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   BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R   

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BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R (https://dejure.org/2001,2199)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R (https://dejure.org/2001,2199)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R (https://dejure.org/2001,2199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung - Arbeitsunfall - Unfallversicherung - Versicherte Tätigkeit - Raucherplatz - Arbeitspause

  • Judicialis

    RVO § 548

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Kein Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfall wegen eigenwirtschaftlicher Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

    Es muß also sicher feststehen, daß im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN).

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

    Läßt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nrn 15, 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

    Läßt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nrn 15, 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Da es - wie schon ausgeführt - einen sogenannten Betriebsbann in der allgemeinen Unfallversicherung nicht gibt, ist es für den Versicherungsschutz nicht maßgebend, ob betriebliche Gefahren - hier etwa wegen der nicht gegen Durchfallen gesicherten Lichtkuppel - beim Unfall mitgewirkt haben, sondern ob der Unfall bei der versicherten Tätigkeit, also während einer Verrichtung geschah, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 mwN).

    Diese Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn eine besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befaßten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes (zB Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) einwirkt, ohne daß diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 mwN; BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - HVBG-Info 2000, 1846).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Beide Gründe rechtfertigen es, das Zurücklegen der erforderlichen Wege zur Nahrungsaufnahme oder zur Besorgung von Nahrungsmitteln der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, die Nahrungsaufnahme selbst aber nach wie vor grundsätzlich nicht (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 2/93

    Sturz auf dem Weg von Kantine zum Arbeitsplatz als Arbeitsunfall -

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Zwar hat das BSG in seiner jüngeren Rechtsprechung den Versicherungsschutz auf den Wegen zu und von etwa der Werkskantine angenommen (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nrn 86 und 97; BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 2/93 - USK 93104); ebenso für die notwendigen Wege zur Besorgung von Nahrungsmitteln zB Erfrischungsgetränken auf dem Betriebsgelände oder außerhalb während der Arbeitszeit oder der Arbeitspause (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; BSGE 55, 139 = SozR 2200 § 550 Nr. 54; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 97; BSG Urteile vom 25. November 1992 - 2 RU 1/92 - HV-Info 1993, 531 und vom 5. August 1993 - 2 RU 2/93 - aaO).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muß der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 54/83
    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Läßt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nrn 15, 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 44/82

    Unfallversicherungsschutz von Schülern - Weg zum Kiosk - Besorgen von

    Auszug aus BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R
    Zwar hat das BSG in seiner jüngeren Rechtsprechung den Versicherungsschutz auf den Wegen zu und von etwa der Werkskantine angenommen (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nrn 86 und 97; BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 2/93 - USK 93104); ebenso für die notwendigen Wege zur Besorgung von Nahrungsmitteln zB Erfrischungsgetränken auf dem Betriebsgelände oder außerhalb während der Arbeitszeit oder der Arbeitspause (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; BSGE 55, 139 = SozR 2200 § 550 Nr. 54; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 97; BSG Urteile vom 25. November 1992 - 2 RU 1/92 - HV-Info 1993, 531 und vom 5. August 1993 - 2 RU 2/93 - aaO).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln

  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 1/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an eine

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59
  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 264/57

    Gewährung einer Hinterbliebenenentschädigung - Gesichtspunkt des Vorliegens von

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich versichert (vgl BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 20; BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897, Juris RdNr 15; BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - Juris RdNr 20 mwN; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 f mwN) .
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung

    Diese Rechtsprechung bezieht sich aber nur auf während einer Arbeitspause zurückgelegte Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Einkauf von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz (vgl zur Abgrenzung auch das Senatsurteil vom 31.8.2017 - B 2 U 11/16 R; BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 20; BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897, Juris RdNr 15; BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - Juris RdNr 20 mwN; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 f mwN) .
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Es ist in der Regel erforderlich, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachgeht, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgt oder zumindest eine Tätigkeit ausübt, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist (siehe zuletzt SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; Urteil des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R - EzS 40/627 = SGb 2001, 309).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 1 U 2032/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das BSG hat mit Blick auf eine Erholungspause ("Luftschnappen") eine rechtliche Parallele zur Aufnahme von fester oder flüssiger Nahrung gesehen, die aufgrund einer besonderes belastenden betrieblichen Tätigkeit erforderlich geworden war (BSG, Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R -, Rn. 19, juris, mwN).

    Das BSG hat im Urteil B 2 U 6/00 R (a.a.O.) Versicherungsschutz wegen einer besonderen Betriebsgefahr verneint, weil der Kläger dort im Rahmen einer Pause nicht durch das von ihm betretene ungesicherte Flachdach gebrochen wäre, wenn er nicht den räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes für eigenwirtschaftliche Zwecke verlassen hätte.

    Allerdings beruht diese Entscheidung - was das BSG explizit in den Entscheidungsgründen betont hat - jedoch maßgeblich auf den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, wonach - anders als vorliegend - gerade nicht festgestellt werden konnte, dass der dortige Kläger im Unfallzeitpunkt noch auf dem Weg zum "Luftschnappen" war, weil nicht einmal feststand, wie es zu dem Sturz gekommen war (B 2 U 6/00 R, a.a.O., Leitsatz).

    In einem obiter dictum hat das BSG in dieser Entscheidung ausgeführt, dass der dort nicht feststellbare Umstand einer Pause zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit ("Luftschnappen") durchaus geeignet ist, den notwendigen inneren Zusammenhang (zur Arbeitstätigkeit) zu begründen (B 2 U 6/00 R, a.a.O., Rn. 19).

    Das Einlegen einer Erholungspause, um "frische Luft zu schnappen" ist - wie bereits ausgeführt - strukturell einer Pause zur Nahrungsaufnahme vergleichbar (BSG - B 2 U 6/00 R -, Rn. 19, juris).

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des

    Diese Rechtsprechung bezieht sich aber nur auf während einer Arbeitspause zurückgelegte Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Einkauf von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz (vgl zur Abgrenzung auch Senatsurteil vom 31.8.2017 - B 2 U 1/16 R - BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 20; BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897; BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - HVBG-INFO 2001, 1111 mwN; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 f mwN) .
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Es ist in der Regel erforderlich, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachgeht, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgt oder zumindest eine Tätigkeit ausübt, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist (siehe zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; Urteil des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 6/00 R = SGb 2001, 309).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 (15) U 300/01

    Anspruch auf Verletztenrente nach Arbeitsunfall; Vorliegen eines

    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG).

    Lässt sich nicht fest stellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG, Urteil vom 20.02.2001 a. a. O.; BSG SozR 3 2200 § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - = HV-Info 1984 Nr. 15, 40; BSGE 58, 76, 79; siehe auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

    In der Unfallversicherung besteht mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen außerhalb der See- und Binnenschifffahrt (vgl. dort §§ 838 und 552 RVO) kein sogenannter Betriebsbann (vgl. BSG Urteil vom 20.02.2001, a.a.O. m.w.N.), so dass auch im Falle der Einwirkung besonderer, dem Betrieb eigentümlicher Gefahren Unfälle bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht versichert sind.

    Diese Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn eine besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes einwirkt, ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (BSG Urteil vom 20.02.2001 a.a.O., m.w.N.).

    Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die sowohl privaten unversicherten als auch betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt sind, was der Fall sein kann, wenn sich eine Tätigkeit nicht aufteilen lässt (vgl. BSG Urteil vom 20.02.2001, a.a.O m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 9 U 4419/11
    Im Gegensatz zur Essensaufnahme während eines Arbeitstages ist das Rauchen für die Erhaltung der Arbeitskraft nicht erforderlich, sondern entspringt - wie Genussmittel allgemein - im Vergleich zur Einnahme fester und flüssiger Nahrung weit mehr persönlichen Angewohnheiten (BSG, Urt. v. 20.02.2001, B 2 U 6/00 R, in Juris).

    Besondere Umstände, etwa dass das Rauchen für die Klägerin so unabweisbar notwendig gewesen wäre, wie das Stillen des Hungers, was nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 20.02.2001 a.a.O.) in Ausnahmefällen Versicherungsschutz begründen könnte, sind weder vorgetragen noch nachgewiesen.

    Anderes folgt zudem nicht daraus, dass es sich um eine Regelpause gehandelt hat, denn auch hier gilt im Grundsatz, dass für diesen Zeitraum private Verrichtungen im Vordergrund stehen, nicht aber betriebliche Zwecke (zum Erfordernis einer dem Betrieb dienenden Tätigkeit für den Versicherungsschutz, vgl. BSG 20.02.2001, a.a.O.).

    Anderes gilt nach der Rechtsprechung nur dann, wenn eine besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes eingewirkt hat, ohne dass die private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (Schwerdtfeger in Lauterbach, Unfallversicherung, SGB VII, § 8 Rz 239, BSG, Urt. v. 20.02.2001, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 27.11.2017 - L 2 U 368/15

    Keine Aufspaltung des Versicherungsschutzes auf gemeinsamen Wegstrecken mit

    Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn das Rauchen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft unabweisbar notwendig sei (vergleiche u. a. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az. B 2 U 6/00 R).

    In einer späteren Entscheidung hat das BSG eine Ausnahme für den Fall erwogen, dass der beabsichtigte Genuss einer Zigarette für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft unabweisbar notwendig ist (BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az. B 2 U 6/00 R, Rdnr. 18) - im konkreten Fall jedoch abgelehnt, weil der Kläger mit der Revision diesbezüglich nichts vorgebracht hatte.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 5003/15
    Lässt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 28.06.1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nrn. 15, 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; s. auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

    Da es - wie ausgeführt - einen sogenannten Betriebsbann in der allgemeinen Unfallversicherung nicht gibt, ist es für den Versicherungsschutz nicht maßgebend, ob betriebliche Gefahren - hier der auf demselben Weg fahrende Gabelstapler - beim Unfall mitgewirkt haben, sondern ob der Unfall bei der versicherten Tätigkeit, also während einer Verrichtung geschah, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R - HVBG-INFO 2001, 1111; SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - L 17 U 626/16

    Aggressiver Busfahrer ohne Unfallversicherungsschutz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2006 - L 4 U 65/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Innerer Zusammenhang

  • LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2003 - L 7 U 5003/01

    Gewährung von Leistungen aus Anlass eines Unfalls; Definition Arbeitsunfälle;

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Klassenfahrt - sachlicher

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 103/04

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Gewährung von Leistungen aus

  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09

    Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung,

  • LSG Bayern, 07.10.2009 - L 17 U 395/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - L 1 U 2093/12
  • LSG Bayern, 07.10.2009 - L 17 U 85/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Bayern, 25.05.2011 - L 18 U 13/06

    Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei unaufklärbaren Geschehensablauf

  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 9/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 U 2649/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Arbeitsunfall -

  • SG Augsburg, 18.08.2015 - S 4 U 75/15

    Kein Arbeitsunfall bei Unfall auf dem Weg zum Rauchen

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 4210/11
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 48/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - L 8 U 5646/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 4 U 90/05

    Bei einem Unfall während des durch den Arbeitgeber verpflichteten Aufenthalts im

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