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   BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B   

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BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B (https://dejure.org/2007,20802)
BSG, Entscheidung vom 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B (https://dejure.org/2007,20802)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - B 3 P 7/07 B (https://dejure.org/2007,20802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache oder wegen Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Die Prozessgesetze verlangen im Interesse der Entlastung der obersten Bundesgerichte in aller Regel eine qualifizierte Begründung, die dem Beschwerdegericht die Möglichkeit gibt, allein anhand des Vorbringens des Beschwerdeführers und des angefochtenen Urteils darüber zu entscheiden, ob die Revision zuzulassen ist oder nicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 93 mwN).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).

    Dazu wäre es erforderlich gewesen, die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen zu benennen, die - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem hätte dargelegt werden müssen, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruht (stRspr - so schon BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; vgl auch Krasney/Udsching, aaO, IX. Kap RdNr 204).

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Im Zusammenhang mit der Feststellung der Zeitkorridore im Bereich der Mobilität - Frage (2) - hat der Senat schon früher ausgeführt, dass es für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI angeführten Verrichtungen ankommt (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), dass der Bezug der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen sowie die Nichtberücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) und dass der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend ist, also sonstige und dort nicht genannte Tätigkeiten keine Berücksichtigung finden können (stRspr, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6 und 11).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Im Zusammenhang mit der Feststellung der Zeitkorridore im Bereich der Mobilität - Frage (2) - hat der Senat schon früher ausgeführt, dass es für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI angeführten Verrichtungen ankommt (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), dass der Bezug der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen sowie die Nichtberücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) und dass der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend ist, also sonstige und dort nicht genannte Tätigkeiten keine Berücksichtigung finden können (stRspr, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6 und 11).
  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtberücksichtigung von über die

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Im Zusammenhang mit der Feststellung der Zeitkorridore im Bereich der Mobilität - Frage (2) - hat der Senat schon früher ausgeführt, dass es für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI angeführten Verrichtungen ankommt (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), dass der Bezug der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen sowie die Nichtberücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) und dass der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend ist, also sonstige und dort nicht genannte Tätigkeiten keine Berücksichtigung finden können (stRspr, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6 und 11).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Im Zusammenhang mit der Feststellung der Zeitkorridore im Bereich der Mobilität - Frage (2) - hat der Senat schon früher ausgeführt, dass es für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI angeführten Verrichtungen ankommt (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), dass der Bezug der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen sowie die Nichtberücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) und dass der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend ist, also sonstige und dort nicht genannte Tätigkeiten keine Berücksichtigung finden können (stRspr, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6 und 11).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B
    Der Vorwurf schließlich, das LSG habe den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG ) verletzt, ist ebenfalls nicht substantiiert: Die Klägerin behauptet zwar, die von ihrer Nichte gefertigte Pflegedokumentation (Bl 56 ff Verwaltungsakte der Beklagten) sei ebenso wie das Attest ihrer früheren Hausärztin aus G. (Bl 234 LSG-Akte) vom Berufungsgericht nicht zur Kenntnis genommen worden ist, sie führt jedoch nichts dazu aus, inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen könnte (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; vgl auch Krasney/Udsching, aaO, IX. Kap RdNr 204).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Jedoch muss vom Gericht verlangt werden, dass es alle in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2007 - B 3 P 7/07 B - juris RdNr 8) , sofern es bereits eingeholte Auskünfte nicht als fundiert und erschöpfend ansieht (vgl BSG Beschluss vom 11.12.1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO - juris RdNr 73) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 32 AS 1645/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Überprüfung einer Bewilligungsentscheidung;

    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage, soweit sie im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere entscheidungserheblich wäre (vgl. auch Bundessozialgerichts - BSG -, Beschlüsse vom 29. November 2006 - B 6 KA 23/06 B, vom 27. Juli 2006 - B 7a AL 52/06 B, vom 24. Mai 2007 - B 3 P 7/07 B, vom 19. September 2007 - B 1 KR 52/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - L 32 AS 3279/14

    Zulässige Verrechnung von Rückzahlungen des Vermieters mit den vom

    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage, soweit sie im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere entscheidungserheblich wäre (vgl. auch BSG, Beschlüsse vom 29.11.2006, B 6 KA 23/06 B; vom 27.07.2006, B 7a AL 52/06 B, vom 24.05.2007, B 3 P 7/07 B; vom 19.09.2007, B 1 KR 52/07).
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