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   BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R   

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https://dejure.org/2010,3489
BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R (https://dejure.org/2010,3489)
BSG, Entscheidung vom 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R (https://dejure.org/2010,3489)
BSG, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - B 2 U 36/08 R (https://dejure.org/2010,3489)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - sukzessive Fahrgemeinschaft - Richtungswechsel - Umweg - Abweg - Pendeln - keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft - Absetzen des Bruders an der Schule - ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; Schulbesuch; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; sukzessive Fahrgemeinschaft; Richtungswechsel; Umweg; Abweg; Abgrenzung zum Pendeln; keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft; Absetzen des Bruder ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 2 Buchst b SGB 7, § 550 Abs 2 Nr 2 RVO vom 01.01.1974
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - sukzessive Fahrgemeinschaft - Richtungswechsel - Umweg - Abweg - Abgrenzung zum Pendeln - keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft - Absetzen des Bruders an ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 2 Buchst b SGB 7, § 550 Abs 2 Nr 2 RVO vom 01.01.1974
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - sukzessive Fahrgemeinschaft - Richtungswechsel - Umweg - Abweg - Abgrenzung zum Pendeln - keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft - Absetzen des Bruders an ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Schulbesuch; ursächlicher Zusammenhang bei einer sukzessiven Fahrgemeinschaft

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Fahrgemeinschaft - Schüler - Versicherungsschutz bei sukzessiven Fahrgemeinschaften" - Länge des Um-/Abwegs bei Fahrgemeinschaften unerheblich

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - sukzessive Fahrgemeinschaft - Richtungswechsel - Umweg - Abweg - Abgrenzung zum Pendeln - keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft - Absetzen des Bruders an ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - sukzessive Fahrgemeinschaft - Richtungswechsel - Umweg - Abweg - Abgrenzung zum Pendeln - keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft - Absetzen des Bruders an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Schulbesuch; ursächlicher Zusammenhang bei einer sukzessiven Fahrgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsunfall: Fahrgemeinschaft im unfallversicherungsrechtlichen Sinn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Fahrgemeinschaft bei Mitnahme auf dem Motorrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzliche Unfallversicherung muss auch bei mehreren Fahrgemeinschaften zahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.1.2010)

    Mehr Spielraum für Motorrad-Fahrgemeinschaften // Grundsatzurteil zur gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 569
  • NZS 2011, 289
  • DB 2010, 1356
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81

    Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft; Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R
    Im Hinblick darauf, dass mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst b SGB VII die Beteiligung an Fahrgemeinschaften gefördert werden und der Unfallversicherungsschutz auf Umwegen erhalten bleiben soll, die dadurch bedingt sind, dass mitfahrende Personen unterwegs aufgenommen oder abgesetzt werden (vgl BT-Drucks aaO) , müssen sich nicht sämtliche Mitglieder der Fahrgemeinschaft für zumindest einen Teil des Weges gemeinschaftlich auf dem Weg zu ihrem Ort der Tätigkeit befinden (vgl BSG vom 28.7.1982 - 2 RU 49/81 - BSGE 54, 46, 48 f = SozR 2200 § 550 Nr. 51 S 127) .

    Auch hängt der Unfallversicherungsschutz der Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft nicht von der Länge des Um- oder Abweges ab (BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660; BSG vom 28.7.1982 aaO S 128) .

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 9 mwN) .

    Vorliegend zu verlangen, dass der Kläger seinen Bruder bis zur Schule hätte fahren müssen, würde auch dem Grundsatz widersprechen, dass Versicherte für das Zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit in der Wahl des Verkehrsmittels frei sind (vgl BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 19 mwN) .

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 75/82

    Gemeinsame Fahrt - Arbeitsstelle - Andere versicherte Personen - Aufnehmen einer

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R
    Daher kommt es nicht entscheidend darauf an, ob infolge der Mitnahme von versicherten Personen zunächst ein Weg in entgegengesetzter Richtung zum Zielort zurückgelegt wird (vgl BSG vom 26.1.1988 - 2 RU 12/87 - SozR 2200 § 550 Nr. 77 S 201 f; BSG vom 22.11.1984 - 2 RU 41/83 - Juris RdNr 14; BSG vom 8.12.1983 - 2 RU 75/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 60 S 150 f) .

    Entscheidend ist vielmehr die Handlungstendenz der an einer Fahrgemeinschaft teilnehmenden Personen, den Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit zurückzulegen (vgl BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 - NZS 2004, 660; BSG vom 8.12.1983 aaO S 151) .

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R
    Entscheidend ist vielmehr die Handlungstendenz der an einer Fahrgemeinschaft teilnehmenden Personen, den Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit zurückzulegen (vgl BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 - NZS 2004, 660; BSG vom 8.12.1983 aaO S 151) .

    Auch hängt der Unfallversicherungsschutz der Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft nicht von der Länge des Um- oder Abweges ab (BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660; BSG vom 28.7.1982 aaO S 128) .

  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 41/83
    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R
    An einer Abweichung vom unmittelbaren Weg fehlt es nicht deshalb, weil der Kläger zunächst mit ihr im Wesentlichen eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt hätte (vgl hierzu BSG vom 22.11.1984 - 2 RU 41/83 - Juris RdNr 13 f) .

    Daher kommt es nicht entscheidend darauf an, ob infolge der Mitnahme von versicherten Personen zunächst ein Weg in entgegengesetzter Richtung zum Zielort zurückgelegt wird (vgl BSG vom 26.1.1988 - 2 RU 12/87 - SozR 2200 § 550 Nr. 77 S 201 f; BSG vom 22.11.1984 - 2 RU 41/83 - Juris RdNr 14; BSG vom 8.12.1983 - 2 RU 75/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 60 S 150 f) .

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 12/87

    Fahrgemeinschaft - Unterbrechung des Wegs - Ort der Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R
    Daher kommt es nicht entscheidend darauf an, ob infolge der Mitnahme von versicherten Personen zunächst ein Weg in entgegengesetzter Richtung zum Zielort zurückgelegt wird (vgl BSG vom 26.1.1988 - 2 RU 12/87 - SozR 2200 § 550 Nr. 77 S 201 f; BSG vom 22.11.1984 - 2 RU 41/83 - Juris RdNr 14; BSG vom 8.12.1983 - 2 RU 75/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 60 S 150 f) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2015 - L 3 U 109/13

    Versicherungsschutz des Mitfahrers einer Fahrgemeinschaft in der gesetzlichen

    Auch zwei nacheinander mit unterschiedlichen Teilnehmern durchgeführte Fahrgemeinschaften werden von § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst b SGB VII erfasst, sofern sie - wie hier - in engem zeitlichen Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit stehen (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 36/08 R, Rn 14 nach juris - SozR 4-2700 § 8 Nr. 37 mwN) .

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bestehen einer Fahrgemeinschaft keinen eigenständigen Versicherungsschutz begründet, sondern lediglich den Versicherungsschutz der nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst b SGB VII versicherten Teilnehmer auf bestimmte Um- und Abwege erweitert (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 aaO, Rn 14) .

    Vielmehr sind für jeden Insassen die allgemeinen Voraussetzungen des Versicherungsschutzes gesondert zu prüfen (vgl dazu BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 12/87, Rn 17 nach juris - SozR 2200 § 550 Nr. 77 sowie Urteil vom 12. Januar 2010 aaO) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.04.2012 - L 8 U 36/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung länger als zwei

    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis dem Unfallereignis geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (Bundessozialgericht BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 B 2 U 36/08 R).

    Entscheidend ist aber weiterhin die Handlungstendenz, dass die Um- bzw. Abwege in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 B 2 U 36/08 R; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 20. September 2006 L 2 U 130/04, recherchiert bei juris, Rdnr. 20).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2015 - L 6 U 11/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Fahrgemeinschaft - versicherter

    In diesem Sinn hat die Rechtsprechung ein Pendeln oder wiederholtes Zurücklegen desselben Weges nicht als versicherte Tätigkeit angesehen, weil in diesem Fall das Ziel bereits erreicht sei (BSG, Urt. v. 12.1.2010 - B 2 U 36/08 R - Juris, Rdnr. 15; s. bereits die Hinweise der Beklagten und des Sozialgerichts).
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