Rechtsprechung
   BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6525
BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B (https://dejure.org/2000,6525)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B (https://dejure.org/2000,6525)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B (https://dejure.org/2000,6525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Belieferung von Ärzten mit Blutersatzstoffen durch Pharmaunternehmen - Anspruch des Unternehmens gegen die Krankenkasse auf Zahlung des Apothekenpreises - Übliche Vergütung - Fehlen vertraglicher Beziehungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverhältnis zwischen Krankenkasse und Apotheker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B
    Die Klägerin macht zu Unrecht unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Januar 1996 (3 RK 26/94 = BSGE 77, 194 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1) geltend, sie müsse einem Apotheker gleichgestellt werden, bei dem das für die Abgabe eines Arzneimittels maßgebende Vertragsverhältnis durch die Vorlage des vom Vertragsarzt ausgestellten Rezeptes zustande komme; die Beklagten seien verpflichtet, ihren Versicherten die von der Klägerin abgegebenen Blutersatzstoffe als Sachleistung zu verschaffen.

    Hierbei verkennt die Klägerin, daß Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Krankenkasse und Apotheker bei der Versorgung eines Versicherten mit Arzneimitteln nicht das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Sachleistungsprinzip ist, sondern der nach § 129 Abs. 2 bis 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) von den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit der Spitzenorganisation der Apotheker abgeschlossene Rahmenvertrag (vgl hierzu im einzelnen BSGE 77, 194, 199 f, aaO).

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R

    Vertragsärztliche Leistung beim Aids-Test 1985

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B
    Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die GoA sind dann nicht gegeben, wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (BGHZ 98, 235, 242) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (BGHZ 30, 162, 169; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; desgleichen st Rspr des Bundessozialgerichts , vgl zuletzt Urteil des BSG vom 26. Januar 2000, B 6 KA 59/98 R).
  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B
    Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die GoA sind dann nicht gegeben, wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (BGHZ 98, 235, 242) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (BGHZ 30, 162, 169; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; desgleichen st Rspr des Bundessozialgerichts , vgl zuletzt Urteil des BSG vom 26. Januar 2000, B 6 KA 59/98 R).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B
    Das Sachleistungsprinzip hat dagegen, wie der Senat mit Urteil vom 3. November 1999 (B 3 KR 4/99 R) entschieden hat, nur Bedeutung im Verhältnis zwischen der Krankenkasse und dem Versicherten.
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B
    Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die GoA sind dann nicht gegeben, wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (BGHZ 98, 235, 242) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (BGHZ 30, 162, 169; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; desgleichen st Rspr des Bundessozialgerichts , vgl zuletzt Urteil des BSG vom 26. Januar 2000, B 6 KA 59/98 R).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B
    Die Beschwerde ist unbegründet, weil die von der Klägerin vorgetragenen Rechtsfragen, soweit sie für eine Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wären, von der Rechtsprechung bereits geklärt und deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und § 160 Nr. 51).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B
    Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die GoA sind dann nicht gegeben, wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (BGHZ 98, 235, 242) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (BGHZ 30, 162, 169; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; desgleichen st Rspr des Bundessozialgerichts , vgl zuletzt Urteil des BSG vom 26. Januar 2000, B 6 KA 59/98 R).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B
    Das Gleiche gilt in Bezug auf die Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (vgl BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6), der die besonderen Erfordernisse des auf der vertragsärztlichen Verordnung basierenden Versorgungssystems entgegenstehen.
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Wird eine solche Vereinbarung getroffen, bildet sie neben den gesetzlichen Bestimmungen die Grundlage der Leistungsbeziehung und soll sicherstellen, dass sich die Pflege nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5, juris; BSGE 94, 213, 220 Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. April 2008 - L 1 KR 78/07, Rn. 32, juris).

    Dem Leistungserbringer steht daher für Leistungen, die er unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen bewirkt, auch dann keine Vergütung zu, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht sind (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5, juris; BSGE 94, 213, 220 Rn. 26; Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, Rn. 23, juris, jeweils mwN).

    Auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag scheiden in diesen Fällen aus (BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5, juris).

  • LSG Hamburg, 22.06.2017 - L 1 KR 39/15
    Ihre Steuerungsaufgabe könnten die genannten Regelungen nicht erfüllen, wenn der Arzt oder Leistungserbringer die gesetz- oder vertragswidrig bewirkten Leistungen über einen Wertersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder einen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im Ergebnis dennoch vergütet bekäme (vgl. BSG, Beschl. v. 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5 mwN; vgl. auch schon BSG, Urt. v. 04.05.1994 - 6 RKa 40/93, Rn. 18).

    Wird eine solche Vereinbarung getroffen, bildet sie neben den gesetzlichen Bestimmungen die Grundlage der Leistungsbeziehung und soll sicherstellen, dass sich die Pflege nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5, juris; BSGE 94, 213, 220 Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. April 2008 - L 1 KR 78/07, Rn. 32, juris).

    Dem Leistungserbringer steht daher für Leistungen, die er unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen bewirkt, auch dann keine Vergütung zu, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht sind (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5, juris; BSGE 94, 213, 220 Rn. 26; Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, Rn. 23, juris, jeweils mwN).

    Auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag scheiden in diesen Fällen aus (BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5, juris).

  • LSG Sachsen, 13.09.2018 - L 9 KR 265/13
    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) in mehreren Entscheidungen, zuletzt mit Beschluss vom 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B &8722;, festgestellt.

    Insoweit werde auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Beschluss vom 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B - Bezug genommen.

    Bestimmungen, die die Vergütung ärztlicher oder sonstiger Leistungen von der Erfüllung bestimmter formaler oder inhaltlicher Voraussetzungen abhängig machen, haben innerhalb dieses Systems die Funktion zu gewährleisten, dass sich die Leistungserbringung nach den für diese Art der Versorgung geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B -, Rn. 5, juris).

    Denn die genannten Regelungen des Rahmenvertrages könnten ihre Steuerungsaufgabe nicht erfüllen, wenn die Klägerin als Leistungserbringerin die vertragswidrig bewirkten Leistungen über einen Wertersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder einen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im Ergebnis dennoch vergütet bekäme (vgl. BSG, Beschluss v. 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5 mwN, juris).

  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 105/15

    Rückforderung von Vergütung für Leistungen der Behandlungspflege

    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) in mehreren Urteilen, zuletzt mit Beschluss vom 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B -, entschieden.

    Bestimmungen, die die Vergütung ärztlicher oder sonstiger Leistungen von der Erfüllung bestimmter formaler oder inhaltlicher Voraussetzungen abhängig machen, haben innerhalb dieses Systems die Funktion zu gewährleisten, dass sich die Leistungserbringung nach den für diese Art der Versorgung geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B -, Rn. 5, juris).

    Denn die genannten Regelungen des Rahmenvertrages könnten ihre Steuerungsaufgabe nicht erfüllen, wenn die Klägerin als Leistungserbringerin die vertragswidrig bewirkten Leistungen über einen Wertersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder einen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im Ergebnis dennoch vergütet bekäme (vgl. BSG, Beschluss v. 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5 mwN, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - L 4 P 4005/18

    Soziale Pflegeversicherung - Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen -

    Leistungserbringern stünden für Leistungen, die sie unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen bewirkt hätten, auch dann keine Vergütung zu, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht seien (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B - sowie BSG, Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 -).

    Soweit das SG sich auf die Entscheidungen des BSG vom 17. Mai 2000 (a.a.O.) und 8. September 2004 (a.a.O.) berufen habe, seien diese vorliegend nicht einschlägig, da sie das Apothekerrecht bzw. Krankenversicherungsrecht beträfen.

    Soweit der Kläger im Berufungsverfahren insoweit geltend gemacht hat, das SG habe sich zu Unrecht auf die Entscheidungen des BSG vom 17. Mai 2000 (a.a.O.) und 8. September 2004 (a.a.O.) gestützt, weil diese zum Apothekerrecht bzw. Krankenversicherungsrecht ergangen seien und daher vorliegend nicht einschlägig seien, trifft dies nicht zu.

  • LSG Bayern, 20.09.2016 - L 5 KR 515/15

    Ansprüche der Krankenkassen aus unerlaubter Handlung

    Dem Beigeladenen als Leistungserbringer stand daher für die Pflegeleistungen, die er gemeinsam mit der Widerbeklagten unter Verstoß gegen die vertragliche vereinbarte Qualifikation bewirkt hatte, keine Vergütung zu, obwohl diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht sein können (BSG, 17.5.2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5 - zitiert nach juris; BSGE 94, 213, 220 Rn. 26; BSG 8.9.2004 - B 6 KA 14/03 R, Rn. 23 - zitiert nach juris).

    Insoweit bestehen im Verhältnis Leistungserbringer und Krankenkasse zudem keine Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag (BSG, 17.5.2000 - B 3 KR 19/99 B, Rn. 5 - zitiert nach juris).

  • LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 770/03

    Vergütungsanspruch eines Apothekers bei Ausgabe der Arzneimittel an Versicherte

    Schließlich scheidet hier auch die vom Kläger behauptete Anwendbarkeit der Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) bzw. aus dem Bereicherungsrecht auf die Zahlungspflicht von Krankenkassen für ärztlich verordnete Arzneimittel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aus (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - Az.: B 3 KR 19/99 B m.w.N., zitiert nach juris).

    Ihre Steuerungsaufgabe könnten die genannten Regelungen nicht erfüllen, wenn der Arzt oder der mit ihm zusammenarbeitende nichtärztliche Leistungserbringer die gesetz- oder vertragswidrig bewirkten Leistungen über einen Wertersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder einen Aufwendungsersatzanspruch aus GoA im Ergebnis dennoch vergütet bekäme (so BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 771/03

    Vergütungsanspruch eines Apothekers bei verspäteter Einreichung ärztlicher

    Schließlich scheidet hier auch die vom Kläger behauptete Anwendbarkeit der Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) bzw. aus dem Bereicherungsrecht auf die Zahlungspflicht von Krankenkassen für ärztlich verordnete Arzneimittel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aus (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - Az.: B 3 KR 19/99 B, m.w.N., zitiert nach juris).

    Ihre Steuerungsaufgabe könnten die genannten Regelungen nicht erfüllen, wenn der Arzt oder der mit ihm zusammenarbeitende nichtärztliche Leistungserbringer die gesetz- oder vertragswidrig bewirkten Leistungen über einen Wertersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder einen Aufwendungsersatzanspruch aus GoA im Ergebnis dennoch vergütet bekäme (so BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000, a.a.O.).

  • LG Bochum, 06.06.2019 - 10 KLs 5/18
    Dem Leistungserbringer steht daher für Leistungen, die er unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen bewirkt, auch dann keine Vergütung zu, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht sind (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 17.05.200, Az.: B 3 KR 19/99 B, Rn. 5 - zitiert nach juris; BSGE 94, S. 213 [220], Rn. 26; BGS Urteil vom 08.09.2004, Az.: B 6 KA 14/03 R, Rn. 23 - zitiert nach juris).

    Auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag kommen in diesen Fällen nicht in Betracht (BSG, Beschluss vom 17.05.2000, Az.: B 3 KR 19/99 B, Rn. 5 - zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine

    Leistungserbringer können grundsätzlich erst über die zur Sicherstellung des Versorgungsauftrags der Krankenkassen abzuschließenden Versorgungsverträge (§ 2 Abs. 2 Satz 2 SGB V) Rechte und Pflichten gegenüber den Krankenkassen ableiten (vgl. BSG, Beschluss vom 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B -).
  • LSG Sachsen, 18.12.2009 - L 1 KR 89/06

    Rückforderung von Leistungen der häuslichen Behandlungspflege bei Erbringung

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19

    Einziehungsentscheidung: kein Abzug von Aufwendungen bei betrügerischer

  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2021 - L 5 KR 2044/19

    Krankenversicherung - Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 KR 77/20

    Versorgungsvertrag - Pflegekräfte mit Ausbildung, aber ohne Erlaubnis zum Tragen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2005 - L 4 KR 30/01

    Vergütung verausgabter Arzneimittel, Verbot der Stückelung in Form der Abgabe

  • OLG Braunschweig, 30.01.2003 - 8 U 29/02

    Wirksamkeit eines selbständigen Schuldanerkenntnisses ; Anfechtung wegen

  • SG Würzburg, 18.11.2014 - S 6 KR 438/09

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 4 KR 104/15
  • SG München, 11.10.2007 - S 2 KR 1482/05

    Übernahme der Kosten für Krankentransportfahren zur Dialyse; Anspruch auf

  • SG Cottbus, 24.05.2007 - S 18 KR 384/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht