Mitwirkung eines weiteren und selbständigen (Unter-)Sachverständigen, der nicht vom Prozessgericht mit der Erstattung eines interdisziplinären Gutachtens gemeinsam mit dem Gerichtssachverständigen beauftragt worden ist (vgl. § 404 Abs. 1 Satz 2 ZPO), führt damit zur Unverwertbarkeit des Gutachtens (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18. November 2013 - 17 W 167/13, zit. aus juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 12. September 2012 - 7 U 146/11, zit. aus juris; OLG Koblenz MDR 2010, 463 f.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 16. Mai 2006 - 5 W 781/06, zit. aus juris; BSG, Beschl. v. 30. Januar 2006 - B 2 U 358/05 B, zit. aus juris; BVerwG NJW 1984, 2645 f.; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl., § 407 a Rz. 2 m.w.N.).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Frage, ob ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit eines anderen Arztes in den nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 407a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubten Grenzen zurückgegriffen hat, ist für die Beteiligten von erheblicher Bedeutung, denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann ein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 ZPO grundsätzlich einen Fehler bei der Sachaufklärung bedingen und daher als ein beachtenswerter Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG in Betracht zu ziehen sein (vgl zB BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2; BSG vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 2 f, jeweils mwN).

    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.1.2006, B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3).

  • BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Entscheidend ist, dass der Sachverständige die Schlussfolgerungen seines Mitarbeiters überprüft und durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für das Gutachten übernimmt (vgl BSG Beschluss vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B - Juris RdNr 4) .
  • LSG Bayern, 29.11.2012 - L 18 U 301/01

    Berufungszulassung, Verletztenrente, Leistungshöhe, Unfallfolgen,

    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.01.2006, B 2 U 358/05 B, juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3, BSG vom 05.05.2009, B 13 R 535/08 B).

    Der Senat hat in dem genannten Beschluss auch bereits darauf hingewiesen, dass die Abfassung des Gutachtens in der Regel und auch im vorliegenden Fall nicht zu den Kernaufgaben der Begutachtung gehört, die der Sachverständige selbst erbringen muss (Keller in M.-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl.2012, § 118 Rn 11h; BSG, Urteil vom 15.07.2004, B 9 V 24/03 B; vom 30.01.2006, B 2 U 358/05 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 9 U 5407/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisverfahren - Verwertbarkeit eines Gutachtens

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt, ist die Grenze der erlaubten Mitarbeit - mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens - überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG, Beschluss vom 30.01.2006, B 2 U 358/05 B, in juris; Beschluss vom 19.09.2003, B 9 VU 2/03 B, SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 SozR).

    Soweit sich - wie hier - nicht aus der Eigenart des Gutachtenthemas ergibt, dass für bestimmte Untersuchungen die spezielle Sachkunde und Erfahrung des Sachverständigen benötigt wird, reicht es aus, wenn dieser die von Hilfskräften erhobenen Daten und Befunde nachvollzieht (BSG, Beschluss vom 30.01.2006, a.a.O.).

  • BSG, 13.08.2018 - B 13 R 397/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Nicht anders als bei der Anwendung des § 407a Abs. 2 ZPO kann das Unterlassen einer Nachfrage beim Sachverständigen durch das LSG aber nur dann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden, wenn ein Beteiligter ein Interesse an Angaben nach § 407a Abs. 1 S 1 ZPO hat und das Gericht dessen Antrag, vom Sachverständigen die Informationen nach dieser Vorschrift anzufordern, übergangen hat (vgl BSG Beschluss vom 15.7.2004 - B 9 V 24/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 9; BSG Beschluss vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B - Juris RdNr 3, jeweils zu § 407a Abs. 2 ZPO).
  • LSG Thüringen, 30.06.2015 - L 6 R 166/08

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begutachtung im Recht der

    Nur zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass weder die Durchführung der neurologischen Untersuchung noch die schriftliche Abfassung des Gutachtens zu den unverzichtbaren Kernaufgaben gehört, die der Sachverständige selbst zu erledigen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: B 2 U 358/05 B, nach juris).
  • BSG, 18.09.2019 - B 5 R 308/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit - mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens - ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit (eines weiteren Arztes) gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (vgl BSG Beschluss vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B - Juris RdNr 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2018 - L 14 U 187/17
    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: B 2 U 358/05 B sowie Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: B 2 U 58/05 B - zitiert nach juris).

    Entscheidend ist, dass der Sachverständige die Schlussfolgerungen seines Mitarbeiters überprüft und durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für das Gutachten übernimmt (BSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: B 2 U 358/05 B sowie Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: B 2 U 58/05 B - zitiert nach juris).

  • LSG Thüringen, 29.05.2006 - L 6 RJ 701/02

    Anspruch auf Rente wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Carbamatintoxikation,

    Nur zur Vollständigkeit sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass zudem weder die Durchführung der neurologischen Untersuchung noch die schriftliche Abfassung des Gutachtens zu den unverzichtbaren Kernaufgaben gehört, die der Sachverständige selbst zu erledigen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: B 2 U 358/05 B, nach juris).
  • BSG, 08.06.2021 - B 13 R 294/20 B

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Verfahrensrüge im

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 SB 4253/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - gleichzuachtende Störung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 6 U 131/05

    Anerkennung einer Enzephalopathie als Berufskrankheit nach Nr. 1317 der Anlage

  • BSG, 01.09.2022 - B 9 SB 1/22 B

    Feststellung eines GdB; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 U 2377/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - rentenberechtigende MdE -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 N 106.05

    Stellungnahmeverlangen nach Konfrontation der Beteiligten mit neuen

  • BSG, 25.01.2017 - B 1 KR 8/16 BH

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Wirtschaftlichkeitsgebot -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2006 - L 3 RJ 96/03
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2009 - L 22 U 152/08

    Berufskrankheit; Kühlschmierstoffe; Atemwegserkrankung

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 101/08 B
  • LSG Hamburg, 06.02.2007 - L 4 SB 28/05

    Feststellung eines höheren Grads einer Behinderung nach Schwerbehindertenrecht;

  • LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 119/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verletztenrente wegen der Folgen eines

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 R 1542/12
  • LSG Thüringen, 03.08.2009 - L 6 SF 44/08

    Festsetzung einer Vergütung für die Erstellung eines Gutachtens durch einen

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2016 - L 9 U 4349/12
  • BSG, 23.12.2008 - B 2 U 120/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 6 U 146/03
  • SG Düsseldorf, 25.05.2007 - S 31 VJ 293/02
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