Rechtsprechung
   BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 19/08 R, B 3 KR 10/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,427
BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 19/08 R, B 3 KR 10/08 R (https://dejure.org/2009,427)
BSG, Entscheidung vom 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 19/08 R, B 3 KR 10/08 R (https://dejure.org/2009,427)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 19/08 R, B 3 KR 10/08 R (https://dejure.org/2009,427)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter Revisionszulassung durch das LSG - Krankenversicherung - Hilfsmittel - zusätzliche Versorgung eines beinamputierten Versicherten mit einer Badeprothese

  • openjur.de

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter Revisionszulassung durch das LSG; Krankenversicherung; Hilfsmittel; zusätzliche Versorgung eines beinamputierten Versicherten mit einer Badeprothese

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausstattung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; zusätzliche Versorgung eines beinamputierten Versicherten mit einer Badeprothese

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausstattung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; zusätzliche Versorgung eines beinamputierten Versicherten mit einer Badeprothese

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Versorgung mit Badeprothesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Badeprothesen

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Versorgung mit einer Spezialprothese zum Schwimmen; Krankenversicherungsrecht

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Beinamputierte haben Anspruch auf zusätzliche Badeprothese

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Beinamputierte haben Anspruch auf zusätzliche Badeprothese

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Beinamputierte Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf wasserfeste Prothese

  • hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)

    Badeprothese ist medizinisch notwendig

  • hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)

    Badeprothese

  • auw.de (Kurzinformation)

    Badeprothesen gehören zum GKV-Leistungskatalog

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Badeprothesen sind von der GKV zu erstattende Hilfsmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versorgung mit Prothesen für den Sport- und Freizeitbereich eröffnet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 144
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Dabei kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, jeweils RdNr 4 - C-leg-Prothese).

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8).

    Diese Funktion muss in möglichst weitgehender Weise ausgeglichen werden (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8 - C-leg-Prothese).

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Er war nicht gehalten, das vom Berichterstatter des LSG als Einzelrichter getroffene Urteil (§ 155 Abs. 4 SGG) aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG), obgleich das Berufungsurteil - legte man die Rechtsprechung des 9. Senats des BSG zugrunde (Urteil vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R -, BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2) - unter Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf Entscheidung durch den "gesetzlichen Richter" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zustande gekommen ist und ein solcher grundlegender Verfahrensfehler regelmäßig zur Zurückverweisung an den eigentlich zuständigen Spruchkörper führt.

    Bei einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung sei eine Entscheidung allein durch den Vorsitzenden oder den bestellten Berichterstatter in der Regel ermessensfehlerhaft und damit verfahrensfehlerhaft (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 20 - 23 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).

    Die Anordnung der Zurückverweisung in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 24) enthält nach dem Gesamtzusammenhang der dortigen Entscheidungsgründe nicht etwa einen neuen allgemeinen Rechtssatz, dass in solchen Fällen immer so zu verfahren ist und keine Ausnahmen vorgesehen sind, sondern folgt lediglich der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl etwa Urteil vom 14.9. 1994 - 3/1 RK 36/93 -, BSGE 75, 74, 77 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12), dass die Zurückverweisung bei absoluten Revisionsgründen den Regelfall darstellt.

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr).

    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl).

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Die Anordnung der Zurückverweisung in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 24) enthält nach dem Gesamtzusammenhang der dortigen Entscheidungsgründe nicht etwa einen neuen allgemeinen Rechtssatz, dass in solchen Fällen immer so zu verfahren ist und keine Ausnahmen vorgesehen sind, sondern folgt lediglich der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl etwa Urteil vom 14.9. 1994 - 3/1 RK 36/93 -, BSGE 75, 74, 77 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12), dass die Zurückverweisung bei absoluten Revisionsgründen den Regelfall darstellt.

    Dies gilt für den Erfolg einer Klage (BSGE 76, 59, 67 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1) wie für deren Abweisung (BSGE 75, 74, 77 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12) gleichermaßen und ist vom 6. Senat des BSG ausdrücklich auch für den Fall der fehlerhaften Besetzung des Gerichts entschieden worden (BSGE 76, 59, 67 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1).

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Denn auch bei der Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln müssen sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sein (vgl BSGE 79, 261, 263 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21, S 114, sowie BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11).

    Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört ua die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw eines Schulwissens (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 und 46; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 18).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl).
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79

    Ausgleich körperlicher Behinderungen - Bedeutung des Versehrtenschwimmsportes

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    d) Soweit nach der früheren Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 30/79 - SozR 2200 § 182 Nr. 55) der Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese auch auf die "Bedeutung des Schwimmens für die Gesunderhaltung im Allgemeinen und des Versehrtenschwimmsports für die körperliche Ertüchtigung des behinderten Versicherten im Besonderen" gestützt worden ist, stellt der Senat fest, dass dieser Aspekt weder der heutigen Lebenswirklichkeit entspricht noch in der Sache entscheidungserhebliche Bedeutung besitzt.
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl).
  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl).
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
    Denn auch bei der Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln müssen sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sein (vgl BSGE 79, 261, 263 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21, S 114, sowie BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Bei diesem sog unmittelbaren Behinderungsausgleich gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (stRspr, BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 18 mwN - Badeprothese).

    Die Prüfung, ob mit der vorgesehenen Verwendung ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist, entfällt in den Fällen der Erst- und Ersatzausstattung, weil sich die unmittelbar auszugleichende Funktionsbeeinträchtigung selbst immer schon auf ein Grundbedürfnis bezieht; die Erhaltung bzw Wiederherstellung einer Körperfunktion ist als solche ein Grundbedürfnis (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 18 - Badeprothese).

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Bei diesem sog unmittelbaren Behinderungsausgleich gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (stRspr, vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 18 mwN - Badeprothese) .

    Die Prüfung, ob mit der vorgesehenen Verwendung ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist, entfällt in den Fällen der Erst- und Ersatzausstattung, weil sich die unmittelbar auszugleichende Funktionsbeeinträchtigung selbst immer schon auf ein Grundbedürfnis bezieht; die Erhaltung bzw Wiederherstellung einer Körperfunktion ist als solche ein Grundbedürfnis (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 18 - Badeprothese) .

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt hierin zwar regelmäßig ein absoluter Revisionsgrund (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr 2, jeweils RdNr 11 ff und 22 f); jedoch rechtfertigen vorliegend besondere Umstände die Entscheidung des Vorsitzenden, sodass die Handhabung des § 155 Abs 3 SGG nicht ermessensfehlerhaft ist (vgl zu solchen Gründen: BSG SozR 4-2500 § 33 Nr 24 RdNr 11 f; SozR 4-4300 § 53 Nr 4 RdNr 14).
  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Die gesonderte Prüfung, ob mit der vorgesehenen Verwendung ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist, entfällt, weil sich die unmittelbar auszugleichende Funktionsbeeinträchtigung selbst immer schon auf ein Grundbedürfnis bezieht; die Erhaltung bzw Wiederherstellung einer Körperfunktion ist als solche ein Grundbedürfnis (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 18 ff zur Versorgung mit einer Badeprothese, die dem - von den normalen Beinprothesen nicht gewährleisteten - sicheren Gehen und Stehen in Nassbereichen dient und deshalb unabhängig davon beansprucht werden kann, dass das Schwimmen eine Freizeitbetätigung darstellt, die nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehört) .

    Der Frage nach der Erfüllung eines allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens kommt beim unmittelbaren Behinderungsausgleich erst dann Bedeutung zu, wenn es nicht um die erstmalige Behebung eines Funktionsdefizits geht und auch nicht um die reine Ersatzbeschaffung (was bei der Versorgung mit einer Badeprothese in BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 der Fall war und von Knispel SGb 2010, 359 ff übersehen worden ist) , sondern um die Versorgung eines für den Behinderungsausgleich bereits ausreichend ausgestatteten Versicherten mit einem zweiten Hilfsmittel gleicher Art als bloße Zweitausstattung (Reservehaltung), für einen speziellen Zweck (zB Sportbrille für Schüler, BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73) oder mit einem technisch weiter entwickelten Hilfsmittel (zB computergestütztes statt mechanisches Kniegelenksystem).

  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R

    Müssen ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen?

    Hierzu zählt insbesondere die Konstellation, dass der LSG -Senat in voller Besetzung bereits einen vergleichbaren Rechtsstreit unter Zulassung der Revision entschieden hat und nachfolgend weitere Parallelverfahren anstehen; dasselbe wird angenommen, wenn sich das LSG -Urteil auf bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht oder die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung in Kenntnis der von ihm beabsichtigten Zulassung der Revision erklärt haben ( s hierzu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11; BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14; BSG Urteil vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 14; BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 8) .

    Erst recht ist die Verlagerung der Entscheidungskompetenz vom Kollegium auf den Berichterstatter jedenfalls in den Fällen zulässig, in denen keine Zulassung der Revision veranlasst ist, weil einer ständigen Rechtsprechung gefolgt werden soll ( BSG Urteil vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 22; BSG Urteil vom 16.3.2006 - B 4 RA 59/04 R - SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 15 ff ) , oder wenn sich das Urteil des LSG auf eine vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung oder bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht ( vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11 f) .

    Eine abschließende Entscheidung durch das Revisionsgericht kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn auf Grundlage eines in tatsächlicher Hinsicht geklärten und nicht umstrittenen Sachverhalts in rechtlicher Hinsicht nach den konkreten Gegebenheiten des Falles nur in einer ganz bestimmten Weise entschieden werden kann, weil unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine andere Entscheidung denkbar ist ( vgl hierzu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 13; BSG Urteil vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - Juris RdNr 19; vgl auch BSG Urteil vom 6.9.2018 - B 2 U 3/17 R - Juris RdNr 22 f) .

  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung umfasst Reparatur bei

    a) Ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats zufolge haben die Leistungen zum Behinderungsausgleich gemäß § 33 Abs. 1 S 1, 3. Variante SGB V zwei Zielrichtungen: Im Vordergrund steht der Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion selbst; bei diesem sog unmittelbaren Behinderungsausgleich gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (stRspr, BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 18 mwN - Badeprothese) .

    Die Prüfung, ob mit der vorgesehenen Verwendung ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist, entfällt in den Fällen der Erst- oder Ersatzausstattung, weil sich die unmittelbar auszugleichende Funktionsbeeinträchtigung selbst immer schon auf ein Grundbedürfnis bezieht; die Erhaltung bzw Wiederherstellung einer Körperfunktion ist als solche ein Grundbedürfnis (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 18 - Badeprothese) .

  • BSG, 29.01.2019 - B 2 U 5/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - nicht vorschriftsmäßige

    Damit ist den Beteiligten ihr gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) entzogen worden (absoluter Revisionsgrund nach § 202 S 1 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO) , was grundsätzlich zur Zurückverweisung an den eigentlich zuständigen Spruchkörper führt (BSG vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 9).

    Darüber hinaus setzt die Entscheidung durch den Vorsitzenden oder BE anstelle des Senats bei verfassungskonformer Auslegung dieser Regelungen zur Entscheidungskompetenz mit Rücksicht auf die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S 2 GG) aber auch voraus, dass der Vorsitzende oder BE im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens pflichtgemäß darüber befindet, ob er von der besonderen Verfahrensweise einer Entscheidung nur durch einen Berufsrichter Gebrauch macht oder ob es aus sachlichen Gründen bei einer Entscheidung durch den gesamten Senat und/oder zumindest unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter verbleiben muss (vgl BSG vom 6.9.2018 - B 2 U 3/17 R - Juris RdNr 15 ff; vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557; vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 20 ff - mwN; vgl auch BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 2/06 R - SozR 4-1500 § 155 Nr. 1; vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11; vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 11; BSG vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4).

    Schließlich ist in einer dritten Konstellation die Zulässigkeit des konsentierten Einzelrichters denkbar, wenn sich das Urteil auf eine bereits vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung des LSG oder auf bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht (vgl zB BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557, Juris RdNr 15 mwN; vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 14 f mwN; vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 11; vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11) .

    Grundsätzlich führt ein zur fehlerhaften Besetzung des Gerichts führender Verstoß gegen § 155 Abs. 3 iVm Abs. 4 SGG, durch den den Beteiligten der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) entzogen wird (absoluter Revisionsgrund nach § 202 S 1 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO) , zur Zurückverweisung an den eigentlich zuständigen Spruchkörper (vgl BSG vom 6.9.2018 - B 2 U 3/17 R - Juris RdNr 22; vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 24; vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 9).

    Eine abschließende Entscheidung des Revisionsgerichts soll allerdings auch bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrunds in Betracht kommen, wenn auf der Grundlage eines in tatsächlicher Hinsicht geklärten und nicht umstrittenen Sachverhalts in rechtlicher Hinsicht nur in einer ganz bestimmten Weise entschieden werden kann, weil unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine andere Entscheidung denkbar ist (vgl § 170 Abs. 1 S 2 SGG; vgl BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557 mwN; vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11).

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    Dies ist nach der Rechtsmeinung des 9. Senats des BSG "regelmäßig" verfahrensfehlerhaft und führt - wenn nicht ausnahmsweise Gründe erkennbar sind, warum die Sache doch durch den Berichterstatter allein entschieden werden konnte - als absoluter Revisionsgrund von Amts wegen gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 SGG zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie zur Zurückverweisung der Sache an das LSG (Urteil vom 8.11.2007 - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 11 ff, 22 f; sich hiervon abgrenzend 6. Senat, Urteil vom 6.5.2009 - BSGE 103, 106 = SozR 4-2500 § 94 Nr. 2, RdNr 31; zudem weist der 3. Senat darauf hin, dass auch bei Fehlen von Gründen, die ausnahmsweise eine Entscheidung samt Revisionszulassung wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung durch den Berichterstatter rechtfertigen, nicht stets eine Zurückverweisung zu erfolgen habe: Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 12 ff).

    Im hier zu entscheidenden Fall liegen besondere Gründe vor, die eine Alleinentscheidung durch den Berichterstatter bzw den Vorsitzenden samt Revisionszulassung als ermessensfehlerfreie Handhabung von § 155 Abs. 3 und 4 SGG erscheinen lassen, sodass kein zur Zurückverweisung berechtigender Verfahrensmangel festgestellt werden kann (zu solchen Gründen vgl auch BSG vom 25.6.2009, aaO RdNr 11, sowie BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2018 - L 4 KR 531/17

    Anspruch auf Versorgung mit einem Fußheber- und Oberschenkelsystem

    Solange ein Gleichziehen mit einem gesunden Menschen nicht erreicht ist, kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend (BSG, Urteile vom 16. September 2004 - B 3 KR 20/04 R - juris, Rn. 12; Urteil vom 25. September 2009 - B 3 KR 2/08 R - juris, Rn. 18 m.w.N.).

    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (BSG, Urteil vom 25. Juni 2009 - B 3 KR 2/08 R - juris, Rn. 18).

  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 3/17 R

    Anspruch auf Geldleistungen während der Heilbehandlung in der gesetzlichen

    Damit ist den Beteiligten ihr gesetzlicher Richter ( Art. 101 Abs. 1 GG ) entzogen worden (absoluter Revisionsgrund nach § 202 S 1 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO ) , was grundsätzlich zur Zurückverweisung an den eigentlich zuständigen Spruchkörper führt ( BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 9) .

    Darüber hinaus setzt die Entscheidung durch den Vorsitzenden oder BE anstelle des Senats bei verfassungskonformer Auslegung dieser Regelungen zur Entscheidungskompetenz mit Rücksicht auf die Garantie des gesetzlichen Richters ( Art. 101 Abs. 1 S 2 GG ) aber auch voraus, dass der Vorsitzende oder BE im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens pflichtgemäß darüber befindet, ob er von der besonderen Verfahrensweise einer Entscheidung nur durch einen Berufsrichter Gebrauch macht oder ob es aus sachlichen Gründen bei einer Entscheidung durch den gesamten Senat und/oder zumindest unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter verbleiben muss ( vgl BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557; vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 20 ff - mwN ; vgl auch BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 2/06 R - SozR 4-1500 § 155 Nr. 1; vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11; vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 11; BSG vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4) .

    Schließlich ist in einer dritten Konstellation die Zulässigkeit des konsentierten Einzelrichters denkbar, wenn sich das Urteil auf eine bereits vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung des LSG oder auf bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht ( vgl zB BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557, Juris RdNr 15 mwN ; BSG vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 14 f mwN ; BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 11; BSG vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11) .

    Eine abschließende Entscheidung des Revisionsgerichts soll allerdings auch bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrunds in Betracht kommen, wenn auf der Grundlage eines in tatsächlicher Hinsicht geklärten und nicht umstrittenen Sachverhalts in rechtlicher Hinsicht nur in einer ganz bestimmten Weise entschieden werden kann, weil unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine andere Entscheidung denkbar ist ( vgl § 170 Abs. 1 S 2 SGG ; vgl BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557 mwN ; BSG vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11) .

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 19/08 R

    Versorgung mit Badeprothesen

  • SG Regensburg, 14.07.2010 - S 2 KR 241/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht der Krankenkasse für die

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems

  • BSG, 14.06.2023 - B 3 KR 8/21 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Leistungspflicht der Krankenkasse

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 109/11 R

    Erklärung der Verrechnung - Zulässigkeit - Verwaltungsakt

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Übernahme der Mehrkosten einer

  • LSG Hessen, 13.05.2019 - L 1 KR 262/18

    Anspruch auf WalkAide-Myo-Orthese zum Behinderungsausgleich

  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 37/13 R

    Entscheidung durch Einzelrichter - Verfahren mit besonderen Schwierigkeiten -

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

  • LSG Sachsen, 23.09.2020 - L 1 KR 384/17
  • LSG Bayern, 23.10.2017 - L 4 KR 349/17

    Versorgung Multiple-Sklerose-Erkrankter mit Walk-Aide-System

  • LSG Sachsen, 18.06.2020 - L 9 KR 761/17

    Zweitversorgung mit einem Therapiestuhl für die Kindertagesstätte

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen

  • LSG Saarland, 11.12.2019 - L 2 KR 31/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Badeprothese mit beweglichem

  • SG Speyer, 08.04.2016 - S 19 KR 479/14

    Krankenversicherung - Regelung des § 13 Abs 3a SGB 5 - klare Unterscheidung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17

    Krankenversicherung; Versorgung mit einem mobilen Sauerstoffkonzentrator;

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Blindenführhund

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Entscheidung durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - L 9 KR 60/17

    Krankenversicherung - materielle Beweislast für Zweckmäßigkeit selbstgewählter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - BiCros-Hörgerät - Beratungspflicht

  • SG Düsseldorf, 25.03.2019 - S 47 KR 386/17

    Vorraussetzung einer Versorgung mit einer Badeprothese durch die Krankenkasse

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 8/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips

  • SG Aachen, 02.03.2021 - S 14 KR 299/20

    Versorgung mit einem Blindenführhund

  • LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - L 5 KR 75/10

    Spezielle Badeprothese nicht von gesetzlicher Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 182/09

    Krankenversicherung; Hilfsmittel; Amyotrophe Lateralsklerose (ALS); Verlust der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - L 3 R 280/15

    Rentenversicherung - Beitragsnachforderung - Erhebung von Säumniszuschlägen -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 7/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit Rollstuhlladeboy - Erlöschen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2010 - L 1 R 141/09

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

  • SG Dortmund, 05.08.2020 - S 83 KR 6564/19
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2014 - L 9 KR 323/14

    Hörgeräte - keine zusprechende Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 152/08

    Krankenversicherung - beinamputierter Versicherter - grundsätzlicher Anspruch auf

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - L 1 R 220/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2010 - L 1 R 185/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - L 9 KR 132/14

    Anspruch auf Bewilligung von Unterschenkelprothesen im einstweiligen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - L 10 KR 14/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KR 47/07

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - mittelbarer Behinderungsausgleich -

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2017 - L 6 VK 3713/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - Hinterbliebenenrente -

  • SG Bremen, 20.05.2016 - S 4 KR 153/15

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
  • BSG, 15.12.2020 - B 3 KR 59/19 B

    Kostenerstattung für eine Protrusionsschiene für den Unterkiefer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2010 - L 10 KR 22/07

    Krankenversicherung - Teilhaarersatz für Männer bei operationsbedingtem Verlust

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
  • SG Gießen, 25.01.2013 - S 18 SO 125/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - medizinische Rehabilitation - Hilfsmittel -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2010 - L 1 R 454/07

    Fehlende Zugehörigkeit des VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle zur

  • SG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - S 14 KR 563/10

    Erstattung der gesamten Anschaffungskosten eines Dreirades durch die Krankenkasse

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 16 KR 351/17
  • SG Gießen, 19.04.2017 - S 9 KR 131/15

    Anspruch eines querschnittsgelähmten Versicherten auf Versorgung mit einem

  • SG Detmold, 17.02.2010 - S 5 KR 196/08

    Eine Prothese im Wert von 25.000 Euro (C-Leg) muss die Krankenkasse finanzieren,

  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 4 KR 1630/20
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2010 - L 1 R 173/08
  • SG Detmold, 03.03.2010 - S 5 KR 307/07

    Eine Prothese im Wert von 25.000 Euro (C-Leg) muss die Krankenkasse finanzieren,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2017 - L 4 KR 90/16

    Erstattung der den Festbetrag übersteigenden Kosten für eine Hörgeräteversorgung

  • SG Detmold, 28.09.2011 - S 5 KR 614/10

    Krankenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2010 - L 1 R 296/09

    Ausschluss eines Anspruchs auf Gewährung medizinischer Leistungen der

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