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Rechtsprechung
   BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R   

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https://dejure.org/2004,715
BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R (https://dejure.org/2004,715)
BSG, Entscheidung vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R (https://dejure.org/2004,715)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R (https://dejure.org/2004,715)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch - klinische Studie - Doppelblindstudie - Dosisfindungsstudie - Heilbehandlungsversuch - Humanexperiment - anerkannter Stand der medizinischen Erkenntnisse - nicht zugelassenes Arzneimittel - ...

  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung von Krankenhausbehandlungskosten; Möglichkeit der Aufrechnung gegenüber öffentlich-rechtlichen Forderungen; Voraussetzungen und Rechtsfolgen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; Umfang der Krankenhausbehandlung; Übernahme der Kosten der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Finanzierung klinischer Studien im Krankenhaus durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.7.2004)

    Hersteller müssen Arzneimittelstudien allein finanzieren // Krankenkassen entlastet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 93, 137
 
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Wird zitiert von ... (190)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Die Leistungspflicht der GKV besteht aber nicht uneingeschränkt für jede Art von medizinischer Versorgung; alle Behandlungsformen, auch solche im Krankenhaus, müssen vielmehr den in §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 28 Abs. 1 SGB V für die gesamte GKV festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien genügen (BSGE 90, 289, 291 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1; BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 71).

    Unterstützt und fördert der Gesetzgeber aber die Beteiligung der GKV auch an klinischen Studien (vgl BT-Drucks 14/1245 S 90, vgl auch BSGE 90, 289, 294 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1), dann kann der Leistungspflicht der GKV nicht schon mit dem Argument begegnet werden, die Studie entspreche nicht dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse iS von § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V. .

    In § 137c Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz SGB V (seit 1. Januar 2004: § 137 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz SGB V) ist ausdrücklich festgelegt, dass die Durchführung klinischer Studien von den gemäß § 137c Abs. 1 Satz 1 SGB V vorgesehenen Verfahren zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zu Lasten der GKV im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, unberührt bleibt (vgl zur Bedeutung der Vorschrift BSGE 90, 289, 292 ff = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1).

  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Dieses aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Rechtsinstitut setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (vgl BSGE 69, 158, 160 = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1 mwN).

    Grundsätzlich unterliegt der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch einer vierjährigen Verjährungsfrist (BSGE 69, 158, 160 f = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Der Behandlungspflicht der zugelassenen Krankenhäuser iS des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB V steht ein Vergütungsanspruch gegenüber, der auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in den §§ 16, 17 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) in der Pflegesatzvereinbarung zwischen Krankenkasse und Krankenhaus festgelegt wird (vgl BSGE 90, 1, 3 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).

    Wie der Senat bereits zu § 9 Abs. 6 Satz 4 des auch zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens anwendbaren KBV entschieden hat, wird es den Krankenkassen durch diese und ähnliche Vorschriften nicht verboten, spezifizierte Einwendungen nach Bezahlung einer Rechnung geltend zu machen und gegen spätere Rechnungen mit Rückzahlungsansprüchen aufzurechnen (BSGE 90, 1, 3 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Die Vorinstanzen haben die auf Zahlung von 90.524,22 EUR nebst Zinsen gerichtete Leistungsklage (vgl dazu BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1) im Ergebnis zu Recht abgewiesen, weil dem Kläger kein entsprechender Zahlungsanspruch gegen die beklagte Krankenkasse zusteht.

    c) Der Zahlungsanspruch des Krankenhauses korrespondiert mit dem Anspruch des Versicherten auf Krankenhausbehandlung (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Doch auch trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 51 SGB I besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf die §§ 387 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl zur Aufrechnung als Institut des öffentlichen Rechts BSGE 75, 283, 284 ff = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 und BSGE 63, 224, 230 f = SozR 1300 § 48 Nr. 47 - jeweils mwN).

    Allein durch die Aufrechnungserklärung (vgl dazu noch unten Punkt 4) sind gemäß § 387 BGB sowohl die Haupt- als auch die Gegenforderung erloschen, ohne dass es einer weiteren - sozialrechtlichen - Ermächtigungsnorm hierfür bedurfte (vgl BSGE 75, 283, 284 f = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2).

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96

    Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages für ein Spezialkrankenhaus mit

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Die Leistungspflicht der GKV besteht aber nicht uneingeschränkt für jede Art von medizinischer Versorgung; alle Behandlungsformen, auch solche im Krankenhaus, müssen vielmehr den in §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 28 Abs. 1 SGB V für die gesamte GKV festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien genügen (BSGE 90, 289, 291 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1; BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 71).

    Mit diesen Kriterien wird allerdings nur klargestellt, dass die Versicherten in der GKV am medizinischen Fortschritt teilhaben und grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Kosten Anspruch auf diejenige Behandlung haben, die dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5).

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Insoweit hat das BSG bereits mehrfach entschieden, dass § 45 SGB I als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips der vierjährigen Verjährung im Sozialrecht anzuwenden ist (BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 8 mwN), ob das auch nach der Neufassung des § 69 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2000 und nach Inkrafttreten des Schuldrechtsreformgesetzes gilt, bleibt offen.
  • BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen verjährter Ansprüche

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Die Vorschrift des § 390 Satz 2 BGB (heute: § 215 BGB) beruht auf der Erwägung, dass der Schuldner, dem eine aufrechenbare Gegenforderung zusteht, mit der Aufrechnung seiner Forderung zu warten pflegt, aber auch soll warten dürfen, bis der Gegner seinerseits mit der Forderung hervortritt; es soll ihm dann als Gläubiger kein Nachteil daraus erwachsen, wenn er seine Gegenforderung verjähren lässt, ohne sie rechtzeitig aufzurechnen (BGHZ 48, 116, 117).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Ein Verstoß gegen § 103 SGG liegt deshalb nur dann vor, wenn das Berufungsgericht sich zu einer weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt fühlen müssen (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 15).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 5/00 R

    Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten über Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit

    Auszug aus BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
    Eine Pflicht zur Einholung von "Zweitgutachten" bei Vorliegen eines MDK-Gutachtens besteht nicht schon deshalb, weil Zweifel an der Neutralität des MDK geäußert werden (vgl BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 11 = NJW 2001, 3431; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, III RdNr 50).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

  • BSG, 14.01.1981 - 3 RK 27/80

    Rechtsweg bei Kostenübernahmeansprüchen - Zusage der Krankenkasse

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Es wurde auch nicht im Rahmen einer Arzneimittelstudie verabreicht (zum grundsätzlichen Ausschluss solcher Mittel vgl BSGE 93, 137 ff = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Damit könnte sich der ursprünglich gesehene Bedarf erübrigt oder zumindest verschoben haben, die Regeln für einen erweiterten, aber kontrollierten Off-Label-Use zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in der Rechtsprechung aufstellen zu müssen (dazu zB von Wulffen in: Perspektiven des Gesundheitswesens, Festschrift für Wiegand, 2003, S 161 ff sowie die Schrifttumsnachweise bei Francke/Hart, SGb 2003, 653 Fußnote 4 und J. Becker, SGb 2004, 594 Fußnote 16, ferner die Beiträge in: Glaeske/Dierks, Off-Label-Use, Weichenstellung nach dem BSG-Urteil 2002, München, ohne Jahr) oder andere Lösungswege wie die gezielte Verlagerung aus dem vertragsärztlichen Bereich in die stationäre Versorgung ins Auge zu fassen (zB: Bausch, www.kvhessen.de/ default.cfm?frame= content_doc_ print&d_id=1478 - recherchiert am 27. September 2004; ders, in: Glaeske/Dierks, aaO, S 10 f; Behnsen in: ebenda, S 120 ff; zu den Grenzen derartiger Vorschläge vgl Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R - zur Veröffentlichung bestimmt - sowie BSGE 90, 289, 294 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1 - Colon-Hydro-Therapie).
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Da die Beklagte sich gegenüber der Klage ausschließlich im Wege der Primäraufrechnung mit einer Gegenforderung verteidigt, steht die Klageforderung (Hauptforderung) selbst außer Streit (vgl zu einer entsprechenden Prozesssituation BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils RdNr 6) .

    Denn in diesem Umfang hat sie für die stationäre Behandlung des Versicherten in der Zeit April/Mai 2004 Krankenhausentgelt ohne Rechtsgrund gezahlt, weil dem Kläger insoweit kein Vergütungsanspruch zustand (zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch bei Überzahlung von Krankenhausentgelten vgl BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils RdNr 8 f) .

    Die Leistungspflicht der GKV besteht aber nicht uneingeschränkt für jede Art von medizinischer Versorgung; alle Behandlungsformen, auch solche im Krankenhaus, müssen vielmehr den in §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 28 Abs. 1 SGB V für die gesamte GKV festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien genügen (so bereits BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils RdNr 10 mwN; BSGE 101, 177 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 6, jeweils RdNr 51 ff; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 RdNr 23) .

    Vielmehr wird damit nur klargestellt, dass die Versicherten in der GKV am medizinischen Fortschritt teilhaben und grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Kosten Anspruch auf diejenige Behandlung haben, die dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils RdNr 10; BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 39).

    Vielmehr unterliegen alle Behandlungsformen, auch solche im Krankenhaus, den in § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 SGB V für die gesamte GKV festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsanforderungen (vgl hierzu bereits die oa Ausführungen 2 a. und b. sowie BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils RdNr 10; BSGE 90, 289, 291 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1, RdNr 6; BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 39; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 71) .

    Ein Verstoß gegen § 103 SGG liegt deshalb nur dann vor, wenn das Berufungsgericht sich zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung hätte gedrängt fühlen müssen (BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils RdNr 34; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 103 RdNr 20 mwN) .

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   BSG, 21.10.2004 - B 3 KR 21/03 R   

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BSG, 21.10.2004 - B 3 KR 21/03 R (https://dejure.org/2004,30455)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2004 - B 3 KR 21/03 R (https://dejure.org/2004,30455)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - B 3 KR 21/03 R (https://dejure.org/2004,30455)
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BSG, 21.11.2003 - B 3 KR 21/03 B (https://dejure.org/2003,40489)
BSG, Entscheidung vom 21.11.2003 - B 3 KR 21/03 B (https://dejure.org/2003,40489)
BSG, Entscheidung vom 21. November 2003 - B 3 KR 21/03 B (https://dejure.org/2003,40489)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 21.11.2003 - B 3 KR 21/03 B
    Mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde wendet sich die Klägerin gegen ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) vom 24. Juli 2003 (Az L 5 KR 212/02), durch das ihre Klage auf höhere Vergütung krankengymnastischer Leistungen auch zweitinstanzlich ohne Erfolg geblieben ist.

    Erst auf Rückfrage des Senats und nach Ablauf der Monatsfrist, nämlich am 16. Oktober 2003, ist der korrigierende Hinweis der Prozessbevollmächtigten beim Senat eingegangen, dass die Beschwerde das Verfahren L 5 KR 212/02 betreffen soll.

  • BSG, 22.10.1975 - 8 BU 58/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Revision - Beschwerdeschrift -

    Auszug aus BSG, 21.11.2003 - B 3 KR 21/03 B
    Die Beschwerde ist damit formgerecht nicht innerhalb der Frist eingelegt worden, weil - wenn entgegen der "Sollvorschrift" des § 160a Abs. 1 Satz 3 SGG keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils beigefügt wird - auf andere Weise klar erkennbar sein muss, gegen welches Urteil sich die Beschwerde richtet (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 16).
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