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   BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R   

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https://dejure.org/2018,51047
BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R (https://dejure.org/2018,51047)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R (https://dejure.org/2018,51047)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - B 3 KR 6/17 R (https://dejure.org/2018,51047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken - Zytostatikaversorgung - Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis - Zulässigkeit nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Kollektivverträgen auf Landesebene - Wirksamkeit eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 5 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 129 Abs 5 S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 129 Abs 5 S 3 SGB 5 vom 17.07.2009, § 129 Abs 5 S 2 SGB 5, § 129 Abs 3 Nr 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken - Zytostatikaversorgung - Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis - Zulässigkeit nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Kollektivverträgen auf Landesebene - Wirksamkeit eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 5 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 129 Abs 5 S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 129 Abs 5 S 3 SGB 5 vom 17.07.2009, § 129 Abs 5 S 2 SGB 5, § 129 Abs 3 Nr 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken - Zytostatikaversorgung - Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis - Zulässigkeit nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Kollektivverträgen auf Landesebene - Wirksamkeit eines ...

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken - Zytostatikaversorgung - Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis - Zulässigkeit nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Kollektivverträgen auf Landesebene - Wirksamkeit eines ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versorgung mit in Apotheken hergestellten Zytostatika durch Einzelverträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken - Zytostatikaversorgung - Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis - Zulässigkeit nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Verträgen auf Landesebene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    N. ./. 1. Apothekerverband Brandenburg eV, 2. AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

    Krankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 710
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R
    Dabei handelt es sich um einen Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt; ein Vorverfahren war daher nicht durchzuführen und auch eine Klagefrist nicht einzuhalten (vgl zB BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, RdNr 14 mwN) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf die Krankenkasse ihre ohne Rechtsgrund erbrachten Zahlungen im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs von einem Apotheker als Leistungserbringer zurückfordern oder im Wege der Aufrechnung von einer späteren Rechnung absetzen (retaxieren), soweit sie dabei die hierfür im Verhältnis zwischen den Beteiligten vorgesehenen vertraglichen Vereinbarungen einhält (vgl zB BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, RdNr 15 mwN) .

    Auf diese Weise konnte der Beklagte zu 1. immerhin - als milderes Mittel - einen Preiswettbewerb der durch ihn repräsentierten Apotheker untereinander sowie eine Versorgung durch lediglich einen einzigen Ausschreibungsgewinner und den damit verbundenen gänzlichen Ausschluss aller anderen potenziellen für eine Leistungserbringung in Betracht kommenden Apotheken - einschließlich des Klägers - verhindern (vgl zu einer solchen - rechtlich allerdings beanstandungsfreien - Ausschlusswirkung durch Vergabeverfahren mit Einzelzuschlag im Zusammenhang mit Zytostatika-Zubereitungen BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, Leitsatz und RdNr 18 ff) .

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R
    Da ein Zahlungsbegehren allenfalls im Wege einer echten Leistungsklage geltend gemacht werden kann, gilt insoweit hinsichtlich der Klagebefugnis § 54 Abs. 1 S 2 SGG entsprechend (vgl BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7; BSG SozR 4-2500 § 127 Nr. 5 RdNr 10) .
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R
    Art. 3 Abs. 1 GG wird nämlich nur bei einer durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigten unterschiedlichen Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte sowie bei sachlich nicht gerechtfertigter Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem verletzt; das gilt nicht erst im Falle von Willkür, sondern bereits dann, wenn die Rechtfertigung - ggf zu Lasten von Minderheiten - nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Ungleichbehandlung steht (vgl nur Jarass, aaO, Art. 3 RdNr 10 ff, 18 f, 24 ff mwN; stRspr, vgl zB BVerfGE 102, 68, 87 mwN) .
  • BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Rechtsweg

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R
    Möglicherweise im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft des Klägers im Verband des Beklagten zu 1. stehende vereinsrechtliche Schadensersatzansprüche, derer der Kläger sich berühmt, können allenfalls zivilrechtlicher Natur sein, sodass - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat - die Sozialgerichtsbarkeit hierüber ebenso wenig zu entscheiden hat, wie über Amtshaftungsansprüche nach Art. 34 GG iVm § 839 BGB gegen die Beklagte zu 2. Einer (Teil-)Verweisung des Rechtsstreits an die ordentlichen Gerichte bedurfte es insoweit nicht (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 23 mwN; BSG Beschluss vom 30.7.2014 - B 14 AS 8/14 B - Juris, RdNr 5 mwN) .
  • VK Bund, 29.04.2010 - VK 2-20/10

    Vergabe von Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V zur Versorgung mit in

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R
    Letztere werden selbst in Fachkreisen nämlich durchaus auch als "biologische Zytostatika" oder "Immunzytostatika" bezeichnet (vgl Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 266. Aufl 2014, Stichwort "Antikörper, monoklonale", S 122; Wikipedia, Stichwort "Zytostatika", im Internet recherchiert am 13.12.2018; ebenso Bundeskartellamt, 2. Vergabekammer des Bundes Beschluss vom 29.4.2010 - VK 2 - 20/10, S 44; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 14.10.2010 - L 1 SF 191/10 B Verg, Juris RdNr 91 mwN) und sind daher jedenfalls ihrem Wortlaut nach ebenfalls Zytostatika.
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R
    § 177 BGB ist nach § 69 S 4 SGB V (idF durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-WSG - vom 26.3.2007, BGBl I 378; in der nachfolgend seit 18.12.2008 geltenden Fassung: § 69 Abs. 1 S 3 SGB V) für die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände einerseits und zu Apotheken andererseits entsprechend anwendbar (vgl allgemein zur Anwendbarkeit der Regelung auf öffentlich-rechtliche Willenserklärungen zB BGH Urteil vom 4.12.1981 - V ZR 241/80, NJW 1982, 1036 = Juris RdNr 17 mwN; vgl auch Weinland in jurisPK-BGB, 8. Aufl 2017, § 164 RdNr 1) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 1 SF 191/10

    Zuschlagsgestattung - Rahmenvereinbarung - Rahmenvertrag - parenteralen

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R
    Letztere werden selbst in Fachkreisen nämlich durchaus auch als "biologische Zytostatika" oder "Immunzytostatika" bezeichnet (vgl Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 266. Aufl 2014, Stichwort "Antikörper, monoklonale", S 122; Wikipedia, Stichwort "Zytostatika", im Internet recherchiert am 13.12.2018; ebenso Bundeskartellamt, 2. Vergabekammer des Bundes Beschluss vom 29.4.2010 - VK 2 - 20/10, S 44; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 14.10.2010 - L 1 SF 191/10 B Verg, Juris RdNr 91 mwN) und sind daher jedenfalls ihrem Wortlaut nach ebenfalls Zytostatika.
  • BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Das hierauf gerichtete Zahlungsbegehren verfolgt die Klägerin im Gleichordnungsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse gemäß § 54 Abs. 5 SGG zutreffend mit der echten Leistungsklage (stRspr; vgl zum Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis etwa BSG vom 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R - SozR 4-2500 § 129 Nr. 14 RdNr 14).
  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 14/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Der Senat hat auch keine Zweifel daran, dass es unterschiedliche Typen von Zytostatika mit unterschiedlichen Wirkungsweisen gibt (ebenso zum Begriff des Zytostatikums iS des § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.3.2007, BGBl I 378: BSG Urteil vom 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R - SozR 4-2500 § 129 Nr. 14 RdNr 38) .
  • LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Arzneimittelrabattabschlag

    Statthaft ist daher in der Hauptsache keine Anfechtungsklage, sondern eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (vgl. BSG, Urteile vom 30.09.2015, B 3 KR 1/15 R, Rn. 14, 27 und vom 20.12.2018, B 3 KR 6/17 R, Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2016, L 9 KR 213/13 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 - L 28 KR 260/18

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Preismoratoriumsabschlag - Darreichungsform

    Das Sozialgericht hat ihre statthafte Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2018 - B 3 KR 6/17 R - juris Rn. 14 und vom 30. September 2015 - B 3 KR 1/15 R - juris Rn. 14, 27) zu Recht und mit zutreffenden Gründen abgewiesen.

    Bei dieser Sachlage und mangels unmittelbarer und direkter Leistungsbeziehung zwischen der Klägerin und einzelnen gesetzlichen Krankenkassen kam eine notwendige Beiladung nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2018 - B 3 KR 6/17 R - juris Rn. 24).

  • BSG, 11.07.2019 - B 3 KR 62/18 B

    Rückerstattung von Vergütung an eine Krankenkasse durch einen Leistungserbringer

    Dabei handelt es sich um einen Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl hierzu zB BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, RdNr 14 mwN; BSG Urteil vom 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R - Juris, RdNr 14, für SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 9.4.2019 - B 1 KR 2/18 R - Juris RdNr 7; ausführlich auch BSGE 123, 268 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 12, insbesondere RdNr 17 ff mwN).
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